Protokoll der Sitzung vom 28.01.2005

Ich bitte um namentliche Abstimmung der Punkte 2 und 3.

(Unruhe bei der CDU)

Dann wird namentlich abgestimmt über die Ziffern 2 und 3 des Antrags der Fraktion der PDS - Drucksache 4/492 -. Ich bitte, die Stimmzettel einzusammeln.

Hat jetzt jeder seine Stimmkarte abgegeben? Das ist der Fall, dann bitte ich, mir die Möglichkeit auch noch zu geben, und dann ist der Wahlgang geschlossen. Ich bitte um Auszählung.

Damit kommen wir zum Ergebnis der Abstimmung. Es wurden abgegeben 75 Stimmen, Jastimmen 32, Neinstimmen 43, Enthaltungen keine (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit sind die Punkte 2 und 3 des Antrags mehrheitlich abgelehnt. Entschuldigung, es wurde abstimmt über die Punkte 2 und 3 des Antrags in namentlicher Abstimmung. Ich stelle noch einmal fest, dass über die Punkte 2 und 3 in namentlicher Abstimmung abgestimmt wurde. Andere Einzelheiten werden entsprechend geklärt, diese Absprache hat es hier gegeben. Nachdem ich den Punkt geschlossen habe, rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 17

Fragestunde

und ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/526, Abgeordneter Matschie, SPD-Fraktion.

Steuerhebesätze der Thüringer Kommunen

In einem Zeitungsbericht vom 14. Januar 2005 (Thüringische Landeszeitung) wird der Thüringer Innenminister mit folgenden Worten indirekt zitiert: " … beim Stichwort Einnahmen fällt dem Minister auch gleich noch der Hinweis darauf ein, dass die Thüringer Kommunen am Ende des kommunalen Steueraufkommens in Deutschland liegen. Man müsse bei den Städten auch über Einnahmeerhöhungen nachdenken, mahnt er."

Ich frage die Landesregierung:

1. Worauf stützt der Thüringer Innenminister die Aussagen, die diesem Zeitungsbericht zugrunde liegen?

2. Welche konkreten Maßnahmen seitens der Kommunen zur Einnahmeerhöhung mahnt der Thüringer Innenminister an?

Es antwortet Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Meine Aussagen zur Einnahmesituation der Kommunen stützen sich auf eine Auswertung der tatsächlichen Gegebenheiten. Ausgehend von den Zahlen des Jahres 2003 stellt sich die Einnahmesituation der Thüringer Kommunen im Hinblick auf Steuern und Gebühren im Vergleich zu den anderen Bundesländern wie folgt dar: Die Thüringer Kommunen haben im Jahr 2003 im Durchschnitt 275,20  !"  #  nommen. Der Durchschnitt der neuen Länder liegt bei 302,30  pro Einwohner. Thüringen rangiert damit in den neuen Bundesländern noch nach Mecklenburg-Vorpommern an letzter Stelle. Die Steuereinnahmen der Kommunen in den alten Bundesländern beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 675,38 $ !wohner.

Hinsichtlich der Gebühren ergibt sich folgendes Bild: Die Thüringer Kommunen nahmen im Durchschnitt 113,30  !"   "  sich der Durchschnitt in den neuen Bundesländern auf 151,41    % ländern auf 224,23  &'( ) nen haben damit die mit Abstand geringsten Gebühreneinnahmen. Während hinsichtlich der Höhe der Gebühreneinnahmen nur vermutet werden kann, dass die Thüringer Kommunen mit Rücksicht auf ihre Bürger ihre Gebührenrahmen nicht voll ausschöpfen, lässt sich das niedrige Niveau der Steuereinnahmen klar von den erhobenen Realsteuerhebesätzen - Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer - herleiten. So betrug im Jahre 2003 der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer A in Thüringen 231 Prozent gegenüber 286 Prozent im Bundesdurchschnitt. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B betrug 330 Prozent gegenüber 381 Prozent im Bundesdurchschnitt. Der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer betrug 236 Prozent gegenüber 387 Prozent im Bundesdurchschnitt. Mit zwei Hebesätzen befand sich Thüringen jeweils an drittletzter Stelle, mit einem Hebesatz an viertletzter Stelle im bundesweiten Vergleich. Da keines der anderen Bundesländer mit noch niedrigeren Hebesätzen in einzelnen Steuerarten bei allen drei Hebesätzen gleichzeitig am unteren Ende der Skala lag, kann gesagt

werden, dass Thüringen im Jahr 2003 insgesamt deutschlandweit die niedrigsten durchschnittlichen Hebesätze bei den Realsteuern hatte. Die entsprechenden Daten können den Veröffentlichungen des Bundesamts für Statistik entnommen werden.

Zu Frage 2: Ich mahne nichts an. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Kommunen, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die politischen Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dabei sind entweder die Einnahmen oder die Ausgaben den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Eine weitere indirekte Subventionierung der hiesigen Hebesätze durch höhere Zuwendungen des Landes an die Kommunen ist angesichts der Situation des Landeshaushalts nicht mehr leistbar.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Matschie.

Herr Minister, darf ich noch einmal direkt nachfragen: Halten Sie die Anhebung der Steuersätze in den Kommunen in Thüringen für erforderlich - ja oder nein?

Herr Matschie, die Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten, weil dies eine Sache ist, die im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung liegt. Das heißt, die Kommunen müssen selbst darüber entscheiden, was sie machen, ob sie die jeweiligen Steuern und Gebühren anheben oder ob sie es sein lassen. Wenn sie es nicht tun, also keine Anhebung durchführen, dann müssen sie sehen, wie sie bei den Ausgaben reduzieren, um ihre Haushalte dementsprechend dann auch auszugleichen.

Gibt es noch eine Anfrage? Herr Abgeordneter Matschie, danach Herr Abgeordneter Kuschel.

Noch eine Frage, Herr Innenminister: Es war in der Zeitung nachzulesen, dass die IHK vor einer weiteren Anhebung von kommunalen Steuern und Gebühren warnt. Halten Sie diese Warnung für berechtigt oder glauben Sie, dass die IHK hier falsch liegt, wenn sie weitere Gebührenerhöhungen oder Steuererhöhungen ausschließen möchte?

Herr Matschie, es steht jeden Tag sehr vieles in den Zeitungen, auch Stellungnahmen der unterschiedlichsten Art. Es ist nicht meine Aufgabe, die Meinung einer öffentlichen Körperschaft zu kommentieren.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: … die war klein und hässlich.)

Herr Abgeordneter Kuschel bitte.

Sie können noch eine Frage stellen, Herr Matschie.

Nein, das kann er nicht. Er hat nur zwei Fragen, Herr Minister. Herr Kuschel bitte.

Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin.

Herr Minister, ich habe auch zwei Nachfragen: Sind bei Ihrem interkommunalen Vergleich hinsichtlich der Gebühreneinnahmen die Gebühren der Zweckverbände im Abfall und Wasser/Abwasser mit berücksichtigt worden oder sind es nur die Gebühreneinnahmen der Gemeinden und Landkreise?

Die zweite Nachfrage: Wurde bei Ihrem interkommunalen Vergleich hinsichtlich der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer ermittelt, wie sich die Steuerkraft der Thüringer Kommunen entwickeln würde, wenn sie die durchschnittlichen Hebesätze im Bundesdurchschnitt erheben würden?

Zum einen, soweit mir erinnerlich, sind lediglich die Gemeinden und Gemeindeverbände herangezogen worden. Die Statistik bezieht sich nur darauf. Der andere Punkt ist nicht berücksichtigt, den Sie angesprochen haben, weil es eine Statistik ist.

Danke. Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/531, Abgeordnete Enders, PDS-Fraktion, von Herrn Abgeordneten Lemke vorgetragen.

Strompreise in Thüringen

Zum Jahresbeginn sind die Strom- und Gaspreise in Thüringen gestiegen. Neben den vielen privaten Haushalten, die davon betroffen sind, beklagen im Ilm-Kreis ansässige Firmen, dass mit diesem Preisanstieg das Missverhältnis zu den Strom- und Gaspreisen anderer Bundesländer weiter ansteigt und sie Wettbewerbsnachteile befürchten. Der Wechsel zu anderen Stromanbietern wird durch die hohen Durchleitegebühren der Thüringer Energie AG erschwert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich zu Beginn dieses Jahres der Stromund Gaspreis in Thüringen im Vergleich zu benachbarten Bundesländern (Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) entwickelt?

2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung und wie will sie damit zu erwartenden Wettbewerbsnachteilen Thüringer Firmen entgegentreten?

3. Welche positiven Auswirkungen auf die Stromund Gaspreise können von einer Regulierungsbehörde erwartet werden?

4. In welchem Umfang unterscheiden sich die Durchleitegebühren der TEAG von denen anderer Netzbetreiber in Deutschland?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die von Herrn Abgeordneten Lemke vorgetragene Anfrage der Abgeordneten Enders für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ein länderübergreifender Vergleich der Strom- und Gaspreise ist nur auszugsweise über einschlägige Publikationen möglich. Nach den uns vorliegenden Informationen liegt Thüringen im Trend der genannten Länder.

Zu Frage 2: Aus der aktuellen Entwicklung kann die Landesregierung keine Veränderung der bisherigen Wettbewerbssituation bezogen auf die Länder Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ableiten, weil alle Länder von den Preissteigerungen im gleichen Maß betroffen sind. Richtig ist aber, dass

die Bundesrepublik insgesamt als Energiestandort gegenüber den übrigen EU-Ländern weiter zurückfällt.

Zu Frage 3: Von einer Regulierungsbehörde sind dann positive Auswirkungen für den Strom- und Gaspreis zu erwarten, wenn es der Regulierungsbehörde gelingt, die Strom- und Gasnetze für den Wettbewerb Dritter zu öffnen. Hierzu ist es erforderlich, in das neue Energiewirtschaftsgesetz Regelungen aufzunehmen, die der Behörde die entsprechenden Befugnisse auch verleihen. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist diesbezüglich leider völlig unzureichend. Daher hat Thüringen zusammen mit anderen Bundesländern über den Bundesrat Nachbesserungen gefordert, die sich mit den Stichworten "Ex-ante-Genehmigung" der Netznutzungsentgelte und "Anreizregulierung" zum Aufbau einer effizienten Netzinfrastruktur für Stromund Gasbereiche umschreiben lassen.

Zu Frage 4: Die Netznutzungsentgelte der TEAG gehören zu den höchsten in der Bundesrepublik. Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt gegen die TEAG ein Kartellverwaltungsverfahren durchgeführt, mit dem es vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch gescheitert ist. Deshalb ist eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen in dem zu Frage 3 dargestellten Sinne unbedingt erforderlich.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 4/537, Abgeordneter Bausewein, SPD-Fraktion.

Thüringer Ausbildungspakt 2004

In der öffentlichen Berichterstattung wird immer wieder auf eine hohe Abbruchquote in der dualen Berufsausbildung hingewiesen.

Ich frage die Landesregierung: