3. Die neuesten Entwürfe für die künftigen Leitlinien der Regionalbeihilfen weisen zumindest aus Thüringer Sicht genau in die richtige Richtung und noch sind die Verhandlungen tatsächlich überhaupt nicht abgeschlossen. Insbesondere die Mittelausstattung der Strukturpolitik muss auch in Zukunft eine ausreichende Unterstützung der Regionen, die ehemalig der EU 15 mit Entwicklungsstand angehörten, ermöglichen. Die Mittelverteilung muss hier vor allem vom regionalen und nicht vom nationalen Wohlstand ausgehen, denn, meine Damen und Herren, wenn wir uns hier auf eine innerstaatliche Kompensation wegbrechender EU-Mittel durch die Bundesregierung verlassen, dann sind wir im wahrsten Sinne des Wortes verlassen.
Es ist schlichtweg eine Zumutung, wenn sich die Bundesregierung darin ertüchtigt, Solidarpaktkörbe der EU mit Mitteln zu füllen, die ihr gar nicht als nationale Mittel zuzurechnen sind. Ich frage mich schon ernsthaft, wie weit die Ignoranz bei Rotgrün in Berlin mit dem Blick auf die Problemlagen hier in den neuen Ländern noch zu steigern ist, wenn ich höre, dass die Forderungen des Bundesrates - wir haben es ja heute Nachmittag schon mal gehört in einem Bereich zurückgewiesen werden, der im Schwerpunkt regionale Wirtschaftspolitik und die Verwaltungsverfahren der Länder berührt. Wo bleibt denn da Subsidiarität? Anfang 2003 war nämlich noch nicht selbstverständlich gesichert, dass diejenigen Regionen, die in der damaligen EU 15 allein aufgrund der Verschärfung des Wohlstandsgefälles innerhalb der letzten EU-Erweiterung rein rechnerisch vom statistischen Effekt her erfasst worden waren - wohlgemerkt, ohne dass sich an ihrem regionalen Wohlstand tatsächlich etwas geändert hätte -, ihren Förderstatus im Rahmen der Ziel-1-Regionen behalten könnten. Es ist das Ergebnis - wie ich es vorhin schon erläutert hatte -, das in Brüssel durch alle Beteiligten, auch durch Überzeugungsarbeit, erreicht worden ist, denn der entsprechende Verordnungsvorschlag, diesen Regionen einen Sonder
status einzuräumen, trägt auch dazu bei. Die Thüringer Landesregierung hat hier, das darf man an der Stelle auch mal dankend erwähnen, Solidarität mit denjenigen Regionen in den neuen Ländern gezeigt, die hier deutlich gefährdet schienen, auch wenn damit klar ist, dass diese Regionen, an den für das neue Ziel 1 vorgesehenen Mitteln partizipieren werden. Thüringen wird also aller Voraussicht nach wie bisher auch, wie Eurostat zumindest die Zahlen bisher genannt hat, in der höchsten Förderregion der EUStrukurpolitik verbleiben, aber die dafür vorgesehenen Mittel werden nach dem Vorschlag der Kommission mit den durch den statistischen Effekt betroffenen Regionen geteilt werden müssen. Das ist auch klar.
Ich bitte deshalb die Landesregierung, hier Vorsorge zu treffen, dass mit Blick auf die konkreten Bruttoinlandproduktzahlen angemessene Relationen zugunsten Thüringens gewahrt werden können. Thüringen und die anderen neuen Länder liegen ja seit über zwei Jahren mit der Bundesregierung im Streit über deren Verhandlungsziel in Brüssel, denn die Deckelung der finanziellen Obergrenze für den EU-Haushalt im Rahmen der so genannten finanziellen Vorausschau zwischen 2007 und 2013 trifft uns schon hier in den ostdeutschen Ländern empfindlich, das trifft unseren Nerv. Nach Bundesfinanzministeriumsangaben hätte Deutschland bei einer Eigenmittelobergrenze von 1 Prozent Bruttonationaleinkommen pro Jahr durchschnittlich 29 Mrd. den EU-Haushalt einzuzahlen. Bei der Ausschöpfung von 1,24 Prozent wären das 35 Mrd. Kommission vorgeschlagenen 1,14 Prozent sind es 33 Mrd. . 1 +# 2013 - 7 mal 4 Mrd. +$0 Die Differenz beträgt somit nicht 6,9, wie immer öffentlich vom Bundesfinanzministerium dargestellt, sondern 4 Mrd. 2 Summe, aber angesichts des nationalen Haushaltsvolumens, wenn man den gesamten öffentlichen Haushalt von weit über 900 Mrd. trachtet, kann man wohl kaum damit das Scheitern des Stabilitätspakts begründen. Aus Ländersicht, vor allem auch insbesondere aus Sicht der neuen Länder, können die Rückflüsse aus dem EU-Haushalt natürlich nicht unberücksichtigt bleiben. Thüringen allein - das wissen wir - hat in dieser Förderperiode, die noch nicht zu Ende ist, rund 2,9 Mrd. wäre also höchst sinnvoll, wenn zu einer Nettobetrachtung zurückzukehren wäre, die Zahler- und Empfängerseite gleichermaßen berücksichtigt. Auch das Argument, was man immer wieder hört, für 1 3deutschland aus den EU-Strukturfonds muss die Bundesregierung ungefähr 5 ! weisen, ist in meinen Augen haltlos. Die Solidarität mit den ärmeren Regionen der EU ist ein Grundprinzip der europäischen Architektur genauso wie Binnenmarkt und auch Agrarpolitik. Wer das nicht akzeptiert, stellt
den Grundkonsens in Frage, auf den sich das europäische Vertragswerk eigentlich gründet. Zahlungen an die ärmeren Mitgliedsländer und die ärmeren Regionen wurden ja auch bereits vor der deutschen Einheit geleistet und hätten auch ohne Ostdeutschland geleistet werden müssen. Die Förderung der neuen Länder aus EU-Mitteln erhöht die Rückflüsse nach Deutschland und verbessert damit den deutschen Nettosaldo statt ihn zu verschlechtern und gibt uns in Thüringen die Möglichkeit zur Fortführung des Aufbauprozesses und des Ausbaus der Wettbewerbsfähigkeit mit der nötigen Intensität. Deshalb werbe ich an der Stelle um Zustimmung für unseren Antrag. Herzlichen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen nicht vor. Dann hat Minister Wucherpfennig das Wort.
Frau Landtagspräsidentin, meine Damen, meine Herren, für die Landesregierung möchte ich noch mal zusammenfassen. Wir wollen keine Reduzierung der Förderhöchstsätze wie die Bundesregierung es anstrebt. Wir wollen keine Begrenzung der Finanzausstattung im Rahmen der finanziellen Vorausschau in Höhe von 1 Prozent Bruttonationaleinkommen, sondern 1,14 Prozent, wie die Europäische Kommission es fordert. Zu dem Vorwurf von Frau Naumann möchte ich sagen, Sie sagten ja, mit den EU-Mitteln sei keine nachhaltige Entwicklung eingeleitet. Meine Antwort lautet: Das stimmt nicht. Nach dem ersten Zwischenbericht für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2002 wurden ca. 14.000 Einzelmaßnahmen gefördert mit einem Investitionszuschuss in Höhe von rund 550 Mio. 2 # Arbeitsplätze geschaffen und 38.000 Arbeitsplätze gesichert. Ich denke, das erwähnt Anerkennung.
Zu den Äußerungen von Herrn Abgeordneten Höhn: Sie vertreten mit Ihren Äußerungen eher die Interessen der Bundesregierung, weniger die von Thüringen. Selbst die Ministerpräsidenten Ringsdorff und Platzeck sowie der Regierende Bürgermeister von Berlin Wowereit stehen auf unserer Seite, auf unserer Linie. In diesem Zusammenhang verweise ich ebenfalls auf die Ministerpräsidentenkonferenz Ost vom 31. Januar. Ich zitiere: "Die Mittelausstattung der EU-Strukturpolitik muss auch in Zukunft eine ausreichende Unterstützung der Regionen mit Entwicklungsrückstand und mit besonderen sozioökonomischen Problemen in allen Mitgliedstaaten der Euro
päischen Union ermöglichen. Insofern sind die von der Europäischen Kommission in den Verordnungsentwürfen vorgeschlagenen Verteilungsrelationen der Kohäsionsmittel auf die einzelnen Ziele nur im Rahmen der vorgeschlagenen Größenordnung der Gesamtmittel akzeptabel. Bei etwaigen Kürzungen müssen die Mittel stärker auf die Lösung der auch in den neuen Ländern vorhandenen gravierenden Probleme konzentriert werden. Kürzungen unter Aufrechterhaltung der Verteilungsrelationen sind abzulehnen, da dies zu einseitigen Belastungen der Zielkonvergenzregionen in den alten Mitgliedstaaten der EU und damit auch der ostdeutschen Länder führen würde." Das heißt, keine 1 Prozent Bruttonationaleinkommen, sondern 1,14 Prozent.
Dann zu Ihrem Hinweis auf die nationale Förderung da verweise ich auf die beihilferechtlichen Bestimmungen der EU. Im Übrigen ist unser Vertrauen in Richtung Brüssel größer als nach Berlin. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen zu Ziffer 1 des Antrags erfüllt ist. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir dann zur Abstimmung zu den Ziffern 2 bis 4 des Antrags. Ich stelle fest, es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Ist das korrekt? Keine Ausschussüberweisung. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über die Ziffern 2 bis 4 des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/560. Herr Abgeordneter Stauch.
Hat jeder seine Stimmkarte abgegeben? Dann zählen wir jetzt aus. Ich komme zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses. Es wurden 67 Stimmen abgegeben - Jastimmen 43, Neinstimmen 24, keine Enthaltung. Damit ist der Antrag bzw. die Ziffern 2 bis 4 des Antrags mit Mehrheit angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Gremien gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen hier: Zustimmung des Landtags Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/570
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nach Artikel 72 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen dürfen Mitglieder der Landesregierung nur mit Zustimmung des Landtags Leitungs- und Aufsichtsgremien eines Unternehmens angehören, das auf Erwerb gerichtet ist. Dieses Zustimmungsverfahren dient der Transparenz. Darüber hinaus wird die besondere Kontrollfunktion des Landtags herausgehoben. Mit der Neugründung der Thüringer Tourismus GmbH - TTG - und mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vom 15. November 2004 gibt es für die Besetzung des Aufsichtsrats nach dem Gesellschaftsvertrag der TTG eine Gesamtzahl von 12 Aufsichtsratsmitgliedern. Nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags führt der für Tourismus zuständige Thüringer Minister Reinholz den Vorsitz im Aufsichtsrat. Dies hat auch das Kabinett in seiner Sitzung am 2. Februar 2005 beschlossen. Ich möchte Sie abschließend davon in Kenntnis setzen, dass aufgrund des § 14 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags die Mitglieder des Aufsichtsrats der TTG keine Vergütung und keine Kostenerstattung erhalten. Ich bitte, dem Antrag, wie vorgelegt, zuzustimmen. Vielen Dank.
Danke schön. Mir liegen zu diesem Antrag keine Wortmeldungen vor. Ich frage der Ordnung halber noch mal: Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kämen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung unmittelbar über den Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/570. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.
Mitgliedschaft von Mitgliedern des Thüringer Landtags in Aufsichtsgremien von Landesgesellschaften und Landesstiftungen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/590
Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zur Aussprache und es hat sich zu Wort gemeldet Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schon mehrfach haben wir an dieser Stelle über die Mitgliedschaft von Ministern in Aufsichtsräten gesprochen. Ich erinnere daran, dass wir vor ca. einem halben Jahr das Thema der Mitgliedschaft des Ministerpräsidenten in der PAX-Bank hatten, eine Angelegenheit, die auf Bundesebene oder in Bayern oder in Sachsen gar nicht möglich wäre, aber in Thüringen ist das mit Mehrheitsentscheidung in diesem Haus dann am Ende doch möglich gewesen.
In der letzten Sitzung lag uns eine Vorlage vor, wo sage und schreibe fünf Minister des Kabinetts in den Aufsichtsrat der TTG geschickt werden sollten. Die Peinlichkeit wurde offensichtlich dann doch noch am Donnerstagabend erkannt und die Vorlage wurde flugs zurückgezogen. Damit ist allerdings auch unser Entschließungsantrag zu dieser Vorlage weggefallen. Da mussten wir nun einen richtigen Antrag daraus machen, der Ihnen heute vorliegt. Prinzipiell ist sicher auch nichts dagegen einzuwenden, dass der Wirtschaftsminister der Vorsitzende des Aufsichtsrats der TTG ist. Wir haben ja nun erfahren, wie sich die TTG, der Aufsichtsrat, ansonsten zusammensetzt, aber wir halten das Problem generell für derzeit nicht ausreichend geregelt.
Mit unserem Antrag wollen wir dazu auffordern, die Mitwirkung von Abgeordneten in Aufsichtsräten neben den parlamentarischen Kontrollrechten für die wichtigsten Landesgesellschaften und Stiftungen einzuführen. Die Mitgliedschaft von Abgeordneten in den Aufsichtsgremien stellt zwar keine parlamentarische Kontrolle im eigentlichen Sinne dar, sie kann jedoch dazu beitragen, Entscheidungen der Landesgesellschaften transparenter zu machen. Offenbar fanden auch einige Abgeordnete der CDU-Fraktion die gegenwärtige Besetzung der Aufsichtsräte in Landesgesellschaften unbefriedigend und hatten im letzten Plenum bereits Zustimmung zu unserer inhaltsgleichen Entschließung signalisiert. Diese Zustimmung sollte lediglich davon abhängig gemacht werden, dass wir den Satz 2 im ersten Teil unseres Antrags
so formulieren sollten: "Alle im Landtag vertretenen Fraktionen sollen" - statt "müssen" - "dabei angemessen berücksichtigt sein. Diesem Wunsch sind wir auch in unserem aktuellen Antrag gern nachgekommen. Insbesondere entfiele jetzt der Einwand, dass die aus wenigen Mitgliedern bestehenden Aufsichtsräte kleinerer Gesellschaften extrem vergrößert werden müssten, wenn darin Mitglieder aller Fraktionen entsprechend den Mehrheitsverhältnissen vertreten sein sollten. Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft von Abgeordneten in Aufsichtsräten hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente bereits im Mai 1999 ausdrücklich befürwortet. Es sollte Ziel sein, kurzfristig die Voraussetzungen für eine Teilhabe von Mitgliedern des Landtags an den Entscheidungen der Landesgesellschaften zu schaffen. Die mit unserem Antrag geforderte Mitwirkung in den Aufsichtsräten kann aber nicht die dringend erforderliche Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle im verfassungsrechtlichen Sinn ersetzen. Wir hatten schon in der Dezembersitzung darüber gesprochen und ich möchte noch mal einige Punkte hier nennen. Die so genannte formelle Privatisierung, das heißt die Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit Hilfe von privaten Organisiationen, darf nach einheitlicher Auffassung nicht dazu führen, dass hierdurch diese Bereiche der parlamentarischen Kontrolle durch Flucht ins Privatrecht entzogen werden. In Thüringen droht die derzeitige Praxis jedoch dazu zu führen, dass ein Bruch der Kontrolle bereits eintritt bzw. immer mehr einzutreten droht. Das ist nicht nur unakzeptabel, sondern im höchsten Maße bedenklich, denn hierdurch wird eines der wichtigsten Prinzipien unserer Verfassung, nämlich das Demokratieprinzip, wonach jedes staatliche Handeln in einer ununterbrochenen Verantwortungskette auf das vom Volk gewählte Parlament zurückführbar sein muss, missachtet. Bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes muss es dem Land grundsätzlich ermöglicht werden, deren Geschäftstätigkeit - wenn nötig in vertraulicher Beratung - zu überprüfen. Notwendig sind aussagekräftige Wirtschaftspläne sowie Geschäftsberichte, die anhand ihrer Inhalte auch eine effektive parlamentarische Kontrolle ermöglichen. Wir werden uns damit noch in den nächsten Monaten weiter beschäftigen. Die Teilhabe von Mitgliedern des Landtags in den Aufsichtsräten kann hier aber dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine bessere parlamentarische Kontrolle zu schaffen. Ich bitte Sie deshalb namens der SPD-Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, regelmäßig wie das Ungeheuer von Loch Ness taucht in diesem hohen Hause immer wieder ein Antrag für mehr Beteiligung von Landtagsabgeordneten in Aufsichtsgremien von Landesgesellschaften und Landesstiftungen auf,
dieses Mal zur Abwechslung von der SPD. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte die PDS diese im Sinne von Loch Ness ungeheure Aufgabe übernommen. Bereits damals hatte ich die Ehre, für unsere Fraktion dazu zu sprechen.
Ich habe heute nichts grundsätzlich Neues dazu zu berichten, kann aber auf aktuelle Erfahrungen von zwei Kolleginnen der SPD-Fraktion in einem ähnlichen Gremium verweisen. Zwar ist die AWO keine Landesgesellschaft, aber anhand der teilweise öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen
kann man - ohne hier irgendeine Wertung abzugeben - erkennen, dass die Arbeit in solchen Gremien aus guten Gründen anderen Regeln unterliegt als die parlamentarische Arbeit, Herr Höhn. Und das gilt auch für Landesgesellschaften. Auch als Parlamentarier ist man als Gremienmitglied zuerst den Gesellschaftszielen verpflichtet und nicht den Zielen einer Fraktion oder einer Partei. Meine Damen und Herren, deshalb ist der Ansatz...
Herr Ramelow, dieses Mal bitte am Ende. Also, meine Damen und Herren, deshalb ist der Ansatz des vorliegenden SPD-Antrags, alle im Landtag vertretenen Fraktionen bei der Besetzung von entsprechenden Aufsichtsgremien zu berücksichtigen, ordnungspolitisch falsch. Ein solches Gremium ist eben kein
Landtagsausschuss. Ein solches Gremium, Herr Höhn, hat klar definierte Sachaufgaben optimal im Interesse des Gesellschaftszwecks zu erledigen und ist entsprechend effizient zu strukturieren. Natürlich sollen auch Landtagsabgeordnete in Aufsichtsgremien von Landesgesellschaften mitarbeiten können, am besten dann, wenn sie in der Gesellschaftsmaterie kompetent sind und das Gremium im Sinne des Gesellschaftsziels sinnvoll ergänzen.
Auf keinen Fall kann man die Beteiligung von Abgeordneten an Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften vorrangig damit begründen, dass auf diese Weise das durch die Privatisierung geschmälerte parlamentarische Kontrollrecht wieder hergestellt wird.
Meine Damen und Herren, ich komme doch noch mal darauf zurück: Wäre die AWO eine Landesgesellschaft, wäre wohl eine Überprüfung durch den Landesrechnungshof oder gar einen Untersuchungsausschuss fällig, wie zum Beispiel der Untersuchungsausschuss 3/2 zur Geschäftsführung der TSI und die Aufsichtstätigkeit der Landesregierung dazu. Ich will damit sagen, dass es gerade im Falle von Landesgesellschaften sehr wohl scharfe parlamentarische Kontrollinstrumente gibt. Natürlich ist es besser, wenn die parlamentarische Kontrolle präventiv wirkt. Dazu steht das breite Spektrum von Landtagsdebatten zur Struktur und Satzung geplanter Landesgesellschaften über die periodischen Beteiligungsberichte des Thüringer Finanzministeriums bis zu Mündlichen, Kleinen und Großen Anfragen zur Verfügung. Übrigens wird die hier dargestellte Auffassung unserer Fraktion durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags aus dem Jahre 2000 gestützt, das aus gegebenem Anlass durch die damalige PDS-Fraktion in Auftrag gegeben wurde, und das gilt auch für das von Herrn Dr. Schubert schon erwähnte Thesenpapier zum Thema "Landesgesellschaften" der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten aus dem Jahre 1999.
Am Ende, ich bin gleich fertig. Deswegen lehnt meine Fraktion den SPD-Antrag in der Drucksache 4/590 ab.
Meine Damen und Herren, schließlich möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf den soeben angenommenen Antrag in Drucksache 4/570 der Landesregierung zum Vorsitz von Minister Reinholz in
der TTG kurz eingehen. Auch für die Landesregierung gilt, dass die Mitgliedschaft oder der Vorsitz in diesem Falle von kompetenten Mitgliedern in Aufsichtsgremien für entsprechende Gesellschaften sehr sinnvoll sein kann. Im Falle der TTG liegt dies auf der Hand, entstand das jüngste Tourismuskonzept ja doch unter Federführung eben dieses Ministeriums. Auf eine personelle Trennung von Rechts- und Fachaufsicht einerseits und Gremienmitgliedschaft andererseits ist dabei gegebenenfalls zu achten. Von der Erfüllung dieser Bedingung geht die CDU-Fraktion im vorliegenden Falle aus, weshalb wir diesem Antrag auch zugestimmt haben. Vielen Dank. Jetzt stehe ich Ihnen zur Verfügung.