Unabhängig von meiner persönlichen und politischen Bewertung zu den Vorgängen, von denen Sie gerade bei der AWO gesprochen haben, würde ich mir gern von Ihnen Ihr Verfassungsverständnis erläutern lassen, ob ein Träger, ein Verband, eine Institution jetzt mit dem verfassungsgebenden Gremium Parlament zu vergleichen ist. Wollten Sie damit das Parlament herabwürdigen oder wie verstehe ich jetzt Ihre Gleichsetzung?
Herr Ramelow, ich habe keine Gleichsetzung gemacht, das können Sie dem Protokoll sehr schnell entnehmen.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, wenn die AWO eine Landesgesellschaft wäre, würden die parlamentarischen Kontrollrechte - und die sind sehr scharf - sehr effizient wirken. Das war meine Aussage.
Herr Kollege Krapp, Sie haben Ihre ablehnende Haltung zur Beteiligung von Abgeordneten in diesen Aufsichtsgremien mit Kompetenzfragen begründet.
Sind Sie der Auffassung, dass der Landtag nicht in der Lage ist, kompetente Mitglieder aus seinen Reihen in die entsprechenden Aufsichtsgremien zu senden?
Herr Matschie, Sie werden dem Protokoll meiner Ausführungen auch entnehmen können, dass ich natürlich die Mitgliedschaft von Abgeordneten in solchen Gremien befürworte, aber nicht die vollständige Mitgliedschaft, die Sie in Ihrem Antrag gefordert haben. Das ist die Aussage.
Ich muss noch mal nachfragen, weil ich das eben nicht verstanden habe. Sie haben gesagt, Sie sind sehr wohl für die Mitgliedschaft von Abgeordneten in solchen Gremien, aber nicht für die vollständige. Bezieht sich das jetzt auf die Fraktionen oder sollen da halbe Abgeordnete rein, wie ist das zu verstehen?
Frau Doht, vielleicht haben Sie da nicht zugehört. Lesen Sie auch noch mal nach. Ich habe gesagt, diese Gremien sind keine Landtagsausschüsse. Landtagsausschüsse sind vollständig von allen Fraktionen belegt. Diesen Unterschied habe ich versucht, deutlich zu machen, war vielleicht für Sie zu hoch.
Frau Präsidentin, nach der letzten Äußerung von Herrn Krapp überlege ich mir, mit welchem Niveau man hier reden muss,
damit Sie mich vielleicht verstehen, Herr Krapp. Ich habe jetzt hohe Zweifel, dass Sie mir intellektuell überhaupt folgen können.
Und weil wir gerade diesen Tagesordnungspunkt nach dem Tagesordnungspunkt der Berufung des Ministers als Vorsitzender des Aufsichtsrats machen, in dem wir gehört haben, nach Artikel 72 Abs. 2 den Herrn Minister zu berufen als Vorsitzenen im Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens - das ist ja alles korrekt, wie es in der Landesverfassung steht -, aber die TTG ist nicht nur ein auf Erwerb gerichtetes Unternehmen, sondern eine Landesgesellschaft. Deshalb mussten Sie sich hier schon mehrmals anhören, dass das Parlament gesagt hat, wir wollen Kontrollrechte mitmachen. Das ist die Aufgabe dieses Parlaments.
Ich glaube, es ist die Kontrollpflicht des gesamten Parlaments und nicht nur wesentlicher oder unwesentlicher Teile, Herr Stauch.
Herr Krapp, Sie gaben ein erneutes Beispiel dafür, wie die Mehrheitsfraktion hier im Landtag mit Kon
trollrechten dieses Parlaments und dem umgeht, was Opposition einfordert. Mit dem heutigen Antrag liegt erneut diese Einforderung für einen Teil der Ausübung parlamentarischer Kontrollrechte vor. Ich bin froh, dass es entgegen zu einem Entschließungsantrag zu einem Antrag gekommen ist. Ich kann Ihnen versprechen, die Opposition, jedenfalls unsere Fraktion, wird nicht nachlassen, diese Kontrollrechte immer wieder erneut einzufordern.
Dass Kontrolle notwendig ist, zeigen zum Beispiel auch die Antworten der Landesregierung auf eine Reihe von Anfragen aus den Reihen unserer Fraktion zum Komplex des Thüringer Industriebeteiligungsfonds. Es war nicht nur spaßig, wenn Herr Minister sich hier mal mit TIB, TIF und TAB versprochen hatte, sondern wer die Anfragen oder die Antworten gelesen hat, der konnte feststellen, dass deutlich wurde, dass etwa 20 Mio. tungskapitals inzwischen aufgebraucht wurden, dass über 43 Prozent der eingegangenen Unternehmensbeteiligungen unter Verantwortung der Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG sowie der Beteiligungsfonds Thüringen GmbH insolvent wurden, dass 11 Beteiligungen unter Wert wieder verkauft wurden, dass für über 80 Mio. ( eingegangene Bürgschaften in Anspruch genommen wurde und dass weitere öffentliche Mittel in Form von Fördermitteln und Darlehen ohne ausreichende konzeptionelle Vorbereitung der Beteiligungsübernahmen und ohne ausreichende Kontrolle der Umstrukturierung und Sanierung verloren gegangen sind. Bekannt ist auch, dass das Wirken der Unternehmen des Beteiligungsfonds gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen hat mit der Folge der Rückforderung der Beteiligung. Jüngst wurde der Freistaat wiederum daran durch eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen Kahla-Porzellan - das spielte vorhin als Stichwort schon eine Rolle - schmerzlich erinnert. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Kommission im Bericht über das durchgeführte Prüfverfahren zum Industriebeteiligungsfonds auch feststellte, dass der Fonds und die zur Erfüllung des Stiftungsziels gegründeten Unternehmen Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH und Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG völlig unbeaufsichtigt geschaltet und gewaltet haben und dies trotz der Mitgliedschaft des damaligen Wirtschaftsministers und des Vertreters des Finanzministeriums in den entsprechenden Gremien. Ich denke, allein diese Feststellungen über den Umgang mit öffentlichen Mitteln in nur einer Landesgesellschaft macht die Notwendigkeit der parlamentarischen Kontrolle meines Erachtens mehr als deutlich.
Allerdings - und Herr Kollege Schubert ging darauf ein - geht nach unserer Auffassung die parlamentarische Kontrolle allein durch die Mitgliedschaft einzelner Abgeordneter in Aufsichtsräten nicht weit genug. Unabhängig davon, dass nach Gesellschaftsrecht eine Vertraulichkeit der Arbeit in den Aufsichtsräten gefordert ist, kann diese Art der Kontrolle nicht im Sinne der Kontrollaufgaben des Haushaltsgesetzgebers, also des Parlaments, sein. Deshalb sind wir der Auffassung, dass eine wirksamere Kontrolle von Landesgesellschaften, Landesstiftungen und unmittelbaren Landesbeteiligungen über den Inhalt des vorliegenden Antrags hinaus eigentlich erforderlich sind. Wir denken unter anderem daran, dass die Gesellschaftsverträge und Satzungen von Landesgesellschaften, Landesstiftungen und Unternehmen mit unmittelbarer Landesbeteiligung derart zu ergänzen sind, dass eine unmittelbare Berichterstattung über die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres vor dem Parlament bzw. dem zuständigen Ausschuss verpflichtend eingeführt und wesentliche Entscheidungen der Landesregierung zur Entwicklung der Gesellschaften, Stiftungen bzw. Unternehmen unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments oder des zuständigen Ausschusses gestellt werden können oder auch sollten. Wir denken weiterhin daran, dass das Landeshaushaltsrecht derart zu novellieren ist, dass die Jahresabschlüsse, Lageberichte, Wirtschaftsprüfungsberichte von Landesgesellschaften, Landesstiftungen, Unternehmen mit unmittelbarer Landesbeteiligung dem Parlament bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen sind und die Personalinvestitionen und die Wirtschaftspläne dieser Einrichtungen in geeigneter Art und Weise Gegenstand des Landeshaushalts werden sollen.
Wir denken daran, dass das Parlament im Falle von vorgesehenen Privatisierungs-, Umstrukturierungsund Beteiligungsmaßnahmen frühzeitig und vor Beschlussfassung durch die Landesregierung zu informieren ist und dabei insbesondere die Vorteile der Leistungserbringung durch diese Maßnahme darzustellen sind.
Wir denken daran, dass die gegenwärtigen Beteiligungsberichterstattungen zu qualifizieren und inhaltlich um mindestens folgende Angaben zu erweitern wären. Wir denken da an Einschätzungen zur Erreichung und Sicherung der Gesellschaft, Stiftungsund Unternehmenszweck, Bewertung, ob dieser Zweck nicht besser oder wirtschaftlich auf andere Art und Weise zu erreichen wäre, die Darstellung der Entwicklung der Geschäfts- und Ertragslage im Berichtszeitraum und andere. In diesem Sinne meinen wir, allein mit der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten ist die Wahrung des parlamentarischen Kontrollrechts noch nicht ganz gegeben. Es wäre
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin einer von denen, die zur letzten Plenarsitzung sehr wohl mit dem Entschließungsantrag der SPD geliebäugelt haben, weil mir diese Massierung von Ministern in der Ursprungsvorlage nicht gefallen hat. Die Regierung hat gehandelt und jetzt kann ich feststellen, dass meine Ursprungsbedenken, dem Antrag zu folgen, verstärkt wurden, insbesondere durch Sie, Herr Kollege Buse,
weil es bei der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten wahrlich nicht um parlamentarische Kontrolle gehen kann. Sie haben es zwar angedeutet, als ob Sie verstünden, um was es geht, aber in den weiteren Ausführungen Ihres Textes sind mir immer mehr Zweifel gekommen.