3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Jungen Union angesichts der insgesamt knappen Mittel für die politische Jugendarbeit in Thüringen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt wie folgt:
Zu Frage 1: Die Entscheidung über den einen in Rede stehenden Antrag fällt der Landkreis selbstständig im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung. Ich werde mich daher einer entsprechenden Bewertung enthalten. Auf Landesebene gilt für überörtliche Maßnahmen grundsätzlich, dass für Veranstaltungen ein Tagesbeitrag erhoben werden muss, der in etwa die Kosten für Verpflegung ausgleicht. Damit könnten diese Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden. Im Übrigen, ein entsprechender Antrag ist nicht bekannt. Alkoholische Getränke oder andere Alltagsdrogen werden bei vom Land geförderten Maßnahmen selbstverständlich nicht als zuwendungsfähig anerkannt.
Herr Staatssekretär, hält es die Landesregierung jetzt für erforderlich, für Landesmaßnahmen aufgrund dieses Vorfalls die Richtlinien für die Vergabe von Mitteln für politische Jugendarbeit zu überdenken, zu überarbeiten und wenn ja, sind damit inhaltliche Konsequenzen verbunden.
Danke. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/734, Abgeordneter Kummer, PDSFraktion.
In der 9. Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 3. März 2005 berichtete die Landesregierung, dass für den Verkauf eines Waldstücks der Hohen Schrecke in der Größe von 1.087 Hektar durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) der Zuschlag an einen privaten Investor erteilt wurde. Das Angebot des BUND, die Waldfläche mit ihrem hohen naturschutzfachlichen Wert zu erwerben, könne nicht berücksichtigt werden, weil die gebotene Summe deutlich niedriger sei als die des privaten Investors.
In einer Meldung der Kyffhäuser Allgemeinen vom 8. März 2005 teilte die LEG im Gegensatz dazu jedoch mit, dass es noch immer intensive Verhandlungen gäbe und auch das Angebot des BUND für die betroffene Waldfläche weiterhin geprüft würde.
Auch die von der Landesregierung angekündigte Festschreibung naturschutzfachlicher Auflagen für das Waldgebiet im Kaufvertrag wurde von der LEG stark eingeschränkt, da man bei solchen Summen die wirtschaftlichen Interessen des Käufers nicht ignorieren könne.
1. Sind die im Landwirtschaftsausschuss getroffenen Aussagen zum Verkauf der 1.087 Hektar der Hohen Schrecke an einen privaten Investor zutreffend?
2. Hat das wirtschaftliche Interesse des Käufers Vorrang vor der Erhaltung des naturschutzfachlich wertvollen Zustands des betroffenen Waldgebiets?
3. Hat die LEG allein die Verantwortung für die Ausgestaltung des Kaufvertrags oder ist die Umweltverwaltung an der Bestimmung der Auflagen beteiligt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 3: Ja, allerdings bezieht die LEG abstimmungsgemäß die Abteilung Naturschutz und Forsten des Ministeriums in die Prüfung des vom Bieter vorzulegenden Betriebskonzepts in forst- und naturschutzfachlicher Hinsicht ein. Im Übrigen steht außer Frage, dass sich die Vertragspartner an die naturschutzfachlichen Vorgaben halten müssen, die mit der Verordnung zur Unterschutzstellung des Naturschutzgebiets Hohe Schrecke verknüpft sind. Diese Verordnung umfasst auch die FFH-Thematik.
Herr Minister, Sie sagten, die entsprechende Abteilung wird mit einbezogen. Wie darf man sich denn diese Einbeziehung vorstellen? Dürfen die sagen, so geht es nicht, oder dürfen die bloß einen Vorschlag unterbreiten? Könnten Sie da vielleicht noch etwas Konkretes dazu sagen?
Das habe ich gesagt, Herr Kummer, da haben Sie nicht zugehört. Es gibt ein Bieterkonzept. Jeder Käufer, egal was er kauft, hat ein Bieterkonzept im forstwirtschaftlichen Sinne abzugeben, auch wo er die naturschutzfachlichen Belange mit zu berücksichtigen hat. Dieses Konzept wird dann bei uns von der Fachabteilung mit bewertet und mit beurteilt und dann auch demjenigen, der das Grundstück oder das Waldstück oder was auch immer zum Verkauf angeboten hat, die Abteilungsmeinung übermittelt.
Danke. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Ich stelle fest, Herr Minister Dr. Sklenar, die Abgeordneten hören Ihnen immer zu.
Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute in Drucksache 4/713, Abgeordneter Kuschel, PDS-Fraktion.
Im Ergebnis einer Umfrage bei den Verbandsmitgliedern kommt der Verband der Wirtschaft Thüringen zur Einschätzung, dass unter anderem zu hohe Kommunalabgaben den Wirtschaftsstandort Thüringen belasten. Demgegenüber hatte die Landesregierung während der Haushaltsberatungen 2005 darauf verwiesen, dass die Thüringer Kommunen aus Gebühren, Beiträgen und Entgelten im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittliche Einnahmen erzielten, was für eine eher günstige Höhe der Kommunalabgaben sprechen würde. Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchen konkreten Ergebnissen ist der Verband der Wirtschaft Thüringens bei seiner Verbandsumfrage hinsichtlich der Höhe der Kommunalabgaben gekommen und wie bewertet die Landesregierung diese Ergebnisse?
2. Welche Daten liegen der Landesregierung für eine mögliche Bewertung der Belastungen der Wirtschaft durch Kommunalabgaben im bundesweiten Vergleich vor und wie gestaltet sich in Auswertung dieser Daten die konkrete Belastung der Thüringer Wirtschaft durch Kommunalabgaben?
3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um die Belastung der Thüringer Wirtschaft durch Kommunalabgaben wirtschaftsfördernd zu gestalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegt das Ergebnis der Jahresumfrage 2004 des VWT vor. Die Umfrage enthält keine inhaltlich untersetzten Ergebnisse zu Kommunalabgaben, vielmehr bewerten die Unternehmer diese in ihrer Gesamtheit mit "ausreichend", Note 3,7. Die Thüringer Landesregierung wertet derzeit die Ergebnisse der Umfrage aus und wird
Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Unternehmen eine Reform des Steuer- und Sozialabgabenrechts für vordringlich halten, welches ganz überwiegend bundesgesetzlich determiniert ist.
Zu Frage 3: Unter Kommunalabgaben versteht der Gesetzgeber sämtliche Abgaben, die von Gemeinden und Landkreisen erhoben werden dürfen. Die Thüringer Landesregierung wird mit den Kammern und Verbänden in Kontakt treten, um ein differenzierteres Bild zur Einschätzung der aktuellen Höhe der Kommunalabgaben zu erlangen. Erst danach sind weitere Schlussfolgerungen möglich.
Herr Minister, habe ich es hinsichtlich Ihrer Antwort 3 richtig verstanden, dass die Landesregierung gegenwärtig über kein Datenmaterial hinsichtlich eines bundesweiten Vergleichs der Belastung der Wirtschaft durch Kommunalabgaben verfügt, sondern dieses jetzt erst im Dialog mit den Wirtschaftsverbänden erarbeiten möchte?
Ich habe gesagt, wir wollen die Jahresauswertung des VWT mit den Kammern und Verbänden bewerten. Es gibt vom Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft zu Trink- und Abwasserkosten je Einwohner und Jahr für das Jahr 2003 einen Datensatz, der besagt, bei Trinkwasserjahreskosten liegt Thüringen etwa im Durchschnitt der neuen Länder und unter dem Durchschnitt der alten Bundesländer, im Bereich der Abwasserjahreskosten liegt Thüringen im unteren Bereich. Wir können allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen, wie repräsentativ diese Darstellung des BGW ist.
Danke schön. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 15, die Fragestunde.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 18 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/738
Wird die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann verweise ich noch auf folgende Aspekte: Gemäß § 18 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Vier Mitglieder wurden bereits in der 4. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Abgeordneter Dr. Roland Hahnemann, erreichte in der 4. und 10. Plenarsitzung jeweils nicht die notwendige Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Die Fraktion der PDS hat nun erneut den Abgeordneten Dr. Roland Hahnemann vorgeschlagen und der Ältestenrat hat in seiner 7. Sitzung am 15. Februar 2005 beschlossen, den Wahlvorschlag erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es hiergegen Widerspruch? Widerspruch ist gegeben.