Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll der vollständige Ausbau der B 62 abgeschlossen sein und von welchen Faktoren wird dieser Zeitplan bestimmt?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wegen der guten Witterungsverhältnisse in diesem Jahr konnten einige Teile der Baumaßnahme vorfristig fertiggestellt werden. Dies betrifft die Fahrbahn, die Nebenanlagen, Entwässerungsanlagen, Brückenbauwerke, Regenrückhaltebecken und erforderliche Wirtschaftswege. Wesentliche zum sicheren Funktionieren der Straße auch erforderliche Dinge wie Markierungen, Leiteinrichtungen und Wegweiser und nicht zuletzt die Rasenansaat auf den Böschungen können erst nach der Winterperiode, also erst im nächsten Jahr, fertiggestellt werden. Hierzu gehört auch die noch fehlende Lichtsignalanlage am Anschluss der Umgehung an die bestehende Bundesstraße B 62.

Zu Frage 2: Der Bauvertrag sieht eine Fertigstellung zum 30. Juli 2007 vor. Sobald die Fertigstellung der Straße absehbar ist, wird in Abstimmung mit dem Baubetrieb und dem Bundesministerium ein Freigabetermin, üblicherweise unter Benennung einer Kalenderwoche, vorgeschlagen und die Verkehrsfreigabe vorbereitet. Ob dies gegebenenfalls auch früher als zum vertraglich vereinbarten Termin möglich ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Zu Frage 3: Die Werraquerung bei Bad Salzungen befindet sich als vorletzter Bauabschnitt der Bundesstraße B 62, Ortsumfahrung Bad Salzungen, derzeit im Planfeststellungsverfahren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, wann mit dem Vorliegen von Baurecht zu rechnen ist. Der letzte Abschnitt der Orts

umfahrung ist die Fortführung der B 62 in Richtung Hämbacher Kreuz. Hier soll das Planfeststellungsverfahren im Jahre 2007 eingeleitet werden, beide Abschnitte sind im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 des Bundes enthalten. Weitergehende Aussagen, insbesondere zu den Finanzierungsmöglichkeiten und zum Zeitpunkt des Vorliegens von Baurecht sind noch nicht möglich.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben darauf verwiesen, dass es aufgrund der günstigen Witterung einen Baufortschritt gibt. Der 30. Juni war ja der ursprünglich vereinbarte Fertigstellungstermin. Inwieweit sind in Abhängigkeit von der Witterung die von Ihnen noch benannten Arbeiten, also Restarbeiten, realisierbar oder ist gegebenenfalls aufgrund der Auftragsvergabe jetzt bereits abzusehen, dass die Arbeiten bis in das Frühjahr hinein ruhen und erst dann unabhängig von dem weiteren Verlauf der Witterung wieder aufgenommen werden?

Ich habe Ihnen doch gesagt, dass ein Teil der Arbeiten erst im Frühjahr begonnen werden können. Es macht auch keinen Sinn, Rasenansaat im Frühjahr erst zu machen und die Straße unter Verkehr zu nehmen, weil man dann erst wieder eine Sperrung einrichten muss, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Wann wir im Frühjahr beginnen, das ist ja nun wirklich entscheidend davon abhängig, was bekommen wir dieses Jahr für einen Winter und wann können wir im Frühjahr wieder mit der Bautätigkeit beginnen.

Die zweite Nachfrage bitte.

Ja, danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, wenn man durch das Land fährt, stellt man fest, dass, insbesondere was die Nebenanlagen betrifft, durchaus auch nach der Verkehrsfreigabe z.B. die Rasenansaat an Böschungen erfolgen kann. Ist es grundsätzlich üblich, dass auch alle Nebenanlagen erst fertiggestellt sein müssen, bevor die Freigabe der Fahrbahn erfolgen kann?

Grundsätzlich ist es so üblich, es geschieht auch in Ausnahmefällen anders.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig auf, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2522.

Polizeieinsatz gegen Demonstranten am 9. November 2006 in Erfurt

Nach der Auflösung der Demonstration der Konferenz Thüringer Studenten am 9. November 2006 kam es am späten Nachmittag auf der Kreuzung Arnstädter Straße/Johann-Sebastian-Bach-Straße Erfurt zu einer spontanen Versammlung von etwa 100 Personen. Da sich die Demonstration nicht sofort in Bewegung setzte, staute sich der Berufsverkehr. Nach meiner Einschätzung wurde die friedliche Versammlung schon nach kurzer Zeit durch die Polizei mit zum Teil massiver körperlicher Gewalt aufgelöst und dabei mehrere Personen von der Straße gedrängt bzw. zu Boden gestoßen. Meiner Meinung nach war der Polizeieinsatz nicht deeskalierend angelegt. Durch die Polizei wurden mehrere Anzeigen gegen Teilnehmer der Versammlung gefertigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was war die Begründung und die Rechtsgrundlage für den Polizeieinsatz gegen die Demonstranten und für die Auflösung der Versammlung?

2. Welche Lage- und Gefahreneinschätzung hatte die Polizei, welcher Stellenwert wurde dabei aufgrund welcher Einschätzung der Gesamtsituation Maßnahmen zur Deeskalation beim Polizeieinsatz beigemessen und welche Erfahrungen hinsichtlich einer positiven Zusammenarbeit von Beteiligten aus vorangegangenen Großdemonstrationen haben dabei eine Rolle gespielt?

3. Gegen wie viele Personen wurden im Zuge dieses Polizeieinsatzes Anzeigen mit welchem Vorwurf gefertigt?

4. Warum wurde Abgeordneten des Thüringer Landtags auch auf mehrfache Nachfragen hin keine Einsatzleitung des Einsatzes benannt bzw. die Unkenntnis über die entsprechende Person geäußert?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Zu Frage 1: Durch die genannte Spontanversammlung von ca. 60 Personen auf der Kreuzung Arnstädter Straße/Johann-Sebastian-Bach-Straße am Nachmittag des 9. November 2006 kam es zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, deren Wiederherstellung die polizeilichen Maßnahmen bezweckte. Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 des Versammlungsgesetzes kann die zuständige Behörde eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist. § 18 Abs. 1 der Zweiten Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums sieht vor, dass in unaufschiebbaren Fällen für Entscheidungen gemäß § 15 des Versammlungsgesetzes die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei zuständig sind.

Zu Frage 2: Die Spontanversammlung führte zu einer Verkehrsstauung, insbesondere auf der Hauptverkehrsstraße Arnstädter Straße. Die Polizei forderte daher die Teilnehmer mehrfach zum Verlassen der Straße auf. Sie bemühte sich um die Identifizierung eines Versammlungsleiters und erläuterte den Straftatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch. Erst nachdem diese in der Vergangenheit bei Großveranstaltungen wirksam eingesetzten deeskalierenden Maßnahmen ohne Konsequenzen blieben, entschloss sich die Polizei, die Kreuzung zu räumen.

Zu Frage 3: Mit Stand vom 12. Dezember 2006 wurde gegen 18 Personen Anzeige wegen Verstoßes gegen § 240 Strafgesetzbuch, das ist der Paragraph, der Nötigung unter Strafe stellt, erstattet.

Zu Frage 4: Zu Anfragen von Abgeordneten an einzelne Einsatzbeamte über den Polizeiführer liegen keine Erkenntnisse vor. Allen eingesetzten Beamten war der Polizeiführer namentlich bekannt.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Hennig, bitte.

Zum einen würde mich aus Ihrer Sicht, Herr Minister, interessieren, was heißt „mehrfache Aufrufe“? Das wäre meine erste Nachfrage. Und die zweite Nachfrage, ich glaube, Sie unterstellen mir nicht, dass ich hier die Unwahrheit sage, wenn ich sage, mir wurde die Auskunft erteilt, dass entsprechende Personen der Polizei die Unkenntnis über die Einsatzleitung geäußert haben. Wie rechtfertigen Sie dann, dass mir diese nicht genannt wurde?

„Mehrfache Aufrufe“ bedeutet, dass es zumindest zwei waren. Das wäre dann mehrfach. Ich weiß, ich war nicht mit dabei und kann das nicht beantworten. Aber wenn mir dies von der Polizei so mitgeteilt wird, dass das so gelaufen ist, habe ich keinen Grund, daran zu zweifeln. Bezüglich der zweiten Frage verweise ich auf meine Antwort, dass bezüglich dieser Frage keine Erkenntnisse vorliegen, dass gefragt wurde von Abgeordneten. Mehr ist dazu nicht zu sagen, Frau Abgeordnete.

Abgeordneter Seela, bitte. Es gibt weitere Nachfragen, Herr Minister.

Welche Rolle spielten welche Abgeordneten im Zusammenhang mit dieser Straftat?

Es ist auch nicht üblich, dass man die Abgeordneten, die sich möglicherweise vor Ort befunden haben, sich beteiligt haben, hier namentlich benennt.

Es gibt die letzte Nachfrage aus dem Haus. Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, bitte.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Welche Rolle spielten diese Abgeordneten dort?)

Wir haben doch eben gerade gehört, dass Frau Hennig anwesend war vor Ort. Welche Rolle sie dort gespielt hat, gespielt haben könnte, haben Sie ja auch mitbekommen diesbezüglich, dass sie eigentlich gar keine Rolle gespielt hat, da sie sich freundlich nach dem Polizeiführer nach ihrer Darstellung erkundigt hat.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Nach ihrer Darstellung?)

Herr Minister, wenn ich mich recht entsinne, bezieht sich meine Frage auf Ihre Antwort zu Frage 2. Können Sie uns sagen, welche aus vorangegangenen Großdemonstrationen bewährten Deeskalationsmaßnahmen ausgeschöpft worden sind, bevor zur Räumung des Verkehrsraums übergegangen wurde?

Wissen Sie, Herr Hahnemann, Sie waren ja selbst schon an Großveranstaltungen beteiligt. Ich erinnere nur an den Anger seinerzeit, wo Sie mit einer Kamera bewaffnet herumliefen und Aufnahmen machten. Wir haben in Thüringen jede Menge Großveranstaltungen in der Vergangenheit gehabt. Denken Sie an das Fest der Völker und Ähnliches mehr, wo die Thüringer Polizei sehr viel Erfahrungen gesammelt hat und die auch einsetzt. Der Vorwurf, sie hätte sich in irgendeiner Weise gewalttätig verhalten bei der Demonstration oder hätte hier nicht entsprechend verhältnismäßig reagiert, ist mir bislang noch nicht zu Ohren gekommen. Das ist ja hier auch kein Vorwurf, muss ich sagen, der in irgendeiner Weise greifbar ist, sondern es wird einfach in den Raum gestellt, dass möglicherweise die Polizei hier nicht die Kreuzung hätte räumen dürfen. Also, wo sind wir denn eigentlich? Da wird der Verkehr blockiert und dann wird noch gesagt, was hat denn die Polizei da überhaupt zu tun. Sie hat dafür zu sorgen, dass diese Verkehrsbehinderung beseitigt wird,

(Beifall bei der CDU)

und wenn das nicht durch gutes Zureden geht, dann greift sie eben ein und entfernt die Personen. Das ist ganz normal in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in Europa.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Ich komme zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2528.

Rechtsstreitigkeiten unter Blutspendediensten

Die Versorgung mit Blut und Blutkonserven ist ein gesetzlicher Sicherstellungsauftrag gegenüber der

Bevölkerung, der zunehmend von Marktinteressen beeinflusst wird. So wurde das Institut für Transfusionsmedizin Suhl vom Konkurrenten DRK-Blutspendedienst NSTOB aus Springe in Niedersachsen verklagt. Infolgedessen ist eine offene Auseinandersetzung um Einfluss und Marktanteile entbrannt, die die Tätigkeit der Blutspendedienste, ihre Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie Arbeitsplätze gefährden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für Rechtsstreitigkeiten verschiedener Blutspendedienste und deren Partner in Thüringen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Gliederungen des DRK die Zusammenarbeit mit dem Suhler Institut für Transfusionsmedizin gekündigt haben und ab dem 1. Januar 2007 mit dem DRK-eigenen Blutspendedienst NSTOB aus Springe in Niedersachsen zusammenarbeiten?

3. Wie nimmt die Landesregierung Einfluss auf den Umstand, dass Gemeinden und Schulämter in Thüringen mit dem Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit dem DRK den Zugang für öffentliche Räumlichkeiten für das Institut für Transfusionsmedizin Suhl zum Zwecke der Blutabnahme verweigern?