Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

1. Entspricht das Zitat in der STZ vom 22. November 2006 den tatsächlich gemachten Äußerungen von Innenstaatssekretär Baldus?

2. In welcher Weise hat sich die Landesregierung über das Wirken des Bündnisses gegen Rechtsextremismus in Schleusingen informiert?

3. Wie bewertet die Landesregierung die zweifellos vorhandenen Erfolge des oben genannten Bündnisses im Hinblick auf das Zurückdrängen rechtsextremer Aktivitäten in und um Schleusingen?

4. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung solche gesellschaftlichen Aktivitäten bei der Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts?

Die Anfrage beantwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In der „Südthüringer Zeitung“ vom 22. November 2006 befindet sich weder ein Artikel mit der Überschrift „Ignorieren oder Auseinandersetzen?“ noch ein entsprechendes Zitat. Allerdings wird in der „Südthüringer Zeitung“ vom 21. November 2006 unter diesem Titel berichtet. Dabei wird umfassend die politische Position des Kreisvorsitzenden der CDU, Wartburg-Kreis, zu dem gesamten Politikkomplex dargestellt, auch hinsichtlich der Skepsis gegenüber im Aufbau befindlichen lokalen Bündnissen. Der CDUKreisvorsitzende hat berichtet, insgesamt und zusammenfassend sei die politische Position so wiedergegeben, wie dies in der überlicherweise journalistisch gerafften Form möglich ist.

Zu Frage 2: Die Landesstelle Gewaltprävention sowie Vertreter des Landesamts für Verfassungsschutz, der Polizei sowie des Schul- und Jugendamts nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Präventionsrats gegen politischen Extremismus in Schleusingen teil. An diesen Sitzungen beteiligen sich auch Vertreter des Bündnisses gegen Rechtsextremismus und berichten über ihre Arbeit.

Zu Frage 3: Aus fachwissenschaftlicher Sicht ist es notwendig, zivilgesellschaftliches Engagement wie im Bündnis gegen Rechtsextremismus mit der koordinierten Arbeit lokaler Verantwortungsträger wie im Präventionsrat zu verbinden. Dieser Weg wird auch von der Thüringer Landesregierung befürwortet und unterstützt. Die Stadt Schleusingen ist ein gutes Beispiel für diese Strategie und für deren Erfolge. In Schleusingen ist derzeit ein positiver Trend bei der Zurückdrängung rechtsextremer Aktivitäten erkennbar. Er bestätigt die Arbeit des Präventionsgremiums sowie des Bündnisses gegen Rechtsextremismus.

Zu Frage 4: Die Landesstelle Gewaltprävention steht Kommunen als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung und bietet präventiven Gremien fachliche Unterstützung. So unterstützt die Landesstelle Gewaltprävention den Präventionsrat gegen politischen Extremismus der Stadt Schleusingen bereits seit seiner Gründung im Jahr 2004. In Schleusingen wurde z.B. 2006 die Fortbildungsreihe „Community Coaching für Zivilcourage“ durchgeführt. An den Veranstaltungen nahmen viele Mitglieder des Präventionsrats sowie des lokalen Bündnisses gegen Rechtsextremismus teil. Im Jahr 2005 wurde - ebenfalls initiiert durch die Landesstelle Gewaltprävention - die Ausstellung „Es betrifft Dich“ des Bundesamts für Verfassungsschutz in Schleusingen gezeigt. Im Üb

rigen war Herr Staatssekretär Baldus am Samstag, dem 28.05.2005 persönlich auf dem Marktplatz in Schleusingen bei einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus anwesend, um ein Grußwort an die Teilnehmer zu richten.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Höhn, bitte.

Zunächst einmal, Herr Staatssekretär, für die falsche Datierung meinerseits bitte ich um Nachsicht, das kann passieren.

Ich habe eine Nachfrage zu Ihren Antworten auf die Fragen 3 und 4, wo ich erfreut zur Kenntnis nehme, dass Sie die Leistungen des lokalen Bündnisses gegen Rechtsextremismus in Schleusingen positiv bewerten. Wenn das so ist, wie bewerten Sie dann die von Staatssekretär Baldus in der Zeitung vom 21.11. gemachten Äußerungen? Das passt ja wohl nicht so ganz zusammen.

Herr Staatssekretär Baldus hat dort als CDU-Kreisvorsitzender gesprochen. Ich habe keine Möglichkeit, seine Position im Zusammenhang mit Präventionsräten, die im Aufbau befindlich sind, anders zu beurteilen. Das ist seine Auffassung.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2498.

Auswirkungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes auf die Zulässigkeit von Erdkabeln mit einer Nennspannung von 380 kV

Mit dem Ende Oktober dieses Jahres vom Bundestag verabschiedeten Planungsbeschleunigungsgesetz sind auch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes verbunden. Danach sollen Mehrkosten für die Verlegung von Erdkabeln als von der Bundesnetzagentur anzuerkennende nicht beeinflussbare Kostenbestandteile gelten, wenn deren Verlegung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften durch einen Planfeststellungsbeschluss zugelassen ist. Der Bundesrat hat dem Planungsbeschleunigungsgesetz Ende November zugestimmt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten für eine Zulassung einer Erdverkabelung ergeben sich im Rahmen von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der 380-kV-Trasse durch Thüringen aufgrund der vom Bundestag verabschiedeten Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes?

2. Welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften kommen als Grund für eine Zulassung einer Erdverkabelung in Betracht?

3. In welchen besonders sensiblen Bereichen bzw. in welchen Fällen kommt nach Auffassung der Landesregierung eine Erdverkabelung als weniger belastende Alternative in Betracht?

4. Für welche Planungsabschnitte liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass eine Erdverkabelung von Vattenfall als Planungsalternative zur Errichtung der neuen 380-kV-Trasse durch Thüringen erwogen wird?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Spezielle Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln im Binnenland werden im Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben nicht getroffen. Die Norm enthält nur eine Spezialregelung für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Erdkabel auf der 110 kV-Ebene im küstennahen Bereich der Nord- und Ostsee.

Zu Frage 2: Derzeit kommen für die durch Thüringen geplante Höchstspannungsleitung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Betracht, welche eine Erdverkabelung vorschreiben.

Zu Frage 3: Die Frage kann so pauschal und allgemeingültig nicht beantwortet werden, da auch die Erdverkabelung mit erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft verbunden sein kann. Die Festlegung der konkreten Leitungsführung und die bauliche Konstruktion der Leitung bleiben dem noch durchzuführenden Zulassungs- und Genehmigungsverfahren vorbehalten.

Zu Frage 4: Die Vattenfall Europe Transmission GmbH plant die Höchstspannungsleitung in ihrer Gesamtheit als Freileitung zu errichten. Kommt das Raumordnungsverfahren zu dem Ergebnis, dass in bestimmten beispielsweise sehr sensiblen Bereichen eine Freileitung nicht mit den raumordnungsrelevanten Belangen in Übereinstimmung zu bringen ist, so kann die Erdverkabelung auf Antrag geprüft werden.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneter Dr. Hahnemann auf, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2507.

Fördermittel für extrem rechte Musikproduktion aus Thüringen?

Nebelfee Klangwerke bzw. Nebelklang sind Produzenten bzw. Versandhandel von extrem rechter Musik, Literatur und weiteren Artikeln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben die Firmen Nebelfee Klangwerke bzw. Nebelklang oder die Personen Heike Langguth, Ronald Möbus, Robert Klein für den Aufbau oder den Betrieb eines Gewerbes Landesfördermittel erhalten?

2. Wenn ja, wann, für welchen Zweck und in welcher Höhe?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die oben angegebenen Firmen haben für den Aufbau oder den Betrieb eines Gewerbes keine Landesfördermittel erhalten. Eine der genannten Personen hat für den Zeitraum vom 01.03.2004 bis 31.08.2005 zum Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründungsbeihilfe aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und aus EU-Mitteln erhalten. Diese Bewilligung erfolgte nach Vorlage einer positiven Stellungnahme der zuständigen IHK.

Zu Frage 2: Die Existenzgründungsbeihilfe aus EUMitteln wurde in Höhe von 7.458,66 € für ein Einzelhandelsunternehmen mit kunstgewerblichen Artikeln, Textilien, Schmuck, Geschenkartikeln, Bildern und Wohnzubehör gewährt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Dr. Hahnemann, bitte.

Ich habe eine Nachfrage, einen Punkt betreffend, den ich nicht gefragt habe. Insofern muss ich evtl. damit rechnen, dass Sie mir die Frage nicht beantworten können. Können Sie mir sagen, ob Anträge vorgelegen haben, denen nicht entsprochen worden ist zu den beiden Firmen oder den genannten Personen oder haben das Ihre Recherchen nicht mitgeliefert?

Herr Dr. Hahnemann, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Gut, das kann ich nur hinnehmen, danke.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2514.

Freigabe Teilabschnitt Ortsumfahrung B 62 Bad Salzungen

Der Teilabschnitt der B 62, Ortsumfahrung Bad Salzungen (Kreuzung Hersfelder- und Langenfelder Stra- ße - Einkaufsmarkt „Herkules“), ist offenbar technisch fertiggestellt. Es fehlen noch die Markierungen, Teile des Straßenbegleitgrüns und die Straßenleiteinrichtungen.

Nach Auskunft des Ersten Beigeordneten der Stadt Bad Salzungen ist die Freigabe des Teilabschnitts vom Terminplan des Bundesverkehrsministers abhängig. Da dieser erst am 1. Juli 2007 für die Freigabeveranstaltung Zeit hätte, bleibt der Abschnitt für den öffentlichen Straßenverkehr bis zu diesem Zeitpunkt gesperrt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der gegenwärtige Baustand des nachgefragten Teilabschnitts der B 62 (Ortsumfah- rung Bad Salzungen) dar und welche Arbeiten müssen noch in welchen Zeitabschnitten bis zur vollständigen Fertigstellung realisiert werden?

2. Wann soll die Freigabe des nachgefragten Teilabschnitts der B 62 erfolgen und inwiefern ist dieser Freigabetermin durch den Terminplan des Bundesverkehrsministers beeinflusst?