Protokoll der Sitzung vom 02.03.2007

In Eisenach wird das vor allem mit Schwermetallen belastete Gelände der ehemaligen Farbenfabrik Arzberger, Schröpff & Co gegenwärtig saniert. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen soll dort eine Neubebauung und eine Umverlegung der B 19 erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wird die Altlastensanierung aus dem Sondervermögen "Ökologische Altlasten" bzw. mit Fördermitteln des Landes finanziert?

2. Welche Sanierungsauflagen gibt es, vor allem in Bezug auf die Ausbautiefe des belasteten Bodens und seine umweltgerechte Entsorgung?

3. Erwirbt der Investor mit der Sanierung Ansprüche auf eine künftige Nutzbarkeit des Grundstücks?

4. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Umverlegung der B 19 von der Eisenacher Bahnhofstraße auf die andere Seite des Sanierungsgeländes?

Die Anfrage beantwortet wiederum Staatssekretär Prof. Dr. Juckenack.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Fragen des Abgeordneten Kummer darf ich für die Landesregierung wie folgt beantworten. Mir hat sich der Prolog nicht ganz erschlossen, ich will auf die Fragen eingehen.

Zu Frage 1, zu der Frage, in welchem Umfang sich die Altlastensanierung aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ des Freistaats finanzieren

lässt: Die Altlastensanierung in Eisenach wird nicht aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten“, sondern als sogenannter Landesfall im Rahmen einer Altlastenfreistellung allein mit Mitteln des Landes finanziert. Der Investor hat 10 Prozent Eigenanteil zu tragen. Gemäß Zahlungsplan geht man von etwa 5,5 Mio. € Gesamtkosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen aus. Das heißt, es verbleibt für den Freistaat Thüringen ein finanzierbarer Anteil von 4,9 Mio. €.

Zu Frage 2, welche Sanierungsauflagen es gibt: Die Sanierung erfolgt auf Grundlage des Sanierungsplans, der von einem sach- und fachkundigen Ingenieurbüro erstellt worden ist. Ein Sanierungsplan wird bei den Fachbehörden eingereicht, geprüft und dann beschieden. Mit Bescheid vom 26.10.2006 wurde dieser Sanierungsplan genehmigt und für verbindlich erklärt. Im Sanierungsplan sind auch konkrete Aushubtiefen vorgegeben worden. Diese werden während der Sanierungsausführung dann dem tatsächlich angetroffenen Schadensumfang angepasst. Sanierungsziel ist die Beseitigung der Umweltgefahren mit Blick auf eine Folgenutzung gewerblicher Art. Die Entsorgung des kontaminierten Materials erfolgt unter Beachtung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und dann nur in genehmigten Anlagen. Die Sanierung im Bereich der Straßentrasse soll im Anschluss an die derzeit laufenden Maßnahmen umgesetzt werden, sobald ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

Frage 3, ob der Investor Ansprüche auf eine künftige Nutzbarkeit des Grundstücks erwirbt: Die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Voraussetzung für eine Altlastenfreistellung ist die Sicherstellung einer gewerblichen Nachnutzung. Da die besagte Heinrich Becker GmbH Eigentümer des Grundstücks ist, liegt es in ihrem eigenen Ermessen, das Grundstück auch selbst zu nutzen. Sie muss dabei aber sicherstellen, dass Investitionen in Höhe von mindestens 8 Mio. € getätigt und mindestens 75 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Zu Frage 4, wie der aktuelle Stand der Planung für die Umverlegung der B 19 ist: Für das Straßenbauvorhaben B 19, Ortsdurchfahrt Eisenach, 3. Bauabschnitt, ist am 02.11.2006 durch das Straßenbauamt Südwestthüringen der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Antragsbehörde gestellt worden. Nachdem die Beteiligungsfristen am 20.02.2007 abgelaufen sind, wird voraussichtlich noch im II. Quartal 2007 der Erörterungstermin anberaumt. Soweit Planänderungen nicht notwendig werden, ist damit zu rechnen, dass der Planfeststellungsbeschluss durch das Ministerium für Bau und Verkehr als Planfeststellungsbehörde etwa Ende des Jahres 2007 - frühestens allerdings - erlassen wird.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Staatssekretär, mich würde interessieren, wer für die Sanierung der Flächen, die dann künftig unter der Bundesstraße liegen werden, zu zahlen hat und dafür in der Verantwortung steht, ob das der Straßenbaulastträger oder aber ob das dann das Land ist. Könnten Sie dazu Ausführungen machen?

Das kann ich Ihnen im Moment aus dem Stand heraus nicht beantworten. Ich denke, das ist eine separat zu betrachtende Thematik. Ich kann Ihnen das gern nachreichen.

Eine weitere Nachfrage. Abgeordnete Wolf.

Können Sie mir sagen, ob es eine Ausschreibung gab zu der Sanierung der Altlast?

Es ist so, dass ein Eigentümer eines Grundstücks und Sanierungspflichtiger als Adressat eines Bescheids, sofern er die Qualifikation mitbringt, dies in Eigenleistung machen kann. Dies ist in dem Fall des Investors gegeben.

Eine weitere Anfrage. Herr Abgeordneter Kuschel.

Inwieweit bestehen zwischen dem Investor und ehemaligen Mitgliedern der Thüringer Landesregierung Beziehungen und wie erklärt sich in diesem Zusammenhang die Übergabe des Fördermittelbescheids?

Diese Frage, werden Sie sicherlich verstehen, werde ich an dieser Stelle nicht beantworten, denn ich weiß, worauf Sie hinaus wollen, sehe hier aber keine sachliche Möglichkeit, Ihnen zu antworten.

Herr Abgeordneter Kummer, das ist die Letzte von den vier möglichen Nachfragen. Nein, nein, Herr

Staatssekretär, die Letzte der vier möglichen Nachfragen stellt jetzt Herr Kummer.

Der Investor soll sich ja geäußert haben, dass die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Gelände nicht möglich sein sollte. Im Moment wird aber eine Grube ausgehoben, um das belastete Material dort entsprechend zu entnehmen. Mich würde interessieren: Wissen Sie, ob die wieder verfüllt werden soll, oder gibt es in der Richtung keinerlei Auflagen?

Nein, das entzieht sich meiner Kenntnis, das sind technische Details des Sanierungsablaufs, das weiß ich nicht.

Weitere Nachfragen kann es jetzt nicht geben. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, eine der Abgeordneten Enders, Die Linkspartei. PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2759.

Katastrophale Zustände am Sportgymnasium in Oberhof?

Das "Freie Wort" berichtete am 19. Februar 2007 unter der Überschrift „Auf der Baustelle leben, aber voll bezahlen“ über die gegenwärtig katastrophalen Zustände im Sportgymnasium in Oberhof. So wird beispielsweise berichtet, dass manche Schüler nicht auf die notwendigen Nährwerte kommen könnten. Trotzdem wurde die finanzielle Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Nutzung der Internate des Sportgymnasiums zu Beginn des laufenden Jahres durch das Kultusministerium erhöht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand der Ausführung nehmen gegenwärtig welche Baumaßnahmen ein und zu welchem Zeitpunkt ist von dem Abschluss dieser Maßnahmen nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Landesregierung auszugehen und wann ist mit dem Abschluss der Gesamtbaumaßnahme zu rechnen?

2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte das zuständige Kultusministerium mit welcher Begründung die Elternbeteiligung an den Kosten für die Unterkunft in den Internaten des Sportgymnasiums ermäßigen, soll doch gegenwärtig der bauliche Zustand der Gebäude nicht dem geforderten Stand entsprechen und ist dieses gegenwärtig durch die Landesregierung beabsichtigt?

3. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung über Qualität der Verpflegung im Hinblick auf die gesonderten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler am Sportgymnasium und einer daraus folgenden sportspezifischen Ernährung?

Es antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude und zentralen Versorgungsgebäude verzögerten sich aufgrund des strengen Winters 2005/ 2006 und des unerwartet ungünstigen Zustands der Bausubstanz mehrfach. Die Baumaßnahmen am Schulgebäude sind aber zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass mit einer Übergabe Ende April 2007 zu rechnen ist. Für das zentrale Versorgungsteilgebäude kann infolge der aufgetretenen Verzögerung von einer Fertigstellung erst im I. Quartal 2008 ausgegangen werden. Eine Bauentscheidung zum Internat ist noch nicht getroffen. Gegenwärtig wird geprüft, ob ein Neubau oder die Sanierung kostengünstiger sein wird.

Zu Frage 2: Eine Gebührenermäßigung gemäß Punkt 4 Abs. 5 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung vom Juni 2006 ist prinzipiell möglich, aber nicht angemessen. Auch wenn die Gebühren von 60 € auf 95 € angehoben wurden, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die tatsächlichen Kosten pro Schüler und Monat 232 € betragen, es seit 1998 keine Gebührenerhöhung gab, die Schülerzimmer in den letzten Jahren mit neuen Möbeln ausgestattet sowie die Gemeinschaftsräume modernisiert worden sind.

Zu Frage 3: Während der Sanierung des zentralen Versorgungsgebäudes wird das Sportgymnasium durch eine Zulieferfirma mit warmem Mittagessen versorgt, zusätzlich wird Frischkost gereicht. Zum Frühstück und Abendessen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl an diversen kalten Speisen sowie Kuchen, Joghurt, Obst und Getränke. Auch wenn die sonst gewohnte Vielfalt, insbesondere bei warmen Speisen, derzeit nicht zur Verfügung steht, ist doch jeder Schüler dazu in der Lage, sich sportspezifisch und ausreichend zu ernähren.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Enders, bitte.

Ich habe noch eine Nachfrage zu Frage 3. Soweit mir bekannt ist, ist die Mittagessenversorgung kompliziert für die Schülerinnen und Schüler an dem Sportgymnasium, weil dort in zwei Etappen auch gegessen werden muss, weil nicht ausreichend Platzkapazität vorhanden ist, um das Mittagessen einzunehmen. Mir ist bekannt, dass dort auch Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls überhaupt nicht die Möglichkeit erhalten, das Mittagessen einzunehmen, bevor sie zum Training gehen. Die Essenversorgung, so wie Sie sie hier beschreiben, entspricht auch nicht dem, was Kinder und Eltern verdeutlichen. Ich bitte die Landesregierung - und vielleicht könnte das ja noch mal getan werden -, das Ganze noch einmal zu überprüfen.

Zu Frage 1 hätte ich gern noch einmal auch von der Landesregierung gewusst - Sie können noch keine Aussage treffen, auch zu den Internaten -, wann ist denn an eine Entscheidung hier gedacht?

Zu Frage 3: Wir haben zum einen am 2. Februar 2007 einen Vor-Ort-Termin am Sportgymnasium Oberhof bereits durchgeführt. Aber ich greife das gern noch einmal auf, zumal ich davon ausgehe, wenn es hier trotz schwieriger Situation zu Einschränkungen kommt, die darüber hinaus aus Ihrer Sicht problematisch sind, wird die Schulleitung beispielsweise auch im Rahmen von Organisationsmodellen reagieren müssen.

Zu Frage 1: Einen Zeitpunkt kann ich noch nicht benennen, aber ich glaube schon, dass Übereinstimmung darin besteht, dass zeitnah entschieden werden muss.

Es gibt weitere Nachfragen. Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke. Herr Staatssekretär, eine grundsätzliche Frage: Gibt es irgendwelche Überlegungen seitens der Landesregierung zur Privatisierung der Internate oder Wohnheime?

Also prinzipiell besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man Internate im Rahmen von PPPProjekten betreibt. Das ist lediglich die Frage der Betreiber von Internaten, das betrifft nicht die Frage möglicher pädagogischer Konzepte im Zusammenhang mit Sportgymnasien oder von Spezialschulen.

Die zweite Nachfrage.

Ich wiederhole meine Frage: Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, aktuelle Überlegungen zur Privatisierung von Internaten und Wohnheimen?

Es gibt entsprechende Prüfaufträge, keine Überlegungen.

Damit sind die Nachfragen abgearbeitet und wir kommen nur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2760.

Vorläufige Nichtbesetzung der Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts?