Protokoll der Sitzung vom 30.03.2007

Herr Abgeordneter, ich hatte Ihnen bei der Beantwortung zu Fragen 1 und 2 eindeutig erklärt, woraus die Zahlungen erfolgt sind.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf der Abgeordneten Becker, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2855

Salzeinleitung aus dem Werk Neuhof-Ellers in die Werra

Im Vorfeld der gemeinsamen Anhörung der Umweltausschüsse der Landtage von Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde der Inhalt der der K+S GmbH erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom 26. November 2003 zur Einleitung von Haldenabwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers in die Werra kontrovers diskutiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem höchstmöglichen jährlichen Umfang könnten Haldenabwässer aus dem Werk NeuhofEllers bereits jetzt aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom 26. November 2003 bei Entsorgungsengpässen in die Werra eingeleitet werden?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, dass aufgrund dieser Erlaubnis bereits eine auf Dauer angelegte Einleitung von Salzabwässern aus Neuhof möglich sei?

3. In welcher Beziehung steht nach der wasserrechtlichen Erlaubnis Hessens die Erhöhung des Härte-Grenzwerts in der Werra mit der Schonung

des Versenkraums im Raum Neuhof?

4. Von welcher vorrangigen Entsorgungsalternative für das am Werk Neuhof anfallende Haldenwasser wird in der vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel nach Auffassung der Landesregierung ausgegangen: Verpressen im Plattendolomit oder Entsorgung in der Werra?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche der Anfrage der Abgeordneten Becker beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die hessische Erlaubnis für die Einleitung von Haldenabwässern in die Werra ist auf den Fall eines Entsorgungsengpasses im Werk Neuhof-Ellers, also auf eine Notfallsituation - sprich Havarie - beschränkt. Bisher wurde diese Regelung noch nicht angewandt. Eine mengenmäßige Limitierung ist im betreffenden Bescheid nicht festgelegt. Der Grenzwert von 2.500 mg/l Chlorid am Pegel Gerstungen ist jederzeit einzuhalten.

Zu Frage 2: Eine dauerhafte Einleitung von Haldenabwässern aus Neuhof-Ellers in die Werra ist von der wasserrechtlichen Entscheidung nicht abgedeckt.

Zu Frage 3: Die wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom 26.11.2003 enthält eine bis zum 30.11.2009 befristete Erhöhung des Härtegrenzwertes in der Werra von 65 auf 90. Damit verbunden ist ein umfangreiches biologisches Untersuchungsprogramm. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind bis zum 30.11.2008 durch die Kali + Salz GmbH vorzulegen. Basierend auf den Ergebnissen wird ein für die Werra verträglicher, wirtschaftlich vertretbarer Härtegrenzwert festzulegen sein. Eine entsprechende Regelung gilt auch für die Thüringer Seite.

Zu Frage 4: Die Erlaubnis für die Einleitung von Haldenabwässern ist auf den Fall eines Entsorgungsengpasses im Werk Neuhof-Ellers beschränkt. Die Entsorgungswege für Salzabwässer im Werk Neuhof-Ellers sind durch besondere behördliche Gestattungen geregelt. Die Salzabwässer werden derzeit zu etwa 95 Prozent in dem Plattendolomit im Raum Neuhof versenkt. Die restlichen ca. 5 Prozent werden in das örtliche Flüsschen Fliede eingeleitet.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Becker, Abgeordneter Kummer.

Herr Minister Sklenar, die Antwort zu Frage 3 habe ich nicht ganz nachvollziehen können. Also steht die Grenzwerterhöhung auf 90 Grad deutsche Härte nicht im Zusammenhang mit der Schonung des Versenkraums im Raum Neuhof? Weil das, was Sie erklärt haben, ist ja nur das Untersetzen bis 2009, dass das fachlich untersetzt werden soll. Es gibt da keinen Zusammenhang?

Nein.

Abgeordnet Kummer, bitte.

Herr Minister, gleich zwei Fragen. Die erste, die aus Neuhof zusätzlich eingebrachten Haldenabwässer in die Werra, würde da eine Abwasserabgabe anfallen, die das Unternehmen dann zahlen müsste?

Die zweite Frage bezieht sich auf die Untersuchung zur Härte, die Sie angesprochen haben im Zusammenhang mit der Genehmigung des Härtegrades: Von welchen Stellen werden diese wissenschaftlichen Untersuchungen durchgeführt, macht das jetzt nur Kali + Salz, von Ihnen beauftragt, oder sind auch Landesbehörden oder wissenschaftliche, universitäre Einrichtungen beteiligt?

Zur zweiten Frage, Herr Kummer, würde ich mich gern noch einmal richtig schlau machen, wer da alles eingebunden ist. Ich nehme schon an, dass das eine breite Palette ist, es geht ja um biologische Untersuchungen, wo man das alles abklären muss.

Zur ersten Frage, ob bei der Einleitung dann Abwasserabgabe zu zahlen ist: Das muss dann entschieden werden, wenn es so weit ist. Im Moment ist es noch nicht so weit. Es ist nur für den Fall der Havariesituation vorgesehen. Damit ist das im Moment nicht spruchreif.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Wolf, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2857.

Auszeichnungen für Frauen

Die Landesregierung hat sich dem Konzept des Gender Mainstreaming verpflichtet. Grundvoraussetzung dafür ist eine geschlechtersensible Politik. Bestehende Benachteiligungen sollen so verhindert bzw. beendet werden. Ein Teilaspekt für geschlechtergerechte Politik ist die Frage von Macht und Anerkennung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Preise, Auszeichnungen, Orden, Würdigungen oder Ähnliches werden von der Landesregierung selbst ausgelobt bzw. vorgenommen (z.B. die Thüringer Rose)?

2. Für welche Auszeichnungen und Würdigungen, die von anderen vorgenommen werden (z.B. durch den Bundespräsidenten), sind die Landesregierung bzw. deren Mitglieder vorschlagsberechtigt?

3. Wie gestaltet sich innerhalb der letzten fünf Jahre das Verhältnis von Frauen und Männern, die eine solche Auszeichnung durch die Landesregierung bzw. auf deren Vorschlag hin erhielten (bitte ge- trennt nach jeweiligem Preis und Geschlecht)?

4. Ist für die Landesregierung vorstellbar, sich der Initiative des Bundespräsidenten anzuschließen, eine Mindestquotierung bei Orden und Auszeichnungen einzuführen, und wie sollte diese gegebenenfalls ausgestaltet sein?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Vom Thüringer Ministerpräsidenten werden folgende Auszeichnungen verliehen: der Thüringer Verdienstorden und der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen. Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Brandschutz im Freistaat

Thüringen wird durch den Ministerpräsidenten eine Brandschutzauszeichnung gestiftet. Diese wird in fünf Stufen vom Innenminister im Namen des Herrn Ministerpräsidenten verliehen: die bronzene Brandschutzmedaille am Bande, das silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande, das goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande, das silberne Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz, das goldene Brandschutzehrenzeichen als Steckkreis.

Darüber hinaus vergibt das Thüringer Innenministerium für den Bereich Rettungsdienst eine Rettungsmedaille, ein Erinnerungszeichen und eine Belobigung.

Durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wird seit 1997 jährlich die Sportplakette des Freistaats Thüringen auf Vorschlag des Landessportbundes und der Thüringer Sportämterkonferenz verliehen. Darüber hinaus werden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die folgenden Preise bzw. Auszeichnungen vergeben, bei denen eine geschlechtsspezifische Betrachtung allerdings nicht oder bestenfalls bedingt möglich wäre: der Innovationspreis Thüringen - es handelt sich um eine sachbezogene Ehrung im Rahmen eines Wettbewerbs, die durch juristische Personen entgegengenommen wird -, der Staatspreis für Qualität - er wird an Unternehmen verliehen - und der Thüringer Marketingpreis für Tourismus, welcher seit 1998 im zweijährigen Turnus durch den Thüringer Wirtschaftsminister verliehen wird. Dieser Wettbewerb richtet sich an alle im Freistaat Thüringen ansässigen touristischen Leistungsanbieter und Institutionen.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vergibt die folgenden Auszeichnungen: die Thüringer Rose für langjährige, ehrenamtliche Sozialarbeit; den Thüringer Tierschutzpreis; den Thüringer Arbeitsschutzpreis Johannes Bube. Bei den genannten Auszeichnungen handelt es sich um rechtlich festgelegte Ehrungen. Rechtlich festgelegt meint durch Verordnung oder Satzung.

Darüber hinaus gibt es in den Ressorts weitere Möglichkeiten der Anerkennung besonderer Verdienste. Beispielhaft möchte ich die Ehrenurkunde für Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich in der Thüringer Justiz tätig sind, die erstmals im Januar 2007 vom Justizministerium vergeben wurde, und die Auszeichnung durch den Meister-Eckhart-Brief des Kultusministeriums bzw. die Wahl zum "Tollsten Lehrer Thüringens" durch die Landesschülervertretungen nennen.

Zu Frage 2: Der Thüringer Ministerpräsident ist beim Bundespräsidenten vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Verdienstordens der Bundes

republik Deutschland. Die Mitglieder der Landesregierung können dem Ministerpräsidenten entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Zu Frage 3: Statistiken zu den Verleihungen des Thüringer Verdienstordens und des Bundesverdienstordens werden nicht geführt. Der Frauenanteil bei Auszeichnungen mit dem Thüringer Verdienstorden und dem Bundesverdienstorden liegt nach kursorischer Prüfung unter 50 Prozent. Über das Verhältnis der Verleihung der Brandschutzehrenzeichen an Frauen und Männer wird ebenso keine Statistik geführt. Die Ehrenurkunde, die ehrenamtlich in der Thüringer Justiz tätige Bürgerinnen und Bürger erhalten können, wurde an 123 Frauen und 131 Männer vergeben.

In den bisher 14 Auszeichnungsveranstaltungen zur Verleihung der Thüringer Rose wurden bisher 138 Frauen und 30 Männer gewürdigt. Die Auswahl der Preisträger erfolgt unabhängig vom Geschlecht, vom Alter, vom Wohnort oder von der vorgeschlagenen Institution. Alleiniges Auszeichnungskriterium für die Thüringer Rose ist das überdurchschnittliche, jahrzehntelange ehrenamtliche Engagement in der Sozialarbeit, woran wir auch festhalten wollen.

Der Thüringer Tierschutzpreis wird sowohl an Betriebe als auch Einzelpersonen verliehen, die sich in besonderer Weise um den Tierschutz verdient gemacht haben. In den letzten Jahren erhielten als Einzelpersonen unter anderem 12 Frauen und zwei Männer diesen Preis.

Mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis Johannes Bube werden sowohl Betriebe und Projekte als auch Einzelpersonen ausgezeichnet. Bisher haben allerdings nur 13 Betriebe diese Auszeichnung erhalten.

Zu Frage 4: Derartige Überlegungen wurden nicht verfolgt, da die Beurteilung zur Auswahl von Personen und Institutionen für die Vergabe der Auszeichnung ausschließlich und streng den jeweiligen Vorgaben folgt. Es sollen eben zielgemäß die Verdienste gewürdigt werden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist aber ungerecht.)

Es gibt Nachfragen, Abgeordnete Wolf bitte.

Eine Nachfrage nochmals bezüglich der Thüringer Rose. Ich glaube, ich habe die Zahl - Sie haben sich wahrscheinlich versprochen. Ist es wirklich so, dass 138 Frauen und 30 Männer?

Ja, ja.