Protokoll der Sitzung vom 30.03.2007

Ja, ja.

Gut, dann war es doch kein Versprecher. Meine nächste Frage. Der Thüringer Verdienstorden. Sie sagten, es wird darüber keine Statistik geführt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist auch besser so.)

Wie oft wurde der denn bisher vergeben? Das klingt ja so, als wären es bisher 2.000 Thüringer Verdienstorden, die mit keinem Aufwand mehr rückschließbar waren.

(Heiterkeit im Hause)

Frau Abgeordnete, die Zahl habe ich nicht parat. Die werden wir nachliefern.

Das wäre schön, wenn wir die Zahl nachgereicht kriegen. Danke schön.

Weitere Nachfragen gibt es nicht, dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2851 auf.

Leistungsgewährung von Blindenhilfe gemäß § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Jahr 2007

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der ab dem 1. Januar 2007 bis 23. März 2007 gestellten Anträge auf Blindenhilfe wurden positiv beschieden (bitte prozentuale und absolute Angaben)?

2. Wie viele der im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 23. März 2007 gestellten Anträge zur finanziellen Unterstützung aus dem Härtefallfonds wurden positiv beschieden (bitte prozentuale und absolute Anga- ben)?

3. Wie ist der Mittelabfluss per 23. März 2007 aus dem Kapitel 08 22 Titel 681 07, Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII?

4. In welcher Höhe prognostiziert die Landesregierung die Ausgaben im Jahr 2007 für die Blindenhilfe sowie das Blindengeld und den Härtefallfonds insgesamt?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Alle im genannten Zeitraum gestellten Anträge sind bereits abschließend bearbeitet worden. 36 der 59 eingegangenen Anträge, das sind 61 Prozent, sind positiv beschieden.

Zu Frage 2: Bei 57 Anträgen auf Unterstützungsleistungen aus dem Härtefonds gemäß § 11 Thüringer Blindengeldgesetz oder 91 Prozent der Fälle, wurde ein positiver Bewilligungsbescheid erteilt.

Zu Frage 3: Bis zum 23. März 2007 belief sich der Mittelabfluss auf 2.057.254 €.

Zu Frage 4: Für das Haushaltsjahr 2007 hat der Thüringer Landtag 13.047.600 € für Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII, 626.000 € für Landesblindengeld und 1 Mio. € für Unterstützungsleistungen aus dem Härtefonds gemäß § 11 Thüringer Blindengesetz im Landeshaushalt beschlossen. Insgesamt stehen damit im laufenden Haushaltsjahr für blinde Menschen Haushaltsmittel in Höhe von 14.673.600 € zur Verfügung. Über die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Mittel für das laufende Haushaltsjahr 2007 kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf des Abgeordneten Nothnagel, die Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2852, vorgetragen durch Abgeordneten Buse.

Frau Präsidentin, gestatten Sie, dass ich die Anfrage des Abgeordneten Nothnagel vortrage.

Gewährung von Blindenhilfe gemäß § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der ab dem 1. November 2006 bis 31. Dezember 2006 gestellten Anträge auf Blindenhilfe wurden positiv beschieden (bitte prozentuale und absolute Angaben)?

2. Wie viele der im Zeitraum 1. November 2006 bis 31. Dezember 2006 gestellten Anträge zur finanziellen Unterstützung aus dem Härtefallfonds wurden positiv beschieden (bitte prozentuale und ab- solute Angaben)?

3. Wie ist der Mittelabfluss per 31. Dezember 2006 aus dem Kapitel 08 22 Titel 681 07, Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII?

4. Wie viele Anträge auf Blindenhilfe wurden im Jahr 2006 insgesamt gestellt und bewilligt?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Alle im genannten Zeitraum gestellten 61 Anträge sind abschließend bearbeitet worden. 45 der Anträge bzw. rund 74 Prozent der Fälle wurden positiv beschieden.

Zu Frage 2: Im gleichen Zeitraum haben 35 blinde Menschen Unterstützungsleistungen aus dem Härtefonds gemäß § 11 Thüringer Blindengeldgesetz beantragt. Bei 11 Anträgen oder rund 61 Prozent der Fälle wurde ein Bewilligungsbescheid für Leistungen aus dem Härtefonds gemäß § 11 Thüringer Blindengeldgesetz erteilt.

Zu Frage 3: Bis zum 31. Dezember 2006 belief sich der Mittelabfluss auf 5.877.054 €.

Zu Frage 4: Bis zum 31. Dezember 2006 wurden 1.785 Anträge auf Gewährung von Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII gestellt. In 1.017 Fällen konnte den Anträgen entsprochen und Blindenhilfe gewährt werden.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage. Herr Abgeordneter Kummer, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2856.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die BUGA-GmbH

Nach einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 22. März 2007 ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen mehrere BUGA-Verantwortliche wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Ausschreibungen sollen manipuliert und Fördermittel zu Unrecht beantragt worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beeinträchtigen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die weitere Vorbereitung und die Durchführung der BUGA und wenn ja, wie?

2. Besteht die Gefahr, dass Fördermittel, die zur Durchführung der BUGA noch benötigt werden, nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Finanzierung von BUGA-Projekten nicht planmäßig erfolgen kann?

3. Die Anordnung zur Durchsuchung im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen soll Medienberichten zufolge bereits im Januar ergangen sein. Wieso erfolgte die Durchsuchung nicht unmittelbar darauf?

4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Durchführung der BUGA nicht negativ durch Ermittlungen beeinträchtigt wird?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die weitere Vorbereitung wie auch für die Durchführung der Veranstaltung der Bundesgartenschau sehe ich keine Beeinträchtigung.

Zu Frage 2: Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Fördermittel stehen zur Verfügung. Die Finanzierung der wenigen noch fertigzustellenden BUGA-Projekte erfolgt planmäßig.

Zu Frage 3: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft richtet sich allein nach den Umständen des Einzelfalls, die nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung zu beurteilen sind. Eine Information zu den Einzelheiten des Verfahrens ist vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen nicht möglich.

Zu Frage 4: Ob und inwieweit Maßnahmen einzuleiten sind, ist durch die Gesellschafter der BUGAGmbH, die Städte Gera, Ronneburg sowie den Landkreis Greiz, zu entscheiden. Der Freistaat ist bekanntlich kein Gesellschafter der GmbH. Gleichwohl wird der Freistaat die Veranstalter bei der Durchführung der Bundesgartenschau unterstützen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir auch die letzte Mündliche Anfrage abgearbeitet und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich verweise darauf, dass die nächsten Plenarsitzungen am 3. und 4. Mai 2007 stattfinden. Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Osterfest und schließe damit die Plenarsitzung. Danke schön.