Da teilen wir ja die Auffassung gemeinsam, was die getrennten Trägerschaften angeht. Ich habe trotzdem eine Nachfrage. Nun wurde ja einseitig durch die Bundesagentur gekündigt. Sie haben das auch begründet. Haben Sie mit der Bundesagentur, also mit der Regionaldirektion, Gespräche aufgenommen, um dort nachzufragen, weil es ja offensichtlich noch weitere Landkreise im Land Thüringen betrifft, also konkret: Welche Absprachen hat es mit der BA gegeben, mit der Regionaldirektion? Und zweitens, Herr Minister, wie schätzen Sie den kommunalen Anteil von 12,7 Prozent ein? Ist der real, ist der zu hoch? Können Sie noch einmal eine Aussage dazu treffen?
Zu Frage 1: Auf Arbeitsebene hat es Gespräche mit der Regionaldirektion gegeben. Wir haben natürlich auch unsere Meinungsbildung dahin gehend bekundet, dass wir der Auffassung sind, dass die Einrichtung der ARGEn eine gute Einrichtung ist. Zu den Punkten, dass es weitere Landkreise betrifft, ist uns im Detail nichts Näheres bekannt. Es hat Gespräche mit dem Landkreis Nordhausen gegeben, die scheinen aber im Moment ausgeräumt zu sein.
Zum Thema 12,7 Prozent ja, 12,7 Prozent nein oder 12,9 Prozent, kann und will ich mich nicht äußern, das ist eine Frage der Vereinbarung zwischen den beiden Trägern.
Sehr geehrter Herr Minister, unser Landkreis heißt „Altenburger Land“ und wenn es nach uns ginge, sollte dieses einheitliche Leistungs- und Beratungszentrum durchaus bleiben. Man kann das ja mietvertraglich vereinbaren. Ist Ihnen allerdings bekannt, dass verwaltungsintern die Bundesagentur angewiesen hätte, dass eine Kooperation im Interesse der Betroffenen, die auch künftig nur eine Anlaufstelle haben sollen, torpediert wird. Die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten soll bei gekündigten Verträgen generell nicht mehr möglich sein. Wie kann die Landesregierung eventuell Einfluss auf die BA nehmen, im Interesse der Betroffenen zu handeln, statt
Ich hatte es in der Beantwortung der Nachfrage von Frau Leukefeld schon gesagt, da sind der Landesregierung relativ wenig Möglichkeiten eröffnet. Das ist eine Vereinbarung zwischen den Landkreisen und der Bundesagentur für Arbeit und die müssen auch an der Stelle die entsprechende Vereinbarung treffen.
Wenn ich jetzt die letzte Frage ganz großzügig als eine Frage nehme, dann hätte jetzt Abgeordneter Nothnagel noch die Gelegenheit, die vierte und letzte Frage zu stellen. Bitte schön.
Danke. Ich bin das zweite Corpus Delicti, Schmalkalden-Meiningen sozusagen. Was hat die Landesregierung bis jetzt getan, um ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Kommunen und der Bundesagentur herzustellen? Gerade was die 12,7 Prozent betrifft, gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und wir als kommunale Seite haben ein wenig das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden und nicht als gleicher Partner anerkannt zu werden. Was haben Sie bis jetzt getan, um das ein bisschen zu verbessern?
Herr Nothnagel, Sie haben es in Ihrer Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den beiden, nämlich zwischen den Kommunen, zwischen dem Landkreis und der Agentur für Arbeit, setzt eben ein partnerschaftliches Miteinander voraus und das setzt miteinander auch partnerschaftliche Verträge voraus. Für deren Abschluss ist die Landesregierung nun mal nicht zuständig.
Damit wären jetzt alle Nachfragen abgearbeitet und ich kann die nächste Mündliche Anfrage aufrufen, eine des Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2951.
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Notifizierung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland am 23. März 2007 eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrags abgegeben.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur genannten Stellungnahme der EU-Kommission zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland?
2. Hält die Landesregierung auch nach der genannten Stellungnahme der EU-Kommission grundsätzlich an ihrer bisherigen Auffassung fest, mittels eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen das staatliche Sportwettenmonopol dauerhaft zu sichern?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Initiative der finanzpolitischen Sprecher der CDULandtagsfraktionen, wonach das staatliche Monopol auf Sportwetten aufgegeben werden soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde wie folgt:
Zu Frage 1: In der ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland bestätigt die EU-Kommission grundsätzlich das Recht Deutschlands zur Beschränkung von Glücksspielaktivitäten. Sie übt gleichzeitig Kritik an dem vollständigen Verbot von Glücksspielen im Internet. Die Länder haben am 24. April dieses Jahres der Kommission eine gemeinsame, von der Landesregierung mitgetragene Antwort übersandt. Darin sprechen sie sich für die Beibehaltung des Internetverbots aus und stellen ausführlich die Gründe für diese Entscheidung dar. Der Entscheidung für das Internetverbot liegen Stellungnahmen von Suchtexperten zugrunde, wonach das Glücksspiel im Internet im besonderen Maße suchtgefährdend ist und eine anderweitige Begrenzung des Glücksspiels bei Internetangeboten nicht zu erreichen ist. Die diesen Stellungnahmen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Studien kamen zu dem Ergebnis, dass die
hohe Ereignisfrequenz, insbesondere bei Sportwetten im Internet, und der fehlende soziale Kontakt das Suchtpotenzial von Glücksspielen wesentlich verstärkt. Die Begrenzung der Spielleidenschaft durch Verbot besonders gefährdender Vertriebswege ist Ziel und tragendes Element des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrags, das als solches auch vom Europäischen Gerichtshof anerkannt ist. Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Bestimmung des Grades des Schutzes vor den Gefahren der Glücksspiele Sache der Mitgliedstaaten. Nach Auffassung der Landesregierung ist ohnehin ein Verbot von Glücksspielen im Internet, eine kontrollierte Angebotsvielfalt mit systematischer Begrenzung dauerhaft nicht umsetzbar. Im Übrigen ist diese Regelung diskriminierungsfrei anwendbar. Die Landesregierung sieht keine wirkungsvollen alternativen Regelungsmöglichkeiten, so dass nach derzeitiger Einschätzung kein unverhältnismäßiges Verbot vorliegen kann.
Zu Frage 3: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. März letzten Jahres festgestellt, dass das staatliche Monopol bei der Veranstaltung von Sportwetten aus ordnungspolitischen Gründen aufrechterhalten werden kann. Das staatliche Monopol ist zum Schutz der Bevölkerung vor überhöhten Ausgaben für Sportwetten konsequent an der Begrenzung der Spielleidenschaft und der Bekämpfung der Spielsucht auszurichten. Demgegenüber haben die finanzpolitischen Sprecher der Unionslandtagsfraktionen auch fiskalische Interessen in ihre Überlegungen einbezogen. Die Auffassung der Landesregierung ist bekannt und wurde in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 18. Januar dieses Jahres umfassend dargelegt. Die vom Glücksspiel, insbesondere von Sportwetten ausgehenden Gefahren sind hinlänglich bekannt und sind bei einer Liberalisierung des Sportwettenmarkts nicht zu beherrschen. Die Spielsuchtexperten haben im Rahmen der Stellungnahmen zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags nochmals vor den sozialschädlichen Folgen für die Familie und die Gesellschaft gewarnt und somit ihr eindeutiges Votum abgegeben. Aus diesem Grund will die Landesregierung mit der Beibehaltung des Monopols für Sportwetten die Erweiterung des Angebots an suchtgefährdenden Spielen verhindern. Ich danke Ihnen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Hauboldt, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2952.
Die Gemeinde Schwerstedt ist Verbandsmitglied des Verbandswasserwerks Bad Langensalza und wird von diesem mit Trinkwasser versorgt. Aufgrund der erheblichen „Härte“ des Trinkwassers bat die Gemeinde Schwerstedt um Prüfung der Möglichkeit, diese mit weicherem Trinkwasser zu versorgen. Das Verbandswasserwerk hat daher im Jahre 2002 zusätzlich die Herstellung eines Fernwasseranschlusses für das Verbandsgebiet zur Mischung mit eigenen Kapazitäten erwogen. Das Verbandswasserwerk hat entsprechend dem Investitionsplan 2003 erwogen, eine Baumaßnahme zu beginnen, um die Möglichkeit zu eröffnen, eine Mischung des anstehenden Wassers mit Fernwasser zu erreichen. Die Trinkwasserhärte der Gemeinde Schwerstedt hat sich nach Angaben der Einwohner vor Ort bisher nicht gebessert.
1. Wann erfolgte die Entscheidung der Gremien des Verbandswasserwerks mit welcher Begründung darüber, einen zusätzlichen Fernwasseranschluss für das Verbandsgebiet herzustellen?
2. Mit welcher Zielstellung hat das Verbandswasserwerk Bad Langensalza einen zusätzlichen Fernwasseranschluss zur Mischung mit eigenen Dargeboten hergestellt?
3. Welche Ergebnisse liegen der Landesregierung vor, ob und wie sich durch diese zusätzliche Herstellung die Trinkwasserqualität bezüglich des Härtegrads im Verbandsgebiet und speziell für die Gemeinde Schwerstedt verbessert hat?
4. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, dass Maßnahmen durch das Verbandswasserwerk Bad Langensalza eingeleitet werden, falls sich der Härtegrad des Trinkwassers für die Gemeinde Schwerstedt nicht gebessert hat?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Eine solche Entscheidung gibt es nicht. Es wurden lediglich Verhandlungen geführt und Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass ich mich nicht zu inoffiziellen Zwischenständen von Verhandlungen äußern kann, an denen das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bzw. die Landesregierung nicht beteiligt ist.
Zu Frage 2: Siehe Antwort auf Frage eins. Das Verbandswasserwerk hat keinen derartigen Anschluss hergestellt, die Thüringer Fernwasserversorgung übrigens auch nicht. Dem Ministerium ist bekannt, dass einige Bürger in Schwerstedt die Wiederinbetriebnahme einer nach 1990 stillgelegten Leitung zwischen Straußfurt und Schwerstedt, also zwischen dem Zweckverband Thüringer Becken und dem Verbandsgebiet des Verbandswasserwerks Bad Langensalza, wünschen, da das angrenzende Gebiet vom Zweckverband Thüringer Becken mit weichem Wasser versorgt wird. Dadurch würden dem Zweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza zusätzliche Bezugskosten entstehen; zudem ist die betreffende Leitung nicht mehr betriebsbereit. Auch hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die ausschließlich auf kommunaler Ebene zwischen den genannten Zweckverbänden getroffen werden müssen.
Zu Frage 3: Diese Frage ist so nicht beantwortbar, da die Härte kein Kriterium für Trinkwasserqualität ist. Nach Angaben des Verbandswasserwerks Bad Langensalza erfüllt das nach Schwerstedt gelieferte Trinkwasser alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Darüber hinaus ist mir durchaus verständlich, dass sich einige Bürger in Schwerstedt für die Haustechnik weicheres Wasser wünschen. Das hat aber ausdrücklich nichts mit der geforderten Trinkwasserqualität zu tun.
Zu Frage 4: Da das nach Schwerstedt gelieferte Wasser den Anforderungen an die Trinkwasserqualität entspricht, kann es aus rechtlicher Sicht auch keinen Handlungsbedarf geben. Ob der kommunale Zweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza darüber hinaus Kundenwünsche erfüllen will und kann, wird er unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien selbst entscheiden. Wie in jedem Zweckverband werden die gewählten Vertreter der Gemeinde Schwerstedt in der Verbandsversammlung die Interessen der dort wohnenden Bürger vertreten.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2962 auf.
Die Aufarbeitung der Sturmschäden durch „Kyrill“ läuft auf Hochtouren, wobei in Thüringer Wäldern dafür auch Privatfirmen eingesetzt werden. Nur acht Waldarbeiter wurden direkt von der Landesforstverwaltung befristet eingestellt.
1. Werden bei der Aufarbeitung der Sturmschäden durch Privatfirmen die Kriterien des Zertifizierungssystems für nachhaltige Waldbewirtschaftung (PEFC) eingehalten, insbesondere die sozioökonomischen Anforderungen an Mindestqualifikationen, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und insbesondere die Entlohnung nach Tarifverträgen oder regional vergleichbaren Bedingungen?
3. In welcher Höhe liegen bisher Fördermittelanträge aus dem Privat- und Kommunalwald zur Unterstützung der Aufräum- und Waldumbauarbeiten vor?
4. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Sturm und des erkennbaren Fachkräftemangels einen Einstellungskorridor in der Landesforstverwaltung zu planen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Thüringer Landesforstverwaltung ist nach den Kriterien des PEFC-Schemas zertifiziert und wie jeder Zertifikatinhaber zur Einhaltung der Zertifizierungskriterien verpflichtet. Die zwischen der Thüringer Landesforstverwaltung und privaten forstlichen Dienstleistungsunternehmen abgeschlossenen Verträge beinhalten die Einhaltung der Zertifizierungskriterien.
Zu Frage 2: Die Kontrolle der Einhaltung der Zertifizierungskriterien erfolgt in einem mehrstufigen Sys
tem durch die untere Forstbehörde und wird durch das Ministerium begleitet. Zusätzlich wird die Thüringer Landesforstverwaltung aufgrund der Größe des Landeswaldes jährlich durch externe Auditoren im Rahmen der PEFC-Kontrollstichprobe auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien überprüft.