Zu Frage 2: Da sich die genannte Expertengruppe derzeit im Aufbau befindet, können heute dazu noch keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 3: Noch nicht. Selbstverständlich ist es durchaus vernünftig, auch öffentliche Fördermaßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Gender Budgeting zu gestalten. Zunächst muss jedoch die wissenschaftliche Diskussion sorgfältig verfolgt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden können.
Ich gebe zu, dass ich über die Antwort ein bisschen erstaunt bin, weil in der Anfrage las es sich dann doch so, als wäre das Prinzip schon weiter in der Umsetzung, aber meine Nachfrage bezieht sich auf die Arbeitsgruppe, die Sie ansprachen. Wer wird dann da mitarbeiten und wann ist konkret die Einberufung geplant?
Da die Bildung der Arbeitsgruppe erst vorgesehen ist, allerdings noch in diesem Jahr, kann ich im Einzelnen noch nicht die Namen für die Mitglieder der Arbeitsgruppe benennen, weil dies naturgemäß noch nicht so weit ist. Die Arbeitsgruppe wird aber von allen Ressorts besetzt werden.
Noch in diesem Jahr. Gut, damit wären die beiden Nachfragen abgearbeitet. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Hennig, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3335.
Nach Angaben des Thüringer Berufsbildungsberichtes 2007 hat sich die Zahl der Betriebe, die trotz Ausbildungsberechtigung nicht ausbilden, im Ausbildungsjahr 2005/2006 signifikant erhöht. Der Anteil der trotz Berechtigung nicht ausbildenden Betriebe an allen Betrieben erhöhte sich innerhalb eines Jahres um 5 Prozent auf 29 Prozent. (Stichtag für die Angaben im Jahr 2005 und 2006 jeweils der 30. Juni; siehe Thüringer Berufsbildungsbericht, Seite 64)
1. Wie hoch war der Anteil der trotz Berechtigung nicht ausbildenden Betriebe an den Gesamtbetrieben am 30. Juni 2007?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Folgen der angesprochenen Entwicklung für die Qualität des Ausbildungsplatzangebots in Thüringen?
3. Welche Ursachen kann die Landesregierung für diese Entwicklung erkennen und welche Maßnahmen hält sie für dienlich, um einen weiteren Anstieg des Anteils der trotz Berechtigung nicht ausbildenden Betriebe nicht zuzulassen?
4. Hat der viel zitierte Aufschwung der Konjunktur Auswirkungen auf die qualitative Struktur der Vermittlungen in Ausbildung 2007 und welche?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Daten zur Ausbildungsbeteiligung per 30.06.2007 liegen noch nicht vor. Wir rechnen frühestens Ende März 2008 mit ersten Ergebnissen per 30.06.2007.
Zu Frage 2: Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen hängt wesentlich von der Entwicklung der Konjunktur und der Struktur der Unternehmen ab. Aufgrund der Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre dieses Jahrzehnts reduzierte sich die Zahl der Arbeits- und betrieblichen Ausbildungsplätze
in Deutschland. Diese Entwicklung sagt weniger etwas über die Qualität, sondern eher etwas über die Quantität des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes aus. Mehr Ausbildungsplätze entstehen erst bei einem anhaltenden Wirtschaftswachstum. Hier zeigen die Monatsberichte der Agentur für Arbeit und die bisherigen Ergebnisse des Thüringer Ausbildungspakts 2007, dass die Entwicklung der Konjunktur sich auch auf das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen und Neuverträgen positiv auswirkt.
Zu Frage 3: Die berufliche Erstausbildung durch Unternehmen beruht auf der Basis der Freiwilligkeit. Niemand kann die wirtschaftliche Entwicklung und den damit im Zusammenhang stehenden Fachkräftebedarf der Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft per Dekret regeln oder eine Entwicklung nicht zulassen. Deshalb setzen wir in unserem Land auch auf die gemeinsamen Anstrengungen aller Partner des Ausbildungspakts. Für Thüringen ist festzustellen, dass im Vergleich aller neuen Länder erstmals Ende Dezember 2006 der höchste Anteil betrieblicher Ausbildung ausgewiesen wurde. Von allen am Jahresende 2006 registrierten Thüringer Auszubildenden absolvierten 75 Prozent eine betriebliche Ausbildung. Im Durchschnitt der neuen Länder und Berlin waren es nur 71,6 Prozent.
Zu Frage 4: Belastbare Angaben 2007 liegen noch nicht vor. Im Rahmen des Thüringer Ausbildungspakts werden Ende 2007 die Ergebnisse zum Anteil der registrierten betrieblichen Neuverträge ausgewertet. Nach jetzigem Stand rechnen wir wie im Vorjahr bei den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bis Ende Dezember mit einem betrieblichen Anteil von durchschnittlich etwa 75 bis 80 Prozent.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3353.
K+S hat einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versenkung von Salzwasser in die Gerstunger Mulde sowie zur Rückförderung und Einleitung in die Werra gestellt.
Die Gemeinde Gerstungen lehnt dieses Vorhaben ab, da sie u.a. eine Beeinträchtigung ihrer Trinkwasserquellen befürchtet. Zudem werden infolge der Ver
1. Wie beurteilt die Landesregierung das geplante Vorhaben von K+S hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Trinkwasserquellen, zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko weiterer diffuser Salzeinträge in die Werra, die aus einer Versenkung von Salzlauge in der Gerstunger Mulde resultieren könnten?
3. Hält es die Landesregierung für zweckmäßig, zukünftig die Überwachung der Chlorid- und der Härtebelastung der Werra sowie der bereits für den Pegel Gerstungen geltenden Grenzwerte durch weitere flussabwärts gelegene Messpunkte (Pegel) zu erfassen?
4. Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen den Laugentransporten der K+S von Neuhof ins Werk Werra und den nun von K+S als Begründung für o.g. Antrag angeführten Entsorgungsengpässen in Unterbreizbach?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Doht beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Frage 1: Die Versenkung und Rückförderung von Salzabwässern des Standorts Unterbreitzbach im Bereich Gerstungen, Gerstunger Mulde, sind Bestandteil eines Verwaltungsabkommens aus dem Jahr 1992 zwischen den Werra-Weser-Anrainerländern und dem Bund. Ziel des Verwaltungsabkommens war es, eine deutliche Reduzierung und Vergleichmäßigung der Salzlasten in der Werra zu erreichen. Dieses Ziel des Verwaltungsabkommens wurde erreicht.
Die Speicherung der Salzabwässer in der Gerstunger Mulde befindet sich in der Bergerprobung. Seit dem Jahre 1999 wird im Rahmen der Bergerprobung die langfristige Nutzbarkeit des Speichers, insbesondere im Hinblick auf seine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt geprüft. Wichtigste Prämisse war und ist, dass die lokale Trinkwasserversorgung unbeein
trächtigt bleibt. Um dies sicherzustellen, wurde ein umfangreiches Überwachungssystem sowohl für das Grundwasser als auch für die Oberflächengewässer eingerichtet. Ende April 2007 hat die K + S Kali GmbH einen Antrag auf Regelbetrieb des Speichers Gerstunger Mulde beim Thüringer Landesbergamt eingereicht. In dem noch laufenden bergrechtlichen Verfahren werden die örtlich betroffenen Gemeinden beteiligt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen durch die Gemeinden endet heute, am 20. September 2007.
Die im Rahmen der Bergerprobung gewonnenen Erkenntnisse wie auch die von den Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen werden vom zuständigen Thüringer Landesbergamt eingehend geprüft. Endgültige und belastbare Aussagen sind aus diesem Grunde erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Zu Frage 3: Der Pegel Gerstungen ist aus Sicht der Landesregierung nach wie vor der entscheidende emissionsbezogene Messpunkt im System der Salzlaststeuerung in der Werra. Im Rahmen der Gewässerüberwachung werden auch heute schon flussabwärts des Pegels Gerstungen weitere Messungen mit mobiler Messtechnik durchgeführt. Zur operationellen Systemsteuerung der Einleitung sind aus derzeitiger Sicht weitere Messpunkte nicht erforderlich.
Zu Frage 4: Es wurden Entsorgungsengpässe im Werk Neuhof Ehlers als Begründung für den Transport der Salzabwässer per Lkw an die Werra nach Hattdorf genannt. Die damit verbundenen wasser- und bergrechtlichen Überwachungen und Entscheidungsfragen obliegen den hessischen Behörden.
Entschuldigung, Ihre letzte Antwort war nun wirklich keine Antwort auf meine letzte Frage. Wenn Kali + Salz in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in Gerstungen als Begründung für den oben angeführten Antrag angibt, dass man Entsorgungsengpässe in Unterbreitzbach hat, gleichzeitig aber seit Pfingsten täglich bis zu 100 Lkw von Neuhof an die Werra gefahren werden und in dem Planfeststellungsbeschluss von 2003 dann letztendlich die Entsorgung der Abwässer von Neuhof Vorrang hat vor den Abwässern des Werkes Werra, dann frage ich mich schon: Gibt es da einen Zusammenhang? Was will denn die Thüringer Landesregierung letztendlich tun, um auch die Arbeitsplätze in Unterbreitz
Frau Doht, ich muss Ihnen sagen, was die Sicherung der Arbeitsplätze in Unterbreitzbach betrifft, haben wir eigentlich schon eine ganze Menge getan. So werden wir auch weiterhin alles dafür einsetzen, dass diese Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich gestehen, ich verstehe Ihre Frage jetzt nicht ganz, die Sie noch einmal gestellt haben. Ich bin mir da nicht ganz sicher. Das war auch keine Frage.
Wenn K+S als Begründung für den Antrag, in die Gerstunger Mulde Salzwasser einleiten zu können, Entsorgungsengpässe im Werk Unterbreitzbach angibt, im gleichen Zeitraum aber, in dem diese Entsorgungsengpässe geltend gemacht werden, täglich 100 Lkws vom Werk Neuhof an die Werra gefahren werden, um hier zu entsorgen, sehen Sie da keinen Zusammenhang und wollen Sie denn nichts tun, um diese Lkw-Transporte an die Werra zu unterbinden?
Frau Doht, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist die Verpressung in die Gerstunger Mulde aus Unterbreitzbach und das andere ist der Engpass, der in Neuhof besteht.