Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3705 auf.
Im Jahr 2007 erfolgte der Start für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013. Das Operationelle Programm für den Europäischen Sozialfonds in Thüringen wurde Mitte des Jahres 2007 von der EU-Kommission bestätigt. Die erste Mittelüberweisung von der EU (über 12 Mio. €) erfolgte Mitte des Jahres 2007.
1. Seit wann liegen für alle neuen Förderrichtlinien die angekündigten Durchführungsbestimmungen sowie entsprechende Antrags- und Abrechnungsformulare vor und wann ist mit der Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen für welche Richtlinien auf der Internetseite der GFAW zu rechnen?
2. Wie viele und welche Projekte nach welchen Richtlinien mit geplantem Maßnahmebeginn 1. Januar 2008 wurden im Jahr 2007 nicht bewilligt, weil die Bewilligungsreife aufgrund fehlender Durchführungsbestimmungen nicht gegeben war?
3. Wie gestaltet sich zu Beginn der neuen Förderperiode die Zusammenarbeit zwischen GFAW, den potenziellen Antragstellern für die Durchführung von ESF-Projekten, der Bundesagentur für Arbeit und den ARGEn und welche Probleme treten hierbei gegebenenfalls zutage?
4. Welche Verantwortung und Kompetenz obliegt den Regionalstellen bei der Koordinierung der zu beantragenden ESF-Projekte und welchen Stand hat die beabsichtigte Konzentration von TAB, GFAW und LEG unter dem „Dach“ der jeweiligen Regionalstellen erreicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Richtlinienspezifische Durchführungsbestimmungen sind nur für besonders komplexe Förderrichtlinien vorgesehen. Die Veröffentlichung erfolgte am 11. Januar 2008 auf der Internetseite der GFAW. Überarbeitete Antrags- und Abrechnungsformulare wurden von der GFAW sukzessive im Zeitraum von Ende Oktober 2007 bis Anfang Dezember 2007 auf der Internetseite der GFAW veröffentlicht.
Zu Frage 2: Der Förderung liegt jeweils eine Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde, also der GFAW, zugrunde, die auf der Basis der gültigen Landesrichtlinien für ESF-kofinanzierte Projekte getroffen werden kann bzw. konnte. Fehlende Bewilligungsreife aufgrund fehlender Durchführungsbestimmungen war deshalb in keinem Fall die Ursache für nicht erfolgte Bewilligungen.
Zu Frage 3: Die Zusammenarbeit zwischen der GFAW, den Antragstellern, zuständigen Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen nach SGB II gestaltet sich auch in der neuen Förderperiode konstruktiv und zielorientiert. In den kontinuierlich erfolgenden Abstimmungen auf Projektebene wurde deutlich, dass die Vertreter der bewilligenden Stelle bestrebt sind, die fachlich bestimmte Koordinierung ihrer Förderung noch weiter zu verbessern.
Zu Frage 4: Die Regionalstellen der GFAW bieten die Erstinformation und Erstberatung zu allen ESFFörderrichtlinien an, mit deren Umsetzung die GFAW beliehen ist. Die Anträge nach der Existenzgründerrichtlinie und der Förderung von Einstellungszuschüssen werden dort auch bearbeitet. In ihrer Funktion als Geschäftsstelle der Regionalbeiräte koordiniert, initiiert und begleitet die GFAW auch arbeitsmarktpolitische Projekte. Mit der Schaffung gemeinsamer regionaler Servicecenter von TAB, LEG und GFAW werden Synergien erzielt und eine größere Kundennähe realisiert. In Gera befinden sich die drei Gesellschaften bereits unter einem Dach. In Nordhausen sind die Außenstellen von TAB und LEG in einem Gebäude. Die GFAW wird im 1. Halbjahr 2008 hinzuziehen. In Suhl wird ein zentral gelegenes gemeinsames Bürogebäude angemietet. Alle drei Gesellschaften werden dort voraussichtlich im II. Quartal 2008 einziehen. In Eisenach wird ebenfalls schnellstmöglich eine gemeinsame Servicestelle gebildet.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich dann die nächste Mündliche Anfrage auf, Frau Abgeordnete Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3720.
Im Standortregister der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind für den Anbau- bzw. Freisetzungszeitraum 2008 bislang zwei Mitteilungen über den Anbau von Mais mit dem Erkennungsmarker MON-00810-6 in Thüringen registriert. Die Flächen umfassen insgesamt eine Größe von 21,8 Hektar.
1. Ist der Landesregierung bekannt, ob über die oben genannte Flächengröße hinaus noch weitere Anmeldungen für Flächen mit einem Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Thüringen zu erwarten sind und wenn ja, wo?
2. Sind bei den beiden schon im Standortregister aufgeführten Anmeldungen Schutzgebiete betroffen, wenn ja, welche?
3. In welcher Weise und in wie vielen Fällen ist in Thüringen bisher das Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die Umweltprüfung bei bestimmten Plänen und Programmen vom 20. Juli 2007 so zur Anwendung gelangt, dass Maßnahmen mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäischen Vogelschutzgebieten einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind?
4. Sind aufgrund von Verträglichkeitsprüfungen bereits Projekte mit gentechnisch veränderten Pflanzen für unzulässig erklärt worden?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Scheringer-Wright beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Standortregister wird bei der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführt. Aktuell sind dort für Thüringen fünf Anmeldungen für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais verzeichnet. Davon sind erstmals zwei Flächen für den kommerziellen Anbau von BtMais vorgesehen. Diese beiden Flächen umfassen insgesamt eine Größe von 21,8 Hektar. Des Weiteren wurden Flächen für die Durchführung von Sortenversuchen in Friemar, Dachwig und Straußfurt angemeldet. Die Flächengröße hierfür umfasst insgesamt 0,35 Hektar.
Zu Frage 2: Von den angemeldeten Flächen liegen Teilflächen in dem EU-Vogelschutzgebiet Nummer 16 - Ackerhügelland westlich von Erfurt mit Fahnerschen Höhen. Diese Flächen sind der oberen Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Zu Frage 3: Es gab eine Anzeige zur Durchführung eines Sortenversuchs mit gentechnisch verändertem Mais in einem Natura-2000-Gebiet. Die Prüfung durch die zuständige obere Naturschutzbehörde ergab, dass in diesem Falle keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung besteht, da nach Einschätzung der Behörde das Vorhaben nicht geeignet ist, das Schutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Doch, Entschuldigung, Herr Minister, die Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright hat Nachfragen.
Also in Straußfurt wird wieder ein Sortenversuch angebaut und hier hat die obere Naturschutzbehörde schon entschieden, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung geben muss. Habe ich Sie da richtig verstanden, Herr Minister?
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Nothnagel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3722.
Der Landtag hat in der Dezember-Sitzung die Änderung des Thüringer Landesblindengeldes beschlossen und somit ist ab 1. Januar 2008 eine Änderung des Landesblindengeldes in Kraft getreten.
2. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden, wie viele wurden abgelehnt und wie viele müssen noch bearbeitet werden?
3. Wer bearbeitet die Anträge auf Landesblindengeld in Thüringen und wie lange ist die Bearbeitungsdauer?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel wie folgt:
Zu Frage 1: Bis zum 15. Januar 2008 sind in den Thüringer Versorgungsämtern 2.640 Anträge auf Gewährung von Landesblindengeld eingegangen.
Zu Fragen 2 und 4: Bis zum 15. Januar 2008 konnten 1.960 Anträge bereits beschieden und zur Auszahlung gebracht werden. Darüber hinaus haben 1.200 Blindenhilfeempfänger, denen Blindengeld gleichfalls zusteht, bereits von Amts wegen, das heißt ohne Antragstellung, zum 1. Januar 2008 ihre Leistungen erhalten. Hinzu kommen 209 blinde Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die bereits am 31. Dezember 2007 Landesblindengeld bezogen haben. Insgesamt haben damit am 15. Januar 2008 bereits 3.369 blinde Menschen Landesblindengeld erhalten. Es wurde nur ein ablehnender Bescheid wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen - der Antragsteller ist nicht blind - erteilt.
Zu Frage 3: In Thüringen werden Anträge auf Gewährung von Landesblindengeld wie bisher auch in den Versorgungsämtern in Erfurt, Gera und Suhl bearbeitet. Die Anträge werden einer zeitnahen Bearbeitung unterzogen. Alle bis zum 15. Januar 2008 eingegangenen Anträge werden noch in diesem Monat beschieden und zur Auszahlung gebracht, so dass insgesamt 4.050 blinde Menschen im Januar 2008 Landesblindengeld erhalten werden. Alle Antragsteller sind damit bearbeitet und ausgezahlt worden.
Wir hatten ja auch im Gesetz die Regelung zu Härtefällen - wie sieht es nach der neuen Regelung da jetzt aus?
Mir ist keine Härtefallbehandlung bekannt, weder vom Antrag her noch von einem beschiedenen Antrag dementsprechend.
Herr Staatssekretär, habe ich das richtig im Kopf, dass im Zusammenhang mit Härtefallregelungen, auch wenn es bisher zu keinem Antrag gekommen ist, die Landesblindenstiftung gegründet werden sollte? Wenn ja, wie ist denn da der Stand?
Die Gründung der Landesblindenstiftung ist kurz vor dem Abschluss. Es sind in der Sache rundum Einigungen erzielt, das Prozedere zur Gründung ist angelaufen.