Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Herr Staatssekretär, zunächst schönen Dank für die Informationen. Ist damit zu rechnen, dass aus den Bürgschaften noch Zahlungen zu leisten sind? Weil Sie darauf hingewiesen haben, 44 Mio.    leistet, wäre die Frage: Ist zu erwarten, dass noch weitere Zahlungen zu leisten sind? Wobei sich das natürlich nur auf die insolventen bzw. veräußerten Betriebe beziehen kann.

Es ist noch mit nicht beglichenen Zahlungsverpflichtungen von rund 35 Mio.   

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/390 des Abgeordneten Lemke, PDS

Fraktion. Bitte schön, Abgeordnete Reimann.

Beitritt des Landkreises Altenburger Land zum Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV)

Der Kreistag des Kreises Altenburger Land hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2004 den Beitritt zum MDV beschlossen. Als Termin des Beitritts ist der 1. August 2005 vorgesehen. Zum Vollzug des Beitritts sind entsprechende Verträge zwischen dem Freistaat Thüringen und dem MDV und zwischen dem Landkreis Altenburger Land und dem MDV sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen zu unterzeichnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Vorbereitung, um die entsprechenden Verträge abzuschließen?

2. Gibt es grundsätzliche Probleme, die einer baldigen Vertragsunterzeichnung entgegenstehen, und wenn ja, welche sind das und welche Schritte sind eingeleitet, diese aufzulösen?

3. Kann aus Sicht der Landesregierung der angestrebte Beitrittstermin 1. August 2005 gehalten werden, und wenn nein, was spricht dagegen?

4. Wann werden die Verträge mit dem MDV geschlossen?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Verbundvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der MDV GmbH sowie die Verträge über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen im Schienenpersonennahverkehr mit dem MDV und der DB Regio AG werden derzeit unter Einbeziehung aller Partner erarbeitet. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist kurzfristig zu rechnen.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Ziel aller Beteiligten ist es, den angestrebten Beitrittstermin 1. August 2005 zu realisieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die gegenwärtig laufenden Vertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Zu Frage 4: Ein exakter Termin kann gegenwärtig nicht genannt werden. Er ergibt sich erst im Ergebnis der abgeschlossenen Vertragsverhandlungen.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/399 der Abgeordneten Leukefeld, PDS-Fraktion.

Strukturveränderungen im Landesamt für Soziales und Familie

In der Regierungserklärung vom 9. September 2004 hat der Ministerpräsident die Schließung von Landesämtern, darunter des Landesamts für Soziales und Familie in Suhl, angekündigt. Zwischenzeitlich wurde an Konzepten gearbeitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der gegenwärtige Arbeitsstand der konzeptionellen Vorbereitung und hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise?

2. Stimmt es, dass es Überlegungen zur Privatisierung der Heimaufsicht gibt und wenn ja, welche Gründe werden dafür benannt?

3. Wie ist eine Privatisierung der Heimaufsicht rechtlich zu bewerten?

4. Wie sollen Kontrolle und Vollzug gesichert werden, wenn die Heimaufsicht privatisiert würde?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die konzeptionellen Vorarbeiten sind weit gehend abgeschlossen. Das darüber hinaus von Personalräten vorgeschlagene so genannte Mitarbeiterkonzept wurde überprüft und bewertet. Mit der Ausarbeitung der Grundkonzeption für die Strukturreform in unserem nachgeordneten Bereich wurde begonnen. Sie wird in die Gesamtkonzeption der Landesregierung zur Verwaltungsreform eingebracht werden.

Zu den Fragen 2, 3 und 4: Im Rahmen der Strukturreform sind Aufgaben und Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich auf Kommunalisierbarkeit hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf private Dritte und auf Beibehalt in der Landesverwaltung zu prüfen. Grundsätzlich ist Heimaufsicht privatisierbar. Ausgenommen ist dabei das ordnungsrechtliche Handeln, wie beispielsweise Betriebsuntersagung nach § 19 Heimgesetz. Behörden im Sinne des § 23 Abs. 1 Heimgesetz können auch so genannte beliehene Unternehmer sein. Die Arbeitsweise der Heimaufsicht sowie die Struktur der Aufgabenwahrnehmung sind so weit standardisiert, dass bei einer Privatisierung weder mit einer Qualitätsminderung noch mit Interessenkonflikten gerechnet werden müsste.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Leukefeld.

Herr Staatssekretär, können Sie sagen, was bei einer Privatisierung der Heimaufsicht für eine Kostenersparnis zu erwarten wäre?

Nein, die Überlegungen sind dazu noch nicht abgeschlossen, weder zur Frage der Privatisierung noch zur Kommunalisierung, noch zum Beibehalt.

Danke schön. Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte.

Mich würde noch interessieren, können Sie etwas zur Strukturveränderung des Landessozialamtes sagen?

Ich habe schon ausgeführt, wir sind in der Arbeit, aber noch nicht fertig.

Danke schön. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/400 der Abgeordneten Hennig, PDSFraktion.

Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen

An Thüringer berufsbildenden Schulen ist Schulsozialarbeit zur Betreuung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dringend erforderlich. Bis jetzt konnte über das Projekt "Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen" Schulsozialarbeit zum Großteil mit ESF-Mitteln finanziert werden. Mit der Absenkung der ESF-Mittel in den kommenden Jahren ist das Projekt stark gefährdet, da sich Kommunen eine Gegenfinanzierung in der jetzt vorgesehenen Höhe schwer leisten können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte sind für die Aufgabe der Schulsozialarbeit speziell im Projekt "Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen" in Thüringen insgesamt angestellt?

2. Wer kommt für die notwendige Gegenfinanzierung der ESF-Mittel auf?

3. Über welche Träger erfolgt die Schulsozialarbeit in Thüringen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft des Projekts "Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen"?

Danke schön. Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im genannten Projekt sind derzeit in Thüringen 50 Sozialarbeiter an 47 berufsbildenden Schulen tätig.

Zu Frage 2: Schulsozialarbeit ist als Teil der Jugendhilfeplanung der örtlichen Träger der Jugendhilfe, also der Landkreise und kreisfreien Städte, verankert. Die Zuständigkeit für Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit liegt im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit. Über die komplementäre Finanzierung der ESFMittel beraten derzeit die beteiligten Partner, das heißt die örtlichen Träger, vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände, das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Thüringer Kultusministerium.

Zu Frage 3: Mit der Projektumsetzung sind 16 Jugendhilfeträger beauftragt. Die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. fungiert als Koordinierungsstelle und ist verantwortlich für die Prozessbeteiligung an den einzelnen Schulstandorten durch die jeweiligen örtlichen Beratungsstellen.