stand - über 700 Mio. bezahlt haben und jetzt im Haushalt 2014 etwa 640 Mio. stehen. Ich meine, das ist etwas, das ist eigentlich dieser Effekt, diese ständige Umschuldung. Sie haben recht, ich würde es natürlich sehr gern machen, möglichst lange, um sich möglichst lange diesen Effekt zu erhalten. Aber, Herr Recknagel, ich glaube, Sie müssen einfach vertrauen, dass wir versuchen, hier alles auszunutzen, was möglich ist, weil es eine historische Situation ist, das sehe ich genauso. Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Voß. Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt, also kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4918. Wer für den Antrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.
a) Rechtssicherheit für WLANBetreiber stärken Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4929
b) Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von Funkdatennetzen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4936 dazu: Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5004
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Nein. Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, ich gehe davon aus, dass die Einbringung relativ kurz und schmerzlos sein kann, weil durch die drei Anträge deutlich geworden ist, dass die Thematik im Großteil des Hauses - ich unterstelle, auch wenn kein Antrag von der FDP ge
kommen ist, auch dort - verstanden worden ist. Es geht grundsätzlich darum, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Angebote der Betreiber für WLAN oder offene Netze dermaßen große rechtliche Risiken beinhalten, die dazu führen, dass diese Betreiber gegebenenfalls ihre entsprechenden Angebote einstellen müssten. Diese Problematik ist dadurch verschärft worden, dass das Bundesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres geurteilt und deutlich gemacht hat, dass Urheberrechtsverletzungen, die über offene WLAN-Systeme bzw. offene Netze begangen werden, durch den Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden beziehungsweise angelastet werden. Gut ist dabei zumindest festzustellen, dass die Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen sich dieses Themas angenommen hat und auf ihrer Tagung im Juni beschlossen hat, dass Störerhaftung eingeschränkt werden soll. Aufgabe war, das Bundesministerium für Justiz sollte sich dieser Sache im Konkreten annehmen. Leider wurden dabei keine konkreten Bedingungen und Einschränkungen für Störerhaftung benannt bzw. erarbeitet. Wir halten deshalb den Antrag - und ich bin so mutig zu sagen, die Anträge - für sinnvoll, dass die Betreiber von WLAN-Netzen mehr Rechtssicherheit bekommen mit dem Ziel, dass diese Netze auch weiterhin frei verfügbar bleiben.
Wichtig ist - und da möchte ich das Alleinvertretungsmerkmal unseres Antrags beschreiben -, wir gehen weiterhin davon aus, dass die Betreiber offener Netze nicht nur nicht zur Überwachung und Aufzeichnung von Datennetzen und dementsprechend zur Sicherung dieser gezwungen werden, sondern wir gehen weiter davon aus, es muss noch Wege geben und diese genutzt werden, wie freie Netze möglich sind, ohne dass deren Nutzer und ihre Daten dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal unseres Antrags. Weitere Inhalte wird meine Kollegin dann hier am Pult kundtun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich frage die Fraktionen CDU, SPD: Gibt es den Wunsch auf Begründung des Alternativantrags? Das ist augenscheinlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich kurzfassen, denn wie der Vorredner schon richtig gesagt hat, haben wir hier eigentlich ein gemeinsames Anliegen im Haus. Wir mussten die Anträge leider zweimal verschieben, weil wir unsere wichtigen Tagesordnungspunkte in
vorherigen Sitzungen leider nicht schneller abarbeiten konnten. Inzwischen hat die Entwicklung auf der Bundesebene sich vervollständigt oder fortgesetzt. Wir haben nicht nur den Beschluss der Justizministerkonferenz. Es gab dann Ende September einen Beschluss des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates und jetzt hat am 12.10.2012 sogar schon der Bundesrat selbst einen Beschluss gefasst, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber neu zu regeln im Sinne eines möglichen Ausschlusses. Das heißt, unser Appell, von Thüringen aus für Bewegung im Bund zu sorgen, ist schon gehört worden, obwohl wir unsere Anträge noch gar nicht verabschiedet hatten, denn es gab auch in vielen anderen Bundesländern entsprechende Initiativen. Deswegen braucht man eigentlich nicht mehr sehr viel dazu zu sagen.
Wir haben von SPD und CDU, von den Koalitionsfraktionen, einen Änderungsantrag eingebracht, den wir für den weitergehenden halten. In den Anträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN geht es darum, das Telemediengesetz zu ändern. Bei uns ist auch die Rede davon, das halten wir für erforderlich, dass im Urheberrecht Änderungen vollzogen werden müssten. Etwas Gutes an unserem Änderungsantrag ist auch der Titel, nämlich „Freies WLAN in Thüringen“. So weit sind wir noch nicht, aber es wäre sicherlich ein Ziel, eine Internetnutzung für jedermann in öffentlichen Räumen über WLAN-Netze zu garantieren. Es gibt schon viele Orte, es gibt Universitäten, es gibt Cafés, es gibt Hotels. Dazu ist aber eigentlich schon alles auch in den schriftlichen Begründungen gesagt. Wir brauchen diese Rechtssicherheit, die der Bundesrat nun auch schon anstrebt, auch im Hinblick darauf, dass Abmahnpraktiken eingerissen haben, die dann die Betreiber solcher WLAN-Netze an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten gebracht haben. Auch das muss gestoppt werden. Es darf niemand bestraft werden, der als Dienstleister, oder eine Kommune, die als Dienstleistung ihren Bürgern, oder eine Universität, die als Dienstleistung ihren Studenten ein freies WLAN anbietet. Deswegen freue ich mich, dass wir alle das gleiche Anliegen haben und mindestens einen der guten Anträge beschließen werden. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, das Thema ist wirklich interessant und für die zukünftige Entwicklung von öffentlichen WLANNetzen von wesentlicher Bedeutung. Die Anträge stehen noch vom letzten Plenum auf der Tagesord
nung. Leider haben sie sich deswegen ein wenig wiederholt. Das ist auch aus dem Beitrag von Frau Kollegin Marx deutlich geworden. Am 12.10. wurde ein Antrag von Hamburg und Berlin im Bundesrat mit dem Titel angenommen „Entschließung des Bundesrats zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (WLAN)“. Auch wenn sich die Anträge damit nach unserer Auffassung ein wenig von der Intention her erledigt haben, schmälert das nicht im Geringsten die Wichtigkeit des Themas und die Wichtigkeit der Debatte darüber.
Meine Damen und Herren, alle drei Anträge sehen vor, die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Anbieter abzuschaffen bzw. einzuschränken. Da stellt sich die Frage: Was bedeutet eigentlich die Störerhaftung? Ich will versuchen, es auf ein paar Sätze herunterzubrechen. In einem Urteil vom Mai 2012 des Bundesgerichtshofs wurde festgestellt, dass ein Besitzer eines WLAN-Routers dafür haftet, wenn er Dritten unkontrolliert die Nutzung seines Netzes ermöglicht und dadurch Gesetzesverstöße erfolgen. Seit dieser Entscheidung werden die offenen WLAN-Netze gerade im gewerblichen Bereich immer weniger. Dies resultiert aus Unsicherheit und der Angst davor, für einen unbekannten Dritten zu haften. Diese Entwicklung muss gestoppt werden und ich will Ihnen auch sagen, warum ich diese Auffassung vertrete. Der Meinungsaustausch und das Informationsinteresse in unserer Gesellschaft werden immer größer. Zur Teilnahme an unserer Informationsgesellschaft ist der Zugang zum Internet eine Grundvoraussetzung geworden. Heutzutage wird über die sozialen Netzwerke kommuniziert, es wird gepostet, es werden Nachrichten gelesen und ob Sie es glauben oder nicht, es wird sogar gearbeitet.
All das, meine Damen und Herren, muss eben nicht mehr ausschließlich zu Hause oder im Büro passieren. Die Art und Weise der Internetnutzung und der Zugangsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Man nutzt das Internet nicht mehr nur stationär über ein Kabel, etwa so, wie es vor wenigen Jahren eine Errungenschaft war, sondern wir nutzen es auch mobil und unterwegs in Cafés, in Hotels und auch Restaurants. Für unsere Gesellschaft, meine Damen und Herren, gehört es zur Lebensqualität und stellt somit auch einen wirtschaftlichen Faktor für viele Unternehmen dar.
Es gibt viele Personen, die entscheiden sich für ein Café oder für ein Hotel, eben gerade weil es dort einen freien WLAN-Zugang gibt. Dieses sollten wir nicht vergessen und deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir für WLAN-Betreiber Rechtssicherheit schaffen. Aber nicht nur für die Betreiber von WLAN-Netzen braucht es Rechtssicherheit,
Wir sollten und wir dürfen bei dieser Diskussion den Schutz des geistigen Eigentums nicht aus dem Auge verlieren. Kann der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet werden, wenn wir die Störerhaftung beseitigen oder einschränken und, falls ja, wie? Das ist hier eine wesentliche Frage. Das sind Fragen, die beantwortet werden müssen. Eine einfache Lösung, wie sie DIE GRÜNEN vorschlägt, sehe ich in dem Fall leider nicht. Hier gehört nach unserer Auffassung mehr dazu als eine Änderung im Telemediengesetz. Auch wenn der Vorschlag ursprünglich von der Digitalen Gesellschaft e.V. kommt, der ich sehr für ihr Engagement im Bereich der Netzpolitik danken möchte
und vor allem für diesen Vorstoß danken möchte, und trotz meiner Bedenken ist es ein Vorschlag, den wir aufgreifen und in die Diskussion mit einbringen sollten. Der Alternativantrag unterscheidet sich insoweit von den Anträgen der GRÜNEN, dass er sehr allgemein gehalten ist. Zwar ist es grundsätzlich besser, konkrete Vorschläge in einer Bundesratsinitiative zu formulieren, bei der vorliegenden Materie glaube ich aber, dass eine zu starke Konkretisierung uns auch in den Lösungsalternativen beschränkt. Ich muss ehrlicherweise zugeben, dass durch den Entschließungsantrag im Bundesrat ich mir nicht sicher bin, ob es jetzt noch einer zusätzlichen Bundesratsinitiative aus Thüringen bedarf. Einer weiteren Diskussion über die drei Anträge würden wir uns aber im Europaausschuss, der ja auch für Bundes- und Medienangelegenheiten zuständig ist, trotzdem nicht verschließen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag, das soll hier noch einmal ganz kurz gesagt werden, ist im Wesentlichen eine Antwort gewesen auf den Antrag der LINKEN, den wir in der letzten Plenarsitzung behandelt haben. Dort hatte die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass ein flächendeckendes WLAN vom Staat geschaffen werden soll. Wir haben einen anderen Blick auf den Staat und das sollte unser Antrag möglich machen, nämlich nicht die Frage zu
stellen, Staat muss dieses oder jenes tun, sondern Private und Bürger sollen tun können, das ist eher unser Ziel. Dass es dabei Probleme gibt, haben alle Rednerinnen und Redner schon ausgeführt, und dass die Bundesratsinitiative, die wir alle fordern, im Prinzip schon da ist, was uns glücklich machen kann.
Warum sind wir der Meinung, dass unser Antrag dennoch hier behandelt werden muss und auch beschlossen werden sollte? Weil wir nämlich nicht wollen, dass so offengelassen wird, wie das Recht ausgestaltet werden soll, sondern wir wollen ganz deutlich sagen, wir wollen keine Identifizierung der Nutzer oder keine Registrierung vorher abverlangen, wir wollen keine Möglichkeit haben, nachträglich die Haftung dennoch einzuführen. Wir wollen auch keine Möglichkeit haben in dem Gesetz, dass eine Aufzeichnung des Nutzerverhaltens hier protokolliert wird.
Das steht sehr wohl im Antrag, Frau Kollegin, denn ein Antrag besteht immer aus dem Antragstext und der Begründung
jetzt ich bin ganz fern, so alten Häsinnen hier im Parlament zu erklären, was alles in eine Drucksache gehört, die einen Antrag bildet. In die Drucksache gehört ein Antragstext, der dann beschlossen wird und eine Begründung, die erläutert, was dieser Text sagt.
Ja, Katharina, das Schöne ist, dass in meiner Vorbereitung durch unsere Referenten schon steht, Katharina König wird kritisieren, dass es nicht im Antragstext steht. Insofern ist das alles sehr berechenbar und das habt ihr auch umsonst, das hat die liebe LINKE auch umsonst, dass sie es in den Antragstext geschrieben hat. Am Ende sind unsere beiden Anträge in ihrer Klarheit bestechend. Deshalb werden wird auch dem Antrag der LINKEN zustimmen getreu dem Motto: zwei Engagierte, ein guter Gedanke.
In Richtung CDU und SPD: Auch Ihr Antrag hat natürlich das richtige Ziel, aber, liebe Frau Marx, schöne Worte sind noch nicht der richtige Antrag.
Auch wenn die Überschrift so klar und so deutlich und so fein formuliert ist, finden wir doch etwas mehr Bandbreite in Ihrem Antrag möglich. Deshalb finden wir, dass der Antrag der LINKEN und der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich unser Antrag, der als erster da war, es am präzisesten beschreibt, was wir brauchen. Es wäre gut, wenn wir trotz vorhandener Bundesratsinitiative diese Debatte im Ausschuss fortführen können, um klar zu sagen, Thüringen will das auch. Dann haben wir das auch noch beschlossen und unterstützen diese Initiativen, das macht solche Initiativen nur stark. Vielen Dank.