serer Thüringer Lösung drin. Das hat der Bund nicht. Auch deshalb halten wir es für notwendig, dass das bleibt. Das ist uns ein großes Anliegen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich habe das Gespräch mit derselben Dame geführt vom Verein Kinderreiche Familien.
Ich bin auch in der Definition „kinderreich“ mit sechsmal Nachwuchs gesegnet. Ich hatte aber nicht den Eindruck bei vielen Diskussionen, dass es darauf ankommt, dass man Geld dafür bekommt, eine Leistung, sprich diese Kindererziehung, nicht wahrzunehmen. Es geht allen Beteiligten, und das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, um ein vielfältigeres, mannigfaltigeres und transparentes, flexibles Angebot der Kinderbetreuung. Da bin ich mir mit vielen in unserer Situation, ich meine jetzt den Kinderreichen, einig, da ist jeder Euro in diese Institutionen investiert besser als die Auszahlung. Die nützt der jungen Dame, die wir zitieren, nicht, die hat uns nichts genutzt, sondern vielmehr die Möglichkeit, Kinder wirklich unterzubringen. Insofern verstehe ich, oder erläutern Sie mir Ihren Ansatz in der Hinsicht, weil da kann man viel effektiver arbeiten mit dem Geld, über das wir immer reden, oder wo wir sagen, es abzuschaffen, als es eben wassermäßig zu verteilen.
Ist es nicht sinnvoller, das Geld in Institutionen zu investieren als mit der Gießkanne übers Land zu schütten?
Da sehen wir einen ganz unterschiedlichen Ansatz. Wir haben Vertrauen in die Person, in den einzelnen Menschen, in die Familie. Ich sage, da sollte das Geld doch landen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, für die Landesregierung möchte ich erklären, dass wir gerade erst den Gesetzentwurf zugesandt bekommen haben, den die beiden Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht haben, CDU/CSU und FDP, und dass wir uns entschlossen haben, dazu die Beschlussfassung abzuwarten. Natürlich werden wir uns auch im Vorfeld unterhalten, welche Möglichkeiten es gegebenenfalls gäbe, um vorbereitet zu sein, aber wir werden als Landesregierung gegebenenfalls gemeinsam natürlich in jedem Fall mit den beiden Koalitionsfraktionen, die uns tragen, entscheiden, wie wir die Regelung am Ende gestalten werden oder ob wir sie so lassen. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerin. Eine Wortmeldung, Herr Abgeordneter? Dann hat Abgeordneter Barth von der FDP-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, das war so schnell, dass ich gar keine Zwischenfrage stellen konnte, deswegen muss ich es jetzt von hier aus machen. Das habe ich, ehrlich gesagt, überhaupt nicht verstanden. Welche Position hat denn die Landesregierung nun? Beziehungsweise, wenn das Argument ist, weil der Gesetzentwurf des Bundes gerade erst gekommen ist und das eine Weile dauert, bis man den gelesen und auch verinnerlicht hat und mit den eigenen Regelungen verglichen hat, wie lange würden Sie denn ungefähr schätzen, dass das in Ihrem personell durchaus ausreichend ausgestatteten Ministerium dauert und wann können wir denn mit einer klaren Positionierung der Landesregierung in dieser Frage hier rechnen, wenn es denn schon heute nicht geht? Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zu der Abstimmung über die Gesetzentwürfe in den Tagesordnungspunkten 7 a und b. Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist bei beiden Gesetzen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Herr Abgeordneter Bergner?
Für Ausschussüberweisung sieht die Geschäftsordnung meines Wissens keine namentliche Abstimmung vor.
Gut, verstanden. Ich setze da noch einmal an. Wenn ich das richtig nachvollzogen habe, ist für beide Gesetzentwürfe die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Ich vernehme da keinen Widerspruch.
Dann beginnen wir mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/5208. Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Wer diesen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion der FDP, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss abgelehnt.
Jetzt überlege ich gerade einmal. Wir können jetzt gar nicht abstimmen, das müssen wir in der zweiten Beratung dann machen. Okay.
Das Heben beider Hände nehme ich jetzt nicht als Geschäftsordnungsantrag, sondern Sie ergeben sich. Danke.
Dann machen wir weiter mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/5203. Das ist der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion der FDP, die Zustimmung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch hier die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Weil ich davon ausgehe, dass der nächste Tagesordnungspunkt in seiner Abhandlung eventuell länger als 1 Stunde dauert und ich über die Geschäfts
ordnung aufgerufen bin, bis spätestens 14.00 Uhr die Fragstunde aufzurufen, machen wir jetzt weiter mit der Fragestunde.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schröter von der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/5199.
Kurz nach dem Amtsantritt der Landrätin ist eine Stabstelle ausgeschrieben worden. Die Stelle ist im Bereich Landrätin angesiedelt und beinhaltet nur Aufgaben, die ein Behördenleiter zu leisten hat. Nach dem gültigen Stellenplan zum Haushaltsplan existiert eine entsprechende Stelle nicht.
1. Hätte für die Umsetzung der Stelle aus dem Gesundheitsamt in den Bereich Landrätin ein Nachtragshaushalt erarbeitet oder mindestens eine Beschlussfassung des Kreistages herbeigeführt werden müssen, da der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes ist?
2. Ist die abgegebene Begründung, die Stelle im Gesundheitsamt ist seit zwei Jahren unbesetzt und die Entscheidung falle in ihren Kompetenzbereich, ausreichend?
3. Hätte aufgrund der Vereinbarung zwischen Landrat und Personalrat über das Verfahren bei der Einstellung neuer Mitarbeiter vom 27. Januar 2005 eine interne Ausschreibung stattfinden müssen?
4. Hat die Besetzung der Stelle im Bereich Landrätin Auswirkungen auf die Aufgabenbeschreibung der Behördenleiterin und der vorhandenen 5 Fachbereichs- und 29 Fachdienstleiter?
Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Das macht in diesem Fall Herr Staatssekretär Rieder. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schröter beantworte ich für die Landesregierung, indem ich mit einer Vorbemerkung beginne: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, war der Sachverhalt bislang nicht bekannt, daher lassen sich die einzelnen Fragen zurzeit nur
grundsätzlich beantworten. Das Innenministerium hat jedoch das Landesverwaltungsamt gebeten, den Ihrer Mündlichen Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt zu ermitteln und zu bewerten. Das Landesverwaltungsamt hat inzwischen das Landratsamt Altenburg um kurzfristige Stellungnahme gebeten. Damit komme ich zu den einzelnen Fragen.
Zu Frage 1: Nach § 60 Abs. 2 Nr. 4 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung hat der Landkreis unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Beamte oder Angestellte eingestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechende Stelle nicht enthält. Eine Personalentscheidung des Landrats bedarf zudem der Zustimmung des Kreistages oder des zuständigen Ausschusses, wenn die Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 107 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung vorliegen. Übersetzt heißt das, wenn es um eine Entscheidung geht ab A 15 aufwärts.
Zu Frage 3: Die Vereinbarung zwischen dem Landrat und dem Personalrat, auf welche Sie in der Mündlichen Anfrage Bezug nehmen, ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht bekannt. Ich kann deshalb nur allgemein auf die Frage eingehen. Nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz dient dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes und begründet ein Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl. Daher ist es für eine Personalauslese erforderlich, geeignete Bewerber zu ermitteln, was regelmäßig durch eine Ausschreibung geschieht. Für Beamte ist dies in § 6 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Beamtengesetz in Verbindung mit § 3 Thüringer Laufbahnverordnung vorgeschrieben.
Damit bin ich bei Frage 4 angelangt - die Antwort lautet: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, also dem Landesverwaltungsamt, liegen weder die Aufgabenbeschreibungen der Behördenleiterin noch der Fachbereichs- und Fachdienstleiter vor. Mögliche Auswirkungen der in Rede stehenden Stellenbesetzung auf die Aufgabenbeschreibungen dürften im Übrigen im Rahmen der Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung zu erörtern sein.
Ist es möglich, nachdem dann Kenntnis im Landesverwaltungsamt vorhanden ist, dass man die entsprechenden Antworten noch nachholen kann?