Protokoll der Sitzung vom 23.11.2012

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Ihre Antwort lässt offenbar ein Umdenken in der bisherigen Beantwortungspraxis des Innenministeriums erkennen. Deshalb frage ich, ob auch in den zwei jüngsten Fällen, die ich nachgefragt habe, wo Sie sich auf Unwissenheit begrenzt haben oder zurückgezogen haben, nämlich im Fall Personalbesetzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung und im Fall der Wachsenburggemeinde - Bürgermeister als eigener Beschäftigter seiner Gemeinde -, Sie jetzt die Rechtsaufsicht beauftragen, Recherchen anzustellen, und ich dann von Ihnen die erforderlichen Informationen bekomme. Oder wird hier nach dem Fragesteller entschieden, aus welcher Fraktion er kommt?

(Beifall DIE LINKE)

Natürlich nicht, sondern es geht darum, ob der Sachverhalt Anlass für ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden gibt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Also das heißt, die von mir in meinen Anfragen dargestellten Sachverhalte, wo ein ehrenamtlicher Bürgermeister seit Jahren eigener Beschäftigter ist, wo der Rechnungshof feststellt, es gibt weder eine Stellenbeschreibung noch Bewertung, sind für Sie kein hinreichender Anlass für eine kommunalaufsichtliche Prüfung?

Das kann ich im Augenblick nicht abschließend beurteilen, weil das auch nicht Gegenstand dieser Mündlichen Anfrage ist, aber wir haben natürlich

(Staatssekretär Rieder)

immer geantwortet auf der Basis der geltenden Rechtslage.

Weitere Nachfragen gibt es nicht, gibt es sicherlich schon, aber das geht nicht nach Geschäftsordnung. Danke, Herr Staatssekretär.

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5209. Findet sich jemand, der sie vorträgt? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Herr Präsident.

Bundesländerindex Mobilität

Erstmalig wurde mit einem „Bundesländerindex Mobilität“ eine Vergleichsanalyse der verkehrspolitischen Ziele und bereits vorhandener statistischer Angaben der Bundesländer im Verkehrsbereich in Bezug auf nachhaltige Mobilität vorgelegt. Herausgeber ist die Allianz pro Schiene. Thüringen liegt in der Gesamtbewertung auf Platz 12. Sehr positiv wurden Luftreinheit, Verkehrssicherheit und die politischen Ziele zur CO2-Reduzierung bewertet, negativ die Tatsache, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger schlecht an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden fühlen und aus Kostengründen häufiger auf Reisen verzichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Thüringer Ergebnissen des „Bundesländerindex Mobilität“?

2. Wie hoch ist der Anteil der Fahrpreiseinnahmen an der Kostendeckung des ÖPNV im Thüringer Durchschnitt?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Aussage in der repräsentativen und im Bundesländerindex zitierten Forsa-Studie 2012, dass 30 Prozent der Thüringer Bürger auf Fahrten mit Auto, Bahn, Bus und Flugzeug aus Kostengründen verzichtet haben?

4. Wann wird die Landesregierung die beabsichtigte Senkung von Verkehrslärm und die Verbesserung der Intermodalität von Personenverkehr konkret mit Zielstellungen und Zeitraumfestlegungen untersetzen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Ergebnisse der Studie „Bundesländerindex Mobilität 2012“ zur Kenntnis genommen. Aus fachlicher Sicht bestehen Zweifel am Aussagegehalt der Studie insgesamt, da sich weder die Vorgehensweise noch die Methodik und die Ergebnisse der Studie in jedem Fall nachvollziehen lassen. Im Übrigen teilen die Verkehrsverbände des ÖPNV, der VDV und der MDO, diese Auffassung in gleicher Weise. Erfreulich sind die für Thüringen positiv bewerteten Punkte, wie Luftqualität, niedrige Zahlen der Verletzten im Straßenverkehr, die einwohnerbezogene emitierte CO2-Menge des Straßen-, Luftund Schienenverkehrs sowie die Verkehrssicherheit. Die in der Studie vertretene Auffassung, dass keine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr besteht, wird vonseiten der Landesregierung nicht geteilt. Thüringen verfügt im Straßenund Schienenpersonennahverkehr über ein dichtes öffentliches Liniennetz mit insgesamt ca. 100 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr. Eine Vernachlässigung des Flächennetzes gibt es nicht. Das Land hat die Angebote im Flächennetz des Schienenpersonennahverkehrs seit dem Jahre 1996 von 17,8 auf aktuell jährlich 21,1 Mio. Fahrplankilometer ausgedehnt. Hierdurch ist ein leistungsfähiges Verkehrsnetz mit jährlich ca. 21 Mio. Fahrgästen entstanden.

Zu Frage 2: Im Straßenpersonennahverkehr lag der Anteil der Fahrgeldeinnahmen an der Kostendeckung bei ca. 47 Prozent. Dieser Wert bezieht sich auf das Jahr 2010. Für den Schienenpersonennahverkehr liegen der Landesregierung keine konkreten Zahlen vor, da die Vergabe der Leistungen im Wettbewerb erfolgt und die Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich arbeiten. Eine Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung besteht hierbei nicht.

Zu Frage 3: Unabhängig von der Repräsentativität dieser Umfrage ist das Mobilitätsbudget abhängig vom Einkommen und damit nur eingeschränkt Gegenstand der Verkehrspolitik. Im Übrigen gelten Bahn- und Flugtarife in der Regel bundesweit. Auch die Höhe der Kraftstoffpreise kann vonseiten der Landesregierung nicht beeinflusst werden. Die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV werden durch das Land in konstanter Höhe mit ca. 60 Mio. € pro Jahr unterstützt. Damit leistet das Land einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten und bezahlbaren ÖPNV in ganz Thüringen.

Zu Frage 4: Die Senkung von Verkehrslärm und die Verbesserung der Intermodalität des Personenverkehrs ist eine ständige Aufgabe der Thüringer Ver

(Staatssekretär Rieder)

kehrspolitik. In Thüringen wurden beispielsweise allein bis zum Jahr 2011 im Rahmen der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen ca. 82 Mio. € und im Rahmen der Lärmsanierung ca. 12 Mio. € investiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Verkehrspolitik der Landesregierung wird auch zukünftig die Beschleunigung und Vertaktung der Nahverkehrsangebote und eine Verknüpfung der ÖPNV-Angebote untereinander sowie mit dem Individualverkehr sein. Bislang wurden beispielsweise ca. 30 Mio. € in den Ausbau von Verknüpfungspunkten wie Bushaltestellen und Parkplätze investiert. Ziel der Landesregierung ist es, den weiteren Ausbau des Nahverkehrsnetzes auch zukünftig gemeinsam mit den Verantwortlichen in den verschiedenen Regionen voranzutreiben. Hierzu führen wir gegenwärtig in den vier Planungsregionen sogenannte Regionalkonferenzen zur Fortschreibung des Thüringer Nahverkehrsplans 2013 bis 2017 durch.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5214.

Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes in Thüringen

Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in freier Trägerschaft feierten am 10. Oktober 2012 im Augustinerkloster zu Erfurt gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Politik 20 Jahre Anerkennung durch das 1. Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz. Auf der dortigen Festveranstaltung hat Bildungsstaatssekretär Prof. Dr. Merten mitgeteilt, dass der Regierungsentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen derzeit dem Kabinett zur Beratung vorliege und dieser dem Landtag spätestens im November zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe führen dazu, dass dem Thüringer Landtag trotz mehrfacher Ankündigungen und wiederholter Zusagen noch immer kein Entwurf der Landesregierung für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorliegt?

2. Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen innerhalb der Landesregierung zur Verabschiedung eines Bildungsfreistellungsgesetzes, nachdem dieses laut einer Pressemitteilung des Thüringer Beamtenbundes vom 19. Juni 2012 bereits im Juni dem Kabinett zugeleitet wurde und wann ist mit einer Vorlage im Landtag zu rechnen?

3. Was sind die Eckpunkte des avisierten Gesetzentwurfs?

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das macht Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Rothe-Beinlich wie folgt:

Zu Frage 1 und 2, die ich zusammenfasse: Die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Da es sich um einen für den Freistaat völlig neuen Regelungsbereich handelt, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Ressorts die möglichen Auswirkungen ausführlich prüfen und dabei auftretende Fragen intensiv erörtert werden müssen. Die Landesregierung ist bemüht, den Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag im I. Quartal 2013 zur Beratung vorzulegen.

Zu Frage 3 antworte ich, wie folgt: Auch hier ist es so, dass es sich um einen inhaltlich neuen Bereich handelt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind in der Abstimmung bzw. werden noch abschließend beraten. Deswegen kann ich da auch inhaltlich im Moment noch nicht mehr dazu sagen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wir haben ja bereits im November letzten Jahres unseren Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz eingebracht. Dieser ist zurückgestellt worden in der Beratung im Ausschuss, weil es damals hieß, dass in Kürze der Entwurf der Landesregierung erwartet würde. Würden Sie uns empfehlen, unseren Gesetzentwurf weiter zurückzustellen, was die Beratung anbelangt, oder ist es sinnvoll zu warten, ob tatsächlich im I. Quartal der Gesetzentwurf der Landesregierung kommt, damit wir diesen gemeinsam beraten können?

Werte Frau Abgeordnete, nun bringen Sie mich natürlich als Exekutive in eine gewisse peinliche Situation, Ihnen erklären zu wollen, was Sie tun sollen. Das werde ich natürlich nicht tun. Wenn Sie eine persönliche …

(Staatssekretärin Klaan)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Wie lange dauert diese?)

Das ist so, ich habe den höchsten Respekt vor dem Hohen Hause und deswegen werde ich Ihnen natürlich auch da eine Antwort nicht vorenthalten. Wenn Sie nach meiner persönlichen Meinung dazu fragen wollten, dann würde ich die Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch erläutern.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sehr respekt- voll.)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht mehr. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5215.

Danke, Herr Präsident.

Nachgefragt: Schulbauempfehlungen mit Raumprogrammbauempfehlungen für allgemeinbildende Schulen

In Beantwortung auf meine Mündliche Anfrage „Schulbauempfehlungen mit Raumprogrammempfehlungen für allgemeinbildende Schulen“ in Drucksache 5/4492 wurde mitgeteilt, dass diese Empfehlungen derzeit überarbeitet werden und im Rahmen dieser Bearbeitung auch die Herstellung der notwendigen Barrierefreiheit an den Schulen berücksichtigt wird.

Ich frage die Landesregierung: