Abschließend also von unserer Seite Bereitschaft zur Diskussion, aber in dem Bewusstsein, dass eine wirklich für den Bürger transparente und verfassungsgemäße Regelung viele Facetten berücksichtigen muss. Danke schön.
Ich persönlich meine nicht, dass durch unseren Gesetzentwurf die von Ihnen zitierte Freiheit der Abgeordneten unzulässig oder unverhältnismäßig eingeschränkt ist, bin aber gern bereit, Ihre Hausaufgabe zum Nachdenken, was Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung angeht, mitzunehmen vor der Ausschussdiskussion. Aber ich möchte Sie fragen: Sind Sie auch bereit, darüber nachzudenken, dass Landtagsabgeordnete doch eine besondere Stellung haben und dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht oder den Anspruch darauf haben, zu erfahren, wie die Abgeordneten mit ihrer Verantwortung und ihrer Aufgabe umgehen und was sie nebenbei noch so machen in der Zeit, in der sie für Bürgerinnen und Bürger eigentlich da sein sollten?
Liebe Frau Abgeordnete, ich kann jetzt meine Rede noch einmal von vorne anfangen, da war alles das drin, was Sie jetzt gefragt haben. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Wir machen weiter, und zwar mit dem Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon die ersten Redebeiträge heute haben gezeigt, dass wir hier in einer sehr emotionalisierten Debatte sind. Ich glaube, das ist auch völlig normal. Gerade weil es sicherlich sehr viele Emotionen in dieser Beziehung nicht nur aus dem Haus, sondern insgesamt auch aus der Bevölkerung heraus gibt, sind wir, glaube ich, auch als Abgeordnete dieses Hauses dazu angetan, wirklich eine sehr sachgerechte Debatte dazu zu führen, um deutlich zu machen, dass wir hier auch eine ehrliche Debatte wollen und auch eine ehrliche Geschichte machen wollen.
Lieber Kollege Scherer, bloß auf zwei Dinge ganz kurz eingehend: Natürlich haben Sie recht mit der Meinung der vier Richterinnen und Richter. Aber Gleiches geht natürlich auch in die andere Richtung, wie wir an dieser Stelle auch ausgeführt haben. Ich will zu zwei Dingen nur etwas sagen. Wir haben nichts dagegen, dass ein Beruf neben dem Mandat ausgeübt wird, das ist überhaupt nicht die Frage, die auch in der Stellungnahme der Richter deutlich wurde.
Es geht nur um die Offenlegung der erzielten Einkünfte aus dem nebenher durchgeführten Beruf. Das ist, glaube ich, ein ganz großer Unterschied. Das Zweite ist, wir haben keine Bruttoregelung in unserem Gesetzentwurf drin, sondern wir haben eine steuerrechtliche Regelung drin und das ist auch ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Im Sommer 2007 hat die Fraktion DIE LINKE schon einmal Gesetzesvorschläge zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften eingebracht, das wurde hier auch schon gesagt. Damals unterstützte die Oppositionsfraktion der SPD im Grundsatz das Anliegen und brachte auch eigene Vorschläge ein, die ebenfalls abgelehnt wurden, im Gegensatz zur Fraktion der CDU. Deshalb hoffen wir auch heute, da sich wesentlich Vorschläge aus dem damaligen Gesetzentwurf auch heute hier in unserem Gesetzentwurf widerspiegeln, dass wir auch mit den Regierungsfraktionen, wie vom Kollegen Scherer schon angekündigt, in die Debatte kommen können und gemeinsam überlegen können, wie wir hier eine entsprechende Regelung auch schaffen können.
Anlass der Initiative der LINKEN war damals das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007, das die Offenlegung bzw. Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten für verfassungsgemäß und zulässig erklärte. Die Gesetzesbegründung griff deshalb die Aussagen des Gerichts auch auf. Die Mandatsausübung, so das Gericht damals, muss Mittelpunkt ich betone ausdrücklich noch mal Mittelpunkt - der Tätigkeit der Abgeordneten sein. Dafür sind sie gewählt. Dieses Mittelpunktprinzip bedeutet, dass der Abgeordnete sich nicht in Nebentätigkeiten verzetteln darf, verzetteln soll, sondern sich auf das Mandat, das er innehat, wofür er gewählt ist, auch konzentrieren soll. Mit Blick auf die Abgeordneten des Bundestags, die weit mehr Vorträge als Parlamentsreden in einem Zeitraum halten, kann da in Sachen zumindest der Mittelpunktregelung schon der eine oder andere Zweifel aufkommen.
Um das Mandat konzentriert und unabhängig ausüben zu können, erhalten Abgeordnete auch eine entsprechende monatliche Entschädigung, die seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie sichert, dazu Aufwandspauschalen zur Deckung mandatsbedingter Aufgaben. Abgeordnete sollen also gerade nicht durch den existenziellen Zwang zu Nebentätigkeiten vom Mandat abgelenkt werden, zumindest insofern es sich um ein sogenanntes Vollzeitmandat handelt und nicht wie beispielsweise in Bremen oder in Hamburg in den Bürgerschaften. Diese unabhängige Existenzsicherung ist laut Bundesverfassungsgericht auch die Rechtfertigung für die entsprechenden Diätenzahlungen. Unabhängigkeit meint dabei ausdrücklich auch die Un
abhängigkeit von wirtschaftlichen Abhängigkeiten, die die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung mehr oder weniger sachfremd beeinflussen können. In gesteigerter Form heißt das Lobbyismus. Auch das ist uns allen sicherlich bekannt.
Eine besondere Variante davon sind hochdotierte Dienst- und Honorarverträge von Unternehmen mit Abgeordneten, denen aber keine nachweisbare Arbeitsleistung im Unternehmen gegenübersteht. Das Bundesverfassungsgericht billigt ein gesetzliches Verbot dieser Konstruktion und heißt auch die Pflicht zur vollständigen Ablieferung dieser Gehälter in diesem Zusammenhang, wenn keine Leistung dahintersteht, auch für gut und richtig. Nachdem 2006 und 2007 solche Verträge von Abgeordneten in Niedersachsen im Bundestag bekannt geworden waren, hat es entsprechende Gesetzänderungen auf Bundesebene und in Niedersachsen gegeben, also auch in einem Bundesland, nicht nur auf der Bundesebene. Der Bundestag verabschiedete auch ein System der Offenlegung und Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Allerdings waren und ist dies bis heute ein ziemlich aus meiner Sicht - holzschnittartiges Stufenmodell. Dass dies mehr zu Unklarheiten und Misstrauen als zu Transparenz und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern führt, zeigt nun die aktuelle Diskussion um einen ehemaligen Finanzminister, der nun Bundestagsabgeordneter ist.
Die LINKE-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf 2007 - damals war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur wenige Tage alt - die Möglichkeit auch nicht insgesamt bis zur vollständigen Neige ausgeschöpft, was heute auch Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich schon kritisiert hat. Man könnte an dieser Stelle auch noch wesentlich weitergehen. Wir haben aber dieses nicht getan und haben es auch dieses Mal wieder nicht getan, um die Chance auf den Start einer inhaltlichen Diskussion dazu mit allen Fraktionen dieses Hauses nicht im Vorhinein zu verbauen. Der aktuelle Anlass und die bundesweit aufgeflammte Diskussion sind ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl auch für Thüringen. Die Diskussion um entsprechende Regelungen ist auch in Thüringen dringend notwendig. Mag sein, dass die Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte in Thüringen nicht solche Formen annehmen wie im Bundestag - zumindest gehe ich im Moment, wo nicht alles offengelegt ist, davon aus. Aber hier geht es schlicht und ergreifend um ein Prinzip, um eine Frage der Transparenz gegenüber der Bürgerin und dem Bürger, von dem jeder Einzelne von uns hier das Mandat erhalten hat.
Auch in Thüringen haben die Menschen ein Recht zu erfahren, welchen und wie vielen Nebentätigkeiten Abgeordnete nachgehen und ob das Mandat im Landtag wirklich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist. Deshalb sind in die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten des Gesetzentwurfs auch die kommunalen
Mandate und Ämter mit aufgenommen. Im Übrigen ist dieser Fakt, der sich aus den kommunalen Mandaten ergibt, schon deshalb für Bürgerinnen und Bürger interessant, weil damit auch deutlich wird, welcher der Landtagsabgeordneten sich auch noch stark auf kommunaler Ebene engagiert. Die Mittelpunktregelung sowie das Verbot von Dienstverträgen und Vergütungen ohne Arbeitsleistung samt Ablieferungspflicht für rechtswidrige Einkünfte finden sich im neu gefassten § 42 des Abgeordnetengesetzes, die Regelungen zur Veröffentlichung in § 42 a. Nun ist dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auf den Abgeordneten kein, vor allem rechtlich verbindlicher, Zwang ausgeübt werden darf, das Mittelpunktprinzip zu erfüllen. Auch das wurde hier schon durch Kollegen Scherer noch einmal dargelegt. Aber Bürgerinnen und Bürger haben sehr wohl das Recht zu erfahren, wie der Abgeordnete die Mandatspflichten und das Mittelpunktprinzip versteht und dieses auch für sich auslegt und ausfüllt.
So können sie sich als Wählerinnen und Wähler ein möglichst umfassendes Bild machen mit Blick auf die nächsten Entscheidungen bei ihrem nächsten Urnengang. Und es könnte ein weiterer Punkt gegen die allseits angemahnte Politikverdrossenheit sein, wofür wir alle dankbar sein sollten. Bisher gibt es nur einen sehr eingeschränkten Katalog, der bei der Präsidentin angezeigt werden muss. Noch weniger davon wird im Handbuch des Landtags veröffentlicht. Zukünftig aber soll im Handbuch und in noch aktuellerem Turnus auf der Internetseite des Landtags die Veröffentlichung stattfinden. Um den Vorschriften eine möglichst hohe Verbindlichkeit zu geben, hat sich DIE LINKE im Gesetzentwurf 2012 entschieden, auch die Details der Regelungen auf der gesetzlichen Ebene zu regeln und eben nicht mehr nur in den bisher vorhandenen Verhaltensregeln des Thüringer Landtags.
Auch in Thüringen haben die Menschen ein Recht zu erfahren, welche Nebeneinkünfte die Abgeordneten aus ihren Nebentätigkeiten haben, ohne ihnen diese wegnehmen zu wollen. Sie sollen Informationen darüber erhalten können, vor welchem Hintergrund welcher wirtschaftlichen bzw. finanziellen Interessen und Verhältnisse der einzelne Abgeordnete agiert, Meinungen vertritt und Entscheidungen fällt. Zum Bereich der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte zählt für DIE LINKE auch die Beteiligung an Firmen. Auch diese müssen und eine etwaige Dividende daraus offengelegt werden. Bei Gesellschaftern ohne Anstellungsvertrag gehört die Privatentnahme auch zu den Einkünften aus der Nebentätigkeit, also alles, was der Person steuerrechtlich als Einkünfte zuzurechnen ist. Der Gesetzentwurf verlangt also in keiner Weise die Offenlegung von Betriebsergebnissen von Firmen. Um es
kurz zu machen, der gesamte Begriff der Einkünfte ist im Gesetzentwurf, wie ich zu Beginn schon einmal gesagt habe, nach steuerrechtlichen Maßstäben zu bewerten. So ist nach Ansicht meiner Fraktion auch dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Genüge getan. Damit sind die Vorschläge der LINKEN deutlich moderater als das, was in anderen Staaten, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon lange üblich ist, zum Beispiel dass Abgeordnete oder ihre Familienangehörigen für die Zeit des Mandats solche Unternehmensanteile gar nicht selbst halten dürfen, sondern treuhänderisch durch Dritte verwalten lassen müssen, wie unter anderem in den USA. Die aktuellen Vorkommnisse um Bundestagsabgeordnete zeigen, das Stufenmodell des Bundestags ist zu wirklicher Transparenz ungeeignet.
Angesichts der Erfahrungen im Bundestag mit dem Stufenmodell steht nun endgültig fest, nicht nur die Nebentätigkeiten, auch die Nebeneinkünfte müssen ganz konkret angegeben und veröffentlicht werden und dazu bedarf es einer neuen Regelung, wie von uns vorgeschlagen. Stellt sich natürlich die Frage Datenschutz und Wahrung von Rechten Dritter. Auch dafür findet sich in § 42 a eine Regelung. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Rechtsanwälte dürfen anonymisieren, müssen aber zum Beispiel bei entgeltlicher Tätigkeit zumindest die Branche nennen, so zum Beispiel bei Möglichkeiten aus der Pharmaindustrie. Der Entwurf der LINKEN-Fraktion will nicht der Weisheit letzter Schluss sein, auch deshalb würden wir uns freuen, weiter darüber diskutieren zu können im Ausschuss. Aber er ist ein Ausgangspunkt für eine wichtige Diskussion zu Selbstverständnis und Arbeit der Abgeordneten in Thüringen. Daher beantragt auch unsere Fraktion die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Dort sollten die Thematik und weitere mögliche Vorschläge eingehend beraten und zur Diskussion gestellt werden. Dort sollte dann unbedingt auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Absicherung des Vorhabens „Mehr Transparenz bei Parlamentariern“ genau unter die Lupe nehmen. Eine zumindest schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf sollte ebenfalls erfolgen. Im Rahmen der Ausschussberatung können dann auch Details der weiteren Umsetzung und Durchführung des Gesetzentwurfs besprochen werden. Hier machen Organisationen wie LobbyControl auf praktische Probleme, wie zum Beispiel die Frage der Angabe des wirklichen Auftraggebers, aufmerksam. Auch die von der LINKEN-Fraktion im Gesetzentwurf vorgeschlagenen und schon 2007 von ihnen geforderten Sanktionsregelungen, zu finden im neuen § 42 b, sollten ausführlich beraten werden und sind möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss, aber auch ein Ansatz.
Die Anti-Lobby-Organisationen Transparency und LobbyControl fordern schon seit Langem solche Sanktionen. Die Transparenzvorschriften müssen mit der Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstößen abgesichert werden. Die Verhängung von Ordnungsgeld ist ein empfindlicher Eingriff in die Mandatsausübung des einzelnen Abgeordneten. Um auch in diesem Punkt die rechtliche Absicherung noch weiter zu erhöhen, ist eine Verankerung auf gesetzlicher Ebene sicherlich sinnvoll. Auch eine Befangenheitsregelung ist in § 42 a Abs. 7 nun gesetzlich verankert. Allerdings führen Interessenkollisionen anders als auf kommunaler Ebene nicht zum Ausschluss von der Abstimmung. Dass der gesetzliche Vorschlag der LINKEN-Fraktion bei der Anzeige sozusagen stehen bleibt, ist verfassungsrechtlichen Verpflichtungen geschuldet. Die Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen gehört zu den verfassungsrechtlich verbürgten Kernrechten und Pflichten des Mandats. Allerdings muss ein Abgeordneter nach dem Grundsatz der Transparenz vor der Abstimmung die bestehenden Interessenkonflikte und die persönlichen Beteiligungen offenlegen. Anders als noch 2007 enthält der Gesetzentwurf 2012 noch Änderungen des Ministergesetzes in Sachen Transparenz. Hier werden die Vorschriften des Abgeordnetengesetzes übertragen. Auch wenn die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten bei Ministern begrenzter ist als bei Abgeordneten, machen solche Vorschriften aus unserer Sicht Sinn. Und wie hier auch schon angemerkt, Minister haben auch eine besondere Verantwortung und sind in diesem Rahmen gleichzubehandeln wie Abgeordnete.
Die Regelung zu den Karenzzeiten von Ministern zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Wiederaufnahme einer Tätigkeit ist eher eine Frage der Anschlusstätigkeit statt der Nebentätigkeit, das ist uns bewusst. Doch es geht auch hier um die Grundsatzfrage der Unabhängigkeit und Lobbyfreiheit der Amtsführung. DIE LINKE stellt deshalb die Regelung trotz Ablehnung im Rahmen der jüngsten Novellierung des Ministergesetzes noch einmal auf den Prüfstand. Eine Anmerkung lassen Sie mich zum Schluss noch machen. Frau Rothe-Beinlich hatte darauf verwiesen, ja, auch wir werden unsere Nebentätigkeiten und die erzielten Einkünfte sowohl auf der Internetseite der Landtagsfraktion als auch auf den einzelnen Internetseiten dokumentieren und deutlich machen, dass wir hier eine entsprechende Transparenz üben. Ich würde mich freuen, wenn wir detailliert im Ausschuss darüber diskutieren könnten. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die SPD steht für Transparenz im Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften sowohl von Landtagsabgeordneten als auch von Ministern.
Im Moment sind wir ja beim Landtag und da will ich einmal überhaupt keine Spur eines Zweifels daran lassen, auch nicht von Frau Rothe-Beinlich. Als nämlich Ihre Partei noch Klimmzüge an der 5-Prozent-Hürde gemacht hat, haben wir hier im Landtag, meine Fraktion, bereits konkrete Vorschläge zu diesem Thema vorgelegt.
Ich möchte zum Beispiel auf unseren Gesetzentwurf aus der 4. Legislaturperiode verweisen aus dem Jahr 2007. Die CDU-Fraktion hat diesen damals mit ihrer absoluten Mehrheit abgelehnt. Sie hielt die in Thüringen bestehenden Verhaltensregeln für Abgeordnete des Landtages, wonach deren Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen, für ausreichend. Das Ganze ist geregelt im Abgeordnetengesetz in Verbindung mit der Geschäftsordnung, genauer gesagt, in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren, für uns Sozialdemokraten ist schon lange klar, dass diese Regelungen nicht ausreichend sind. Deshalb plädieren wir nach wie vor dafür, Einkünfte aus Nebentätigkeiten zu veröffentlichen, und zwar ganz konkret anzugeben, was ist es für eine Tätigkeit, anzugeben, den Namen und den Sitz des Vertragspartners oder des Arbeitgebers oder des Auftraggebers, für den die Tätigkeit erfüllt wird und auch die Höhe des Entgeltes. Ich sage das alles nicht, um hier diese öffentliche Neiddebatte weiter zu befeuern. Mir gefällt auch mancher Nebenton nicht, der hier eben gesagt worden ist. Es geht nämlich nicht darum, die Abgeordneten zu sortieren in gute und schlechte, die ihre Dinge offenlegen oder nicht offenlegen oder Ähnliches, die ihre Gründe dafür haben. Es ist auch durchaus nicht so, dass Abgeordnete, die gar keine Nebentätigkeit haben, sich durch besonderen Fleiß im Landtag auszeichnen.
Herr Abgeordneter Pidde, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Recknagel.
Machen wir am Ende, ja. Im Gegenteil, diese ganze Neiddiskussion und das An-den-Pranger-stellen, das ärgert mich. Es geht einzig und allein darum, dass Abgeordnete unabhängig sein müssen. Das hat Herr Kollege Scherer sehr ausführlich und auch gut dargestellt. Wir sehen aber, dass diese Unabhängigkeit nur gewährt werden kann, wenn die Transparenz der Nebeneinkünfte auch gegeben ist, damit jedermann beurteilen kann, ist der Abgeordnete in irgendwelcher finanziellen Abhängigkeit, damit jeder beurteilen kann, ob irgendwelche Interessenverflechtungen vorhanden sind.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin nicht gegen irgendwelche Nebentätigkeiten oder hauptberuflichen Tätigkeiten neben dem Mandat, ganz im Gegenteil. Wenn diese nicht zulässig wären, wären ganze Berufsgruppen - Gewerkschafter, Selbstständige - vollkommen aus dem Landtag ferngehalten. Das wäre ein enormer Verlust an Kompetenz. Deshalb sage ich, Nebentätigkeiten, wie sie genannt sind, sollen grundsätzlich zulässig sein - sind sie ja auch -,