Meine sehr geehrten Damen und Herren, während bereits zwischen den Ländern über den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verhandelt wird, ist es uns jetzt im Thüringer Landtag leider nur noch möglich, den Gesetzentwurf zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beraten, auch wenn durchaus eine Anhörung in der Sache sinnvoll wäre. Herr Blechschmidt wies vorhin schon darauf hin. Wir würden aber für die Zukunft darum bitten, dass diese Themen wie das Medienrecht, die durchaus eine breite Diskussion einnehmen könnten, weil es originäres Landesrecht ist, vielleicht unabhängig von einem geänderten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten werden, damit wir die Zeit haben, ausführlich darüber zu diskutieren. Wir sollten zum Beispiel darauf achten, dass die ARD-Pläne zur Ausweitung ihres Tagesschau-Online-Angebots sorgfältig in den neuen Rundfunkräten, darunter auch dem des MDR, diskutiert werden. Wir haben da bereits wettbewerbsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die Überarbeitung des Rundfunkgebührenmodells und nicht zuletzt die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sind ganz wichtige Handlungsfelder für die Medienpolitiker in den Ländern. Wir Liberale haben dazu Vorschläge und wir wollen und werden uns konstruktiv einbringen. Nichtsdestotrotz werden wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag so in seiner jetzigen Form zustimmen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Es wird nicht ganz so schlimm, Herr Kollege Krauße. Sie haben doch auch einen Fernseher zu Hause stehen.
Folgende Bemerkungen würde ich gern loswerden noch an dieser Stelle. Kollege Koppe, es ist eben nicht die einfache Werbung, über die wir uns hier unterhalten, sondern auch Produktplatzierung. Die Werberichtlinie umfasst das überhaupt nicht, sondern es geht darum, wie in welchen Produktionen entsprechende Produkte eingesetzt werden. Da wird nicht mal unterbrochen, Kollege Meyer, das läuft einfach weiter, sondern wir sehen wie viel welcher Produkte - da hat Ihr Quizbeispiel durchaus zutreffenden Charakter - wo platziert werden. Da muss man deutlich sagen, die Europäische Richtlinie verbietet Produktplatzierungen. So lautet es. Jetzt gibt es Ausnahmen und von den Ausnahmen werden wieder Ausnahmen gemacht, das sind nämlich die Kindersendungen, Kirchensendungen, Nachrichtensendungen. Es ist ein bisschen verwirrend, was da abläuft, aber wir verstehen es im Endeffekt dennoch.
Was die Klarstellung meinerseits noch mal angeht, Kollege Zeh, wir sind da gar nicht auseinander. Ich verstehe schon den Föderalismus, wenn Staatsverträge erarbeitet werden. Ich bin mir aber auch darüber im Klaren, und das bedeutet Föderalismus auch, dass wir hier in diesem Parlament für die Medienpolitik Verantwortung zeichnen, also wir Medienpolitik gestalten.
Ja, das hat er auch gesagt. Aber auch das habe ich gesagt und ich bin mir bewusst darüber, wenn man einen Staatsvertrag mit 16 Ländern verabschieden will, dass man da im Grunde genommen Gemeinsamkeiten suchen muss, dass man es gemeinsam entscheiden muss. Aber dennoch möchte ich die Hoheit meiner parlamentarischen Gestaltung nicht aus der Hand geben. Momentan gestalten die Staatsverträge die Staatskanzleien und ich nehme es maximal zur Kenntnis durch die Information. Dafür bin ich auch dankbar. Das habe ich auch damit angesprochen, dass das schon beim vorhergehenden Medienminister, beim Herrn Wucherpfennig, der Fall gewesen ist, dass wir rechtzeitig informiert worden sind, dass wir rechtzeitig im Ausschuss darüber diskutieren können. Aber ändern oder uns einbringen - das ist null. Das meine ich mit dieser Diskussion und ich freue mich, wenn das Angebot steht, mit Blick auf das Gebührenmodell, dass hier intensive Diskussionen vonstatten gehen sollten, rechtzeitige
Information, dann werden wir vielleicht den einen oder anderen Gedanken aus dem Parlament heraus in die Diskussion der Exekutive, der Rundfunkkommission, einbringen können. Das war damit gemeint. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich an dieser Stelle die erste Beratung und rufe gleichzeitig die zweite Beratung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf. Gibt es den Wunsch zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir an dieser Stelle zur Abstimmung.
Die erste Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/468 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die überwiegende Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung? Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Danke schön. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/330 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/503 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Abgeordneter Gumprecht aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat den Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes“ am 28. Januar dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat dieses Gesetz federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und weiterhin an den
Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 18. Februar beraten. Aufgrund der im Gesetzentwurf unstrittigen und meist redaktionellen Änderung hat der Ausschuss keine Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat den Gesetzentwurf am 19. Februar beraten. Beide Ausschüsse haben einstimmig die Beschlussempfehlung gefasst, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird nur über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/330 abgestimmt, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses hier die Annahme empfiehlt. Abgestimmt wird direkt. Ich frage Sie: Wer kann sich diesem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/330 anschließen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke, das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. Vielen Dank. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke schön.
a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlge- setzes (Stichwahlwiedereinfüh- rungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/61 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/522 - ZWEITE BERATUNG
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlge- setzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/331 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/504 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Hey aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung zu beiden Teilen des Tagesordnungspunkts.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 9. November 2009 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“
in der Drucksache 5/61 wurde in der 5. Sitzung am 20. November 2009 beraten. Der Beratungsgegenstand wurde nach einer Aussprache an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Der Innenausschuss beschloss in seiner 2. Sitzung am 11. Dezember 2009 die gemeinsame Beratung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/61 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes. Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung vom 19. Januar 2010 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“ in der Drucksache 5/331 wurde in der 9. Sitzung am 28. Januar 2010 aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde nach umfangreicher Aussprache an den Innenausschuss überwiesen.
In der 4. Sitzung am 28. Januar 2010 bestimmte der Innenausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/331 als Verhandlungsgrundlage gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Hey bestellt, deswegen stehe ich jetzt vor Ihnen. Die Ausschussmitglieder beschlossen die Durchführung einer schriftlichen Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen. Die Anzuhörenden wurden um Stellungnahme bis zum 18. Februar 2010 gebeten. Diese verkürzte Anhörungsfrist wurde unter den Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes und des Thüringischen Landkreistages gestellt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften nachzulesen.
In der 5. Sitzung des Innenausschusses am 19. Februar 2010 wurden die Stellungnahmen ausgewertet. Insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgebracht. Beide Verbände erklärten sich mit der Anhörungsfrist einverstanden. Der Innenausschuss empfiehlt im Ergebnis der Anhörung die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 5/331.
Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/61 in seiner 6. Sitzung am 25. Februar beraten und empfiehlt seine Ablehnung.
So weit die nüchterne Berichterstattung, nun folgt sicher eine lebhaftere Debatte, wir sind sehr gespannt. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Fiedler von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich empfehle dem Hohen Haus die Zuschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen in der Zuschrift Nummer 5/30 zu den Drucksachen 5/61 und 5/331 - kann jeder nachlesen, wie sich dort bewährt hat, dass man die Stichwahl abgeschafft hat. Die haben es nämlich und das hat sich dort bewährt, aber - jetzt kommt das „aber“, damit die Genossen in der Mitte nicht unruhig werden - wir haben die Absicht und werden das auch durchführen, dass wir dem Wunsch des Koalitionspartners, die Stichwahl wieder einzuführen, folgen werden. Nachdem der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag auch der Fristverkürzung zugestimmt haben, wo sie sonst immer sich sehr eckig haben, konnten wir das auch abschließend behandeln. Wir empfehlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. Und allen Geneigten, die hier immer wieder auch in Richtung Innenministerium gesagt haben, die hätten doch das oder jenes machen müssen, ich glaube, es war jedem klar, der halbwegs wusste, um was es geht, dass das gar nicht schneller gehen konnte, weder vom Innenministerium noch von uns. Wir haben uns alle Mann bemüht, im Galopp das Ganze über die Bühne zu bekommen.
Danke, Herr Fiedler. Hat die Zustimmung der CDUFraktion im Thüringer Landtag zu dem Gesetzentwurf auch etwas damit zu tun, dass die dann in Kraft geltende Regelung zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, so dass sie für einen großen Teil der betroffenen Gemeinden für dieses Jahr gar nicht mehr gelten kann?
Überhaupt nichts hat das damit zu tun, sondern wir erfüllen hier ordnungsgemäß den Koalitionsvertrag und deswegen empfehlen wir die Zustimmung zum Regierungsentwurf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender Hey des Innenausschusses, vielleicht enttäusche ich Sie jetzt, wenn Sie eine lebhafte Debatte erwartet haben, ich kann das für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN relativ kurz machen, wir haben ja auch den Sachverhalt hier mehrfach diskutiert.
Das muss nichts Schlechtes sein, genau. Jetzt werde ich von Herrn Fiedler gelobt, da weiß ich nicht, ob ich Ärger in der Fraktion kriege dann.