Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

stellt sich ja ganz klar heraus, dass die Fachverbände eben ausschließlich oder durchweg positiv dem Einladungswesen bzw. dem Anliegen der verbindlichen U-Untersuchung gegenüberstehen. Und ja, auch ich als Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund und als stellvertretender Vorsitzender in Erfurt, wir als Kinderschutzbund finden natürlich auch, dass die Vorsorgeuntersuchung verbindlich zu sein hat. Nur so ist es eben möglich, auch tatsächlich Hilfsangebote direkt an die Familien zu geben. Ansonsten haben die Jugendämter nur sehr wenige Möglichkeiten, an die Familien heranzukommen.

Die Frage für uns ist also - und das ist ja das, was hier im Antrag so ein bisschen heraussticht, und das ist das, was man so im Rechnungshof hört und was so im politischen Raum wabert -, die Frage ist: Schaffen wir das nun ab, das Vorsorgezentrum, oder wie wollen wir damit umgehen? Diese Frage steht ja, da gibt es die Idee, das an den öffentlichen Gesundheitsdienst abzugeben oder das mit dem Vorsorgezentrum sowieso sein zu lassen. Für uns als LINKE steht fest, verbindliche Vorsorgeuntersuchungen sind für uns wichtig und stehen nicht zur Disposition. DIE LINKE ist sich gleichwohl bewusst, dass diese verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen kein Garant dafür sind, dass nicht doch etwas passiert. Diese verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen sind natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss, aber sie sind ein gutes Instrument, jedenfalls nach unserer Denkart. Wie bereits in den Änderungsanträgen zu den verschiedenen Kinderschutzgesetzen, die wir auch hier im Thüringer Landtag beraten haben, DIE LINKE hat ja da auch verschiedene Änderungsanträge gestellt, wollen wir als LINKE natürlich ein umfassendes Konzept und Netzwerk zum Kinderschutz. Dazu gehört für uns natürlich das Netzwerk „Frühe Hilfen“, dazu gehören aber natürlich auch der Ausbau und die gute Finanzierung von Familienhebammen. Des Weiteren geht es darum, eine flächendeckende Versorgung in Thüringen mit Kinderärzten zu gewährleisten, aber auch die Kinderschutzdienste beispielsweise, die sind auch personell zu unterstützen und vor allem sind auch die Richtlinien diesbezüglich, die Förderrichtlinien, zu überarbeiten.

Ich erinnere daran, die FDP ist ja immer ganz schnell dabei, Bürokratie abzubauen und zu schauen, wo kann man Geld einsparen. Im Jahr 2006 gab es eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums und die hat eine Liste mit kommunalbelastenden Standards verabschiedet. Da kam das Innenministerium auf den klugen Gedanken, dass die Richtlinie „Zur verbindlichen Förderung und zur verbindlichen Personalausstattung bei den Kinderschutzdiensten“ ein kommunalbelastender Standard ist, das ist ganz ärgerlich für die Kommunen, dass sie Kinderschutzdienste machen müssen. Aber das kann es eigentlich nicht sein, dass wir Kinderschutz

unter dem Aspekt der Kommunalbelastung betrachten. Das Ergebnis war natürlich, dass die Kinderschutzdienste zu einer freiwilligen Einrichtung geworden sind. Das Ergebnis war, dass die eigenständige Förderrichtlinie für die Kinderschutzdienste, die vor Ort eine wichtige Arbeit leisten, mit in die Jugendpauschale hineingerutscht ist und dass die Kommunen dafür auch kein Geld mehr bekommen und dass dann natürlich auch die Mindestpersonalbemessung reduziert wurde. Im Umkehrschluss, wenn man sich beispielsweise mit der LAG Kinder- und Jugendschutz auseinandersetzt, sagen die einem, es gibt Wartelisten bei Kinderschutzdiensten. Für traumatisierte Kinder sind Wartelisten, wenn sie sechs, sieben, acht Wochen auf einen Termin beim Kinderschutzdienst oder bei einem Kinderpsychologen und -therapeuten warten müssen, natürlich unhaltbare Zustände, die wir als LINKE natürlich auch kritisieren und wo wir als LINKE fordern, hier müssen Standards für die Kommunen gesetzt werden, das kann nicht im Bereich der freiwilligen Leistungen stattfinden, zumal die Kommunen sowieso an allen Ecken und Enden Geld sparen müssen.

Was zum Kinderschutz natürlich noch dazu gehört, das muss man auch sagen, das sind natürlich die ganzen Diskussionen um den Babykorb beziehungsweise um anonyme Geburten. Auch das hat etwas mit Kinderschutz zu tun und nicht zuletzt auch der Ausbau von Kindertagesstätten zu ElternKind-Zentren ist wichtig. Wenn wir schon die Möglichkeit haben, dass wir relativ viele Kinder in den letzten Kindergartenjahren in den Kindertagesstätten haben, dann wäre es natürlich günstig, wenn wir über Eltern-Kind-Zentren auch die Eltern erreichen können. Dann sind die 50.000 €, die das Landessozialministerium eingestellt hat für insgesamt zehn Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Kita zum Eltern-Kind-Zentrum, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist ein guter Weg, Frau Rißmann arbeitet da auch an der Fachhochschule Erfurt bei dem Modellprojekt mit. Das ist alles völlig in Ordnung, aber das ist in der Fläche marginal und in der Fläche viel zu wenig. Hier brauchen wir mehr Unterstützung, ebenso wie bei den Mütterberatungsstellen. Auch das ist ein Aspekt im Kinderschutz, der uns ein wenig zu kurz kommt. Natürlich muss man auch sagen, dass die Fortbildung von Kinderärzten beziehungsweise derjenigen Ärzte, die UUntersuchungen durchführen, natürlich auch ein Aspekt ist, der beim Kinderschutz durchaus mit gewürdigt werden muss.

Jetzt fragen Sie sich sicherlich, warum hat DIE LINKE einen Alternativantrag gestellt, es gibt doch zwei Anträge - von der FDP und den GRÜNEN. Das will ich Ihnen ganz kurz begründen. Herr Barth, selbst wenn Sie es nicht fragen, ich bin ja hier frei in meiner Rede und möchte Ihnen trotzdem gern sagen, warum DIE LINKE hier einen eigenen An

trag eingereicht hat. Wir sind durchaus der Meinung, dass eine Verlagerung des Einladungswesens und eines Großteils des Kinderschutzes auf den öffentlichen Gesundheitsdienst aus fachlicher Sicht durchaus etwas ist, was man überlegen kann unter dem Aspekt, dass man sagt, das Jugendamt kommt meistens mit dem Knüppel in die Tür, dass das Jugendamt kommt, das hat immer so einen schlechten Ruf, und da ist das Gesundheitsamt, der öffentliche Gesundheitsdienst bei den Familien ein wenig unverdächtiger. Aber wir versuchen eben mit Familienhebammen, mit niedrigschwelligen Maßnahmen durchaus eine vertrauensvolle Arbeit der Jugendämter zu gewährleisten. Viele Jugendämter machen das so, dass, wenn Kinder geboren werden, es dort ein Willkommenspaket gibt, auch Unterstützungsangebote, Hinreichen.

Wenn wir den ganzen Bereich Kinderschutz jetzt an den öffentlichen Gesundheitsdienst auslagern müssten oder würden, dann müssen wir uns natürlich auch fragen, wie ist denn der öffentliche Gesundheitsdienst in der Fläche aufgestellt? Der öffentliche Gesundheitsdienst ist leider nach Ansicht der LINKEN nur noch ein Rumpf dessen, was er eigentlich sein sollte. Hier haben in den letzten Jahren der Personalabbau und natürlich auch die zunehmende Privatisierung das Anliegen, den ÖGD auszubauen, nicht gerade befördert. Eine Sache muss man natürlich auch noch einmal betrachten, wenn man sich mit dem ÖGD auseinandersetzt. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist zwar mit Ärzten auch besetzt, da gibt es viele Mediziner, das ist alles richtig. Aber das staatliche Wächteramt, diejenige Stelle, die sozusagen am Ende in die Familien geht und eingreift, das ist das Jugendamt. Und das SGB VIII sieht eben das Jugendamt als örtlichen Träger, als Interventionsstelle vor. Und das Jugendamt hat natürlich auch den Instrumentenkasten, angefangen bei SPFH, also sozialpädagogischer Familienhilfe, die ja relativ niedrigschwellig geht oder vorgelagert vielleicht noch Beratungsangebote dann bis hin zum Thema Inobhutnahme, wo das Jugendamt dann gefordert ist und wo das Jugendamt schnell reagieren muss. Unsere Befürchtung ist ganz einfach, dass, wenn wir den Kinderschutz stärker an den öffentlichen Gesundheitsdienst anbinden, dass dann gerade, wenn es schnell gehen muss, wenn also Not am Mann und Gefahr im Verzug ist, dass es dann Kompetenzgerangel gibt und Unklarheiten. Und hier sehen wir durchaus das Jugendamt in der Vorhand und sehen durchaus, dass das Jugendamt hier schon eine gute Einrichtung ist, die ja auch alle Strukturen und Maßnahmen vorhält.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, das will ich auch sagen, die aus dem Antrag der FDP und auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so durch die Hintertür durchlugt, halten wir für wenig zweckmäßig. Auch wenn der Rechnungshof hohe Kosten benannt hat, am Ende sind es eben doch nur 164.000 € oder

165.000 € knapp, die das Ganze kostet. Ich denke, das ist durchaus ein vertretbarer Umfang.

Fazit: DIE LINKE kämpft weiterhin für eine Stärkung des Kinderschutzes und ja, wir wollen den Kinderschutz weiter ausbauen. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass wir im März oder April einen Gesetzentwurf eingelegt hatten, wo wir eigentlich das Vorsorgegesetz verlängern wollten. Aber nach vielen Diskussionen, auch in der Fraktion beziehungsweise auch bei uns im Arbeitskreis, sind wir dazu gekommen, dass wir gesagt haben, dass dieses Kinderschutzgesetz, was ja eigentlich nur das Vorsorgezentrum beschreibt, eigentlich viel zu wenig ist. Wir müssten in Thüringen eigentlich einen viel breiteren Ansatz schaffen und diesen breiteren Ansatz wollen wir versuchen, auch nach der Bundestagswahl hier einzubringen, denn Kinderschutz sollte kein Thema von ideologischen und parteipolitischen Auseinandersetzungen sein.

Des Weiteren kommt DIE LINKE zu dem Schluss, dass wir natürlich dafür streiten müssen, dass der Kinderschutz breiter gedacht wird. Wir wissen da den Deutschen Kinderschutzbund oder die LAG Kinder- und Jugendschutz auf unserer Seite. Wir wollen eine möglichst hohe Teilnahmequote bei den U-Untersuchungen erreichen, obgleich wir wissen, dass das eben keine Garantie ist. Ich will Ihnen vielleicht noch einmal etwas vorlesen aus dem Gesundheitsbericht von der Barmer-Krankenkasse, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis. Und zwar wird dort ausgeführt: „Deutlich werden in Abbildung 18 merkliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Vollständigkeit der Inanspruchnahme von U-Untersuchungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Untersuchung U7a, auch hier mit ausschließlicher Berücksichtigung von Kindern mit regulärer Untersuchung zwischen Juli 2010 und 2011.“ Das ist aus einem Fachbericht. „Während im Saarland 99,1 Prozent der bei der Barmer versicherten Kinder nach Auswertung von kassenärztlichen Abrechnungsdaten an einer U7a teilnehmen, waren es in Hamburg und Sachsen-Anhalt weniger als 80 Prozent. Im Saarland fehlte nach den vorliegenden Erkenntnissen bei regulären Untersuchungen der U7a zwischen Mitte 2010 und Ende 2011 nur etwa eins von 100 Kindern, in Sachsen-Anhalt und Hamburg etwa jedes fünfte.“ Und jetzt kommt es. „Ein Teil der Differenz zwischen den Bundesländern dürfte im Zusammenhang mit der föderal unterschiedlichen Umsetzung des Einladungswesens der Länder zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder stehen. So trat im Saarland bereits im April 2007 das Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung mit einer entsprechenden Verordnung in Kraft, in dem eine Überprüfung der Durchführung aller U-Untersuchungen vorgegeben wird.“ Also auch die Krankenkassen kommen zu dem Schluss, dass die verbindliche Vorsorgeuntersuchung erstens dazu führt,

dass mehr Leute, mehr Kinder an den U-Untersuchungen teilnehmen und dass die Bundesländer, die eben kein verbindliches Einladungswesen haben, hier auch wesentlich schlechter abschneiden. Das heißt, wir als LINKE wollen natürlich auch, das will ich noch kurz sagen, eine Evaluation des Gesetzes. Das wollen wir gar nicht in Abrede stellen, aber diese Evaluation muss vor allem aus fachlicher Sicht passieren und nicht aus finanzieller Sicht. Wir als LINKE wollen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten, wir wollen eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung und wir wollen, dass der Kinderschutz natürlich auch wieder eine kommunale Pflichtleistung wird.

Zum Schluss lassen Sie mich all denjenigen danken, die in den Jugendämtern und in den Kinderschutzdiensten sowie in den Schulen dafür sorgen, dass den Kindern nichts passiert und wenn Not am Mann und Gefahr in Verzug ist, dass sie so schnell einschreiten. Ich glaube, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den ambulanten sozialen Diensten, bei den Fachdiensten in den Jugendämtern leisten eine großartige Arbeit. Es ist gut, dass wir nur so wenig von ihnen in den Zeitungen lesen, wenn es anders wäre, wäre es schlimmer. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bärwolff. Sie haben jetzt knapp 20 Minuten Ihrer insgesamt 74 Minuten Redezeit in Anspruch genommen. Als Nächste hat die Abgeordnete Beate Meißner für die CDU-Fraktion das Wort. Frau Meißner hat 80 Minuten Redezeit.

(Heiterkeit im Hause)

Die ich natürlich vollumfänglich ausnutzen werde. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, natürlich sehr geehrte Frau Präsidentin, zunächst einmal möchte ich dem Herrn Staatssekretär für den Sofortbericht danken und für die zahlreichen Antworten auf die durchaus interessanten Fragen, aber auch den Ausblick.

Das Thema Kinderschutz ist von Anbeginn des Thüringer Landtags ein zentrales Politikfeld der CDU-Fraktion. Es war auch unsere Fraktion, die im Jahr 2008 das Thüringer Früherkennungsuntersuchungsgesetz vorangetrieben hat und der Sofortbericht hat es uns gezeigt, dass es sich zum Wohl unserer Kinder bewährt hat. Ich denke, und das ist ja schon angeklungen, wir sind uns deswegen auch alle einig, dass dieses Gesetz zum Jahresende nicht auslaufen darf. Obwohl die gesundheitliche Lage der Kinder in Thüringen und auch in Deutschland insgesamt gut ist, leiden immer noch Kinder unter erhöhten Gesundheitsrisiken. Dank der Vor

sorgeuntersuchungen können eventuelle Probleme oder Auffälligkeiten aber frühzeitig erkannt werden. Deswegen können Eltern mit ihrer Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass ihre Kinder gesund groß werden.

Ziel des Gesetzes sind aber neben der Kindergesundheit auch die Fortentwicklung der Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und damit natürlich die Förderung des Kinderschutzes allgemein.

In diesem Zusammenhang - sie sind ja schon genannt worden - verweise ich auf die zahlreichen Maßnahmen der Landesregierung in den vergangenen Jahren, aber auch auf die guten Beratungsund Hilfsangebote der Jugendämter und auf die 18 Kinderschutzdienste, für deren hervorragende Arbeit ich mich an dieser Stelle auch herzlich bedanke.

Seit Einführung des Einladungs- und Erinnerungswesens für Kinder durch das Vorsorgezentrum in Bad Langensalza im November 2009 ist die Teilnehmerrate gesamtdurchschnittlich gestiegen. Bis 2011 stieg diese Teilnehmerrate schon von 86,9 Prozent auf gute 95,7 Prozent, aber der Erfolg des Gesetzes ließ sich zwischenzeitlich noch steigern, momentan haben wir eine Teilnehmerrate von sage und schreibe 97,6 Prozent.

Ich danke allen Beteiligten an dieser Stelle ausdrücklich für dieses gute Ergebnis im Dienste der Gesundheit und des Wohlergehens unserer Kinder, vor allem den vielen Kinder- und Hausärzten und den Mitarbeitern der Jugendämter.

(Beifall SPD)

Diese Statistik zeigt, dass wir in Thüringen durch die Sicherung der Früherkennungsuntersuchung gute Regelungen für die Verbesserung von Kindergesundheit und Kinderschutz getroffen haben. Aber diese Statistik zeigt auch, dass die Thüringer Eltern ganz überwiegend von diesen wichtigen medizinischen Vorsorgeangeboten Gebrauch machen und ihre Kinder bei diesen Vorsorgeuntersuchungen vorstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, wie wir aus zahlreichen Kleinen Anfragen erfahren durften, findet im Thüringer Sozialministerium derzeit eine umfassende Evaluation dieses Gesetzes statt und am Ende dieser Evaluation wird es eine Gesetzesänderung geben bzw. das Sozialministerium, die Landesregierung wird uns Vorschläge unterbreiten. Daher halte ich auch - bereits an dieser Stelle gesagt - die Anträge zum jetzigen Zeitpunkt für überflüssig und unsere Fraktion wird sie ablehnen.

Bei der Evaluation werden dann sicher auch die Hinweise des Thüringer Rechnungshofs einbezo

(Abg. Bärwolff)

gen werden. Dieser hat das mit dem Benachrichtigungssystem beauftragte Thüringer Vorsorgezentrum geprüft und - wir haben es schon gehört - er kritisiert den damit verbundenen erheblichen Kostenaufwand insbesondere für kommunale Gebietskörperschaften.

Aus meiner Sicht verkennt der Rechnungshof dabei aber, dass ohne diese Früherkennungsuntersuchungen gesundheitliche Schäden akuter und chronischer Art bei Kindern entstehen können. Die Folgen, die wiederum aus diesen Erkrankungen dann an Behandlungskosten entstehen, die dann die Solidargemeinschaft belasten, sind wesentlich höher. Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung, dass es wohl unmöglich sein wird, anfallende Kosten mit Kindeswohl ins Verhältnis zu setzen. Gesunde Kinder sind unbezahlbar.

Die Nichtteilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung kann auf eine Vernachlässigung der gesundheitlichen Belange von Kindern hinweisen. Wir wollen daher ebenso, wie Herr Bärwolff das formuliert hat, am Benachrichtigungssystem festhalten. Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle Optimierungsbedarf, aber, wir haben es ja gehört, daran arbeitet die Landesregierung bereits. Auch unsere Fraktion wird sich zum entsprechenden Zeitpunkt mit Vorschlägen daran beteiligen.

Durch die Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen findet aber auch eine Sensibilisierung für mögliche Kindeswohlgefährdungen statt. Deswegen ist eine gute Zusammenarbeit von Ärzten, Jugend- und Gesundheitsämtern sowie dem Vorsorgezentrum notwendige Voraussetzung.

Frau Siegesmund, Sie haben es schon angesprochen, auch wir kennen die Probleme von Eltern bzw. die kleinen Haken, die es in dem System noch gibt und die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert haben. Offensichtlich gibt es Ärzte, die die im Gesetz verankerte Meldepflicht nicht ernst nehmen und, wie schon gesagt und berichtet, führen dann diese Nichtmeldungen dazu, dass eine Erinnerung an die Eltern erfolgt oder im schlechtesten Fall das Jugendamt vor der Tür steht. Das führt nicht nur zu einem Mehraufwand für die Jugendämter, sondern es führt zu negativen Unterstellungen bei den Eltern, obwohl diese ihrer Verantwortung nachgekommen sind. Es ist dann wohl verständlich, dass es bei den Eltern auf Unverständnis stößt, dass ihnen Vernachlässigung unterstellt wird. Am Ende ist es sicherlich auch für das Bild der Jugendämter nicht förderlich, wenn sie aufgrund einer Falschmeldung eigentlich nur ihrer Arbeit nachgehen und ihren Auftrag erfüllen. Wobei man auch sagen muss, das Jugendamt ist nicht nur der Böse, der an der Tür klingelt, sondern - Herr Bärwolff sagte es schon - die Jugendämter haben einen umfangreichen Werkzeugkasten, um Eltern in Notsituationen bzw. bei Schwierigkeiten im Umgang mit Kindern zu helfen,

Beratung zu leisten oder auch auf den richtigen Weg zu bringen.

Ebenso wird es auch ein Anliegen unserer Fraktion sein, den bürokratischen Aufwand für die Ärzte zu erleichtern. An dieser Stelle möchte ich gleich einen konkreten Vorschlag machen, nämlich beispielsweise die Einrichtung einer kostenlosen Faxnummer im Vorsorgezentrum, damit die Ärzte nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Alles in allem warten wir auf einen zeitnahen Gesetzentwurf der Landesregierung und eine danach folgende sicherlich sachliche Diskussion. Deswegen, wie gesagt, werden wir Ihre Anträge zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.

Vielleicht als kleine Anmerkung: Insbesondere die in den Anträgen der FDP und der LINKEN in Nummer I ausgeführten Feststellungen sind für uns selbstverständlich und deswegen bedarf es aus unserer Sicht im Landtag auch keiner gesonderten Feststellung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Meißner. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Marian Koppe für die FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte jetzt eigentlich so ungefähr 10 Seiten vortragen, aber

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Versuch es mal.)

- das bekomme ich hin, das ist kein Problem - zum einen ist eine ganze Menge schon gesagt worden, im Übrigen auch vom Staatssekretär Dr. Schubert. Vielen Dank für den wirklich umfangreichen Bericht, denn es waren ja viele Fragen aus den drei vorliegenden Anträgen. Ich glaube, es war zum einen ausführlich und zum Zweiten auch die Ankündigung, das Gesetz von Ihrer Seite auch selber zu evaluieren. Nichtsdestotrotz, Frau Kollegin Meißner, kann ich nicht erkennen, warum man nicht die Anträge trotz Ihres geplanten - wir haben schon oft Planungen gehört und auch Zeitabschnitte, die dann meistens oder sehr oft auch nicht an dem Zeitpunkt dann gekommen sind, aber egal, vielleicht klappt es ja diesmal. Trotzdem kann ich nur sagen, ich kann nicht erkennen, warum diese Anträge nicht gemeinsam mit dem von Ihnen geplanten Gesetzentwurf im Ausschuss zu beraten sind.

(Beifall FDP)

Obwohl wir ja noch gar nicht mal wissen, was in dem Gesetzentwurf drinsteht. Wenn Sie das natürlich schon wissen, dann wäre es gut, wenn wir es

(Abg. Meißner)

auch schon wissen könnten, dann könnten wir uns auch so lange vorbereiten wie Sie. Aber egal.

(Beifall FDP)

Vielleicht zwei Punkte trotzdem noch: Auch unserer Fraktion, Frau Siegesmund hat es schon angesprochen, lagen genügend Beschwerden von verschiedenen Seiten vor, nicht nur von Eltern, die sich über die Briefe insgesamt, obwohl sie der Vorsorgeuntersuchung oder der Pflicht nachgekommen sind, als aber auch über den Inhalt und die Intonierung des Briefes beklagt haben. Das ist so, heißt aber nicht, dass deswegen das Meldesystem insgesamt schlecht ist. Aber ich glaube, da ist an mehreren Stellen nach einer erfolgten Evaluierung, und auf die bin ich ja wirklich gespannt, bin natürlich auch gespannt, ob in dieser Evaluierung auch die, wenn der Staatssekretär sagt, dass es kein Gutachten des Rechnungshofes gibt, dann nennen wir es vielleicht umfangreiche Stellungnahme, vielleicht ist ja dann das möglich, dass wir die umfangreiche Stellungnahme, Herr Staatssekretär, im Ausschuss auch mal zu Gesicht bekommen, damit auch wir den Kenntnisstand haben, wie der Thüringer Rechnungshof die bisherige Praxis beurteilt.

Es ist nach meinen Informationen so, Frau Meißner, dass die Berichte über die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen Arztbriefe sind. Nach meinem Wissen ist es nicht möglich, Arztbriefe per Fax zu verschicken. Ich glaube, das sollten Sie noch mal prüfen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn Sie der Meinung sind, dass der große Anteil der Briefe, die an die Eltern verschickt werden von dem Vorsorgezentrum in Bad Langensalza, auf ein Fehlverhalten der Ärzte zurückzuführen ist, nämlich dass die Ärzte ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, dann bin ich gerne bereit, Ihnen einen Termin mit der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung, Frau Dr. Rommel, zu machen. Ich muss da nicht dabei sein, aber erzählen Sie ihr das mal, die erzählt Ihnen dann, wie es wirklich ist. Von daher glaube ich, dass das Argument auch nicht sehr zielführend war.