Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Entschuldigung, es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ist der Landesregierung bekannt, dass der Kreissportbund Eisenach e.V. Ende Mai - also mit Schreiben vom 31.05. - gegenüber der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach erklärt hat: „Die Sportvereine sind bereit, sich im Sinne des Sports und für die Stadt Eisenach finanziell einzubringen, bitten aber um Transparenz und Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen“ und dass das als eine Art Zustimmung für das Modell der Stadtverwaltung anzusehen ist und inwieweit hätte das Auswirkungen auf den von Frau Doht nachgefragten Sachverhalt?

Von dem Vorgang haben wir gehört, aber den kennen wir nicht im Detail. Deswegen kann ich das an dieser Stelle auch nicht beurteilen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Inwieweit ist der Kreissportbund in der Lage, Verträge zulasten Dritter abzuschließen?

Das ist eine gute Frage. Verträge zulasten Dritter ich bin zwar jetzt kein Jurist, aber die gehen sowieso generell nicht, meiner Ansicht nach -, demzufolge, wenn es so einer wäre, wenn es ein Vertrag zulasten Dritter wäre, geht es sicherlich nicht.

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht mehr. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir jetzt weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6210.

Höhere Anforderungen an die Haltung von Schweinen?

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Abg. Doht)

Was gibt es da zu lachen?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in den Bundesrat eingebracht. Die Initiative hat die deutliche Verschärfung der Tierschutzanforderungen in der Schweinehaltung zum Ziel. Im Kern geht es unter anderem um die Anhebung des Mindestplatzangebots, die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial organischen Ursprungs wie Stroh und Heu, die Erhöhung des Mindestrohfasergehalts im Futter zur Stabilisierung des MagenDarm-Trakts sowie die Ausdehnung der Mindestsäugezeit auf 28 Tage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen gesetzlichen Regelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich Schweinehaltung bezüglich ihrer tierschutzrelevanten Wirksamkeit?

2. Welche Auffassung vertritt sie zum Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Tierschutzanforderungen in der Schweinehaltung zu verschärfen?

3. Welchen Einzelvorschlägen aus Nordrhein-Westfalen stimmt die Landesregierung ggf. zu, welche lehnt sie mit welcher Begründung ab?

4. Wie wird sich Thüringen im Bundesrat in dieser Angelegenheit verhalten und welche eigenen Initiativen zur Verbesserung der Schweinehaltung wird die Landesregierung ggf. einbringen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden bereits einige Verbesserungen erreicht. Es ist jedoch erforderlich, die Haltungsanforderungen ständig weiterzuentwickeln und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Entsprechend laufen aktuell verschiedene Aktivitäten zur Verbesserung des Schutzes von Nutztieren.

Zu Fragen 2, 3 und 4: Das Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Durchschnittsanforderungen in der Schweinehaltung zu verbessern, wird von uns grundsätzlich unterstützt. Allerdings besteht noch größerer Beratungsbedarf, so dass Thüringen einer Vertagung des Antrags im Agrar

ausschuss des Bundesrates zugestimmt hat. Deshalb ist das Ergebnis der Beratung abzuwarten, bevor eine Positionierung der Landesregierung vorgenommen werden kann. Die Beratungen laufen noch und gehen sehr ins Detail, so dass es jetzt noch zu früh wäre, hier eine klare Position darzustellen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, wer verhandelt denn da mit wem? Was gibt es da noch für einen Zeitraum? Es muss ja im Bundesrat wieder mit auf die Tagesordnung gesetzt werden. Bis dahin muss eine Entscheidung gefällt werden. Wie ist denn da der Zeitplan?

Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, wie der genaue Zeitplan ist. Also was ich von meinen Fachleuten gehört habe, dass das im Herbst dann wieder aufgerufen werden soll, dass es bis dahin in den Ausschüssen des Bundesrates weiterberaten wird und sicherlich auf Fachebene. Vielleicht können wir das noch schriftlich darstellen, wie das genau vom Ablauf her stattfindet, weil ich das jetzt nicht weiß.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich hatte es so verstanden, dass es in Thüringen noch Beratungsbedarf gibt. Wenn nicht, welche Auffassung vertritt denn Thüringen zum Beispiel zu den hier aufgeführten Problemen?

Ich hatte ja gesagt, dass die Landesregierung grundsätzlich das Anliegen von Nordrhein-Westfalen unterstützt. Das erst einmal. Aber wir können ja jetzt hier nicht jedes einzelne Detail, was Sie aufgezählt haben und dann geht es ja noch weiter ins Konkrete. Es muss ja ein konkreter Text vorliegen, wie es genau geändert werden soll. Deshalb macht es jetzt hier keinen Sinn, zu sagen, wir unterstützen grundsätzlich immer alles, was da jetzt vorgelegt wird, sondern dazu finden Verhandlungen, Beratungen statt. Das Anliegen wird von uns unterstützt und die Details werden wir dann bekannt geben, wenn sie ausverhandelt sind.

(Abg. Dr. Augsten)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6211, vorgetragen von der Abgeordneten Schubert. Bitte schön.

Auswirkungen des Fahrplanwechsels der Bahn auf Nordthüringen

Mit dem Fahrplanwechsel der Bahn ab Dezember 2013 verschlechtern sich wichtige Frühverbindungen von Nordthüringen in die Oberzentren nach Erfurt und Göttingen sowie Kassel oder entfallen vollständig. Nach einer relativ konstanten Entwicklung des Fahrplans seit mehr als zehn Jahren sind die geplanten Änderungen gravierend und gefährden damit verlässliche Verbindungen für Arbeitspendlerinnen und -pendler aus Nordthüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rolle misst die Landesregierung den Thüringer Berufspendlerinnen und -pendlern, welche öffentliche Verkehrsmittel nutzen, in ihrem Nahverkehrskonzept generell bei und wie werden insbesondere die Pendlerbeziehungen mit der Bahn in Nordthüringen bewertet?

2. Auf welcher Datengrundlage wurden die Änderungen im Fahrplan für 2014, insbesondere für die Frühverbindungen, getroffen?

3. Welche Details über die Arbeitspendlerinnen und -pendler lagen der Landesregierung und der Nahverkehrsgesellschaft Thüringen GmbH für ihre Entscheidungen zum gegenwärtigen Fahrplanentwurf vor (Angabe zu Häufigkeit der Erhebungen/Fahr- gastbefragungen, den ermittelten Wochentagen so- wie weiteren Fragedetails)?

4. Wird die Beteiligung der Öffentlichkeit angesichts der gravierenden Änderungen im Fahrplan von der Landesregierung als ausreichend bewertet, und wenn ja, wie begründet dies die Landesregierung im Hinblick auf Verlässlichkeit und Kundenorientierung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams

beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Bei der Angebotsgestaltung sind sowohl die Interessen der Berufspendler als auch die Interessen der Fernreisenden zu berücksichtigen. Danach werden Taktzüge vorrangig an den Fernverkehrsknoten ausgerichtet. Vom Takt abweichende Züge werden vorrangig nach den Interessenlagen der Pendler ausgerichtet. Grundlage hierfür sind Fahrgastzählungen und Befragungen. Zusätzlich müssen besondere infrastrukturelle Gegebenheiten wie beispielsweise eingleisige Strecken oder Kreuzungsstellen berücksichtigt werden.

Zu Frage 2: Die Änderungen im Fahrplan 2014 werden aufgrund von Fahrgastzählungen und Befragungen vorgenommen, die im Auftrag der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH bzw. im Auftrag von Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden. Bei der jährlichen Fortschreibung des Fahrplans werden auch die Anforderungen der kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV berücksichtigt. In der Auswertung der erhobenen Daten zeigt sich, dass der Pendlerverkehr nach Erfurt zur Zeitlage des in Rede stehenden Regionalexpress 3655 von Heiligenstadt nach Erfurt, Ankunft in Erfurt um 8.46 Uhr, schon weitgehend beendet ist. Um sicherzustellen, dass die zugrundeliegenden Daten auch weiterhin aktuell sind und etwaige Veränderungen der Reisendenstruktur zeitnah erfasst werden können, wurden weitere Fahrgastbefragungen veranlasst. Diese werden im Juni 2013 und nach Umsetzung des neuen Fahrplankonzepts im Jahr 2014 durchgeführt.

Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, existieren Fahrgastzählungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die halbjährlich durchgeführt werden. Zum anderen beauftragt die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH zur Ermittlung des Fahrgastverhaltens besondere Fahrgastbefragungen. Im Rahmen der Zählungen und Befragungen werden die Fahrgastnachfragen getrennt nach der Nutzung wochentags oder am Wochenende und getrennt nach Schulzeit und Ferienzeit ermittelt. Auf dieser Basis liegen detaillierte Angaben zur Anzahl von Reisenden, zum Zustiegs- und Ausstiegsbahnhof sowie zum Fahrzweck vor.

Zu Frage 4: Ja. Zur Begründung verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom 23. Mai 2013 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin in der Drucksache 5/6070.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Es gab ja im Zuge der Fahrplanänderung und der Beteiligung der Öffentlichkeit kritische Einwendungen. Wo ist denn dokumentiert, wie mit diesen Einwendungen umgegangen wurde? Kann man diese Information bekommen? Welche Einwendungen gab es und wie ist die Landesregierung jeweils darauf eingegangen? Wie hat sie dann begründet, warum was nicht geht und wurde das irgendwo schriftlich hinterlegt?

Da möchte ich anbieten, dass wir das für die nächste Ausschuss-Sitzung vorbereiten.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Lukin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Staatssekretärin, Sie hatten erwähnt, dass neue Fahrgastzählungen 2013 und 2014 stattfinden. Sehen Sie bei einer Evaluierung und einem sehr großen Nachfragepotenzial nach den bisherigen günstigeren Zugverbindungen die Möglichkeit, diese ggf. wieder einzuführen bzw. dann einen erneuten Wechsel der Züge zu ermöglichen?

Ich habe versucht, dies in der Antwort darzulegen. Natürlich passen wir an - und deshalb läuft ja auch das Fahrplanabstimmungsverfahren zu den einzelnen Fahrplänen jährlich neu, insofern verändert sich der Fahrplan ja auch jährlich - in Auswertung der Befragung, aber auch in Auswertung der örtlichen Gegebenheiten. Insofern gehe ich davon aus, dass die aktuellen Fahrgastbefragungen auch nächstes Jahr bei der Gestaltung des Fahrplans mit einfließen werden.