Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Alternativantrag ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt 3, 4 - mal bitte die Hände so, dass man sie zählen kann, 4 Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Die Stimmenthaltungen frage ich nun ab. Das sind die anderen Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und alle Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Alternativantrag ist damit angenommen worden.

Vor Abschluss des Tagesordnungspunkts möchten Sie sicher noch eine persönliche Erklärung abgeben. Dann bitte, Frau Abgeordnete Stange.

Ja, Frau Präsidentin, ich will eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Ich habe dem Alternativantrag in der Drucksache 5/ 6120 nicht meine Zustimmung geben können, also mit Nein gestimmt, weil erstens keine Entschuldigung an die Opfer darin formuliert worden ist, zweitens kein generelles Aufheben der Urteile nach § 175 beschlossen worden ist und damit auch keine Rehabilitation der Opfer beschlossen worden ist sowie keine Entschädigung der Opfer formuliert worden ist. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Nach dieser persönlichen Erklärung zum Abstimmverhalten schließe ich den Tagesordnungspunkt 14 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Windenergienutzung in Thüringen optimieren! Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6076

Die Fraktion DIE LINKE hat angezeigt, dass Abgeordneter Hellmann von der Fraktion DIE LINKE diesen Antrag begründen möchte. Seitens der Landesregierung ist mir signalisiert worden, dass es einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gibt. Bitte zunächst Herr Abgeordneter Hellmann. Das ist nicht Abgeordneter Hellmann, das sehe ich sehr deutlich, Herr Abgeordneter Hausold, übernehmen Sie jetzt die Aufgabe von Herrn Hellmann? Das muss ich nämlich für das Protokoll feststellen.

Sehr richtig, Frau Präsidentin, ich danke Ihnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir betrachten den vorliegenden Antrag als Auftakt unserer Fraktion für weitere Vorstöße, die beiden großen Potenziale erneuerbarer Energien, Wind und Photovoltaik, besser und intensiver zu nutzen, als das bisher der Fall ist. Es gibt Hemmnisse und Hindernisse auf dem Weg der Umsetzung der Energiewende, die aus unserer Sicht schnellstmöglich beseitigt werden sollten.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht auch vor allem darum, die Grundsätze des Einsatzes erneuerbarer Energien eben in Realität, in Politik, in Wirklichkeit umzusetzen. Es geht um den Grundsatz der Dezentralität. Das heißt für uns, erneuerbare Energien sollten dort erzeugt werden, wo sie auch gebraucht werden, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht um nichts weniger, als um dringend benötigte Wertschöpfung vor Ort in den Regionen unseres Landes. Dazu soll dieser von uns angestrebte Windenergieerlass beitragen.

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir eine zielorientierte und sachlich versierte Diskussion, und das - und das will ich hier auch noch mal hervorheben - insbesondere auch unter dem Eindruck all der Dinge, die wir gestern Vormittag hier miteinander beredet haben, denn, das wissen wir alle, erneuerbare Energien, die Energiewende sind ein ganz maßgeblicher, wenn nicht sogar der zentrale Beitrag, eine andere Klimapolitik insgesamt einzuleiten, die wir für die Zukunft mehr als nur etwas brauchen. Die brauchen wir, um unsere Lebensverhältnisse im Land zukünftig adäquat den Bedürfnissen der Menschen zu gestalten. In diesem Sinne wünsche ich mir eine engagierte Debatte.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hausold, um es noch mal zu betonen. Es gibt jetzt den Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Herr Minister Carius, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bewältigung des Klimawandels ist unumstritten eine der größten globalen Herausforderungen, denen wir uns heute und auch in absehbarer Zeit stellen müssen. Mit ihren Eckpunkten „Neue Energie für Thüringen“ hat die Landesregierung hier auch wichtige Weichenstellungen vorge

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

nommen. Tatsache ist, dass ein großer Teil der klimarelevanten Emissionen durch den Energiesektor verursacht wird. Über 80 Prozent der weltweiten Energieversorgung beruht nach wie vor auf klimaschädlichen fossilen Energieträgern. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz steht die Ersetzung fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien im Mittelpunkt unseres Handelns. Der Ausbau der erneuerbaren Energien berührt zahlreiche gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Bereiche und muss daher als Querschnittsaufgabe betrachtet werden. Die Windenergie ist dabei ein Element für den nachhaltigen und klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung in Thüringen. Ich betone aber ein Element. Die Potenzialanalyse „Neue Energie für Thüringen“ bietet dafür eine gute Grundlage und hat maßgeblich zur Versachlichung der Diskussion zum Thema Windenergie beigetragen. Auf Grundlage dieser Diskussion war es möglich, im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 den Ausbau der Windenergienutzung unter Beachtung der landschaftsgebundenen, naturräumlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten explizit aufzunehmen. Ganz konkret haben wir die Schaffung der räumlichen Rahmenbedingungen für eine Stromerzeugung von mindestens 5.900 GWh pro Jahr aus erneuerbaren Energien im Jahr 2020 festgeschrieben. Damit haben wir die Potenzialanalyse „Neue Energie für Thüringen“ in Bezug auf die Windenergienutzung mit dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2025 vom 20. Juli 2011 bereits berücksichtigt. Was die konkrete Umsetzung angeht, so sind in Thüringen mit Stand vom 31. Dezember 2012 bereits insgesamt 641 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Leistung von insgesamt rund 900 MW installiert. Die im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2025 enthaltenen Energiemengen für Thüringen und die vier Planungsregionen entsprechen dem Referenzszenario der Potenzialanalyse. Das Referenzszenario der Potenzialanalyse wiederum entspricht der Landeszielstellung, bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien in Thüringen am Gesamtenergieverbrauch auf 45 Prozent zu steigern. Die Frage nach neuen Vorranggebieten und neuen Kriterien stellt sich aus unserer Sicht zunächst nicht, denn aktuell sind die Vorranggebiete Windenergie nur etwa zur Hälfte ausgelastet. Ungeachtet dessen sind die regionalen Planungsgemeinschaften nach den Festlegungen im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 zukünftig angehalten, Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten auszuweiten.

Ich komme nun zu dem im Antrag geforderten sogenannten Windenergieerlass. Die Notwendigkeit eines solchen Windenergieerlasses, wie er beispielsweise aus NRW bekannt ist, ist aus unserer Sicht nicht erkennbar. Wir haben eigene Handlungsempfehlungen, denn anders als in anderen Ländern erfolgt die Steuerung der raumbedeutsa

men Windenergienutzung in Thüringen vollständig und abschließend durch die Landes- und Regionalplanung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und mit regionalen Handlungsspielräumen. Diese Vorgehensweise hat sich aus unserer Sicht bewährt und soll auch in Zukunft beibehalten werden.

(Beifall CDU)

In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfahlen, die ja den Winderlass erlassen haben - beispielsweise erfolgt die Steuerung der raumbedeutsamen Windenergieanlagen vollständig und überwiegend auf kommunaler Ebene und auch als kommunale Aufgabe. So werden die Konzentrationszonen für die Benutzung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen im Zuge der kommunalen Flächennutzungsplanung festgelegt. Hier besteht also ein grundlegender systematischer Unterschied. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ein solches System, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen mit 396 Gemeinden als Planungsträger, eine zusätzliche Steuerung durch das für Landesplanung zuständige Ministerium auch erforderlich macht. Der Erlass kann also dort notwendig sein, weil es hier eine kommunale Aufgabe ist, während es bei uns eine staatliche Aufgabe ist, die durch die Planungsgemeinschaften letztlich abgearbeitet wird und deswegen ist der Erlass bei uns nicht notwendig.

Die Situation in Thüringen ist mit den vier Planungsgemeinschaften eben eine ganz andere. In Thüringen setzen wir auch weiterhin auf eine landesweit koordinierte, regional umgesetzte, rechtssichere und transparente Vorgehensweise unter Beteiligung der Bürger und der betroffenen Behörden und Verbände. Nur so können die für die Windenergienutzung geeigneten Standorte bei gleichzeitigem Schutz der einzigartigen und vielfältigen Thüringer Natur- und Kulturlandschaft auch identifiziert werden. Diese Vorgehensweise bietet zudem größtmögliche Planungssicherheit für Investoren. Im Übrigen könnte auch ein Windenergieerlass die gesetzlich gebotene und in zahlreichen Gerichtsentscheidungen bestätigte Vorgehensweise nicht zugunsten einzelner Investoren und zulasten der Bürger verändern. In Bezug auf die Windenergienutzung in den Wäldern enthält der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2025 die Leitvorstellung, dass der Wald in seiner Fläche und räumlichen Verteilung erhalten werden soll. Ich glaube, das ist auch nach wie vor richtig. Allerdings darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht am 13. Dezember 2012 entschieden hat, dass bei einer Festlegung von für Windenergienutzung gesperrter Gebiete deutlich unterschieden werden muss, ob Windenergieanlagen in bestimmten Räumen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder lediglich aus sonstigen Erwägungen ausgeschlossen werden. Diese Rechtsprechung zwingt

(Minister Carius)

uns also dazu, transparent und objektiv zu prüfen, welche Landesteile aus welchen Gründen nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch auch darauf hinweisen, dass der Wald auch und gerade in Thüringen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz steht. Dies hängt mit den vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen, die der Wald mit der besonderen Naturnähe und Artenvielfalt erfüllt. Hinzu kommt, dass viele Waldflächen innerhalb von Schutzgebieten wie Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete liegen. Bereits dies schließt eine Errichtung von Windenergieanlagen dort rechtlich aus und das bleibt auch so in Zukunft.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Untersuchungen zur Ermittlung von Präferenzräumen für Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten für Thüringen fortzuschreiben. Im Zuge dieser Untersuchungen werden die zukünftigen Standortauswahlkriterien ermittelt und selbst angewendet. Welche Gebiete dann tatsächlich als geeignet eingeschätzt werden, ist jedoch nicht absehbar, jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt nicht. Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist und uns die Ergebnisse vorliegen, werden wir diese den Regionalen Planungsgemeinschaften als Material für die Neuaufstellung der Regionalen Raumordnungspläne übergeben. Selbstverständlich bin ich auch gern bereit, hierzu im zuständigen Fachausschuss zu berichten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich frage jetzt erst mal, wer die Beratung zu diesem Sofortbericht wünscht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünscht das, die FDP-Fraktion jetzt wünschen es alle Fraktionen. Dann werden wir in die Beratung des Sofortberichts und im Weiteren der Nummer II des Antrags gehen. Zu beiden eröffne ich jetzt die Aussprache und rufe zunächst für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Tasch auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wäre doch lieber erst zum Schluss drangekommen, hätte mich gefreut auf die Meinung der anderen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Windenergieerlass hin oder her, liebe Kollegen von der LINKEN, egal wie Sie Ihr Ansinnen verpacken, Ihr Antrag zielt allein darauf hin, die Windenergie nun auch im Wald zuzulassen. Das gibt es mit der CDU-Landtagsfraktion nicht.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, weil Sie ideologisch ver- bohrt sind.)

Nein, ökologisch verbohrt seid ihr.

(Beifall FDP)

Unsere Ministerpräsidentin hat vor einigen Wochen klipp und klar formuliert und dabei sogar ihre Richtlinienkompetenz bemüht: keine Windräder im Wald. Nun kennen ja alle im Haus hier oder fast alle meine persönliche Auffassung zum weiteren Ausbau der Windkraftnutzung. Nicht alle lehnen diese so deutlich ab wie ich. Aber hinter der Aussage von unserer Ministerpräsidentin, dass es mit ihr keine Windräder im Wald gibt, steht die CDU felsenfest.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade.)

(Beifall CDU)

Jetzt könnte ich eigentlich meinen Redebeitrag auch schon beenden, aber das will ich natürlich nicht. Ich will natürlich auch die Argumente aufzählen, weshalb wir so gegen Windenergie im Wald sind, damit nicht hinterher kommt: Ja, ihr seid einfach nur Neinsager. Denn wenn wir Nein sagen, haben wir auch gute Gründe dafür.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum wir keine Notwendigkeit für einen Windenergieerlass zur Steuerung der Regionalen Planungsgemeinschaften sehen, hat eben Minister Carius sehr gut und ausreichend erläutert. Unsere Planungsgemeinschaften brauchen eben keine zusätzliche Bevormundung von oben herab, sie wissen vor Ort genau und besser als jeder, der einen solchen Erlass in Erfurt mitverfasst, wo geeignete Standorte für die Windenergie sind und wie die Natur und Kulturlandschaft am besten geschützt wird. Auch zu den Ausbauzielen haben wir vom Minister die Zahlen und die Fakten gehört, die Sie hier angefordert haben.

Im Referenzszenario des Thüringer Bestands- und Potenzialatlasses, in Auftrag gegeben vom TMWAT, wird eine Steigerung des Windanteils am gesamten Energieverbrauch von 9 auf 22 abgeleitet und die Schlussfolgerung gezogen, dass unsere energiepolitischen Ziele bis 2020 bei Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens bei dem Ausbau der Windenergie zu erreichen sind, ohne den Wald zu nutzen. Denn allein durch optimale Flächenausnutzung der bestehenden Vorranggebiete und durch gezielte Modernisierung älterer Anlagen - das Repowering - ist dieses in Thüringen möglich. Zu erwähnen ist daneben, dass eine Studie des Bundesverbandes Windenergie zu dem Ergebnis kommt, dass 9,1 Prozent der Landesflächen Thüringens außerhalb von Wäldern und Schutzgebieten für die Windenergienutzung geeignet sind.

Ich möchte weitere Fakten nennen. Die besten Windbedingungen und damit die stärkste Verbreitung von Windenergieanlagen finden sich in den Bundesländern mit Anteilen an Küstengebieten. Es gibt wenige Orte in den Binnenländern, wo der

(Minister Carius)

Wind ebenso kräftig weht wie an der Küste. Dennoch wird gerade in den Binnenländern zunehmend der Anteil an Windenergie erhöht, um ihre energiepolitischen Ziele zu erreichen. Da möchte ich mal jeden einladen, mit dem Auto nach Nordthüringen zu fahren, von Gräfentonna nach Bad Langensalza, und er hat links den schönen Windpark Wangenheim im Blick und rechts Herbsleben und was da alles dazu gehört, und dann sieht er mal, wie viele davon sich drehen und wie viele davon sich nicht drehen.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Ich fahre Eisenbahn.)

Weil noch mehr Windräder und keine Netze dazuzubauen, ist nämlich aberwitzig.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn für einen Unfug?)

Da fahre ich in der Woche fünfmal lang. Das sehe ich und Frau Hitzing, wenn die nach Hause fährt, sie sieht das auch. Sie kommen aus Erfurt, ich sage ja immer, die GRÜNEN sind eine Stadtpartei, in der Stadt stehen noch keine Windräder, und die sehen an der Fläche überhaupt nichts.

Die Herausforderungen für den Schutz der Natur und der Umwelt sind mit den energiepolitischen, raumordnerischen und wirtschaftlichen Zielen des Ausbaus der erneuerbaren Energie in Einklang zu bringen. Einen Windenergieerlass, wie ihn DIE LINKE fordert, braucht es dazu nicht.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)