Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Ich lasse jetzt gerade nach einem Raum fragen.

(Unruhe CDU)

Ich möchte, dass in 5 Minuten der Justiz- und Verfassungsausschuss nach dieser Regelung zusammentritt und jetzt in dieser Angelegenheit entscheidet. Der Justizausschuss tritt zusammen, um diese Geschäftsordnungsangelegenheit zu regeln.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Was denn?)

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr wollt eu- re Präsidentin absägen? Was ist denn los?)

Es wird gleich der Raum bekannt gegeben. Es ist der Raum F 202 und ich bitte um zügige Beratung.

(Unruhe im Hause)

Das muss ich noch sagen, in dieser Zeit ist die Sitzung unterbrochen.

Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat seine Beratung abgeschlossen. Wir setzen mit der Beratung der Plenarsitzung fort. Ich bitte die Vorsitzende des Justiz- und Verfassungsausschusses, Frau Berninger, die Entscheidung des Justiz- und Verfassungsausschusses bekannt zu geben.

Der Justizausschuss hatte zu der Frage zu entscheiden, ob die Entscheidung der Präsidentin, die Frage, ob nach § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eine erneute Anhörung durchzuführen ist,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, nein, nein.)

ob die Entscheidung, dass der Justizausschuss sich damit befasst, abzustimmen sei. Die Fraktion DIE LINKE hatte angezweifelt, dass diese Entscheidung richtig war, sondern gemeint, es gäbe ein Minderheitenrecht. Wir hatten jetzt im Justizausschuss darüber zu entscheiden

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich hätte es mir vorher aufgeschrieben.)

und der Justizausschuss hat mit einer Mehrheit von fünf zu vier Stimmen entschieden, dass die Präsidentin richtig gehandelt hat, als sie hat abstimmen lassen,

(Unruhe CDU)

ob der Justizausschuss zusammentreten muss oder nicht.

Wir haben das Ergebnis aus dem Justizausschuss gehört und setzen fort. Wir sind immer noch im Tagesordnungspunkt 3. Es ist ein Änderungsantrag angenommen worden, der der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/6343, so dass wir nun über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache …

(Unruhe CDU, DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Frau Präsidentin!)

Ist das ein Geschäftsordnungsantrag oder eine Wortmeldung? Wir sind ja im Abstimmungsverfahren.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ich wollte zum Abstimmungsverfahren eine Er- klärung abgeben.)

Dann müssen wir erst abstimmen und dann könnte diese Erklärung abgegeben werden.

Also ich werde berechtigt darauf hingewiesen, dass die Änderungsanträge erst einmal nicht an den Ausschuss überwiesen worden sind, demzufolge muss ich ja erst noch über die Änderungsanträge in der Sache entscheiden lassen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr rich- tig!)

Sollte der Gesetzentwurf auch noch an den Ausschuss überwiesen werden oder nur die Änderungsanträge?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch der Gesetzentwurf.)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Es geht ja nur beides, anders sowieso nicht.)

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6342 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, ihr müsst doch wissen, worüber ihr abstimmen wollt.)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir wissen überhaupt nichts.)

Keine. Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Und Enthaltungen? Gibt es bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Jetzt gibt es die Erklärung zum Abstimmverhalten durch den Abgeordneten Ramelow.

Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an dieser Abstimmung und wir werden an den nächsten Abstimmungen zu diesem Verfahren nicht teilnehmen und haben nicht teilgenommen. Ich habe mein Abstimmverhalten davon abhängig gemacht, dass wir weiterhin prüfen lassen werden, ob die Vorgehensweise, die kommunale Familie nicht anzuhören, zulässig ist. Ich halte das für weiterhin nicht zulässig

(Beifall DIE LINKE)

und deswegen werden wir uns und werde ich mich an dem gesamten Abstimmverfahren mit keiner Stimme beteiligen, weder dafür, dagegen oder Enthaltung. Wir werden das juristisch prüfen lassen.

Danke schön. Wir stimmen als Nächstes über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/6343 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPDFraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die Stimmenthaltungen kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Mit Mehrheit ist dieser Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/6343 angenommen.

Nun kommen wir unter der Berücksichtigung dessen, dass der Änderungsantrag angenommen worden ist, zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 5/ 6340 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags in 5/6343. Wer hier seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE hat an dieser Entscheidung nicht teilgenommen.

Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD in der Drucksache 5/5829 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses, dass die Beschlussempfehlung in geänderter Fassung angenommen worden ist. Wer diesem geänderten Gesetzentwurf jetzt seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Es gibt eine weitere Erklärung zum Abstimmverhalten, vermute ich.

Eine Erklärung zum Abstimmverhalten: Verehrte Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, soeben wurde abgestimmt und ein Text zur Gesetzeskraft erhoben, bei dem die Vorlage, die hier eingereicht worden ist, eine vorläufige Drucksache war. Nicht einmal die Landtagsverwaltung hatte Gelegenheit, diesen Text, der jetzt in Gesetzeskraft umgewandelt worden ist, überhaupt nur verwaltungsseitig zu prüfen, abzuchecken. Deswegen sehe ich keine Möglichkeit, mich an einem solchen Abstimmverfahren zu beteiligen, bei dem Gesetze beschlossen werden und nicht einmal der normale Durchlauf des parlamentarischen Gangs eingehalten wird.

(Unruhe CDU, SPD)

Jetzt haben wir, nachdem der Gesetzentwurf in geänderter Fassung abgestimmt und angenommen worden ist, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenhaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Mit einer Mehrheit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung als Gesetz angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung des Thüringer Bestattungsgesetzes Gesetzentwurf der Abgeordneten Adams, Dr. Augsten, Barth, Bergner, Blechschmidt, Hellmann, Hitzing, Kemmerich, Dr. Klaubert, Koppe, Kubitzki, Kummer, Kuschel, Leukefeld, Dr. Lukin, Möller, Ramelow, RotheBeinlich, Schubert, Siegesmund, Skibbe, Untermann - Drucksache 5/6206 dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD - Drucksache 5/6251

ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Ersten für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Gentzel auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Prinzip und in Gänze ist meinem Beitrag zu diesem Thema aus der ersten Lesung nichts hinzuzufügen. Ich will das ganz kurz zusammenfassen. Wir stehen prinzipiell der Errichtung von Bestattungswäldern in Thüringen positiv gegenüber. Wir sagen, das ist nach den jetzigen gesetzlichen Regelungen schon möglich. Für die SPD hier in dem Haus gilt, der Friedhof kann auch ein Bestattungswald sein, der Bestattungswald aber muss auch ein Friedhof sein.

(Beifall CDU, SPD)