Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Koppe, ich weiß nicht, wo Sie es hernehmen, aber die Fraktion DIE LINKE hat sich niemals gegen diese Vorsorgezentren für Vorsorgefrüherkennungsuntersuchungen ausgesprochen. Falls Sie sich erinnern, hatten wir sogar einen Antrag eingereicht, das Ganze ohne Evaluierung zu entfristen, um einfach dieses Zentrum zu erhalten. Gesagt wurde es hier schon und, Herr Koppe, ich will einfach noch einmal an den Grund erinnern, warum dieses Gesetz entstanden ist, da waren Sie ja nicht im Landtag. Aber ich kann mich da sehr gut erinnern. Die Gründe hießen einfach, Sophie, Jonny Lee, Kevin, das war die Ursache dieses Gesetzentwurfs, wo wir uns hier im Landtag sehr lange und ausführlich darum gestritten haben. Wir als LINKE waren damals, ich glaube, mit der SPD zusammen, dafür, dass das Ganze im Gesundheitsbereich angesiedelt wird, ganz anders mit Mütterberatungsstellen. Rechtliche Gründe, so wurde es damals angeführt, führten dazu, dass es im Jugendamtsbereich gelandet ist. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der letzten Debatte schon darauf hingewiesen haben, dass die Beantwortungen unserer Kleinen Anfragen sehr wohl ergeben haben, wie oft Jugendämter sich an Familien gewandt oder diese sogar zu Hause be

(Abg. Pelke)

sucht haben, weil die Eltern mit ihren Kindern nicht in den Untersuchungen waren.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es ein Ärgernis, dass viel zu viele Eltern Mahnungen vom Vorsorgezentrum oder gar Anrufe der Jugendämter erhalten haben, obwohl sie ihre Kinder zu den Untersuchungen gebracht hätten. Das waren, so die Landesregierung damals in der Debatte, die Anfangsschwierigkeiten. Mittlerweile - das, denke ich, können viele bestätigen - funktioniert das ja auch besser. Als Ärgernis wurde auch der unfreundliche Ton in den Anschreiben genannt. Aber das ist doch etwas, meine Damen und Herren, was leicht zu ändern ist und nicht einmal Geld kostet. Natürlich müssen Briefe nicht im Befehlston geschrieben werden, sondern können auch freundlich formuliert sein, selbst dann, wenn tatsächlich eine Untersuchung versäumt wurde. Auch wurde angeführt - und das hat ja Herr Koppe auch gemacht -, dass die Vorsorgezentren und das Einladungsverfahren zu viel Geld kosten. Hier sollten wir im Ausschuss schon sehr deutlich darüber diskutieren, was darf Kinderschutz, was dürfen auch gerettete Kinder kosten. Kann man das wirklich an Kosten ausmachen? So kommen wir eigentlich zum Kern des Ganzen, das Vehikel, das damals gefunden wurde, um Kinder, vor allem ganz kleine Kinder zu schützen, sind die Gesundheitsuntersuchungen. Das Ziel war und ist aber eigentlich der Kindergesundheitsschutz insgesamt und der Kinderschutz.

Die Frage stand damals schon im Raum: Können Kinder in vergleichbaren Situationen geschützt werden? Gibt es Menschen, die rechtzeitig merken, dass Frauen Hilfe brauchen, dass in Familien etwas fundamental nicht stimmt? Klar war immer, es gibt kein Instrument der Welt, das Gewalt und Tötung von Kindern für immer verhindern kann. Aber klar war auch - und daran möchte ich noch mal erinnern -, eine Gesellschaft darf nicht so blind sein, frühe Anzeichen von Überforderung, Vernachlässigung und Gewalt nicht mitzubekommen. Sie muss Wege suchen, diese Kinder zu sehen, sie in den Blick zu bekommen und sie zu schützen, gerade auch die Kinder, die nicht in der Krippe oder in der Kita sind und somit gänzlich in ihrer Familie verschwinden können, versteckt werden können.

Hier wurden die Früherkennungsuntersuchungen als ein Mittel erkannt, durch die Kinder gesehen werden, und dann auch noch von medizinischen Fachleuten, denen das auch zugetraut wird. Dieser damalige Vorschlag oder dieses Gesetz erscheint mir auch heute noch sehr sinnvoll. Sicher gibt es zahlreiche Maßnahmen, und da stimme ich Frau Siegesmund ausdrücklich zu, mit denen der Kinderschutz auch in Thüringen verbessert werden kann. Dazu gehören Beratungs- und Betreuungsangebote, die Frage des Einsatzes von Familienhebammen, die Ausstattung des Kinderschutzdienstes oder aber auch der Jugendämter. Aber Früherken

nungsuntersuchungen sind für uns wie die Einladungen dazu auch ein wichtiger Baustein, anhand derer nachgehakt werden kann, wenn Ärztinnen und Ärzte die Kinder nicht zu Gesicht bekommen haben.

Dass die Landesregierung das auch so sieht, denn nach ihrem Willen soll es ja das Vorsorgezentrum nach dem 31.12. noch geben, finden wir grundsätzlich gut. Ob die Einladungsschreiben freundlicher gestaltet werden können, bleibt abzuwarten. Wünschenswert ist es natürlich. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen können wir bei der Reduzierung der Einladungen auf die U4 bis U8 mitgehen. Die Gründe dafür sind hier genannt und ich will sie nicht noch mal wiederholen. Gut wäre aber sicher, und das haben Sie jetzt auch gesagt, wenn in den nächsten Jahren evaluiert würde, ob die gestrichenen Einladungen Auswirkungen auf die Teilnahme an den genannten Untersuchungen gehabt haben, da es ja aus unserer Sicht nicht darum gehen kann, dass die Kinder dann zum Beispiel nicht mehr zur U3 oder U9 gehen.

Was uns etwas nachdenklich stimmt, ist die Veränderung der Zuständigkeit. Jetzt sollen sich nicht mehr in erster Linie die Jugend- sondern die Gesundheitsämter darum kümmern, wenn Eltern eine U-Untersuchung versäumt haben. Ich will nur zwei Stichpunkte sagen: Schauen Sie mal auf die Ausstattung der Gesundheitsämter vor Ort. Das ist ein Punkt, den wir im Ausschuss sicherlich mitdiskutieren müssen und natürlich auch noch mal die Frage: Wie gelingt diese Verzahnung dieser zwei Ämter, wenn es denn wirklich um Kindeswohlgefährdung geht? Die Fragen, wie schnell kann man dann reagieren, werden wir sicherlich diskutieren müssen. Die Frage, die wir beantworten müssen: Was ist mit dieser Änderung gewonnen? Wie stehen denn die Abläufe in den einzelnen Kommunen, wie sind die denn zu gestalten? Auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände bin ich persönlich sehr gespannt.

Abschließend, meine Damen und Herren, freut es mich natürlich, dass das Vorsorgezentrum aufgrund falsch verstandener Sparzwänge nicht abgeschafft werden soll und jedes Kind damit auch in irgendeiner Form rechtzeitig gesehen werden kann. Herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jung. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Dann kommen wir zur Abstimmung und es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Wer sich dieser Überweisung anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es

(Abg. Jung)

Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute geschlossen und die Weiterberatung im Ausschuss ist sicher.

Ich eröffne jetzt den Tagesordnungspunkt 8

Genossenschaften in Thüringen unterstützen hier: Nummer 2 Buchst. a, b und d Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5821 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/6610

Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Leukefeld aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, durch den einstimmigen Beschluss des Landtags in seiner 114. Sitzung am 22. März 2013 wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur weiteren Diskussion überwiesen. Dort wurde im Rahmen der 42. Sitzung am 16. April 2013 auf Antrag der GRÜNEN eine schriftliche Anhörung mit einer Antwortfrist von vier Wochen beschlossen.

In Reaktion darauf erreichten die Landtagsverwaltung 14 Zuschriften von Anzuhörenden, die zum Themenkomplex Stellung bezogen. Im Rahmen der 47. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 10. September dieses Jahres wurde in ausführlicher Diskussion das Ergebnis der Expertenanhörung beraten. Die Landtagsverwaltung hatte dazu zu Drucksache 5/5821 eine umfangreiche synoptische Darstellung der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung vorgelegt. Dafür noch einmal herzlichen Dank.

Seitens der Fraktionen der CDU und SPD und durch den Wirtschaftsminister wurde in der Debatte deutlich gemacht, dass derzeit kein Handlungsbedarf gesehen werde. In der schriftlichen Anhörung stellten alle Befragten fest, dass das Genossenschaftsthema außerordentlich aktuell und in vielen Bereichen ein wichtiger Aspekt gemeinsamen Wirtschaftens ist.

Selbstverständlich fassen die Gründer grundsätzlich die Entscheidung über die geeignete Rechtsform selbst. Dabei kritisiert eine große Mehrheit der Anzuhörenden, dass Gruppengründungen aufgrund

der Fixierung von Förderprogrammen auf Einzelpersonen im Bereich der Existenzgründer nach wie vor strukturell benachteiligt werden, da beispielsweise Gründungszuschüsse und Gründungskredite für die gesamte Gründung nur an einen der Mitbegründer gezahlt werden.

Hier wurden von den Anzuhörenden unter anderem so wichtige Probleme wie der Zugang zu Fördermitteln und Coaching-Programmen aufgeführt als auch die Vernachlässigung der Genossenschaftsoptionen in vielen Fällen der Gründungsberatung. Es wurde festgestellt, dass genossenschaftliches Denken mehr zu verbreiten ist.

Auch aus diesen Erwägungen unterstützten 10 der 14 Anzuhörenden die unter Punkt 2 b im Antrag erhobene Forderung einer Förderrichtlinie für Genossenschaftsgründungen in Anlehnung an die Genossenschaftsinitiative in Baden-Württemberg. Die vier weiteren Anzuhörenden verwiesen auf ihre Unkenntnis der Genossenschaftsinitiative oder gaben dazu keine Meinung ab. Im Rahmen der Anhörung wurde jedoch deutlich, dass es den Anzuhörenden sinnvoller erscheint, bereits vorhandene Beratungsstrukturen zu optimieren, statt wie im Ursprungsantrag eine neue Anlaufstelle mittels eines Kompetenzzentrums zu schaffen. Daraufhin haben die Ausschussmitglieder der Fraktion DIE LINKE diesen Punkt im Antrag in der Ausschussberatung zurückgezogen.

Insgesamt wurde im Ausschuss mehrheitlich darauf abgestellt, die Ergebnisse bisheriger Maßnahmen wie etwa die Bündelung der Beratungskompetenzen im neuen Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum, ThEx genannt, abzuwarten. Die Forderung nach einer Förderrichtlinie, wie sie von über zwei Dritteln der Anzuhörenden unterstützt wurde, ist im Ausschuss abgelehnt worden.

Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit 4 Jastimmen, 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen empfohlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ abzulehnen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank für die Berichterstattung aus dem Ausschuss, Frau Leukefeld. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor und als Erster hat der Abgeordnete Michael Heym für die CDU-Fraktion das Wort.

(Vizepräsidentin Hitzing)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als die Fraktion DIE LINKE den Antrag zur Förderung von Genossenschaften vor der Sommerpause eingereicht hat, war das sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass wir draußen im Land auf diesem Gebiet eine ganze Reihe von Aktivitäten haben, insbesondere was die ganze Energieerzeugung anbelangt. Es war richtig, dass wir uns dieses Themas im Ausschuss angenommen haben, aber wie das Kollegin Leukefeld gerade gesagt hat, nach erfolgter Anhörung und dann auch Auswertung der Anhörung konnte festgestellt werden, dass eigentlich die Förderpraxis, so wie sie in Thüringen besteht, die Gründungsunterstützungen, wie wir sie eben auch für Genossenschaften erleben, im Wesentlichen nicht verändert werden braucht. Sie haben gerade noch mal auf diese Förderrichtlinie für Genossenschaftsgründungen in Baden-Württemberg abgehoben. Wir haben uns das auch angesehen und man kann sagen, 2010 ist die in Kraft getreten, im Jahr davor waren es in dem nicht unwesentlich größeren Baden-Württemberg 43 Genossenschaftsgründungen und nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie waren es, ich glaube, 10 Gründungen mehr. Das zeigt also, dass der große Bedarf dort gar nicht bestanden hat und so sehen wir es auch für unseren Freistaat. Die Genossenschaften können genauso die Unterstützung in Anspruch nehmen, wie das alle anderen Gesellschaften auch können und es gibt auch keine Hemmnisse oder besonderen Hindernisse bei dem Zugang zu den Förderrichtlinien. Die gelten für die Genossenschaften in gleicher Weise. Vor dem Hintergrund hat nicht nur die Landesregierung, sondern haben auch die Koalitionsfraktionen keine Notwendigkeit gesehen, hier in besonderer Weise aktiv zu werden. Sie sind auf das Existenzgründungszentrum eingegangen. Dort, und das ist auch im Ausschuss noch mal ausführlich erörtert worden, besteht die Möglichkeit zur Beratung und auch umfänglichen Beratung, was dann die Inanspruchnahme von möglichen Förderungen angeht. Die Tatsache, die Sie auch gerade noch mal angesprochen hatten, dass bei einer Genossenschaft nur eine Person berechtigt ist, entsprechend Förderungen anzunehmen oder zu empfangen, hat auch rechtliche Hintergründe.

Unterm Strich kann man sagen, wir als regierungstragende Fraktionen sehen keinen Bedarf, hier weitere Änderungen vorzunehmen. Genossenschaften werden nicht benachteiligt. Im Übrigen kann man den Prozess, der da zurzeit im Gange ist, auch weiter beobachten. Wenn es dann Notwendigkeiten gibt, verstärkt dort noch mal einzugreifen, dann werden wir uns da sicherlich auch nicht verweigern, aber im Moment sehen wir dazu die Notwendigkeit nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Heym. Als Nächste hat jetzt die Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Heym, was habe ich jetzt gelernt? Ich habe gelernt, Sie sind mit der Arbeit des Wirtschaftsministeriums zufrieden. Das ist ja auch mal schön, wenn die CDU das SPD-geführte Wirtschaftsministerium lobt, denn Sie sagen, es kann alles so bleiben, wie es ist. Das ist ja auch mal ein Statement in diesen Zeiten, wenn es so steht, wie es steht um Schwarz-Rot.

Lassen Sie mich mit einem Aufruf beginnen: Genossenschaften unterstützen wir am einfachsten, indem wir selbst Genossen werden. Jetzt kriegen Sie keinen Schreck in den regierungstragenden Fraktionen, insbesondere der CDU, sondern zwei Drittel meiner Fraktion sind nicht nur Freundinnen und Freunde, sondern auch Genossinnen und Genossen, weil sie sich nämlich nebenher noch in entsprechenden Genossenschaften organisieren und unterstützen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Selbst bei uns gibt es so was.)

Man kann einer Genossenschaft beitreten und kann sich engagieren, lokal, ich persönlich beispielsweise mit der BürgerEnergie Jena. Sie sprachen davon, es sind ganz oft Energiegenossenschaften; dem ist so. Es geht dabei nicht nur um den materiellen Gewinn, im Gegenteil, es steht etwas ganz anderes im Vordergrund, ganz oft steht das gesellschaftliche Engagement, das Miteinander im Vordergrund und das ist gut so.

Deswegen bin ich der Fraktion DIE LINKE auch dankbar, sowohl für den Antrag als auch für die Debatte im Wirtschaftsausschuss. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Wir haben dazu auch Fragen an die Anzuhörenden beigegeben und ich will denjenigen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, sehr herzlich danken, weil das der Diskussion im Wirtschaftsausschuss durchaus zuträglich war. Wir haben gelernt - und umso bemerkenswerter sind die Worte von Herrn Heym -, dass das Wirtschaftsministerium doch das eine oder andere tut, um Genossenschaften und ihre Gründungen zu unterstützen. Vor allen Dingen bei der Beratung hat es offenbar in der letzten Zeit Verbesserungen gegeben. Übrigens hat offenbar auch die IHK dazu beigetragen.

Tatsächlich ist das, was den Bereich Information angeht, das, was diejenigen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, das, was meist im Mittelpunkt stand. Wie komme ich an die Informationen, um zu

wissen, wie am Ende die Gründung auch reibungslos funktionieren kann? Das ist der Dreh- und Angelpunkt für viele gewesen. Da gab es und gibt es jetzt inzwischen druckfrisch das, was es eben sehr oft aus dem Wirtschaftsministerium gibt, eine Infobroschüre, und jetzt muss sich herausstellen, ob die auch das leistet, was viele erwarten, nämlich Informationen schnell an die bringen, die sie auch brauchen, um sich dann am Ende dazu durchzuringen, zu entscheiden, einer Gründung beizutreten oder eben selbst zu gründen.

Thüringen kann jetzt mit dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum - ThEx, eine neue Abkürzung - auch Aktivitäten bündeln, kann an dieser Stelle zeigen, dass es eine moderne Struktur hat, die denjenigen, die Netzwerke, die Genossenschaften gründen wollen, auch wirklich ihre Entscheidung erleichtert, sie beim Gründen unterstützt. Ich glaube, was wir jetzt leisten müssen, ist, schlicht in einem oder eineinhalb Jahren zu evaluieren, ob hinter dem schicken Namen und hinter der schicken Broschüre das steht, was es auch verspricht, nämlich Unterstützung für diejenigen, die Genossinnen und Genossen werden wollen, so wie es bei uns viele sind, so wie es hoffentlich auch noch mehr und gute Vorbilder werden, hier aus diesem Rund auch tatsächlich werden.

Wir werden aufgrund der Tatsache, dass Frau Leukefeld den Punkt c zur Gründung eines neuen Kompetenzzentrums zurückgezogen hat, diesem Antrag insgesamt auch zustimmen können. Wir teilen sowohl die Unterstützung der Genossenschaften als Form grundsätzlich als auch die Frage der entsprechenden Unterstützung. Wir teilen auch das Ansinnen, die Arbeit des Wirtschaftsministeriums da zu evaluieren. Deswegen danke für den Antrag. In diesem Sinne frohes Schaffen den Genossinnen und Genossen und allen anderen auch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Anja Siegesmund. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Thomas Kemmerich für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Auschussberatung, die Frau Leukefeld hier überwiegend wiedergegeben hat, soll nach wie vor der Eindruck erweckt werden, dass Genossenschaften im Gegensatz zu anderen Rechtsformen nicht gleichbehandelt oder vielleicht sogar minder oder weniger gut behandelt werden. Ich denke, meine Damen und Herren, die Wirtschaftsordnung oder die Wirtschaftswirklichkeit in Thüringen aber auch in Deutschland spiegelt die

Diversität und auch den Erfolg von Genossenschaften an den Stellen wider, wo sie denn Sinn machen. Ganz lokal können wir nennen die Erfurter Bank, wir haben die Edeka-Genossenschaft, wir haben schon über viele Nachfolgebetriebe in der Landwirtschaft diskutiert, die in Form einer Genossenschaft geführt werden. Rundherum Erfolgsgeschichten und ich denke, gerade hier hat sich unsere Wirtschaftsordnung dadurch ausgezeichnet, dass man eben für Geschäftsideen, deren Sinnhaftigkeit eine Genossenschaftsgründung nach sich zieht oder mit sich bringt, ausreichend Möglichkeiten hat. In meinen Augen ist das auch bewiesen, dass wir ausreichend Möglichkeiten haben, weil sie sich da durchsetzen.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ging ja um das Ge- meinwohl.)

Frau Siegesmund, das ist ein Teilaspekt des Zwecks, auch Genossenschaften, die zumindest wirtschaftlich tätig sind, werden gewinnorientiert arbeiten müssen, denn sonst werden sie nicht lange am Markt operieren. Nein, Frau Siegesmund. Ich lade Sie gerne noch einmal in die Genossenschaft ein, wo ich beteiligt bin und auch Verantwortung dafür trage. Wenn sie denn nicht gewinnorientiert arbeiten sollten, dann werden sie weder nachhaltig Böden bearbeiten können, noch Löhne zahlen, noch die Quotierung der Landwirtschaft erreichen. Auch das ist ganz normal den wirtschaftlichen Erfordernissen geschuldet, die unsere Wirtschaftsordnung nach sich zieht.

(Beifall FDP)

Wenn das nicht passiert, werden Sie die Ersten sein, die sich über misshandelte Landwirtschaft, falsch geleitete Löhne oder Ähnliches beschweren werden. Auch das funktioniert nach den Gesichtspunkten, die unsere Wirtschaftsordnung für den Erfolg vorsieht. Auch Bürgergenossenschaften, die sich in der Erzeugung von Energie bewegen, werden gewinnorientiert sein.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das streitet doch keiner ab.)