Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Kemmerich. Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster und, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde, in zweiter Beratung zu behandeln. Ich eröffne zunächst die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Lemb für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man könnte sagen, so sicher wie in jedem Jahr Weihnachten stattfindet und vor der Tür steht, so sicher ist jedes Jahr irgendwie in dieser Zeitspanne eine von der FDP losgetretene Diskussion

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur noch dieses Jahr.)

zu der Frage - sowieso nur noch dieses Jahr, denn dann werden die Kollegen wahrscheinlich zur APO gehören und insofern wird man dann möglicherweise eine andere Situation haben. Insofern ist klar, dass wir uns wieder mit dem Thema beschäftigen müssen. Ich habe da auch mit nichts anderem gerechnet, das macht es aber inhaltlich trotzdem nicht besser, weil der Gesetzentwurf der FDP ja im Kern zwei wesentliche Änderungen vorsieht oder möchte. Das ist erstens die Möglichkeit der Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, also wie es jetzt in § 10 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes geregelt ist, und sie begehrt, dass an vier Adventssonntagen zwei flexibel freigegeben werden sollen, und will zusätzlich zu den vier Sonn- und Feiertagen nach Absatz 1 dieses entsprechenden Paragrafen die Läden und Verkaufsstellen an einem weiteren Sonntag im Jahr öffnen, so dass hier wiederum der Versuch gemacht wird, so wie im letzten Jahr auch, dass das Ladenöffnungsgesetz, das wir in den letzten Jahren sehr intensiv und jeweils zu dem Ende der letzten Jahre immer hier im Parlament diskutiert haben, erneut aufgebohrt werden soll, nämlich von vier auf fünf Sonntage, Sonntagsöffnungen und Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. Ich kann das relativ kurz machen, wir werden das nicht mitmachen, wir werden diesen Gesetzentwurf

ablehnen, weil wir überhaupt keine Notwendigkeit sehen, die verkaufsoffenen Sonntage von heute vier auf insgesamt fünf zu erweitern, wie Sie das begehren. Es gibt auch aus unserer Sicht überhaupt keinen sachlichen Grund dafür, weil die Argumentation, die in Ihrer Begründung zum Gesetzestext ebenfalls zum wiederholten Male aufgeführt wird, nämlich dass angeblich Kaufkraft abgezogen würde, ich glaube, sich erstens nicht belegen lässt, zweitens haben wir sonstige andere Feiertagsregelungen, der Buß- und Bettag in Sachsen liegt gerade hinter uns, wo auch Kolleginnen und Kollegen, Menschen aus Sachsen dann nach Thüringen kommen,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Na bit- te.)

um einzukaufen. Insofern gibt es diesbezüglich für uns überhaupt keine Argumentationsgrundlage, hier eine weitere Öffnung zu vollziehen. Das Ganze wird natürlich noch einmal ein wenig verschlimmert durch die beantragte Regelung in § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2. Auch das passiert hier zum wiederholten Male im Hohen Hause, versucht durch die FDP-Fraktion, nämlich die zwei arbeitsfreien Samstage für die Arbeitnehmer zu streichen. Insofern kann ich nur an dieser Stelle ebenfalls zum wiederholten Male sagen, wir müssen bei jeder gesetzlichen Regelung, insbesondere wenn es darum geht, dass es um verkaufsoffene Sonntage geht, auch den Schutz der Arbeitnehmerschaft im Blick haben. Deshalb gibt es auch hier für uns überhaupt keine Grundlage, an dem bestehenden Ladenöffnungsgesetz etwas zu verändern.

Insofern werden wir natürlich gegen diesen Gesetzentwurf stimmen und ich bitte alle anderen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Hause, das auch zu tun, und hoffe, dass wir dann an dieser Stelle endlich mal abschließend diese Debatte beenden können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Lemb. Als Nächste hat jetzt die Abgeordnete Ina Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich soll es kurz und schmerzvoll machen, wurde mir gesagt. Da fällt mir eigentlich nur der schöne Satz von Johann Wolfgang von Goethe ein: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“ Denn wir haben es tatsächlich immer wieder. Ich erkläre jetzt nicht mehr, worum es geht, das hat der Kollege Lemb so schön gemacht. Aber da Wiederholung die Mutti von Weisheit ist, möchte ich gern noch mal sagen:

(Abg. Kemmerich)

Wir bleiben bei unserem Standpunkt, die FDP ignoriert die Arbeitsschutzfunktion des Gesetzes, die FDP schert sich nicht um Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

insbesondere der betroffenen Verkäuferinnen kurz, Sie sind dann selbst familien- und arbeitnehmerfeindlich. Was dieses Gerangel um diesen zusätzlichen Öffnungstag in der Weihnachtszeit angeht, ich glaube, es ist auch gut, wenn man in der Familie mal ein bisschen mit Ruhe und Besinnlichkeit und nicht in der Hatz nach Neuem unterwegs ist. Was die Menschen brauchen, ist nicht unbedingt mehr Zeit zum Einkaufen, sondern vor allem erst mal mehr Kaufkraft, um überhaupt kaufen zu können. Deswegen - die Wiederholung gestatte ich mir - fordern wir einen Mindestlohn von 10 € pro Stunde, aber daran ist ja offensichtlich auch nicht zu denken.

Abschließend will ich sagen, der Gesetzentwurf legt nahe, dass die FDP-Fraktion offensichtlich annimmt, dass ihre Klage vor dem Landesverfassungsgericht scheitern wird, auch was die zwei Samstage angeht. Da sind wir im Grunde genommen hier mit Ihnen einer Meinung, allerdings wollen wir im Interesse der Betroffenen tatsächlich einen Erfolg, dass es dabei bleibt, diese zwei Samstage zu erhalten.

Im Übrigen, wenn Sie eine weitere Diskussion mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Bereich des Einzelhandels wünschen, dann sage ich mal: Morgen früh um acht, ehe hier das Plenum losgeht, kann man sie, glaube ich, sehen, so jedenfalls die Ankündigung von ver.di. „Alle Jahre wieder steht Weihnachten vor der Tür, wir auch!“ sagen die Kolleginnen und Kollegen. Die kämpfen nämlich seit Februar, als ihr Tarifvertrag ausgelaufen ist, um einen Euro mehr pro Stunde. Da lohnt es sich mitzudiskutieren, dabei zu sein und mitzuhelfen.

Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab und hoffen, dass es jetzt hier auch das letzte Mal ist, dass wir darüber reden müssen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Leukefeld. Als Nächster hat jetzt der Abgeordnete Christian Gumprecht für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Begründung eines früheren Gesetzentwurfs der FDP zum Thema Ladenöffnungsgesetz oder Ladenöffnungszeiten durften wir lesen: „Weihnachtszeit ist Einkaufszeit“. Mit Blick auf den

heute vorliegenden Entwurf möchte ich korrigieren: „Weihnachtszeit ist auch Märchenzeit“. Wieder einmal debattieren wir auf Wunsch der FDP das Ladenöffnungsgesetz. Was ist aber der konkrete Anlass? Ich hatte gehofft, die Antwort in Ihrer Pressemeldung vom 15.11. mit dem schönen Titel „In der Adventszeit dürfen im Thüringer Handel nicht die Lichter ausgehen“ zu finden. Dort las ich - und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Die Wirklichkeit zeigt, in der Adventszeit strömen die Thüringer mit ihrer Kauflust beispielsweise in die Leipziger Innenstadt, weil man in Thüringen vor verschlossenen Türen steht.“ Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, welche Wirklichkeit das sein soll. Wahrscheinlich dieselbe, in der der Thüringer Einzelhandel und dessen Beschäftigte, wie Sie in ihrer eigenen Begründung schreiben, massiv verunsichert werden. Ich sage es rund heraus: Das ist Quatsch im Quadrat!

Das neue Ladenöffnungsgesetz ist nun seit zwei Jahren in Kraft, es gab kein Einzelhandelssterben, wie es von Ihnen herbeigeunkt wurde. Mir sind weder massive Verunsicherungen noch größere Unzufriedenheit bekannt, weder bei Händlern noch bei Beschäftigten. Sollte es Rechtsunsicherheit geben, dann geht diese höchstens von der Klage eines Möbelhändlers aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Ja, die Thüringer vor allem aus Ostthüringen fahren zum Einkaufen nach Leipzig, aber das liegt nicht an dem verkaufsoffenen Sonntag, an dem einen mehr oder weniger, sondern schlicht am Angebot. Gestern zum Bußund Bettag, so wird in Altenburg oder auch in Gera gesagt, war Sachsentag. Die ganze Stadt war voll von Besuchern. Ich meine, damit richtet sich doch das Ganze nach dem, was gerade an Angebot ist, und es gleicht sich aus. Schließlich haben wir Ende November; wenn es Ihnen tatsächlich um die Umsätze im Handel in der Adventszeit gehen würde, hätten Sie den Gesetzentwurf wesentlich früher eingereicht und nicht drei Tage vorm Advent.

Meine Damen und Herren, was den zweiten Punkt des Gesetzentwurfs betrifft: Unser Anliegen war und bleibt es, dass die Mitarbeiter im Handel, die vollbeschäftigt sind, zwei Samstage im Monat für ihre Familien freihaben. Andere reden über Familienfreundlichkeit, wir haben sie im Gesetz verankert. Andere reden immer nur von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir haben hier auch etwas Konkretes dafür getan.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie ignorieren die Tarifverträge.)

Fazit: Der vorliegende Entwurf ist ein politisches Mätzchen, meine Damen und Herren von der FDP. Dieses sollten Sie lieber lassen. Wir werden diesen Entwurf ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

(Abg. Leukefeld)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Als Nächste hat jetzt das Wort die Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, ich möchte mich den Argumenten der Kollegen Lemb, Gumprecht und Leukefeld sehr anschließen, weil wir als Grüne genau diese teilen. Herr Kemmerich, Sie sagten, Ihr Gesetzentwurf sei im Sinne des Einzelhandels und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das glaube ich halt nicht. Ich glaube, das ist ein Lobbyantrag für manche

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aus dem Einzelhandel und es wäre einfach besser, im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande Thüringen, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf einfach hätten stecken lassen, zumal wir, glaube ich, das 12. Mal inzwischen in dieser Legislatur über das Ladenschlussgesetz sprechen.

Sie wollen shoppen, bis die Ohren klingeln. Wir haben mehrmals gesagt, wir wollen gerne nicht nur Konsum anders denken, sondern insbesondere in der Weihnachtszeit auch deutlich darüber hinausgehen, Beglückung über Konsum zu definieren. Uns ist wichtig, dass man, wenn man über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spricht, auch sehr klar sagt, dass längere Öffnungszeiten Familien nicht helfen, sondern die klauen gerade auch Familien im Zweifel gemeinsame Zeit. Jede weitere Ausweitung der Ladenöffnungszeiten geht eben zulasten von Familien, nicht nur zulasten derjenigen, die im Laden stehen müssen und sich um Kinderbetreuung kümmern müssen, sondern auch zulasten derer, die im Zweifel doch noch mal schnell loshechten müssen, weil sie das Gefühl haben, es sei notwendig.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Reduzierung der verkaufsoffenen Adventssonntage haben wir schon immer abgelehnt, das ist das Erste. Und das Zweite: Sie sagen, es sei dann - insbesondere weil es in Thüringen diese Ihrer Ansicht nach Restriktion gibt - eine Flucht in andere Bundesländer zu beobachten. Ich will nur mal auf Bayern hinweisen. Das Bundesland Bayern zeigt sehr genau, wie es funktionieren kann. Im Übrigen gibt es auch in NRW inzwischen andere Regelungen, also man kann an Sonntagen sehr wohl seine Zeit besser verbringen; eben zugunsten von Sonn- und Feiertagsschutz sind dort gesetzliche Regelungen getroffen worden, die den Familien helfen und die insbesondere denjenigen helfen, die der festen Überzeugung sind, dass es auch noch

andere Dinge im Leben gibt, als sich über Konsum zu definieren. Deswegen sagen wir ganz klar, die Forderung der FDP können wir nicht mittragen, wir finden sie unverhältnismäßig, wir finden die erneute Debatte nicht sinnvoll. Wir sind der festen Überzeugung, dass es abkömmlich ist, darüber zu diskutieren, weil das Gesetz, das Sie vorschlagen, weder arbeitnehmer- noch familien-, noch wirklich wirtschaftsfreundlich ist.

Frau Siegesmund, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Untermann?

Gleich, vorletzter Satz. Deswegen werbe ich darum, dass wir erste und zweite Lesung nicht nur heute machen, sondern ich kann Ihnen auch sagen, dass wir als Grüne diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er nichts anderes ist als ein verpacktes Wirtschaftsförderungsgesetz und kein arbeitnehmer- und kein arbeitnehmerinnenfreundliches Gesetz ist. Jetzt sehr gerne, Herr Untermann.

Herr Untermann, Ihre Frage.

Ja, danke. Frau Siegesmund, gerechtigkeitshalber, wären Sie dafür, diese Sache bzw. dieses Gesetz auch Gastronomie, für die Tankstellen, die Schwestern, die sonnabends, sonntags arbeiten, einzuführen? Wissen Sie, was das bedeuten würde?

Ich glaube, das ist eine andere Frage von Daseinsvorsorge, ob man die Möglichkeit hat, wenn Gesundheit gefährdet ist, am Sonntag auch darauf zurückgreifen zu können, dass man in einem Krankenhaus medizinisch behandelt wird, oder ob es sinnvoll ist, auch am Sonntagnachmittag Dinge zu kaufen, die bestimmt bis Montag warten können. Ich finde, das ist eine Frage, die Äpfel und Birnen in einen Zusammenhang stellt, und wünschte mir eigentlich, dass Sie da mehr Weitsicht haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben uns alle hinreichend dazu geäußert, wie wir mit diesem Gesetzentwurf verfahren wollen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Siegesmund. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Thomas Kemmerich für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Einzelhändler, insbesondere liebe Einzelhändler, die eben einzeln im Geschäft stehen, und natürlich auch liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die gerne ihrer Profession nachgehen, insbesondere wenn sie sie eben nicht fünf Tage die Woche machen, sondern wenn sie Studenten, nebenberuflich tätig sind oder aus anderer Motivation sagen, ich möchte gern auch mal am Samstag arbeiten oder gerne auch am Sonntag. Es wurde schon gesagt, der gestrige Buß- und Bettag hat relativ klar gezeigt, wie es denn funktioniert. Und, Herr Gumprecht, es ist eben keine Frage des Angebots, denn das wird in Altenburg zum Beispiel über die Öffnungstage im Jahr relativ gleich sein. Sondern es ist die Frage der Möglichkeit, die die Menschen aus Sachsen nutzen, um den Tag so zu verbringen, wie sie ihn freiwillig verbringen wollen. Da gibt es eben eine Menge Leute, die sich entschieden haben, am gestrigen Tag nach Ostthüringen zu fahren, um dort einzukaufen. Das Gleiche spielt sich am dritten Adventssonntag ab, wo eben Sachsen die Öffnung beschließt, wo wir viele Klagen von Einzelhändlern hier aus Thüringen haben, insbesondere aus den angrenzenden Gebieten, die sagen, wir gucken hier in die Röhre, hier gehen bei uns die Lichter aus, denn die brennen an dem Sonntag nicht und wir haben hier Nachteile. Allein darum geht es, um die Möglichkeit, erstens den Leuten einzuräumen, dann einzukaufen, wann sie es denn wollen, und den Händlern genau die Möglichkeit zu geben, sich auch den Leuten zu präsentieren. Es gibt ja noch mehrere Konkurrenten, die sich nicht um unsere Verbote hier kümmern, das ist vor allem der Einzelhandel im Online-Geschäft. Wir können ja mal vorschlagen, dass hier - Phalanx am Verhindern dieser Möglichkeiten - sonntags das Internet gesperrt wird, zumindest was die Einkaufsmöglichkeiten anbelangt.

(Beifall FDP)

Da möchte ich doch manchmal dann Klagen hören, um was es hier geht. Um was es hier geht, ist eigentlich, dass wir die Schließzeiten von Sonntagen von 48 auf 47 reduzieren und nicht unbedingt von 4 auf 5 erhöhen. Das kommt zwar auf dasselbe heraus, aber ich weiß nicht, ob das der Untergang des Abendlandes ist, wenn man den Händlern die Möglichkeit gibt, hier in Konkurrenz zu den vielen, die es gibt, insbesondere dem Online-Handel, und die Zahlen können Sie sich beim Einzelhandelsverband herunterladen, wie viel Zuwachs in diesen Berei

chen ist, was das für den stationären Einzelhandel hier bedeutet.

Insofern, ich denke, die Argumente haben wir tatsächlich oft genug ausgetauscht, ich will sie auch in aller Kürze nur noch mal exemplarisch aufzählen, handelt es sich auch hier um ein Gesetz für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, denn auch die sind darauf angewiesen, dass ihr Einzelhandelsgeschäft, bei dem sie beschäftigt sind, ein florierendes ist. Wenn es Wettbewerbsnachteile hat, dann wird auch ihr Arbeitsplatz auf mittlere Sicht gefährdet sein. Wir können beobachten, dass zu viele Restriktionen auch dazu führen, dass nicht ausreichend Arbeitsplätze überhaupt angeboten werden und erst recht nicht ausreichend Vollzeitarbeitsplätze. Der Thüringer Einzelhandel hat reagiert und hat hier Umstellungen gemacht. Wir haben Klagen von Einzelhändlern gehört - gerade Leute, die alleine im Geschäft stehen, Familienbetriebe, die nicht mehr darauf zurückgreifen konnten, da geht es um das Samstagsarbeitsverbot, Leute einzustellen, die sagen, ich helfe gerne samstags aus -, die klagen, dass sie jetzt keine Vereinbarkeit mehr von Familie und Beruf haben. Auch diese Menschen haben ein Anrecht auf ihr Familienleben und die können sich nicht Studenten, Rentner oder Menschen bedienen, die eben nicht fünf Tage die Wochen, bis jetzt im Einzelhandel beschäftigt sind.