Wenn es Ihnen tatsächlich darum geht, die Gesundheitsgefährdung von Kindern früh zu erkennen, dann müssen Sie die Schwellen abbauen, die die Kinder an Besuchen bei Kinder- und Jugendärzten hindern. Nur so gelingt Ihnen nachhaltiger Kinder- und Gesundheitsschutz. Aber die jetzige Regelung konzentriert sich auf die breite Masse derer, die ihre Kinder sowieso kindgerecht erziehen und behandeln. Wenn Sie also die Wirkung auf alle Kinder ausdehnen wollen, müssen Sie zwingend unserem vorliegenden Antrag zustimmen.
Wir werden das, und das möchte ich hier ankündigen, auch unseren Änderungsantrag namentlich abstimmen lassen,
In der Höhe haben wir im Übrigen auf bereits in anderen Bundesländern gültige Regelungen zurückgegriffen. Thüringen wäre somit keine Ausnahme mehr, sondern würde auch in diesem Punkt Kinderschutz ernst nehmen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, ich glaube, dieser Gesetzentwurf war einer, der in den letzten Monaten im Sozialausschuss so in
tensiv wie kein anderer diskutiert wurde. Das meine ich auch insbesondere bezüglich der Beteiligung in der Öffentlichkeit. Wir haben ein Online-Forum durchgeführt, der Berichterstatter Herr Gumprecht nannte es, und wir hatten 93 Beteiligungen von Bürgern in diesem Online-Forum. Das zeigt doch, wie groß das Interesse an diesem Gesetzentwurf ist und an dem von 2008 zugrunde liegenden Gesetz der Landesregierung.
Ich muss gleich meinem Herzen Luft machen: Herr Koppe, es ist eine Frechheit, dass Sie die Beteiligung am Online-Forum so falsch wiedergeben. Sie sagten, alle in der Anhörung wären gegen diesen Gesetzentwurf gewesen. Das ist eine Lüge.
Das ist eine Lüge und ich empfehle Ihnen, sich die Auswertung des Online-Forums mal durchzulesen. Da sehen Sie gleich in der Antwort auf die erste Frage, dass die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligt haben, ein Festhalten an diesem Gesetzentwurf, an der Meldung zu den Früherkennungsuntersuchungen fordert, weil sie es für gut erachten.
Vielleicht an dieser Stelle noch einmal zu den Grundlagen, was diesen Gesetzentwurf betrifft. Das ursprüngliche Gesetz, ich nannte es schon, stammt vom 16. Dezember 2008. Das heißt, es hatte mittlerweile 5-jährigen Geburtstag. Wir müssen uns an dieser Stelle noch einmal vor Augen führen, was damals der Grund für dieses Gesetz war, nämlich leider Vorfälle von Kindeswohlgefährdung, von Kindesmisshandlung, sogar hier in unmittelbarer Nähe das Auffinden von leider verstorbenen Kindern, die aufgrund der Überforderung ihrer Eltern das Leben lassen mussten. Deswegen hat sich die CDU-Landesregierung damals Gedanken gemacht, wie man frühzeitig auf solche Familien aufmerksam werden kann, um ihnen zu helfen. Das heißt, der Zweck des Gesetzes war die Förderung des Kinderschutzes, aber zum anderen auch die Förderung der gesundheitlichen Vorsorge für Kinder.
Zwar gibt es die U-Untersuchungen und mittlerweile auch Krankenkassen, die die Eltern daran erinnern, aber die Landesregierung wollte damals, dass die Eltern noch einmal zusätzlich durch ein staatliches Meldesystem für die U3- bis U9-Untersuchung informiert und eingeladen werden. Also erfolgt für diese Untersuchung eine Einladung durch das Vorsorgezentrum. Wenn dann diese Untersuchungen durch die Eltern mit den Kindern wahrgenommen worden sind, erfolgt eine Rückmeldung der Ärzte an das Vorsorgezentrum. Falls aber diese Untersuchung nicht erfolgt, so wird das Vorsorgezentrum
eine weitere Erinnerung an die Eltern schicken. Nach dieser weiteren Erinnerung und der nicht erfolgten Teilnahme an der U-Untersuchung meldet das Vorsorgezentrum dem entsprechenden Jugendamt diesen Fall der Nichtteilnahme an der UUntersuchung. Dieser Anhaltspunkt ist dann einer für das Jugendamt, tätig zu werden. Aber, und das ist auch ganz ausdrücklich genannt, es ist kein gewichtiger Anhaltspunkt, um, wie Herr Koppe das nannte, bei den Eltern und bei den Familien vor der Tür zu stehen. Nein. Es müssen zusätzliche Umstände hinzukommen und weitere Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung. Herr Koppe, wenn Sie sagen, die Jugendämter würden sich bei einer Meldung der Nichtteilnahme durch das Vorsorgezentrum bei den Familien vor die Tür stellen und klingeln, dann ist das falsch. Dann ist das eine Stigmatisierung der Jugendämter, die sie nicht verdient haben. Denn die Jugendämter haben viele Hilfsangebote, die sie Familien zukommen lassen und natürlich sichern sie sich vor einem Besuch auch noch einmal über den konkreten Fall ab.
Jetzt zu den Änderungen, die der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht. Es ist nicht nur die Entfristung des bewährten Gesetzes, sondern dieser Gesetzentwurf beinhaltet auch noch zwei Änderungsvorschläge.
Zum ersten Änderungsvorschlag: Dieser sah vor, dass die Meldung der Nichtteilnahme durch das Vorsorgezentrum nicht an das Jugendamt erfolgt, sondern an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt sollte prüfen und entsprechend die begründeten Fälle ans Jugendamt weitermelden, damit dieses dann tätig werden kann. Ich habe bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass ich das durchaus eine gute Idee fand, muss aber sagen, natürlich ist so eine Anhörung auch dazu da, sich eines Besseren zu belehren bzw. weitere Aspekte in die Entscheidung einzubeziehen. Es gibt viele andere Bundesländer, die die Gesundheitsämter in diesem Verfahren mit einbeziehen, aber es gab in der Anhörung viele, die diese Verlagerung in Thüringen ablehnen. Das war der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund, aber es kam auch Kritik vom Helios-Klinikum und von der Fachhochschule Erfurt. Auch das Landratsamt in Altenburg sprach von einer Komplizierung und lehnte den Vorschlag ab. Auch sieben von zehn Bürgern der Online-Befragung sprachen sich gegen diese Verlagerung aus. Alles in allem waren Gründe dafür: zusätzliche Bürokratie und eine zusätzliche Aufgabe, die das Verfahren nicht effizienter macht. Vor allen Dingen war ein Grund, immer wieder angeführt, dass diese Verlagerung nicht dazu führt, die Nicht-Teilnahme-Meldungen zu reduzieren bzw. die Falschmeldungen in diesem Meldesystem zu beheben und zu beseitigen. Alles in allem war das für die Fraktionen der CDU und der SPD Anlass, diese Änderung des Gesetzes rück
gängig zu machen und im Ausschuss abzustimmen, dass das Verfahren, so wie es bisher ist, sprich also mit der Zuständigkeit der Jugendämter, so bleibt, denn die Jugendämter haben letztendlich in den letzten Jahren gezeigt, dass sie diese Aufgabe gut wahrnehmen.
Es bleibt aber eines, dass wir das Problem der Falsch- und der Nichtmeldung beheben müssen. Da gab es im Ausschuss eine gute Diskussion und es gab auch bei dem einen oder anderen Anzuhörenden gute Hinweise, aber ich sage, das habe ich auch schon bei der Einbringung gesagt, für mich ist ein ganz wichtiger Fakt, dass wir das Verfahren der Rückmeldung von den Ärzten zum Vorsorgezentrum vereinfachen. Deswegen finde ich es gut, dass der Vorschlag der CDU aufgegriffen wurde, dass wir im Vorsorgezentrum eine kostenlose Faxnummer installieren, dass die Ärzte das im Übrigen einfach gestaltete Formular mit der Nennung der UUntersuchung und ihrer Unterschrift per Fax kostenlos an das Vorsorgezentrum weiterleiten können, was dazu führt, dass man sich erheblich Zeit spart, die durch den Versand über den postalischen Weg immer anfällt. Damit wird das Verfahren vereinfacht.
Ein zweiter Punkt, den der Gesetzentwurf vorsieht, ist die Reduzierung der Einladungen. Statt bisher Einladung von U3 bis U9 soll zukünftig nur noch für die U4 bis U8 eingeladen werden. Ich sage es an der Stelle noch mal ausdrücklich, es geht nicht um die Abschaffung der U-Untersuchung, sondern lediglich um die Einladung. Diese Änderung wird von einem Großteil der Anzuhörenden begrüßt und auch die CDU- und SPD-Fraktion begrüßen diese Änderung und haben deswegen im Ausschuss dafür gestimmt, dass diese Gesetzesänderung vorgenommen wird. Ich möchte Ihnen die Gründe auch an dieser Stelle gern noch mal vor Augen führen und eigentlich haben wir sie auch schon im Ausschuss diskutiert, so dass auch an dieser Stelle Herr Koppe falsch liegt, indem er meint, es gäbe keine Gründe dafür. Die U3 steht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der U4 und nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte würde eine Einladung fast zeitgleich erfolgen, was dazu führt, dass sich Einladung, Meldung und Erinnerung an dieser Stelle überschneiden. Deswegen haben viele andere Bundesländer, besser gesagt andere Bundesländer, auch diese Einladung für die U3 nicht mehr. Was die U9 betrifft, so ist es so, dass im 58. bis 66. Lebensmonat in Thüringen 96,9 Prozent der Kinder in Kindertageseinrichtungen sind, so dass man sagen kann, in diesem Altersbereich sind viele, fast 100 Prozent, der Kinder schon in einer gewissen Kontrolle in einer Kindertageseinrichtung, so dass dort auf die Kindergesundheit und auf den Kinderschutzaspekt ein gewisser Blick gelegt ist. Zum Abschluss bleibt mir nur
zu sagen, aus Sicht der CDU-Fraktion hat sich dieses Gesetz seit 2008 heute zum fast 5-jährigen Geburtstag bewährt. Nicht nur wegen der hohen Teilnehmerrate, der Teilnehmerquote an den U-Untersuchungen, sondern auch - es ist zwar traurig, aber es ist ein Ergebnis dieses Gesetzes - aufgrund dessen, dass durch dieses Gesetz Fälle ausfindig gemacht worden sind, in denen geholfen werden konnte, in denen den Eltern geholfen wurde, aber auch den Kindern.
Das Ministerium hat eine Zahl von 16 genannt, dass also in den letzten Jahren aufgrund dieses Gesetzes 16 Fälle durch die Jugendämter ausfindig gemacht worden sind, in denen konkret geholfen werden musste und konnte. Deswegen - auch wenn es traurig, aber wahr ist - ist das ein Grund, warum wir sagen, das Gesetz hat sich bewährt und ist ein wichtiges und zusätzliches Instrument für die Jugendämter, ihrer Aufgabe nachzukommen, bei Kindeswohlgefährdung aus Kinderschutzaspekten zu helfen.
Ich muss an dieser Stelle auch sagen - Herr Bärwolff hat es angesprochen -, meine Fraktion kann die Kritik des Rechnungshofs an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Wir sind der Ansicht, jedes gerettete Kind ist den Aufwand des Gesetzes und auch die damit zusammenhängenden Kosten einer Einladung wert. Deswegen - ich muss es an dieser Stelle noch einmal wiederholen -, ich persönlich finde, es gibt kein ungeeigneteres Gesetz, bei dem man Kosten und Nutzen nachweisen kann. Ich finde es schade, dass wir da mit dem Rechnungshof unterschiedlicher Meinungen sind, aber vielleicht liegt es auch daran, dass es unterschiedliche Zahlen gibt, die vom Rechnungshof abgefragt worden sind. Ich muss schon sagen, dass es mir arge Bedenken bereitet, wenn es vom Landkreistag und auch vom Ministerium 16 Fälle gibt, wo man sagt, aufgrund des Gesetzes konnte man helfen, und der Rechnungshof aufgrund seiner Anfrage keinen einzigen Fall genannt bekommt bzw. aufgefunden hat. Vielleicht muss man an dieser Stelle der Sache auch noch mal nachgehen.
Viele Teilnehmer am Online-Forum und die Stellungnahmen haben auf den Fortbestand des Gesetzes gedrungen, deswegen haben wir auch die Entfristung vorgenommen und die Befristung bis 2018.
ke, über den wir auch nachgedacht haben. Aber das Ministerium hat hier am Pult, aber auch im Ausschuss schon oft gesagt, dass dieses Gesetz dauernd überprüft wird bzw. dass es auch mit den Jugendämtern Absprachen und Nachfragen gibt. Ich nehme das Ministerium beim Wort, dass wir keine ausdrückliche Evaluation in den Gesetzentwurf aufnehmen müssen, sage aber auch, dass wir da dranbleiben. Ich glaube, dieses Gesetz ist es auch wert, immer wieder nachzuhaken, zumal es eine gute Möglichkeit gibt, weil das Vorsorgezentrum laut Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes jedes Jahr eine Rückkopplung dessen gibt, welche Einladungen erfolgt sind, wie viele Erinnerungen und Teilnahmequoten vorhanden sind.
Deswegen, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden wir Ihren Änderungsantrag auch ablehnen, insbesondere, weil wir sagen, es kann nicht nur bei den Krankenkassen liegen, dass diese für die Vorsorgeuntersuchung einladen. Herr Bärwolff hatte es schon gesagt, es gibt leider auch Fälle, wo Kinder nicht versichert sind. Aber für mich ist ausschlaggebend, dass es unser Wille als Freistaat Thüringen bzw. der Landesregierung gewesen ist, selbst diese Einladung vorzunehmen und uns nicht auf die Krankenkassen zu verlassen, denn was ist, wenn die Krankenkassen das mal nicht machen, bzw. ist das nicht ein Thema, was wir selbst wahrnehmen und nicht bei den Krankenkassen belassen sollten? Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt immer großen Wert auf Ausschussberatung und intensive Diskussion. Ich habe mich gefreut, dass alle Fraktionen von den Änderungsanträgen im Ausschuss Gebrauch gemacht haben. Es wäre schön gewesen, wenn auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht hätten, dann hätten wir auch über diesen im Ausschuss intensiv diskutieren können.
Jetzt haben wir noch einen Änderungsantrag von der Fraktion der FDP. Dieser wurde bereits im Ausschuss von uns abgelehnt und ich sage auch an der Stelle noch mal: Was die Kostenerstattung für die Ärzte angeht, so glauben wir, dass die Kosten für die Ärzte für die Durchführung der Untersuchungen durch andere Stellen bereits erstattet werden und diese Unterschrift und das kostenlose Fax kein Grund ist, da eine Veränderung vorzunehmen.
Was den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angeht, eine Umbenennung des Gesetzes nur für Kinderschutz kommt für die Fraktion der CDU nicht infrage, weil, ich sagte es schon, dieses Gesetz nicht nur dem Kinderschutz dient, sondern auch der gesundheitlichen Vorsorge.
Danke, Frau Abgeordnete. Jetzt haben wir noch die Nachfrage des Abgeordneten Barth - hat sich erledigt?
Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns sehr einig, alle in diesem Hause, dass wir das Beste für die Kinder in diesem Land wollen und dass wir den besten Kinderschutz in Thüringen wollen. Wir werden auch definitiv als Grüne für die beste Variante streiten und kämpfen. Um das gleich am Anfang klarzustellen, das ist ein wichtiger Punkt in dieser Diskussion hier: Wir reden nicht darüber, die U-Untersuchungen oder die Möglichkeit, von der U1 bis zu den entsprechenden J2-Untersuchungen die ganze Spanne infrage zu stellen, sondern es geht um die Einladepraxis und um die Frage, wie funktioniert das in der Praxis. Das ist Bestandteil zahlreicher Debatten gewesen. Wir hatten bereits im Mai 2013 den Antrag als Grüne vorgelegt, darum gebeten, einen veränderten Gesetzentwurf einzubringen. Der Gesetzentwurf kam dann vor der Sommerpause, wurde diskutiert und am Ende ist wenig von dem geblieben, was an Reformnotwendigkeit tatsächlich übersetzt werden kann in eine Anpassung dessen, was an Kritik zu diesem Gesetzentwurf im Raume war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es im Mai 2013 gesagt und ich wiederhole es jetzt noch mal. Wir dürfen uns mit diesem Gesetz nicht in falscher Sicherheit wiegen.
Ein Brief, meine sehr geehrten Damen und Herren, rettet kein Kinderleben, das ist der entscheidende Punkt. Darüber müssen wir sprechen, denn solange wir uns vormachen, dass mit einer Einladepraxis durch ein Vorsorgezentrum Kinderschutz verbessert wird, fehlt am Ende die Debatte und die Bereitschaft dazu, eine andere Debatte zu führen, wie Kinderschutz insgesamt verbessert und auf tragfähigere Füße gestellt werden kann. Wir als Grüne haben da ein sehr klares Konzept, wir wollen und
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist kein Erfolgsmuster erkennbar an dem, was das Gesetz in den vergangenen fünf Jahren geleistet hat, weil die Teilnahmeraten zu den einzelnen U-Untersuchungen zwischen 2010 und 2012 zwischen minus 7 und plus 8 Prozent in den unterschiedlichen Landkreisen schwankten. Weil in Jena die Teilnahmerate zur U8 beispielsweise bei 97 Prozent liegt und in Erfurt bei 94, da frage ich Sie zwei Dinge, zum einen: Müssen wir uns um die Kinder in Erfurt mehr Sorgen machen als um die in Jena? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage: Wie kommen wir an die 6 Prozent in Erfurt ran und an die 3 Prozent in Jena, die nicht an den U-Untersuchungen teilnehmen? Das ist die zentrale Frage, die beantwortet leider das Gesetz nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deswegen bitte ich darum, dass wir die Debatte nutzen, um noch mal den Fokus zu erweitern. In Nordrhein-Westfalen ist das passiert. In NordrheinWestfalen hat man sich angeschaut, wie kann, durch eine Studie bestätigt, Kinderschutz verbessert werden. Dort steigen nämlich die Teilnahmeraten an den U-Untersuchungen seit 2002 kontinuierlich ohne so ein Meldesystem, wie wir das in Thüringen haben. Das Ministerium hält fest, dass das vermutlich andere Gründe haben müsste, zum Beispiel Programme wie „Ich geh’ zur U! Und Du?“, die es auch in Thüringen gibt. Dann wundere ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber, dass Sie angesichts der Tatsache, dass von 19 Stellungnahmen 16 sehr kritisch sind, so tun, als ob ein „Weiter so“ der richtige Weg ist. Ich wundere mich auch, dass die Linke das Gesetz einfach fortschreiben möchte. Das wundert mich, ich verstehe das nicht.