Protokoll der Sitzung vom 24.03.2010

Zu Frage 4: Die in der Fragestellung angesprochenen positiven Effekte für den Klimaschutz, die Mietnebenkosten und die Thüringer Wirtschaft werden auch durch die Landesprogramme der sozialen Wohnraumförderung erzielt. Zudem stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und des Klimaschutzes die KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren zur Verfügung. Die Bundesregierung hat ja außerdem im Rahmen des Konjunkturpakets I den finanziellen Rahmen dieser Programme für die Jahre 2009 bis 2011 erheblich aufgestockt.

Es gibt Nachfragen dazu. Frau Abgeordnete Schubert.

Im Rahmen des Austausches mit Ihren Länderkollegen - ist Ihnen bekannt, ob andere Bundesländer eine Umgestaltung vorhaben?

Nein, das ist mir nicht bekannt.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe nun die Anfrage des Abgeordneten Metz, SPD-Fraktion, in der Drucksache 5/569 auf.

Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Hinblick auf "Pro Arnstadt"

Laut Presseberichten hat der Arnstädter Bürgermeister Herr Köllmer (Pro Arnstadt) Kontakte zu Rechtsextremisten. Darüber hinaus engagiert sich Herr Köllmer gemeinsam mit Mitgliedern von "Pro Köln" und "Pro NRW" in der sogenannten Bürgerbewegung "Pro Deutschland". Laut dem Verfassungsschutz NRW bestehen bei "Pro Köln" und "Pro NRW" Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen. In der Presse wird der Arnstädter Bürgermeister (Pro Arnstadt) mit den den Nationalsozialismus und den Holocaust relativierenden Äußerungen zitiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Aktivitäten des Arnstädter Bürgermeisters in der sogenannten Bürgerbewegung "Pro Deutschland" allgemein?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Aktivitäten der Freien Wählergemeinschaft "Pro Arnstadt" vor dem Hintergrund, dass der Verfassungsschutz NRW bei "Pro Köln" und "Pro NRW" Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen sieht?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Folgen der Aktivitäten des Arnstädter Bürgermeisters für die freiheitlich-demokratische Grundordnung?

4. Hält die Landesregierung aus sicherheitspolitischen Erwägungen den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Hinblick auf "Pro Arnstadt" für gerechtfertigt?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Prof. Huber

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metz wie folgt.

Zu Frage 1: Aktivitäten des Arnstädter Bürgermeisters innerhalb der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ sind der Landesregierung bisher nicht bekannt. Medienberichten zufolge zieht er jedoch zukünftig eine Mitgliedschaft in dieser Gruppierung in Erwägung.

Zu Frage 2: Die Gruppierungen „Pro Köln“ und „Pro NRW“ sind Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Hingegen ist die Wählervereinigung „Pro Arnstadt“ derzeit kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz. Ganz generell kann nicht jede Wählervereinigung, die das Wort „pro“ enthält, automatisch der rechtsextremen Szene zugeordnet werden. Das statistische Landesamt hat im Vorfeld der Kommunalwahlen 2009 über eine ganze Reihe von Wahlvorschlägen informiert, die das Wort „pro“ enthalten. Dazu gehörte zum Beispiel auch der Vorschlag „Pro Bockwurst“ in Ilmenau. Zu dieser Gruppierung liegen dem Landesamt derzeit keine Kenntnisse vor, die eine Zuordnung zum rechtsextremen Bereich erlauben würden. Initiator ist die Initiative für Bildung, Wissenschaft und die Manifestierung

der Bockwurst als Kulturgut. Bei der letzten Landtagswahl gab es genügend Wahlvorschläge mit dem Wort „pro“, die aus dem Umfeld von SPD, FDP, GRÜNEN und DIE LINKE kamen, andere stammen aus dem Bereich der Freien Wähler. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass „Pro Arnstadt“ nicht doch Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz werden könnte. Das entscheidet sich danach, ob gemäß den Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes „Pro Arnstadt“ Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung entfaltet.

Zu Frage 3: Bislang sind keine Aktivitäten des Arnstädter Bürgermeisters bekannt, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen.

Zu Frage 4: Die Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel liegen deshalb nicht vor, weil „Pro Arnstadt“, wie ausgeführt, bisher kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz ist.

Gibt es dazu Nachfragen? Frau Abgeordnete Berninger bitte.

Mir ist ein wenig schleierhaft, wieso Sie, Herr Minister, sagen, die Tätigkeiten des Herrn Bürgermeisters in der Bewegung „Pro Deutschland“ seien Ihnen nicht bekannt. Es ist, denke ich, allen bekannt geworden, dass er dort an einer Versammlung teilgenommen hat, Grußworte gesprochen hat. Ich persönlich würde das schon als Tätigkeit oder Aktivität interpretieren. Zu meiner Frage: Gestern hat eine sogenannte Sondersitzung des Arnstädter Stadtrates stattgefunden, auf der der Bürgermeister Köllmer die Gelegenheit genutzt hat, für das Programm von „Pro Deutschland“ zu werben. Das heißt, er hat fast wörtlich das Programm vorgetragen. Könnte das ein Anhaltspunkt für eine nachrichtendienstliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz sein?

Nach den mir zur Verfügung stehenden Kenntnissen gibt es Äußerungen von Herrn Bürgermeister Köllmer, die in die Richtung einer Sympathie und eines möglichen Beitritts zur Bürgerinitiative „Pro Deutschland“ weisen. Die Bürgerinitiative ist ja Beobachtungsobjekt unterschiedlicher Verfassungsschutzbehören. Wenn hier eine Mitgliedschaft, die keine rechtliche Mitgliedschaft sein muss, sondern eine Einbindung in die Strukturen von „Pro Deutsch

land“ erfolgt, würde sich die Frage der Beobachtung durch den Verfassungsschutz anders stellen. Wenn die Initiative „Pro Deutschland“ in Thüringen Tätigkeiten entfaltet, was bisher allerdings nicht der Fall ist, würde sie natürlich auch Gegenstand der Beobachtung durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch Frau Abgeordnete Renner.

Meine Kollegin Frau Berninger hat ja schon auf die Äußerung von Herrn Köllmer in der gestrigen Stadtratssitzung hingewiesen und auch auf die Teilnahme von Herrn Köllmer an der Bundesversammlung von „Pro Deutschland“ im September 2009. Ich möchte zum weiteren Komplex fragen: Der schwedische Rechtsextremist Patrik Brinkmann will „Pro Deutschland“ zu einer rechtspopulistischen Plattform im Kanon europäischer rechtsextremer und rechtspopulistischer Parteien entwickeln. Herr Köllmer soll Redner auf einem entsprechenden Vernetzungstreffen im Juni dieses Jahres in Berlin sein. Ich frage die Landesregierung, wie sie die Aktivitäten von Herrn Bürgermeister Köllmer in diesem Zusammenhang, also auch vor dem Hintergrund der Finanzierung und Unterstützung von „Pro Deutschland“ durch den Rechtsextremisten Patrik Brinkmann, bewertet?

Frau Abgeordnete Renner, wenn der Bürgermeister Köllmer Aktivitäten im Rahmen der Bürgerinitiative „Pro Deutschland“ entfaltet, ist er unabhängig davon, ob er einen Mitgliedsantrag unterschrieben hat oder nicht, in die Strukturen eingebunden. Das könnte auch dazu führen, dass diese Initiative in Thüringen Aktivitäten entfaltet und zu einer anderen Bewertung hinsichtlich der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz führt.

Es gibt eine weitere Anfrage durch den Fragesteller selbst, Herr Abgeordneter Metz.

Herr Minister, wie bewerten Sie den Umstand, dass Herr Köllmer einen offenen Brief von „Pro Deutschland“ in seiner Funktion als Bürgermeister von Arnstadt gesendet hat?

Auch die kommunalen Wahlbeamten unterliegen der Neutralitätspflicht und der Loyalitätspflicht gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es läge an der Auswertung des Briefes und natürlich der Frage, wie weit er in die Strukturen von „Pro Deutschland“ eingebunden ist, ob sich daran disziplinarrechtliche Konsequenzen knüpfen lassen.

Haben Sie zugehört, Herr Metz?

(Zuruf Abg. Metz, SPD: Ja.)

Es wäre jetzt noch eine Frage durch den Abgeordneten Metz möglich, weil aus der Mitte des Hauses das Fragevolumen abgearbeitet ist. Es gibt keine weitere Frage dazu.

Dann rufe ich die nächste Frage auf, es ist die des Abgeordneten Bergemann, CDU-Fraktion, in der Drucksache 5/578.

Probleme bei der Beschilderung der Autobahnzubringer - Hörselbergumfahrung in und um Eisenach

Eine die Autofahrer verwirrende Beschilderung der Autobahnzubringer zum neu gebauten Abschnitt der A 4 (Hörselbergumfahrung) hat in und um Eisenach herum wiederholt für Gesprächsstoff gesorgt. Unannehmlichkeiten bei Autofahrern, die nicht auf dem kürzesten Weg zur neuen Autobahn kommen konnten, und Anwohnern in den von unnötigem Durchgangsverkehr betroffenen Ortsteilen waren die Folge. Inzwischen wird eine Neubeschilderung diskutiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer zeichnet für die gewählte Beschilderung verantwortlich?

2. Gibt es schon konkrete Vorstellungen zur Neubeschilderung und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

3. Inwieweit werden die berechtigten Anliegen der Bürger bei der Neubeschilderung an allen fraglichen Anschlussstellen berücksichtigt?

4. Welche Kosten entstehen voraussichtlich durch die Neubeschilderung und wer hat diese Kosten zu tragen?

Für die Landesregierung antwortet Minister Carius.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergemann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zuständig für die Anordnung der gewählten Beschilderung ist die Verkehrsbehörde der Stadt Eisenach.

Zu Frage 2: Konkrete Vorstellungen zur Ergänzung und Änderung der Beschilderung liegen vor. Danach soll die Landesstraße L 1021 in die Wegweisung zur Bundesautobahn A 4 Richtung Dresden einbezogen werden. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Die Wegweisung der Richtung Dresden erfolgt zurzeit über die alte A 4, heute Bundesstraße B 19, und die Anschlussstelle Eisenach-West, was mit erheblichen Umwegen verbunden ist.

Zu Frage 3: Die Stadt Eisenach wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anliegen der Bürger, soweit dies möglich ist, berücksichtigen, jedenfalls gehen wir davon aus.

Zu Frage 4: Die Kosten der ergänzenden Beschilderung belaufen sich auf etwa 27.000 €. Hinsichtlich der Kostentragung ist festzuhalten, dass das Gesetz grundsätzlich vorsieht, dass der Baulastträger die Kosten einer angeordneten Beschilderung zu tragen hat.

Es gibt keine Nachfragen. Dann kann ich als nächste Frage die des Abgeordneten Bergner, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/580 aufrufen.

Thüringer Erfahrungen mit Vorhaben der Öffentlich-Privaten Partnerschaft ÖPP (auch PPP)

Im Rahmen seines Grußworts auf der Veranstaltung des BVMW in Neustadt an der Orla am 4. März 2010 sprach Herr Minister Carius davon, verstärkt Vorhaben in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP), auch Public Privat Partnership (PPP) genannt, ausführen lassen zu wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen mit ÖPP-Projekten in Thüringen gibt es?