Zu Frage 2: Von den drei Anlagen hat nur die Anlage in Rudolstadt-Schwarza Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten. Die Investitionskosten für die Errichtung der thermischen Abfallverwertungsanlage Schwarza betrugen rund 37 Mio. €, davon sind rund 36 Mio. € förderfähig gewesen. Als Zuschuss wurden 32 Mio. € ausgereicht. Die Kapazitätsauslastung von Restabfallbehandlungsanlagen bemisst sich im Wesentlichen nach der Abfallmenge und dem dazugehörigen Heizwert. Die Bandbreite der Heizwerte liegt zum Beispiel bei der Anlage in Zella-Mehlis in einer Spannbreite von 6.500 bis 16.000 kJ/kg. Bei einem Heizwert von 6.500 kJ/kg liegt der Durchsatz bei 26 t pro Stunde, während er bei einem Heizwert von 16.000 kJ/kg nur bei 13 t pro Stunde liegt. Sinkt der Heizwert der anfallenden Abfälle unter den mittleren Heizwert, den Auslegungsheizwert, können dann logischerweise mehr Abfälle durchgesetzt werden. Steigt der mittlere Heizwert, sinkt die Durchsatzmenge.
Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost: Die genehmigte Anlagekapazität beträgt 60.000 t bei einem Auslegungsheizwert von 12.100 kJ/kg. Der Durchsatz betrug ca. 71.000 t bei einem Heizwert von ca. 11.000 kJ/kg.
Restabfallbehandlungsanlage Zella-Mehlis: Die genehmigte Anlagenkapazität beträgt 160.000 t bei einem Auslegungsheizwert von 10.000 kJ/kg. Der Durchsatz betrug ca. 163.000 t mit einem Heizwert von ca. 9.500 kJ/kg, davon kamen rund 84 Prozent aus dem eigenen Verbandsgebiet.
Thermische Verwertungsanlage Rudolstadt/Schwarza: Die genehmigte Anlagenkapazität beträgt 80.000 t bei einem Auslegungsheizwert von 11.000 kJ/kg. Der Durchsatz betrug ca. 66.300 t mit einem Heizwert von ca. 12.000 kJ/kg, davon kamen rund 89 Prozent aus dem eigenen Verbandsgebiet.
Zu Frage 3: Aus anderen Bundesländern wurden in 2009 folgende Mengen in den Thüringer Anlagen mitbehandelt: TVS Schwarza ca. 7.400 t Gewerbeabfälle zur Verwertung aus der Papierfabrik Jass; in Zella-Mehlis ca. 26.800 t Gewerbeabfall zur Verwertung. Die Abfälle kommen unter anderem aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen. In Erfurt-Ost erfolgt keine Anlieferung von Abfällen aus anderen Bundesländern.
Herr Staatssekretär, Sie sind auf die Anlage in Schwarza eingegangen und die dortige doch sehr geringe Auslastung. Nun war bei der Förderung dieser Anlage Maßstab, dass 75 Prozent des Abfalls aus Gewerbe eingesetzt wird. Deshalb konnte der EFRE für die Förderung genutzt werden. Ist das bei der geringen Auslastung trotzdem noch gegeben und hat es eventuelle Folgen, wenn es nicht so wäre?
Sie spielen bestimmt auf die Förderung an, dass im Förderbescheid einige Maßgaben festgeschrieben sind, die dann letzten Endes nicht eingetreten sind. Da liegen mir zurzeit keine Erkenntnisse vor, dass dieser Tatbestand gegeben ist.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten hinsichtlich der Auslastung der Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis gesagt, dass von dem Durchsatz 163.000 Jahrestonnen etwa 84 Prozent aus dem Verbandsgebiet kommen. Können Sie aufschlüsseln, wie viel davon aus dem anschlusspflichtigen Bereich kommt und wie viel Gewerbemüll ist und inwieweit dabei gesichert ist, dass durch unterschiedliche Gebührensätze keine unzulässige Quersubventionierung erfolgt?
Da bitte ich, Frau Präsidentin, dass ich das schriftlich zuarbeiten kann. Das habe ich jetzt nicht abrufbereit da.
Das halten wir dann auch so im Protokoll fest, dass es hier eine schriftliche zusätzliche Information in der nächsten Zeit gibt.
Damit kann ich diese Frage abschließen und komme wieder zur Frage der Frau Abgeordneten Sedlacik in der Drucksache 5/523, die nun die Frau Abgeordnete Berninger vorträgt.
Im Rahmen der Berichterstattung zur Bauministerkonferenz im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Mitte Januar 2010 wurde seitens der Landesregierung dargelegt, dass sich Bund und Länder bei dem Programm „Soziale Stadt“ einig seien, dass es auf dem Niveau der letzten vier/fünf Jahre fortgeführt werde. Daher sei das Programm auch nicht strittig bei der Konferenz thematisiert worden.
Zwischenzeitlich hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag die Verlagerung ursprünglich geplanter Haushaltsmittel für das Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von 20 Mio. € zugunsten des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschlossen.
1. Mit welcher Zielstellung erfolgt aus Sicht der Landesregierung die dargestellte Mittelumverteilung und welche Konsequenzen resultieren daraus für das Programm „Soziale Stadt“ in Thüringen?
2. Wie stellt sich der Mittelabruf für das Programm „Soziale Stadt“ in Thüringen für die Jahre 2008 und 2009 dar und worin liegen die Ursachen für eine gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen bereitgestellten und abgerufenen Mitteln?
4. Welchen Korrekturbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der Kürzungsentscheidung im Programm „Soziale Stadt“ und wie will sie dem Rechnung tragen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik respektive Berninger beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt, zunächst mit folgender Vorbemerkung. Der Deutsche Bundestag hat letzten Freitag den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2010 beschlossen. Darin eingeschlossen war auch die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, das Bund-Länder-Programm „Förderung von aktiven Stadt- und Ortsteilen“ um 20 Mio. € aufzustocken zulasten des Bund-Länder-Programms Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf „Soziale Stadt“.
Zu Frage 1: Der Landesregierung ist die Zielsetzung der Umschichtung nicht bekannt. Allerdings ist bekannt, dass unter anderem die kommunalen Spitzenverbände eine massive Aufstockung des Programms „Förderung von aktiven Stadt- und Ortsteilen“ gefordert haben. Entsprechend dem Verteilerschlüssel reduziert sich für Thüringen der Anteil der Bundesfinanzhilfe für das Programm „Soziale Stadt“ damit um rund 580.000 €.
Zu Frage 2: Der Mittelabruf in den Jahren 2008 und 2009 stellt sich wie folgt dar: Kassenansatz 2008 im Soll 5,691 Mio. €, im Ist 6,437 Mio. €. Im Kassenansatz 2009 Soll 6,1 Mio. € und im Ist rund 4 Mio. €. Warum die Mittel von den Kommunen im Einzelfall nicht wie angemeldet abgerufen werden, kann vonseiten des Landes nicht überprüft werden.
Grundsätzlich könnte aber der zögerliche Mittelabfluss in 2009 im Zusammenhang mit den guten Förderkonditionen des Konjunkturpakets II für die Gemeinden stehen, welches durch die Bundesregierung im gleichen Jahr kurzfristig aufgelegt wurde.
Zu Frage 3: In den Thüringer Wohngebieten der Block- und Plattenbauweise bietet das Programm „Die soziale Stadt“ Fördermöglichkeiten, insbesondere für sozial integrative Maßnahmen, die die Wohn- und Lebensqualität der Quartiersbewohner insgesamt erheblich verbessern. Hierfür wurde in Thüringen vielerorts Quartiermanagement eingeführt, das zum Beispiel in Erfurt in der Magdeburger Allee, in Leinefelde Südstadt, in Jena Lobeda und in Weimar West erfolgreich umgesetzt wurde. Das Programm „Soziale Stadt“ hat sich in Thüringen in den Stadtgebieten, die zum Beispiel durch hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Bildungsabschlüsse und fehlende berufliche Qualifikation der Bewohner, mangelnde Wirtschaftstätigkeit und Konflikte im sozialen Zusammenleben gekennzeichnet bzw. von solchen Tendenzen bedroht sind, bewährt. Positive Effekte für einen Trend hin zur Stabilisierung und Aufwertung der Quartiere gingen unter anderem von geförderten Maßnahmen für mehr Grün- und Spielplätze im Wohnumfeld, für bessere Infrastrukturen, wie Freizeittreffs für Kinder, jugendliche Immigranten und Senioren, zur Stärkung der lokalen Ökonomie durch Sicherung und Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie durch unterschiedliche Formen von Bewohnerbetreuung aus. Das Programm wird entsprechend dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2010“ in dieser bewährten Form fortgeführt.
Zu Frage 4: Eine unmittelbare Korrekturmöglichkeit steht dem Land nicht zur Verfügung. Zudem ist sowohl das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ als auch das Programm „Soziale Stadt“ überzeichnet. Bei der Programmaufstellung wird die Landesregierung entsprechend den verfügbaren Fördermitteln prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die Umschichtungsklausel der Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2010“ anzuwenden. Danach dürfen die Länder 14 Prozent der für ein bestimmtes Programm vorgesehenen Finanzhilfen dann für ein anderes Programm verwenden.
und Länder sagen, wann sie letztlich in Kraft tritt. Sie haben in Ihrer Antwort darauf verwiesen. Wenn sie formuliert haben, dass das Programm „Soziale Stadt“ überzeichnet ist, wie ist denn dann die Verfahrensweise, wenn die Mittel nicht abgerufen werden? Können dann Gemeinden, die bisher nicht berücksichtigt waren, auf diese Mittel zugreifen? Sind diese übertragbar in das nächste Haushaltsjahr?
Grundsätzlich sind natürlich die Mittel auch übertragbar in das nächste Haushaltsjahr, vorausgesetzt, wir können den entsprechenden Landesanteil mit kofinanzieren. Das war die eine Frage.
Die zweite Frage - Verwaltungsvereinbarungen: Da ist ja erst nach dem Zustandekommen des Bundeshaushalts und dann mit Verabschiedung durch den Bundesrat damit zu rechnen, dass wir mit der Bundesregierung entsprechende Verwaltungsvereinbarungen schließen. Wir gehen davon aus, dass wir bis Mai die Verwaltungsvereinbarungen beschlossen haben.
Ich rufe nun die Frage der Frau Abgeordneten Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/531 auf.
Danke schön. Ich entschuldige meine Abwesenheit und freue mich, dass ich die Anfrage trotzdem stellen kann.
Nutzung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Thüringer Wohnungsbau
Das Europäische Parlament hat am 10. Februar 2010 zur Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Stellung genommen. Die Zustimmung durch den EURat gilt auf Basis des vorangegangenen informellen Trilogs zwischen Rat, Kommission und Parlament auf EU-Ebene als sehr wahrscheinlich. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen eines Gesamtkonzepts künftig auch in Thüringen die Sanierung von Sozialwohnungen und den Neubau von Wohnungen benachteiligter Menschen mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds zu fördern.
1. In welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen plant die Landesregierung, die Operationellen Programme so umzugestalten, dass die dann zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen genutzt werden können?
2. Welche Operationellen Programme sind betroffen und ab welchem Zeitpunkt können Antragsteller voraussichtlich auf diese Mittel zugreifen?
3. Wie hoch sind hierdurch voraussichtlich die zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel?
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel in den Operationellen Programmen so zu gestalten, dass neben den primär angestrebten positiven sozialen Wirkungen hierdurch auch positive Effekte für den Klimaschutz, die Mietnebenkosten und die Thüringer Wirtschaft erzielt werden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung für den sozialen Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen. Die Wohnungsversorgung in Thüringen ist für alle Bevölkerungsschichten, auch für einkommensschwache Schichten, angemessen gesichert. Das zur Verfügung stehende Förderinstrumentarium und Fördervolumen von Bund und Land, insbesondere die KfW-Programme, sichern nach Auffassung der Landesregierung hinreichend den erforderlichen Finanzbedarf zur Sanierung und den erforderlichen Neubau. In Thüringen sind daher keine entsprechende Umgestaltung des Operationellen Programms EFRE und eine damit einhergehende Mittelumschichtung erforderlich.
Zu Frage 2: In Thüringen gibt es in der Förderperiode 2007 bis 2013 nur ein Operationelles Programm EFRE, auf das die Verordnung Nr. 1080/2006 anwendbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 4: Die in der Fragestellung angesprochenen positiven Effekte für den Klimaschutz, die Mietnebenkosten und die Thüringer Wirtschaft werden auch durch die Landesprogramme der sozialen Wohnraumförderung erzielt. Zudem stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und des Klimaschutzes die KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren zur Verfügung. Die Bundesregierung hat ja außerdem im Rahmen des Konjunkturpakets I den finanziellen Rahmen dieser Programme für die Jahre 2009 bis 2011 erheblich aufgestockt.