Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Wir sind uns vermutlich gar nicht so uneinig in dem Ziel, eine möglichst umfassende und ganzheitliche Hochschulstrategie vorzulegen. Herr Dr. Voigt hat vorhin angekündigt, dass er damit rechnet, dass sie noch in dieser Legislatur kommt, die ist relativ überschaubar. Können Sie uns vielleicht den Zeitplan vorstellen, wann die Hochschulentwicklungsplanung nun die Abgeordneten erreichen möge?

Also wenn es nach mir ginge, ganz schnell. Das nächste Gespräch mit dem Finanzminister dazu steht in der kommenden Woche an. Ich habe jetzt hier in der Debatte gehört, dass der Abgeordnete Voigt auch empfohlen hat, dass wir der Finanzierungsempfehlung des Wissenschaftsrats folgen. Vielleicht wäre es ganz interessant, wenn sich einmal der Abgeordnete Voigt mit dem Parteikollegen

(Minister Matschie)

Finanzminister Voß zusammensetzt und ihn davon überzeugt, dass wir eine solche klare Finanzierungsregelung in die Hochschulstrategie hineinschreiben.

(Beifall SPD)

Wenn das gelingt, dann können wir sofort, wenn das Okay dafür kommt, die Hochschulstrategie 2020 hier im Hause vorlegen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gern noch ein paar Sätze sagen, worauf es in dieser Strategie ankommt, die natürlich eine Forschungsstrategie enthält, Frau Kaschuba. Auch eine solche Forschungsstrategie ist nichts, was am grünen Tisch im Ministerium entworfen wird, sondern was in vielen Gesprächen und Diskursen zustande kommt. Zu dieser Strategie gehört zum Beispiel auch, dass die Hochschulen ihre eigenen Schwerpunkte für Forschung und Lehre in Strukturund Entwicklungsplänen festgelegt haben und dass wir versuchen, diese Strategien auch mit der Entwicklung zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu verbinden. Es ist erst wenige Tage her, da habe ich in Jena mit den Vertretern der Universität und den Vertretern der großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammengesessen, um genau solche Strategieentwicklungen weiter zu diskutieren, denn eines ist klar, dass wir in Zukunft auch bei der Entwicklung des Wissenschaftssystems in ganz Deutschland stärker auf Wissenschaftsregionen setzen werden als auf einzelne Institutionen, seien es Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das spiegelt sich in unserer Forschungsstrategie hier in Thüringen auch wider. Ich will mit der Hochschulstrategie 2020 dafür sorgen, dass die Hochschulen solche klaren Schwerpunkte definieren, dass sie nicht einen Bauchladen anbieten, in dem alles drin ist, aber nicht so profiliert, dass es auch über den Rand des Bauchladens hinaus sichtbar wäre. Ich will Hochschulen in Thüringen haben, die national und in ihren Spitzenbereichen auch international sichtbar sind und mitmischen können. Das Potenzial haben wir. Ich möchte, dass unsere Hochschulen eng mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und dass sie untereinander stärker kooperieren. Das betrifft die Lehre genauso wie die Bereiche Hochschulbibliotheken, Rechenzentren oder Hochschulverwaltungen. Wenn uns das gelingt, dann werden wir unsere Hochschullandschaft weiter stärken und noch attraktiver machen können. Das ist mein Ziel, auch mit der Hochschulstrategie 2020. Dass das sofort Diskussionen und Widerstände auslöst, habe ich bereits gemerkt, als wir den Vorschlag diskutiert haben, dass die Bereiche der Politikwissenschaft in Jena und der Staatswissenschaft in Erfurt enger zusammenarbeiten, was auch damit verbunden sein könnte, dass man nicht mehr jede Professur an jeder Hochschule braucht,

sondern durch die Kooperation die Aufgaben gemeinsam gut lösen kann. Jetzt merke ich, Herr Voigt ist auch gleich wieder wach geworden, bei dieser Ankündigung. Da kommt auch von Abgeordneten dann sofort Widerstand, wenn wir solche Kooperationsformen mit den Hochschulen diskutieren, aber Herr Dr. Voigt, glauben Sie mir, es ist sinnvoll, dass wir solche Kooperationsfragen besprechen, auch im Bereich zum Beispiel der Architektur. Denn warum sollen nicht die Bauhaus-Universität in Weimar und die Fachhochschule in Erfurt in diesen Bereichen enger zusammenarbeiten? Warum sollen wir darüber nicht mehr Qualität und mehr Kosteneffizienz erzeugen? Ich finde, solchen Debatten müssen wir uns unvoreingenommen stellen. Auch das gehört zu einer weitsichtigen Hochschulstrategie.

Heute diskutieren wir mit der Novellierung des Hochschulgesetzes aber zwei Schwerpunkte. Das sind Bausteine der weiteren Entwicklung. Das ist nicht die umwälzende neue Strategie, sondern sie sind zwei wichtige Entwicklungsbausteine; der erste ist eine Verbesserung der Karriereperspektiven für junge Wissenschaftler.

Frau Rothe-Beinlich, es ist richtig, wenn Sie sagen, dass wir darüber hinaus nicht nur die Karriereperspektiven für Professuren in den Blick nehmen müssen, sondern insgesamt die Frage stellen müssen: Welche Perspektiven hat wissenschaftlicher Nachwuchs? Wie geht es weiter mit Befristungen? Auch dazu gibt es eine intensive Debatte im Wissenschaftsrat, der sich noch in dieser Woche wenn ich das richtig im Kopf habe, heute Abend mit dieser Frage noch einmal beschäftigen wird und auch eine Empfehlung zum Umgang mit den Perspektiven wissenschaftlichen Nachwuchses abgeben wird. Aber ich bitte darum, dass wir hier wirklich Schritt für Schritt setzen und nicht immer sagen, weil wir einen Schritt machen, fehlt aber noch der zweite, dritte und vierte Schritt. Diese Schritte werden kommen.

Wir haben übrigens, indem wir die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zu befristeten Beschäftigungen in unsere Ziel- und Leistungsvereinbarung übernommen haben, uns schon längst mit den Hochschulen auf den Weg gemacht, deutlich zu sagen: Wir wollen nicht, dass solche Befristungen auf halbe Jahre gemacht werden; wir wollen, dass die Befristung konkret gebunden wird zum Beispiel an die Qualifizierungsphase. Dann macht, wenn ich einen Doktoranden habe, keinen Sinn, nur auf halbe Jahre zu befristen, sondern die Qualifizierungsphase im Blick zu haben. Wir wissen aber auf der anderen Seite auch, dass das Wissenschaftssystem auch befristete Möglichkeiten braucht, damit es flexibel arbeiten und auf neue Herausforderungen reagieren kann. Das ins richtige Gleichgewicht zu bringen, darauf wird es in Zukunft ankommen.

(Minister Matschie)

Dazu gehört auch, mal einen Blick auf unsere Struktur zu werfen. Der Anteil unbefristeter Hochschullehrerstellen in Deutschland beträgt weniger als 20 Prozent, in den USA sind das rund 50 Prozent, in Frankreich ist der Prozentsatz noch einmal deutlich höher, und die Berufung auf eine Stelle als Professorin oder Professor erfolgt in Deutschland sehr spät. Das heißt eben, junge Wissenschaftler sind nach der Promotion - und das ist in der Regel eine außerordentlich produktive Zeit - einer großen Unsicherheit in der weiteren Karriereplanung ausgesetzt. Wir müssen dafür sorgen, dass junge Wissenschaftler ihre Karriere, ihre Lebenswege verlässlicher planen können, und damit unsere Hochschulen attraktiver machen. Genau an dieser Stelle setzen wir an, diese Möglichkeit wollen wir bieten, dazu flexibilisieren wir das Berufungs- und Dienstrecht der Hochschulen und geben die Möglichkeit, spezielle Berufungs- und Karrierekonzepte für Professoren zu entwickeln. Aber ich sage auch - und dieser Schritt wird schon im Wissenschaftsrat diskutiert -, wir werden in Zukunft auch darüber nachdenken müssen, ob wir nicht den Anteil an Professuren in unserem Wissenschaftssystem deutlich erhöhen müssen, um auch mehr jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, auf unbefristeten Stellen und unabhängig forschen und lehren zu können.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das zweite Anliegen, das wir mit dem Gesetz verfolgen, ist der Zugang zur Hochschulbildung und der soll erweitert werden. Ich finde, Frau Hitzing, Sie haben das in Ihrem Beitrag eben sehr schön auf den Punkt gebracht. Ja, es geht darum, deutlich zu machen, es gibt keine Sackgasse im Bildungssystem. Ich muss nicht in der vierten Klasse unbedingt die Entscheidung erzwingen, dass ein Kind aufs Gymnasium geht. Es kann auch eine Regelschule besuchen, es kann eine Gemeinschaftsschule besuchen und die Entscheidung zur Hochschule, die steht auch nach der Berufsausbildung noch offen. Ich kann auch, ohne Abitur gemacht zu haben, wenn ich die Leistung bringe und das Zeug dazu habe, den Weg an die Hochschule finden. Diesen Weg machen wir frei und sagen damit eins ganz klar: Im 21. Jahrhundert darf es im Bildungssystem keine Sackgassen mehr geben.

(Beifall SPD)

Ich habe gelegentlich in der Debatte gehört: Na ja, wird denn da nicht die Qualität der Hochschulausbildung gefährdet, wenn jetzt jeder an die Hochschule kommen kann? Nein, die Qualitätsanforderungen an ein Studium bleiben die gleichen. Die Anforderungen an einen Hochschulabschluss bleiben die gleichen. Egal, über welchen Weg ich in die Hochschule komme, diesen Anforderungen muss ich mich stellen und die muss ich erfüllen. Qualität bleibt ein wichtiges Siegel der Hochschulausbildung.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die konstruktive Debatte zu diesem Hochschulgesetz. Wir gehen damit wichtige Schritte auf dem weiteren Weg der Hochschulentwicklung. Ich hoffe, dass die Hochschulstrategie verbunden mit einer klaren Aussage zu den Finanzierungsperspektiven - dem Hohen Hause in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden kann, jedenfalls ist das mein Wille. Ich habe in der Debatte gemerkt, dass alle Fraktionen ein großes Interesse daran haben, dass unsere Hochschulen so attraktiv sind, dass sie auch in Zukunft Zuwanderungsmagnet für Thüringen bleiben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen und schließe demzufolge die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/7639. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich Einzelabstimmung. Ich würde vorschlagen, in einem Block die Nummern 1 bis 6 und die Nummer 7 extra.

Dann werden wir das so tun. Aus der Drucksache 5/7639 rufe ich jetzt die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 und 6 auf. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDPFraktion. Ich stelle fest, die Ziffern 1 bis 6 aus dieser Drucksache sind abgelehnt.

Ich rufe nun die Ziffer 7 aus der gleichen Drucksache auf. Wer hier seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind einige Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und alle Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind einige Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Dort hat sich 1 Stimme der SPD-Fraktion verirrt. Die anderen bitte noch einmal. Die Stimmen aus der SPDFraktion insgesamt, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Ich stelle fest, damit ist die Nummer 7 abgelehnt und damit der gesamte Änderungsantrag.

(Minister Matschie)

Nun stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Drucksache 5/7593, da gibt es eine korrigierte Fassung, ab. Der Änderungsantrag ist nicht angenommen worden, demzufolge über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/7593. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen worden.

Demzufolge stimmen wir nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7018 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt 1 Gegenstimme. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Jetzt muss ich einmal fragen: Der Abgeordnete Kemmerich hat sich zweimal gemeldet

(Beifall DIE LINKE)

und ich bitte ihn da um seine Entscheidung, ob er sich enthalten möchte oder...

(Zuruf Abg. Kemmerich, FDP: Zweite Stim- me!)

Zwei Stimmen haben Sie nicht. Sie schließen sich dem letzten Votum Ihrer Fraktion an und demzufolge entfällt diese einzelne Benennung der Stimme vorhin. Heißt aber trotzdem, um es einmal zusammenzufassen, dass der Gesetzentwurf angenommen worden ist.

Das bekunden wir nun in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, der möge sich bitte jetzt vom Platz erheben: Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Dieser Gesetzentwurf ist also mit Mehrheit angenommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe auf den Tageordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (Gesetz zur De

mokratisierung der Kommunalpolitik) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7546 - Neufassung ERSTE BERATUNG

Frau Abgeordnete Berninger erhält zunächst das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich möchte den Gesetzentwurf zur Demokratisierung der Kommunalpolitik, wie ich ihn ausschließlich nenne, gern begründen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE sieht im Kommunalrecht in Thüringen eine ganze Reihe von Regelungslücken, die zu Demokratiedefiziten insbesondere bei der tatsächlichen Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern führen. Wir möchten mit unserem Gesetzentwurf den Weg zur direkten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen frei machen bzw. ein wenig mehr ebnen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ebenfalls die Arbeit der Kommunalvertretungen stärken. Dafür haben wir eine ganze Reihe Änderungen an gesetzlichen Bestimmungen aufgeschrieben, die wir gern mit Ihnen diskutieren möchten. Das sind Änderungen, die sich auf die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit beziehen. Wir meinen, dass ein modernes Gemeinwesen ein transparentes kommunales Handeln bedingt und eine stärkere Ausprägung demokratischer Kontrolle und Steuerung. Dazu müssen die Rechte der Öffentlichkeit in der Thüringer Kommunalordnung ausgebaut werden, und wir wollen die Möglichkeiten direkter Demokratie aufgrund der Erfahrungen aus der kommunalen Praxis fortentwickeln. Außerdem möchten wir das Verhältnis zwischen den beiden kommunalen Organen ausgewogener gestalten. Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs sind einmal die Stärkung der Kommunen gegenüber dem Land, zum Zweiten die Stärkung der Rolle der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und - last but not least - nicht zuletzt die Stärkung der Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind eine ganze Reihe diskussionswürdiger Vorschläge, wie wir finden. Wir haben schon eine sehr ausführliche Diskussion in unserer Partei, in unseren Gremien, mit unseren kommunalen Vertreterinnen, Gemeinderätinnen, Oberbürgermeisterinnen etc. hinter uns. Wir sind sehr gespannt auf die Debatte und bitten Sie, unseren Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen.

(Beifall DIE LINKE)

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erste für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Holbe auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE haben wir einen umfangreichen Katalog zur Änderung der Thüringer Kommunalverfassung bekommen, der Thüringer Kommunalordnung.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es stimmt beides.)

Es stimmt beides, deswegen ist es nicht falsch, ich habe das „Thüringer Kommunalordnung“ nur noch mal hervorgehoben. Wenn ich richtig gezählt habe, Herr Kuschel, dann sind das nicht weniger als 93 Änderungen, die Sie hier vorgetragen haben. Frau Berninger hat die Intention Ihres Antrags in ihrer Rede gerade ausführlich dargestellt.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Da kann man ja nicht dagegen sein.)

Ich möchte mich deshalb nur auf einige grundsätzliche Anmerkungen beschränken. Zunächst muss ich ganz klar sagen, dass der Gesetzentwurf, insbesondere die Einleitung, den Eindruck erweckt, vielleicht ganz bewusst den Eindruck erwecken will, dass die Thüringer Kommunalordnung in der derzeitigen Fassung ein Relikt aus politischer Steinzeit ist. Sie verweisen auf erhebliche Regulierungslücken und Demokratiedefizite. Nur so lässt sich meines Erachtens erklären, warum die Fraktion DIE LINKE die Thüringer Kommunalordnung in so vielen Punkten weder als praktikabel noch als bürgernah bezeichnet und bewertet.

Sehr geehrte Damen und Herren, diesem nicht von der Hand zu weisenden Eindruck möchte ich hier ausdrücklich widersprechen.

(Beifall CDU)

Die Thüringer Kommunalordnung hat sich seit ihrem Inkrafttreten 1993 bei uns im Land nicht nur bewährt, sondern auch als praktikabel und bürgernah erwiesen. Natürlich will und möchte ich nicht bestreiten, dass jede rechtliche Regelung und somit auch die Thüringer Kommunalordnung gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und oft auch justizrechtlichen Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann und daher inhaltliche Anpassungen, Korrekturen gegebenenfalls notwendig werden können. Wir haben dies zuletzt im Jahr 2011 vorgenommen. An dieser Stelle vielleicht ein passendes Beispiel für die Anerkennung der Thüringer Kommunalordnung aufgrund von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Im Jahr 2009 erfolgte hier eine umfassende Novellierung der Vorschriften für

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag. Dem vorausgegangen war eine Initiative von weit über 200.000 Thüringerinnen und Thüringern, die sich für eine umfassendere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen einsetzten. Wenn ich mir jetzt den Gesetzentwurf der Linken anschaue, dann sollen insbesondere die Beteiligungsrechte auf kommunalpolitischer Ebene für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgeweitet werden,