Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

2. Zu welchem Zeitpunkt, durch wen, durch welche Verfahrensweisen und anhand welcher Kriterien wird die Entscheidung getroffen, welche Personen vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in den Programmbeirat des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit kooptiert werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth wie folgt:

Zu Frage 1: Die Vertreter der Bürgerbündnisse werden innerhalb des I. Quartals zu einem Arbeitsgespräch in das TMSFG eingeladen. Ziel ist es, dort das Benennungsverfahren mit den Bürgerbündnissen im Einvernehmen zu klären. Wir werden sehen, ob das so gelingt.

Zu Frage 2: Über die Kooptierung in dem Programmbeirat wird im I. Quartal eine Entscheidung getroffen, da ist die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, ich hatte ja mehrere Dinge abgefragt. Mich würde - unabhängig von der Frage, wann das erfolgt - trotzdem noch einmal interessieren, wenn Sie sagen, Sie wollen im I. Quartal des Jahres dort zu den Gesprächen einladen. Das I. Quartal ist zu einem Drittel vorbei, also bleiben hier noch zwei Monate. Gibt es denn Kriterien, insbesondere - ich sage das jetzt einmal so anhand derer auch sichergestellt werden soll, dass eine ausgewogene Besetzung dieser Gremien erfolgt? Gibt es solche Kriterien, die Ihnen schon konsolidiert vorschweben, wenn ich das mal so formulieren darf?

Wenn ich ehrlich bin, gibt es die noch nicht, weil wir erst einmal das Landesprogramm zum Jahresende fertigbekommen haben, jetzt mit der Regierungserklärung und dem Bundesprogramm zu tun hatten und die Ausstattung des Personals in dem Bereich

auch nicht allzu groß ist, so dass das die nächste Aufgabe ist, der wir uns in den nächsten Tagen annehmen werden. Ich kann deswegen leider jetzt an der Stelle noch nichts dazu sagen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Renner.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wenn der Programmbeirat über eingereichte Anträge zur Förderung entscheidet und der Programmbeirat jetzt noch gar nicht konstituiert ist, ist dann die Schlussfolgerung richtig, dass derzeit auch keine Förderungsanträge bewilligt werden können?

Doch, es werden jetzt die Förderungsanträge bewilligt, die in dem Programm festgeschrieben sind. Die Programmteile, die festgeschrieben sind, dazu soll der Programmbeirat nicht tagen, die LAPs und die Mobile Beratung usw. Aber wie sollten wir es sonst schaffen, wenn das Programm am Jahresende vom Kabinett verabschiedet worden ist. Am 1. Januar sollte es ja losgehen, es ist weitergegangen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2179.

Konsequenzen aus Dioxingrenzwertüberschreitungen bei Futtermitteln eines Thüringer Herstellerbetriebes

Zum Jahreswechsel 2002/2003 mussten auch in Thüringen Dioxingrenzwertüberschreitungen in Futtermitteln, die aus einem Trockenwerk stammten, festgestellt werden. Der betreffende Betrieb informierte allerdings die zuständigen Behörden nicht, wozu er aber verpflichtet gewesen wäre. Nur auf dem Weg amtlicher Kontrollen zur Überwachung des eigenbetrieblichen Qualitätssicherungssystems sind die Überschreitungen entdeckt worden. Nach Aussagen der damaligen Landesregierung gab es jedoch auch im innerministeriellen lnformationssystem Unkorrektheiten, die zu einer Verzögerung des gesamten Aufklärungsprozesses beigetragen hatten. Die Landesregierung kündigte damals Konsequenzen, u. a. in Bezug auf die Verbesserung von Informations- und Meldesystemen, an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden aus dem eingangs geschilderten Fall Schlussfolgerungen dahin gehend gezogen, dass auch ein zertifiziertes Labor, das im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle die Grenzwertüberschreitung feststellt, diese an die zuständige Behörde melden darf bzw. soll?

2. Wenn ja, was ist konkret am Meldesystem geändert worden, wenn nein, warum nicht?

3. Welche Maßnahmen zur Optimierung von Kommunikationsvorgängen bzw. der lnformationspraxis sind seitens der Landesregierung in der Zwischenzeit eingeleitet worden, um gegebenenfalls auf ähnliche, nicht auszuschließende Fälle vorbereitet zu sein?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bereits seit 2002 war im bis in das Jahr 2005 geltenden Futtermittelgesetz eine Unterrichtungspflicht auch für Verantwortliche von Laboratorien, die Analysen durchführen, vorgeschrieben. In der Folgeregelung, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vom 1. September 2005, hat der Gesetzgeber von einer solchen Regelung abgesehen.

Zu Frage 2: Die Verordnung EG Nr. 178 aus dem Jahr 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts enthält ab dem 1. Januar 2005 eine Informationspflicht für Futtermittelunternehmer. Wegen des Subsidiaritätsprinzips hat der Gesetzgeber im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch von einer solchen Bestimmung für Verantwortliche von Laboratorien, wie bereits ausgeführt, abgesehen.

Zu Frage 3: Für die Kommunikation auch mit den nachgeordneten Behörden wurden Aktionspläne sowie Dienstanweisungen mit Regelungen zum Informationsfluss erarbeitet. Ferner bestehen behördenintern Kontrollmechanismen hinsichtlich der Futtermittelprobenahmeanalyse, aber auch der Futtermittelüberwachung.

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch den Fragesteller.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Herr Staatssekretär, warum hat man in der Folgeregelung des Lebensmittel- und Futtergesetzes ab 2005 diese Regelung der Meldung über Grenzwertüberschreitungen bei Eigenkontrollen nicht mehr fortgeführt, können Sie das sagen?

Das ist mir nicht bekannt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, wie schätzt denn die Thüringer Landesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Dioxinskandals die Entscheidungen im Jahr 2005 ein?

Herr Abgeordneter Dr. Augsten, Sie haben das Zehn-Punkte-Programm gelesen und in dem ZehnPunkte-Programm sind auch verbindliche Vorgaben für die Eigenkontrollen geregelt worden, demzufolge hat man da Handlungsbedarf gesehen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, können Sie die strafrechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen bzw. die Unternehmensleitung des Trockenfuttermittelwerks Apolda, die es damals gegeben hat, benennen?

Der Vorgang ist mir nicht bekannt, aber ich kann mich sachkundig machen und Ihnen das noch einmal zuarbeiten. Den Vorgang Apolda kenne ich nicht.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir haben es jetzt 18.32 Uhr. Damit ist die Stunde für die Fragestunde abgelaufen und ich schließe für heute die Fragestunde.

Wie bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen, machen wir jetzt weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, bitte.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute schon mehrfach über die Situation auf Thüringens Straßen gesprochen, vor allem über die auftretenden Winterschäden. Nicht vergessen dürfen wir aber auch die enormen Kosten, die jetzt durch den Winterdienst verursacht worden sind.

Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf soll den Städten und Gemeinden über besondere Ergänzungszuweisungen in Höhe von 25 Mio. € im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs Soforthilfe gegeben werden. Es reicht sicherlich, gemessen an den derzeitigen Schätzungen des Gemeinde- und Städtebundes, bei Weitem nicht aus, der davon ausgeht, dass die Städte und Gemeinden rund 300 Mio. € Ausgaben für Winterdienst und Straßeninstandsetzung haben werden. Dennoch würden wir, würde der Thüringer Landtag ein Zeichen setzen in die richtige Richtung, wie ich meine.

Werte Kolleginnen und Kollegen, mein Kollege Kuschel hat vorhin bereits ausgeführt, das Landesverfassungsgericht hat im Jahr 2005 entschieden, dass die Kommunen über eine angemessene Finanzausstattung verfügen müssen. Seit 1999 gehen den Kommunen durch Steuerrechtsänderungen allein 400 Mio. € verloren. Deshalb muss hier aus unserer Sicht ein angemessener Finanzausgleich erfolgen.

(Beifall DIE LINKE)

Bei der Bedarfsermittlung im Finanzausgleichsgesetz werden Thüringer Kommunen 20 Mio. € für den Winterdienst zugestanden, für die Straßeninstandsetzung, wir haben es vorhin gehört, gar nichts. Bei einer solchen Witterungslage, wie wir sie in den letzten Wochen zu verzeichnen hatten, reichen damit die 9 € pro Einwohner - und das wäre der Betrag, den dann die Kommunen erhalten würden - bei weitem nicht aus, wenn man nur allein den Winterdienst betrachtet, wenn man auch davon ausgeht, dass die Kosten für den Winterdienst auf Landesstraßen in den Ortsdurchfahrten vollständig durch die Kommunen zu tragen sind. Ich muss mich auch an Herrn Minister Carius richten, da hilft auch keine halbherzige bürokratische Einzelfallregelung, wie wir sie bei dem Schneeabtransport auf den Landesstraßen haben.

(Beifall DIE LINKE)

Das Land hat per Straßengesetz den Kommunen eine Landesaufgabe übertragen und hat sie damit auch zu finanzieren, und zwar vollständig zu finanzieren.

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass der Kommunale Finanzausgleich langfristig generell neu geordnet werden muss. Dennoch könnte heute hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, so er denn zum Beschluss kommt, für die Kommunen ein Zeichen gesetzt werden und wir könnten hier im Thüringer Landtag auch sehr deutlich machen, dass wir uns unserer Verantwortung für die Thüringer Kommunen bewusst sind. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Enders. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat zunächst die Frau Abgeordnete Lehmann von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE möchte mit diesem Gesetzentwurf den Kommunen weitere 25 Mio. € für die Aufgabe des Winterdienstes zukommen lassen.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eine Feststellung.