Protokoll der Sitzung vom 28.01.2011

Deswegen, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen, es geht nicht nur um Standortaspekte, sondern es geht auch um militärische Aspekte. Kollege Fiedler sprach von dem Panzerpionierbataillon in Gera, in dem ich selber schon des Öfteren gewesen bin. Ich hätte den Termin, nebenbei gesagt, auch gern möglich gemacht, aber zur selben Zeit hatte ich bereits zugesagt zu einer sehr hervorragenden Veranstaltung zum Thema Bürgerrechte bei Minister Poppenhäger, übrigens mit Dr. Burk

(Minister Geibert)

hard Hirsch als Referent. Es wäre schön gewesen, auch den einen oder anderen Kollegen von der Union dort zu sehen.

(Beifall FDP)

Kommen wir zu den militärischen Aspekten. Da sind es eben beispielsweise Kasernen wie in Gera, die besondere militärische Aspekte für sich verbuchen können, die sagen können, es gibt keine vergleichbare Einheit in Deutschland, die einen derartigen Autobahnzugang hat. Es gibt keine vergleichbare Einheit mit einer derartigen technischen Ausstattung. Auch das sind Aspekte, auch das sind Argumente, die wir bitte gemeinsam, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in die Waagschale werfen sollten. Da werbe ich auch sehr dafür, dass wir das eben nicht wie ein zerstrittener Hühnerhaufen tun, sondern den Schulterschluss suchen.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Aber das wollen Sie doch gar nicht von der FDP. Das ist doch nicht wahr. Sie wollen doch den Schulter- schluss gar nicht.)

Ich finde es schade, Frau Ministerin, ich habe Sie schon sachlicher erlebt. Ich denke, dass wir auch an dieser Stelle uns darüber verständigen sollten. Es geht um die Standorte in Thüringen und für diese Standorte in Thüringen haben wir die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, gemeinsam einzustehen. Dafür werben wir und dafür bitte ich um Ihre Stimme. Danke schön.

(Beifall FDP)

Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen und tue das. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Demzufolge stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1901 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nun nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Antrag ist abgelehnt.

Wie vereinbart, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 22 - die Fragestunde - auf, und zwar sind aus den Fragen noch fünf übrig.

Fragestunde

Die erste Frage hat der Abgeordnete Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/2110. Der Abgeordnete Blechschmidt trägt diese vor.

Danke, Frau Präsidentin.

Ermittlung der kommunalen Winterdienstkosten

Bei der Ermittlung des angemessenen kommunalen Finanzbedarfs sind auch die kommunalen Aufwendungen für die kommunale Pflichtaufgabe „Winterdienst“ berücksichtigt worden. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund kritisiert, dass den Kommunen nur rund 20 Mio. € als Winterdienstkosten zuerkannt werden (vgl. „Thüringische Landeszei- tung“ vom 18. Dezember 2010).

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchem Verfahren und in welcher Höhe wurden die kommunalen Aufwendungen für die Pflichtaufgabe Winterdienst bei der Ermittlung des angemessenen kommunalen Finanzbedarfs ermittelt und fortgeschrieben?

2. Wie bewertet die Landesregierung das nachgefragte Kostenermittlungsverfahren und die Kostenhöhen in Kenntnis der Erfahrungen der Wintersaisons 2009/2010 und 2010/2011?

3. Wie hoch waren in der Wintersaison 2009/2010 bzw. im Haushaltsjahr 2009 die kommunalen Aufwendungen für die Pflichtaufgabe Winterdienst?

4. Welche Veränderungen im nachgefragten Kostenermittlungsverfahren hält die Landesregierung für geboten und wie werden diese begründet?

Es antwortet der Finanzminister.

Wie Sie wissen, setzte die Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen in den jeweiligen Finanzausgleichsjahren 2008, 2009, 2010 und 2011 auf die Ergebnisse einer landesweiten Datenerhebung bei den Kommunen im Jahre 2006 auf. Das ist die Datengrundlage. Seinerzeit wurden die Ausgaben und Einnahmen der Kommunen in den Jahren 2003, 2004 sowie 2005 getrennt nach den einzelnen kommunalen Aufgaben erhoben. Die Einzelheiten der Erhebung sind ausführlich im damaligen Gesetzentwurf, in der Gesetzesbegründung zum Finanzausgleichsgesetz 2008/2009 erläutert. Eine dieser abgefragten Aufgaben ist die Pflichtaufgabe Winterdienst für alle Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, so benennt sich die Kategorie, die hier abgefragt wurde. Entsprechend dem Ergebnis der Datenerhebung konnte für diese konkrete Aufgabe ein korridorbereinigter und hochgerechneter ungedeckter Finanzbedarf, d.h. also Ausgaben abzüglich der aus den Kommunalhaushalten ablesbaren aufgabenbezogenen Einnahmen, in der Höhe von 20 Mio. ermittelt

(Abg. Bergner)

werden; das ist der ungedeckte Anteil in diesem Aufgabenbereich.

Bei der Ermittlung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen wird seit dem Jahr 2008 durch die Veränderung der Verbraucherpreise beginnend ab dem Jahr 2006 diese Entwicklung pauschal berücksichtigt. Das heißt, der damals ermittelte Finanzbedarf wird also preislich fortgeschrieben je Ausgleichsjahr.

Diese Preisgleitklausel führt dazu, dass derzeit nicht mehr lediglich 20 Mio. hier eingestellt sind in das Schlüsselzuweisungssystem, sondern auch der Aufwuchs ist berücksichtigt, so dass im derzeit laufenden Jahr 2011 22 Mio. für diesen Aufgabenbereich in der allgemeinen Schlüsselzuweisungsmasse berücksichtigt wurden.

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Aufgabenbereich nur ein kleiner Aufgabenbereich von vielen ist, nämlich im pflichtigen Wirkungsbereich wurden weitere 107 Aufgaben mit einbezogen und nach der gleichen Kalkulation ermittelt. So erklärt es sich auch, dass ebenfalls im Schlüsselzuweisungssystem weitere Aufwendungen, das ist vielleicht ganz wichtig, der Kommunen für Straßen erfasst worden sind. Da lassen Sie mich anführen, es ist nach dem gleichen System erfasst worden: Straßenbaulasten für Gemeindestraßen, Gehwege und Parkplätze in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - das ist ein bisschen Beamtendeutsch, aber so ist nun mal der Fachbegriff -. Straßenbaubehörde für Kreisstraßen ist abgefragt worden, Straßenbaulasten für Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen bei Gemeinden über 30.000 Einwohner, Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen bei Gemeinden mit über 80.000 Einwohner, Straßenreinigung für alle Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften, Winterdienst für Kreisstraßen außerhalb von Ortslagen, Aufgaben als Straßenbaubehörde für Gemeindestraßen und sonstige örtliche Straßen und schließlich Aufgaben als Straßenbehörde für Kreisstraßen. Das ist also der Kanon der Pflichtaufgaben, die hier mit erfasst worden sind, nachzulesen in der Begründung zum KFA 2009. Insoweit stellt natürlich der Winterdienst, das sollte man sich in Erinnerung rufen, wirklich einen kleinen Teil des im kommunalen Finanzausgleichsystem erfassten Gesamtspektrums von Aufgaben.

Jetzt darf ich zur Frage 2 kommen.

(Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Dürfen Sie!)

Sie haben ja nach den Grundlagen der Erfassung gefragt und ich habe das treu und brav jetzt eben alles erläutert.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das habe ich zwar nicht gefragt, aber Sie können weiterreden!)

Da hätte man vielleicht auch die Begründung durchlesen können, aber so ist es nun mal. Gut, es sind halt 22 Mio.

Ich komme zu Frage 2, das ist die Frage nach den Kostenermittlungsverfahren. Die Landesregierung geht selbstverständlich davon aus, dass nicht nur die Methode der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung, sondern vor allem auch die im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen zur Verfügung gestellten Finanzmittel im Sinne von Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verfassung angemessen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für das Ausgleichsjahr 2011.

Zu Frage 3: Hier geht es noch einmal darum, wie hoch die Erfassung für 2009/2010 war. Die Landesregierung hat die kommunalen Aufwendungen, die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen für die Pflichtaufgabe Winterdienst in der Saison 2009/2010 nicht erfasst. Dies würde ein eigenes Verfahren voraussetzen. Aber wir haben nachgefragt, Herr Kuschel, um Ihnen die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten zu können. Auch das Statistische Landesamt erfasst diese Genauigkeit nicht, sondern es liegen dort Daten für Straßenreinigung vor und der Winterdienst ist ja irgendwie eine Untergruppe. Insofern muss ich darauf verweisen, dass eine Erfassung der aktuellen kommunalen Aufwendungen so nicht vorliegt.

Zu Frage 4: Die bezieht sich darauf, inwieweit wir eine Veränderung der Kosten des Kostenermittlungsverfahrens für nötig halten. Dazu Folgendes: Die Landesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf bei der Kostenermittlung für die Aufgabe Winterdienst. Die insbesondere für die Ausgleichsjahre 2008, 2009, 2010 und 2011 ermittelte angemessene Finanzausstattung der Kommunen versetzte und setzt die Kommunen in die Lage, die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Insofern sehen wir bei der Erfassung der Kosten bei den Pflichtaufgaben auch keinen methodischen Änderungsbedarf. Schönen Dank.

Gibt es jetzt Nachfragen? Es gibt Nachfragen, Herr Minister. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Vorsitzende und danke an meinen Kollegen Herrn Blechschmidt, der dankenswerterweise die Anfrage vorgetragen hat. Herr Minister, können Sie noch einmal kurz erklären, wie Sie in Unkenntnis der Ausgaben für die Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 hier die Behauptung aufstellen können, dass die Berücksichtigung der Winterdienst

(Minister Dr. Voß)

kosten im Zusammenhang mit der Errechnung der Finanzausgleichsmasse angemessen sein kann. Wie viel der von den Kommunen gemeldeten Kosten aus den Jahren 2003 bis 2005, die ja im Jahr 2006 in die Berechnung der Angemessenheit der Kosten eingeflossen sind, sind denn durch die Korridorbildung vom Land nicht anerkannt worden?

Herr Kuschel, ich sehe jetzt keinen Widerspruch, wenn ich sage, die Dinge sind angemessen berücksichtigt. Man muss unterscheiden, dass das Finanzausgleichssystem für die Kommunen ein schematisches System ist, was auf definierten Eckwerten beruht. Wir können nicht immer nach Tagesereignissen schauen, wie sich die Dinge verändert haben. Es ist die Errechnung einer Gesamtmasse auf der Basis standardisierter Größen - Herr Kuschel, da schütteln Sie den Kopf, aber so ist es nun einmal - und die haben Eingang gefunden. Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass Sie bei der einen oder anderen Gemeinde feststellen, aber für diese Aufgabe ist jetzt bei mir nur so viel angekommen. Es ist ja gerade Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, mit der so bemessenen Masse klarzukommen. Was Sie eigentlich im Auge haben, ist ein Erstattungsverfahren, aber das ist das Schlüsselzuweisungssystem gerade nicht. Insofern darf ich auch sagen, die Regeln unseres Kommunalen Finanzausgleichssystems sind die Regeln, die der Verfassungsgerichtshof als positiv und verfassungskonform festgestellt hat. An diese Regeln hat sich das Hohe Haus, das Parlament, die Vertreter der Thüringerinnen und Thüringer gehalten und hat dieses System entwickelt. Insofern, denke ich, reden wir vielleicht auf zwei Ebenen, das mag schon sein, aber die Frage der angemessenen, d.h. der systematischen Berücksichtigung in diesem Rechensystem, das werde ich wohl sagen dürfen.

Herr Kuschel, jetzt muss ich sagen, diese 20 Mio., ich muss mich darauf verlassen, dass dieses damals richtig berechnet wurde, davon gehe ich aus, und wie viel jetzt - 1, 2 Prozent - bei der Korridorbildung nicht berücksichtigt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin aber gern bereit, wenn Sie eine weitere Anfrage vielleicht das nächste Mal haben, schaue ich in den Büchern nach, wie das gerechnet worden ist. Das ist eigentlich gar kein Problem. Ich gehe selbstverständlich von der Richtigkeit der Berechnungen aus. Danke schön.

Ich rufe nun die zweite Frage auf. Es ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Augsten, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/2186.

Vielen Dank.

Aktueller Stand Realisierung EU-Schulobstprogramm in Thüringen

Zusätzlich zu den Fragen in der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Sojka (DIE LINKE) vom 11. Januar 2011 (Drucksache 5/2146) frage ich die Landesregierung:

1. Durch wen erfolgte die Begutachtung und Bewertung der eingereichten Anträge? Welche Kriterien lagen der Entscheidungsfindung zugrunde? Wie stellt sich die territoriale Verteilung (Landkreise) der positiven Bescheide und der Absagen dar?

2. Wann und in welcher Form erfolgte die Information der Einrichtungen, die keinen Zuschlag bekommen haben? Wurden die Ablehnungen begründet? Wenn ja, wie?

3. Wie wurde die in der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Schulobstprogramms und des Freistaats Thüringen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grundschulen und Förderschulen vom 1. September 2010 formulierte Orientierung auf regionale, saisonale und Bioprodukte umgesetzt?

4. Erfolgen parallel zur Versorgung der Kinder mit Obst und Gemüse begleitende Maßnahmen zur Aufklärung im Bereich gesunde Ernährung? Wenn ja, welche und wie werden diese finanziert?

Es antwortet Staatsekretär Dr. Schubert.