Ich denke, die Inhalte sind gesagt. Es sind nur drei Dinge, die mir wichtig sind in der Debatte beizutragen. Punkt 1: Diese Plattform wurde installiert von der Bundesministerin Aigner. Soweit mir bekannt ist, haben wir bis heute eine Koalition bestehend
aus CDU und FDP. Für mich stellt sich die Frage, Herr Koppe, warum Sie den Antrag nicht auf Ihrem Bundesparteitag stellen und ihn in der FDP diskutieren. Vielleicht können Sie dort mehr erreichen, als diesen hier im Thüringer Landtag zu stellen.
Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg auf dem Bundesparteitag mit Ihrem Antrag. Ich denke, dort wäre er richtig angebracht. Ich denke, jeder von uns ist vernetzt in seinen eigenen denkenden Systemen der Parteien, und ich denke, da sollten Sie dies auch anbringen. Das lassen Sie mich bitte hier nur anmerken.
Wir haben uns nicht in die Debatte zu dieser Internetplattform eingebracht. Mir ist nicht bekannt, dass wir im Freistaat Thüringen die einsetzen wollen. Mir bleibt als Schlusswort nur zu sagen, ich schließe mich da Herrn Augsten an, ich hoffe, dass wir solche Plattformen irgendwann einmal nicht mehr brauchen, dass so eine Transparenz herrscht, dass Verbraucher auch wissen, was drin ist und wir nicht googeln müssen, um zu erklären, was drin ist. Dann haben wir Verbraucherschutz umgesetzt, dann sind wir am Ziel und da bitte ich noch einmal alle Parteien, uns hier diesbezüglich zu unterstützen und in den richtigen Gremien daran zu arbeiten. Danke.
Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, im vergangenen Jahr hat sich eine breite öffentliche Diskussion über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die von vielen Verbrauchern als irreführend angesehene Aufmachung bestimmter Lebensmittel entwickelt. Die Kritik hat sich zunächst an den sogenannten Imitaten entzündet. Zum Teil waren die Anschuldigungen berechtigt und es lagen tatsächlich Rechtsverstöße vor. Zu einem erheblichen Teil entsprachen die Lebensmittel jedoch den Kennzeichnungspflichten. Die Deklaration war von den Verbrauchern entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht richtig verstanden worden. Aus dieser Diskussion heraus hat Frau Bundesministerin Aigner die Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die Verbraucher umfassend über die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zu informieren. Gleichzeitig sol
len Erkenntnisse gewonnen werden, welche Praktiken der Untenehmen bei Aufmachung und Kennzeichnung von den Verbrauchern als irreführend empfunden werden, obwohl sie vielleicht noch im Einklang mit den Vorschriften stehen. Zentrales Projekt der Initiative ist ein Internetportal, in dem die Verbraucherinnen und Verbraucher konkrete Produkte benennen können, durch deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Das Internetportal wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen betrieben. Es ist noch nicht in Betrieb. Die Länder waren in die Vorbereitung der Initiative und speziell des Internetportals nicht eingebunden. Beides ist auf Fachebene im Juni vorigen Jahres vorgestellt worden. Grundsätzlich ist eine bessere Information der Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, was Lebensmittelkennzeichnung leisten kann und was von ihr nicht erwartet werden darf, zu begrüßen. Nach hiesigem Kenntnisstand soll die Information im Mittelpunkt des Internetportals stehen. Das europäische Lebensmittelkennzeichnungsrecht geht vom durchschnittlich verständigen und mündigen Verbraucher aus. Der Verbraucher muss deshalb Gelegenheit haben, sich über die Kennzeichnungsvorschriften, die Bedeutung bestimmter Begriffe und die Grundsätze einer nicht irreführenden Aufmachung von Lebensmitteln zu informieren. Der hohe Anteil der Kennzeichnungsmängel an den Beanstandungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigt, dass auch bei Unternehmen in bestimmten Fällen Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Kennzeichnungsanforderungen bestehen. Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass ein Teil der Unternehmen die in einzelnen Produkten interpretationsfähig ausgestalteten Kennzeichnungsvorschriften bis zur Grenze des Legalen auslegen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verspricht sich von dem Internetportal Hinweise darauf, was die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Beachtung des rechtlich vorgegebenen Auslegungsspielraums von einer sachgerechten und informativen Aufmachung und von Kennzeichnung der Lebensmittel erwarten. Es obliegt der betreuenden Verbraucherzentrale und dem auftraggebenden Bundesministerium, dafür Sorge zu tragen, dass die Internetplattform nicht zu einem modernen Pranger gerät, sondern ihrer Zielsetzung entsprechend sachgerecht und rechtsstaatlich einwandfrei betrieben wird. Ich gehe davon aus, dass sich alle Beteiligten ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst sind. Die Landesregierung stellt den Verbraucherinnen und Verbrauchern sachliche und möglichst verständliche Informationen zur Lebensmittelsicherheit und zu den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Verfügung. So weit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist, werden Informationen über nicht sichere Lebensmittel oder andere beson
dere Vorkommnisse im Lebensmittelverkehr auch mit Firmen- und Produktnamen veröffentlicht. Für derartige Informationen gibt es klare rechtliche Vorgaben, die strikt beachtet werden. Einen staatlich finanzierten Pranger wird es in Thüringen deshalb nicht geben.
Bisher besteht meines Erachtens auch kein Anlass, dies bei der Initiative des Bundesministeriums zu befürchten.
Meine Damen und Herren von der FDP, ich muss schon sagen: Sie sind in Regierungsbeteiligung im Bund. Was Sie mit diesem Antrag machen, ist, zumindest sehe ich das so, Sie stellen eine Kollegin des Bundeskabinetts, einer kleineren mitregierenden Partei an den Pranger. Das heißt, Sie wollen über uns auf das Kabinett im Bund einwirken, damit dort andere Dinge passieren, als Sie offensichtlich dort selbst regeln können. Das können Sie einfach von der Landesregierung nicht erwarten.
Wir mischen uns nicht ein und wir wollen auch nicht, dass sich bei uns eingemischt wird von Bundesseite her. Deswegen muss ich als Mitglied der Landesregierung ablehnen, dass wir uns an der Stelle zwischen die Fronten - so kann man das ja militärisch sagen -, zwischen Ihren Ministern und Ministerin Aigner stellen.
Ich denke, um das auch noch einmal zu Herrn Dr. Augsten zu sagen, wir haben uns auch beim Dioxinskandal richtig verhalten, indem wir genau das, was Sie bemerkt haben, auch so umgesetzt haben, nämlich dass wir die Hersteller so lange nicht benannt haben, so lange nicht klar war, ob sie überhaupt Verfehlungen gemacht haben. Wir hätten sie sofort genannt, wenn das der Fall gewesen wäre. Das entspricht, denke ich, auch Ihrem Ansatz zu sagen, diejenigen, die vorsätzlich Verbraucher täuschen, die muss man natürlich öffentlich benennen.
Ich halte das auch für keinen Pranger, sondern das ist einfach Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir lassen uns auch nicht davon irritieren, wenn die geneigte Öffentlichkeit manchmal etwas voreilig ist und sagt, nun sagen Sie mir doch mal den Namen, damit wir da hinterherlaufen können, wenn wir nicht sauber sagen können, dass der Hersteller tatsächlich keine Verfehlung begangen hat. Insofern, denke ich, sind wir in Thüringen beim Verbraucherschutz gut aufgestellt. Wir haben uns ja erst kürzlich sehr ausführlich darüber unterhalten. Ich empfehle der FDP: Fragen Sie doch mal Ihre Minister, vielleicht können die auf Frau Aigner einwirken. Danke.
Danke, Frau Ministerin. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und wir können in die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2286 eintreten. Ausschussüberweisung ist von keiner Fraktion beantragt worden, deshalb stimmen wir unmittelbar über den Antrag ab.
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2286 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 19 a.
Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2287
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Ihnen vorliegenden Antrag fordern wir eigentlich nicht viel. Wir fordern lediglich, dass Betroffene das abrufen können, was ihnen zusteht. Es wird keinen Cent mehr kosten als bisher, sondern wir sind alle aufgefordert, adäquate strukturelle Lösungen für ein komplexes Problem zu finden. Das dürfte aus unserer Sicht auch ohne größere Probleme zu schaffen sein. Einigen wird die Problematik in diesem Haus nicht neu sein. Vor allem denjenigen nicht, die bereits seit Längerem Mitglied dieses Hohen Hauses sind. Einer Fraktion im Plenum dürfte sogar der Wortlaut des Antrags nicht ganz unbekannt sein und von daher eine positive Positionierung durchaus ermöglichen. Wer die Initiativen schwarz-gelber Regierungen auf Landesebene kennt, zum Beispiel in Sachsen oder Schleswig-Holstein, weiß, was ich meine. Ich werbe hiermit dafür, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen und würde mich im Sinne der Sache auf eine angemessene Diskussion und Lösungsansätze im Sinne der Betroffenen freuen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter, für die Begründung des Antrags. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Grob von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, vorab erst mal Dank an die FDP. Sehen Sie, meine Dame, meine Herren, es geht doch.
Der Antrag der FDP-Fraktion auf Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen ist zwar nicht ganz neu und einmalig, aber er ist es wert, eine Unterstützung unsererseits bei der Beseitigung der aufgeführten Hindernisse zu erfahren. Diese Thematik wurde bereits bei der 18. GFMK, Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister usw., besprochen und, wie mir bekannt ist, eine Arbeitsgruppe gebildet. Ebenfalls wurde dieser Antrag im sächsischen Landtag diskutiert. Eine Passage aus einem dieser Redebeiträge könnte ich eins zu eins übernehmen, wenn Sie gestatten, Herr Präsident. Uns ist es in der Debatte besonders wichtig, das Bild in der Öffentlichkeit klarzustellen. Ein Behinderter ist, so die Meinung, auf die Fürsorge der Gemeinschaft angewiesen, ohne seinerseits anderen Menschen gegenüber zur Fürsorge verpflichtet zu sein. Das ist grundlegend falsch. Dieses Bild entspricht eben nicht der Realität. Behinderte Menschen leben in der Mehrheit in Mehrpersonenhaushalten. Sie haben oft einen Lebenspartner sowie Kinder. Sie sind nur geringfügig häufiger ledig als nicht behinderte Menschen. Diese Bevölkerungsgruppe benötigt sehr viel Hilfe und Unterstützung zum Wohle der Eltern, aber auch, und das ist ganz wichtig, zum Wohle der Kinder.
Wenn wir auf die Praxis der bisherigen Regeln eingehen, erzählen behinderte Eltern oft von erheblichen Schwierigkeiten bei der Abfrage nach Möglichkeiten von staatlicher Unterstützung. Es gibt keine klare Regelung, weder im Rehabilitationsrecht oder in der Eingliederungshilfe noch im KJHG. Man redet sogar von Ängsten der behinderten Eltern, Anfragen zu stellen, da man damit vielleicht eine Schwäche aufzeigt, dass man nicht in der Lage sei, seine Kinder allein zu erziehen. Dieser Antrag kann dazu beitragen, das Problem des Zuständigkeitskonflikts zu regeln, bestehende Leistungen zu harmonisieren, die auf der Bundesebene geführten Diskussionen auf Neuausrichtung der Eingliederungshilfe anzuschieben.
Meine Damen und Herren, wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, verdient Förderung und Entlastung. Dies ist auch in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschrieben. Können behinderte Eltern, die mit der Betreuung und Erziehung ihres Kindes verbundenen Aufgaben nicht al
lein erfüllen, haben sie einen Anspruch auf Unterstützung. Um diesen uns von der FDP vorliegenden Antrag zu unterstützen, sollten wir ihn im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ausgiebig diskutieren und Möglichkeiten suchen, eventuell klarstellende Änderungen an bundesrechtlichen Bestimmungen einzufordern.
Zum Schluss darf ich vielleicht noch einmal von mir wie am Anfang aus der Rede zitieren: „Ziel muss es sein, dass Mütter und Väter mit Behinderungen Hilfe erhalten, damit ihnen der Umgang mit ihren Kindern umfassend und selbstbestimmt möglich ist.“ In diesem Sinne, meine Damen und Herren, gute Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, wir sind uns einig, dass Elternassistenz nun wirklich endlich auf den Weg gebracht werden soll und muss. Wir sind uns auch einig, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen.
Meine Vorredner haben bereits erläutert, dass das Thema „Elternassistenz“ nicht ein neues, nicht ein junges Thema ist, sondern seit sehr vielen Jahren von den betroffenen Vätern und Müttern eingefordert wird. Daran macht sich auch die Zeitleiste zu dieser Problematik deutlich. Es wird seit Jahren eingefordert und Politik verschiebt einfach eine Entscheidung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das, so denke ich, können und sollen wir uns auch vor dem Hintergrund - und Herr Grob hat es genannt - der UN-Konvention weiß Gott nicht mehr gefallen lassen.
Ich habe etwas recherchiert und gegoogelt, wie Sie sicher auch, dabei ist mir aufgefallen, dass bereits im Jahr 2005 eine Elterninitiative eine große, breite öffentliche Kampagne gefahren hat, die die Einführung der Elternassistenz gefordert hat. Sie hat sich dafür ausgesprochen, dass Väter und Mütter angemessene Unterstützung bekommen. Das war im Jahr 2005, wir sind im Jahr 2011 und es hat sich bis heute auf Bundesebene - und ich sage es ausdrücklich - noch nichts getan.
Wir haben bereits gehört, dass die verschiedenen Sozialministerkonferenzen oder Gleichstellungsministerkonferenzen bereits im Oktober 2008 sich diesbezüglich unterhalten haben, dass sie gesagt haben, wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Elternassistenz bei Müttern und Vätern mit Behinderungen und sie haben es weiterdelegiert in die 85.
ASMK-Konferenz, wo genau dann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den Weg gebracht worden ist, die bis heute keine Ergebnisse vorgelegt hat.
In Protokollen ist nachzulesen, dass im April dieses Jahres die ersten voraussichtlichen Ergebnisse vorliegen sollen. Da kann ich auch nur wieder Richtung FDP und CDU gemeinsam schauen und sagen, Sie haben im Moment die Regierung in Berlin und Sie hätten - wenn Sie es gemeinsam gewollt hätten - auch da schon in den letzten Monaten das Thema immer und immer wieder auch voranschieben können.
Herr Grob hat gefragt, vielleicht können wir in der Ausschussberatung eine gemeinsame Formulierung finden, die diese Ungleichheiten zwischen der Eingliederungshilfe auf der einen Seite, dem KJHG auf der anderen Seite oder auch die Formulierung im SGB IX zusammenpacken und somit eine unbürokratische Hilfe auf den Weg bringen. Genau diese Formulierung gibt es schon. Es gibt Frau Professorin Dr. Julia Zinsmeister, die genau im Jahr 2006 uns schon Vorschläge unterbreitet hat, wie eine Gesetzesnovelle zugunsten der Eltern, die behindert sind, geregelt werden könnte. Aber auch diese Gesetzesnovelle lag bisher ein bisschen unbeachtet in den Amtsstuben und hat vor sich hingeschlummert.
Ich denke, die Ausschussberatung können wir fortführen. Sie ist notwendig. Ich hoffe, dass wir danach einen noch präziseren Antrag aus dem Ausschuss haben werden, denn dieser Antrag ist etwas formal. Wir können dann diese Vorstellungen, die die Frau Professorin allen mit in das Stammbuch geschrieben hat, mit in einen Antrag nehmen und somit eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, denn ich möchte nicht, dass wir Schlagzeilen, wie sie vor wenigen Wochen die Runde gemacht haben, wieder haben, in denen formuliert worden ist: Gott sei Dank, endlich ist eine Elternassistenz genehmigt worden. Eine Frau, eine körperlich behinderte Mutter von zwei Kindern, hat im Jahr 2006 einen Antrag gestellt auf Elternassistenz. Im Jahr 2010 hatte sie diesen Antrag eingeklagt. Genau das brauchen wir nicht. Wir brauchen Rechtssicherheit, damit eine unkomplizierte, unbürokratische schnelle Hilfe für Eltern mit Behinderungen auf den Weg gebracht wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass jetzt auch die FDP in ihrem Antrag eine Problematik aufgreift, mit der wir uns auch einge