Protokoll der Sitzung vom 15.04.2011

(Beifall CDU, SPD)

Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, auch wenn ich gestehen muss, dass ich mich an dem Geburtstagsgeschenk nicht beteiligen werde, möchte ich trotzdem von dieser Stelle aus die Gelegenheit nutzen und Ihnen alles Gute persönlich wünschen,

(Beifall FDP)

auch Gesundheit, auch Stärke, denn auch die Auseinandersetzung macht durchaus Spaß. Allerdings, meine Damen und Herren, geht es leider an dieser Stelle nicht nur um Spaß, sondern durchaus um ernste Dinge. Ich möchte einen Satz aufgreifen, den Sie gerade gesagt haben, nämlich wir sollen aufnehmen, was an uns herangetragen wird. Ich sage an dieser Stelle auch, dass an mich sehr viel herangetragen wird von Kollegen in meinem eigentlichen Beruf, von Bauingenieuren, von Architekten und von Kollegen aus der Kommunalpolitik, die dort verantwortlich sind für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Da ist die Resonanz eine deutlich andere. Die Resonanz erinnert dann mehr an das, was mehrheitlich in der Anhörung im Ausschuss zu hören war. Sie haben gesagt, Märkte ohne Regeln funktionieren nicht. Ich teile die Auffassung und ich füge hinzu, Märkte mit zu viel Regeln funktionieren erst recht nicht.

(Beifall FDP)

Wir haben bereits im öffentlichen Vergaberecht ich habe das in dieser Debatte schon mehrfach gesagt - eher zu viel und zu unübersichtliche Regeln als zu wenig.

Sie haben sich bei Ihrem Gesetzentwurf ganz eindeutig um eine Folgekostenabschätzung herumgemogelt, und das aus meiner Sicht auch aus gutem Grund. Denn es wird auf das Land, aber eben nicht nur auf das Land - da könnte man sagen, selbst

(Minister Machnig)

Schuld -, sondern auch vor allem auf Städte, Gemeinden und Landkreise ein unabsehbares Ausmaß an zusätzlichen Kosten zurollen, und zwar aus unterschiedlichsten Gründen. Ich werde noch darauf eingehen. Das Ganze, obwohl tatsächlich von den wesentlichen Inhalten des Gesetzes eigentlich eine Minderheit der Unternehmen in Thüringen erfasst wird. Das ist das Gute an der Änderung, die hier vorgelegt worden ist. Ich möchte kurz die Wiedereinführung der Mindestlohnerklärung ansprechen. Das ist keine neue Erfindung. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen, das haben wir viele Jahre lang gehabt, dass wir zu jeder Ausschreibung erst einmal eine ausgefüllte Mindestlohnerklärung mit abfordern, mit abprüfen mussten; sie war das Papier nicht wert, auf dem sie gestanden hat. Deswegen ist sie mit Recht seinerzeit wieder eingezogen worden.

Ich möchte auch auf eine Mär kommen, die heute mehrfach gesagt worden ist, nämlich dass jetzt angeblich mit dem Gesetz die Grundlage geschaffen sei, dass nicht mehr das billigste Angebot genommen würde; dies ist keine andere Formulierung als im Gesetz ist, sie steht bereits längst beispielsweise in der VOB. Es kommt also darauf an - und da teile ich auch Ihre Auffassung -, im Vergabeverfahren auch den Mut zu haben, die entsprechenden Vergabekriterien anzuwenden, und ich denke, darüber sollten wir auch - das halte ich wirklich für wichtig - miteinander diskutieren, wie man vielleicht die Möglichkeit schaffen kann, dass dieser Mut auch gefunden wird, damit die Betroffenen - nehmen wir an die Erfüllungsgehilfen in Form von Ingenieurbüros oder auch die Vergabestellen in den Gemeinden - nicht Angst haben müssen, wegen einer angefochtenen Vergabeentscheidung hinten runterzufallen. Ich denke da möglicherweise an Fördermittelbestimmungen, die bei einem Vergabeverfahren auch Fristen aussetzen. Über solche Dinge sollten wir uns, glaube ich, auch in der Zukunft noch sehr sachlich unterhalten. Denn dort liegt aus meiner persönlichen Erfahrung der Hase im Pfeffer. Es gehört immer eine gewisse Portion Mut dazu zu sagen, ich nehme nicht den Billigsten, weil ich dann nämlich wirklich nachweisen muss, warum ich das nicht getan habe.

(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Machen Sie dazu einen Vorschlag, dann bin ich gern be- reit, darüber zu reden.)

Das war auch nicht als Angriff, sondern als Anregung gedacht, Herr Minister. Da gibt es viel Bedarf aus meiner Sicht.

Ich denke, wenn wir zu den ILO Kernarbeitsnormen kommen, dann diskutieren wir an dieser Stelle nicht darum, dass wir etwa Interesse daran hätten, dass - sagen wir mal - Steinbruchmaterial aus einem Steinbruch aus Indien mit Kinderarbeit kommt. Mei

ne Kritik in allen vorangegangenen Debatten seit November 2009 ist gewesen, dass ich eine Nachweisführung in der Angebotsphase für lebensfremd halte. Solche Kriterien gehören in die Vertragsbedingungen, müssen im Rahmen der Bauüberwachung überprüft werden. Aber in der Angebotsphase kann es nicht durchgeführt werden, wird es nicht funktionieren.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das ist aber falsch. Sie wissen doch, was im Angebot stehen muss.)

Frau Ministerin, ich werde Ihnen das auch gleich noch erläutern.

Ähnlich ist die Definition der ökologischen Kriterien, die in das Leistungsverzeichnis gehören, und zwar so definiert, dass sie eindeutig definiert sind. Das ist, was im Gesetz steht, aus meiner Sicht nicht vergabesicher. Wenn die Überprüfung der Kalkulation in § 10 nach wie vor gefordert wird, dann ist das aus meiner Sicht a) praxisfremd und b) auch noch nicht sinnführend. Denn wenn wir jetzt feststellen anhand eines Bieterspiegels, dass einzelne Einheitspreise deutlich abweichen, dann müssen diese einzelnen Einheitspreise überprüft werden. Ich glaube, das ist der sinnführendere Weg, weil man dann nämlich anhand der konkreten Stellen die Ausreißer sieht, die überprüft werden müssen. Eine komplette Kalkulation innerhalb der Zeit überprüfen zu wollen, die für eine Angebotsüberprüfung zur Verfügung steht, das kann keiner leisten, das wird auch nicht funktionieren. Der bisherige Weg, anhand eines Bieterspiegels das zu tun, ist praxisnäher und wird auch künftig besser zum Ergebnis führen.

(Beifall FDP)

Es ist angesprochen worden die Frage der Kontrollen, Einblicke in Lohnabrechungen und Nachauftragnehmerverträge. Da teile ich die Auffassung, die Kollege Adams hier vorgeführt hat. Ich glaube, dort ist einfach weit über das Ziel hinausgeschossen worden, meine Damen und Herren.

Wenn wir über die Sanktionen sprechen, die Sie eingeführt haben, dann halte ich es auch für viel zu weit über das Ziel hinausgeschossen, den Hauptauftragnehmer die Sanktionen tragen lassen zu wollen, die ein mögliches Vergehen auch durch Nachauftragnehmer nach sich zieht, wo er möglicherweise nur begrenzt die Chance der Einflussnahme darauf hat.

Ich will noch einmal - damit komme ich dazu, den Kreis zu schließen - auf die Zeit kommen, die zur Überprüfung von Angeboten und zur Vergabe zur Verfügung steht. Wir haben eine Bindefrist von 30 Tagen. Wenn ich von den 30 Tagen die sieben Tage abziehe, die jetzt im Gesetz stehen als Informationsfrist, dazu noch einmal zwei Tage Postweg,

dann sind 21 Kalendertage übrig inklusive Samstag und Sonntag, die dafür bleiben, sämtliche Angebote auszuwerten, zu prüfen, einen Vergabevorschlag zu erarbeiten und dann die Sitzung der entsprechenden Gremien durchzuführen. Das wird nicht funktionieren und das wird uns vor die Tatsache stellen, dass mit diesem Gesetz in Thüringen zunehmend öffentliche Vergaben gegen den Baum gehen werden. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, wenn dieses Gesetz heute dieses Haus verlässt, ist das ein schlechter, ein trauriger Tag für Thüringen. Danke schön.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Hausold zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aus der Debatte heraus doch noch ein paar Anmerkungen machen. Es ist selbstverständlich, auch von meiner Seite aus wünsche ich unserem Kollegen Gerhard Günther alles Gute, es ist hier mehrfach gesagt worden und das sehe ich genauso. Ich will an der Stelle einmal gar nicht auf seine Arbeit im Zusammenhang nur mit dem Vergabegesetz eingehen, aber ich will - Herr Heym, das würde ich auch Ihnen gern noch einmal sagen, weil wir in der letzten Debatte darüber einmal gesprochen haben - schon sagen, dass wir zu diesen wie zu anderen Fragen im Wirtschaftsausschuss mittlerweile ein sehr sachliches, oft natürlich logischerweise kontroverses, aber, denke ich, gutes und vernünftiges Arbeiten haben. Das ist meiner Meinung nach auch solchen Mitgliedern des Ausschusses wie Herrn Günther sehr zuzuschreiben. Das möchte ich an der Stelle noch einmal deutlich sagen.

Herr Minister, ich schätze Sie, das kann ich so zurückgeben. Ich schätze auch viele Ihrer Positionen, naturgemäß selbstverständlich nicht alle. Ich will noch einmal eingehen auf diese Frage mit dem Europarecht. Sicherlich haben wir eine Differenz in den Fragen, dass wir sagen, dieses Europarecht ermöglicht mehr nationalen Spielraum als Sie das im Augenblick sehen. Ich bin auch gern bereit, darüber weiter zu debattieren. Nur ist natürlich die Frage auch immer eine im politischen Raum. Diese Tatsachen sind seit 2009 bekannt. Da, verehrter Kollege Wolfgang Lemb - ich habe vorhin weniger auf Positionen der SPD abgehoben in meiner Rede - muss ich schon noch einmal sagen, mit dem, was ich heute sage, muss ich morgen tun. Auch Sie haben das sinngemäß gesagt. Fakt ist eben, Ihr Spitzenkandidat in der Landtagswahl hat noch im Herbst ganz deutlich gesagt, dass „er ein Thüringer Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge auf den Weg bringen soll“. Ich zitiere weiter: „Damit soll für

öffentliche Aufträge ein eigener Mindestlohn als eine Schutzgrenze gelten.“ Und noch weiter: „Wir beginnen bei öffentlichen Aufträgen und wollen Vorbild für alle Wirtschaftsbereiche sein, auf existenzsichernde Löhne zu achten.“ Dazu muss ich sagen, entweder hatte europarechtliche Regelungen betreffend der heutige Herr Minister Matschie damals eine ganz andere Sicht der Dinge oder die Frage war mehr eine propagandistische Angelegenheit.

Ich sage das deshalb immer wieder, weil das, wie dargelegt, mit dem Grundproblem zu tun hat, was sagen wir heute und was realisieren wir morgen in der Politik. Unsere Auffassung ist - da können wir uns gern weiter streiten -, die Möglichkeiten wären weitergehende auch im Sinne dieser Ausführungen von Christoph Matschie aus dem Herbst 2009 gewesen. Ich sage noch mal: Wir werden nicht gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, weil wir in vieler Hinsicht der Auffassung sind, dass er in die richtige Richtung geht. Aber eine politische Debatte muss auch weiter erkennbar sein in diesem Land. Unsere Zielstellung ist, eine weitergehende Regelung zu finden.

(Beifall DIE LINKE)

Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Kemmerich noch einmal zu Wort gemeldet. Es sind noch 4 Minuten Redezeit für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, ich hatte schon gesagt, das Mittelstandsfördergesetz ist es zwar vom Inhalt und vom Regelungsgehalt her nicht unbedingt wert, aber mir ist es wert, darüber noch einmal separat zu reden, weil jetzt eine durchaus beachtliche Tatsache geschaffen wird, die man auch separat würdigen oder zumindest besprechen sollte. Zunächst ist es geschafft worden, das Vergabegesetz in einen unnützen - über den sprachen wir - und einen unbrauchbaren Teil - darüber sprechen wir jetzt - zu teilen.

Dieses Gesetz ist inhaltlich leer, nett zu lesen. Ich kann durchaus sagen, das liberale Herz freut sich über viele Inhalte, die hier niedergeschrieben worden sind. Aber wo ist der Regelungsgehalt? Wir wollen die Regierung ausdrücklich an diesen mittelstandsfreundlichen Formulierungen in der nächsten Zeit messen und begrüßen sowie anerkennen, dass im Rahmen der zukünftigen Wirtschaftsförderung die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Mittelstandsbericht, der uns vor wenigen Wochen vorgelegt worden ist, gezogen wurden. Aber auch das ist aus allen Fraktionen öfters zitiert worden, zum Beispiel von Herrn Adams oder Herrn Lemb. Wir sollten den hehren Worten auch Taten folgen lassen und Kultur der Selbständigkeit fördern. Das ist

(Abg. Bergner)

ein hehrer Satz und wir werden sicher in den nächsten Jahren vieles abfragen können, ob es tatsächlich passiert.

In § 4 sind mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen eingefordert. Hier freuen wir uns, dass zumindest die Kleinbetriebsregelung von 25 hineingekommen ist. Ganz anders sieht es aber aus mit Vorrang privater Leistungen, den werden wir heute beschließen. Was heißt Vorrang privater Leistungen? Im Gesetz steht, die öffentliche Hand soll vorbehaltlich spezifischer Regelungen für ihre wirtschaftliche Betätigung wirtschaftliche Leistungen nur dann erbringen, wenn sie von privaten Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erbracht werden können. Was ist mit der LEG und der neuen Richtlinie „Thüringen-International“? Hier werden sechs zusätzliche Stellen geschaffen, die direkt wettbewerbsverzerrend in die Privatwirtschaft hineinreichen,

(Beifall FDP)

wo private Dienstleister diese Dienstleistungen nicht nur ebenso, sondern in meinen Augen viel effizienter erbringen können.

(Beifall FDP)

Was ist mit ThAFF, der Nachfolgerin von UFaS? Auch hier wird eine wettbewerbsverzerrende Doppelstruktur geschaffen, die wieder in den privaten Leistungswettbewerb für die Erbringung von mittelständischen Unternehmensdienstleistungen eingreift.

(Beifall FDP)

Wie gesagt, Worten Taten folgen lassen. Was ist mit den GuW-Plus-Nachfolgeregelungen? Ich weiß, die sind in Arbeit, aber bis heute sind sie nicht in Stellung gebracht. Viele Mittelständler, die auf das erfolgreiche Programm der letzten Jahre in den ersten Monaten des Jahres 2011 zurückgreifen wollten, konnten das bis jetzt nicht. Messeförderung Inland - was ist mit der GuW-Richtlinie, die viel zitierte? Ist sie mittelstandsfeindlich oder -freundlich? Herr Machnig, Sie wetzen schon den Stift. Ich bin gespannt, was Sie uns Erhellendes sagen wollen. Beteiligung von Unternehmen und Interessenverbänden, § 12. Ich will das nicht wiederholen von eben. Sie haben alle beteiligt. Nur insofern, Sie haben Sie vielleicht angehört, nur nicht zugehört, geschweige denn daraus Schlüsse gezogen; Worten Taten folgen lassen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 1 a, b und c. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Als Erstes stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in zweiter Beratung ab. Ich verweise darauf, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt und wir direkt über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dort haben wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2570 abzustimmen. Ist das ein Geschäftsordnungsantrag?

Namens meiner Fraktion möchte ich zu diesem Änderungsantrag Einzelabstimmung für den Punkt 1 und Blockabstimmung zu den Punkten 2 bis 9 beantragen. Für den Punkt 1 möchten wir eine namentliche Abstimmung beantragen.

Dann stimmt dieser Antrag aus der antragstellenden Fraktion des Änderungsantrags mit dem Antrag der FDP-Fraktion überein, die genauso beantragt hat, Punkt 1 einzeln abzustimmen und die Punkte 2 bis 9 im Block. Ich sehe, wir haben damit eine große Einheit der Wünsche erzielt und wir stimmen nun einzeln ab über den Punkt 1. Ich ergänze dazu, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses in namentlicher Abstimmung möchte. Ich bitte, dass zu diesem Punkt 1 aus dem Änderungsantrag in Drucksache 5/2570 die Stimmkarten eingesammelt werden.

Ich nehme an, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben, und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Punkt 1 aus dem Antrag in Drucksache 5/2570 vor. Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 13 gestimmt, mit Nein 59. Es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage 1). Damit ist die Nummer 1 aus diesem Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun in offener Abstimmung und im Block zu den Punkten 2 bis 9 aus dem eben benannten Antrag. Wer den Punkten 2 bis 9 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion