Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

2. Inwiefern gab bzw. gibt es Positionierungen zur unter Frage 1 angesprochenen Fragestellung vonseiten der betroffenen Personengruppe bzw. deren Personal- bzw. Interessenvertretungen sowie Berufsverbänden und wie geht die Landesregierung damit um?

3. Welche Position vertritt die Landesregierung zu der auch von Berufsverbänden erhobenen Forderung der Einführung bzw. Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Gestaltung der Besoldung von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten?

4. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für den Fall einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für die Personengruppe der Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Thüringer Landesdienst?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Beratungen der Landesregierung über die anstehende Besoldungserhöhung, die im Übrigen auch alle anderen Beamten des Landes und der Kommunen betreffen wird, sind noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen Äußerungen von vielen Personalvertretungen und Berufsverbänden zu diesem Thema vor. Diese werden bei der Entscheidung über eine Besoldungserhöhung für die Jahre 2011 und 2012 eine angemessene Berücksichtigung finden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht zu dieser Forderung derzeit keinen Handlungsbedarf. Die gerade stattfindende Justizministerkonferenz berät al

lerdings über einen von den Justizministerien der Länder erstellten Bericht zum Thema „Entwicklung der Besoldung und Versorgung nach der Föderalismusreform I“. Dieser Bericht, so hat das Thüringer Justizministerium mitgeteilt, belege die bereits wenige Jahre nach der Föderalismusreform eingetretene teilweise erhebliche Spreizung des Besoldungsniveaus zwischen den Ländern und dem Bund. Die Landesregierung wird sich mit dem Ergebnis dieses Berichts zu gegebener Zeit beschäftigen und daraus Schlussfolgerungen für die Positionierung Thüringens zu diesem Thema ziehen. Sie wird dabei unter anderem zu beachten haben, dass eine bundeseinheitliche Besoldung von Richtern eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzt und vor dem Hintergrund, dass Staatsanwälte auch Beamte sind, die Frage nach einer einheitlichen Besoldung aller Beamten aufwirft.

Zu Frage 4: Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung dieser Berufsgruppe würde zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. € verursachen.

Ich danke Ihnen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen eine Aussage durch die Landesregierung bekannt, dass noch im Monat Mai die Tariferhöhung von 1,5 Prozent gezahlt werden soll bzw. auch eine Einmalzahlung von 360 €?

Nein.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 2721.

agra 2011 in Leipzig: Beteiligung der Thüringer Landesregierung

Vom 5. bis 8. Mai 2011 fand in Leipzig die agra 2011 statt. Die mitteldeutsche Landwirtschaftsausstellung verfügt nicht nur über eine lange ostdeutsche Tradition, sie entwickelt sich durch ein ansprechendes Messekonzept zunehmend zu einer wichtigen Leistungsschau der Agrar- und Ernährungswirtschaft Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts. Dies sind sicher Gründe dafür, dass

sich nicht nur zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Thüringen in Leipzig einfanden, sondern dass neben den Präsidenten der drei Landesbauernverbände auch die Agrarminister Sachsens und Sachsen-Anhalts sowohl die Eröffnung der agra als auch das agrarpolitische Fachforum bestritten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung misst die Thüringer Landesregierung der mitteldeutschen Landwirtschaftsausstellung für die Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft bei?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ihre Präsenz bei derartigen Veranstaltungen Ausdruck der Wertschätzung nicht nur der ausstellenden Betriebe, sondern der Branche insgesamt ist?

3. Wie beurteilt sie vor dieser Einschätzung die Teilnahme der Thüringer Landesregierung vor allem an der Ausstellungseröffnung und am agrarpolitischen Forum?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die agra ist eine bedeutende Fachmesse für den Agrarbereich in Mitteldeutschland, die sich seit Jahren auf der neuen Messe in Leipzig etabliert hat. Sie bietet insbesondere dem Fachbesucher als auch dem interessierten Laien ein hohes Maß an Wissensvermittlung. Die Wertschätzung der Landesregierung gegenüber der agra wird unter anderem daraus deutlich, dass der turnusmäßige Wechsel in der Schirmherrschaft auch durch die Ministerpräsidentin Thüringens wahrgenommen wird.

Zu Frage 2: Ja, diese Einschätzung wird geteilt.

Zu Frage 3: Die Thüringer Landesregierung war durch den Abteilungsleiter Landwirtschaft, Markt, Ernährung und den Referatsleiter für Agrarökologie, Marktstruktur und nachwachsende Rohstoffe des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz sowie den stellvertretenden Präsidenten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vertreten. Eine Vertretung auf Minister- oder Staatssekretärsebene wäre zwar wünschenswert gewesen, war aber aus terminlichen Gründen nicht möglich. Ich persönlich habe mich am 5. Mai einer mehrstündigen Kieferoperation unterzogen, die mich auch in den nächsten Tagen

(Staatssekretär Dr. Spaeth)

dienstunfähig gemacht hat, und mein Staatssekretär musste meine und seine Termine gleichzeitig koordinieren. Herzlichen Dank.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2729.

Drohender Abriss der Bauhausvilla Wolff in Erfurt, Regierungsstraße 43 - nachgefragt

In der Regierungsstraße 43 in Erfurt befindet sich das o.g. Baudenkmal aus der Zeit des Bauhauses. Mit der Drucksache 5/250 wurden zu diesem Sachverhalt bereits einige Fragen gestellt. Die untere Denkmalschutzbehörde strebte nun im Rahmen eines Organklageverfahrens vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Verpflichtung zur Erteilung einer Abrissgenehmigung durch die obere Denkmalschutzbehörde an. Das Gericht hat die Klage jedoch nicht angenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand zur Villa Wolff?

2. Welche Bedeutung hatte die Stellungnahme der Fachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) für die Entscheidung der oberen Denkmalschutzbehörde (Landesverwaltungsamt), die Landeshauptstadt Erfurt zur Erteilung einer Abrissgenehmigung aufzufordern?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Villa Wolff und hat die obere Denkmalschutzbehörde alle Aspekte der Wirtschaftlichkeit geprüft, hier z.B. die Nutzbarkeit des Grundstücks für einen zusätzlichen Neubau, das Vorhandensein eines Kaufinteressenten und Weiteres?

4. Vor dem Hintergrund des denkmalfeindlichen Charakters des § 7 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz bitte ich die Landesregierung zu beurteilen, ob sich aus dem Beispiel der Villa Wolff nicht ein dringender Handlungsbedarf zur Änderung des o.g. Paragraphen ergibt.

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Deufel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten

Adams beantwortete ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Gericht hatte in der Sache darauf hingewiesen, dass der Stadt Erfurt das für die Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. Daraufhin hat die Stadt Erfurt die Klage zurückgenommen und die Kosten des Rechtsstreits übernommen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat sodann mit Schreiben vom 14. April 2011 einen Widerspruchsbescheid mit präzisiertem Tenor erlassen. Danach hat die Stadt Erfurt die Verpflichtung, eine Abrissgenehmigung zu erlassen.

Zu Frage 2: Die Stellungnahme der Fachbehörde ist in die erforderliche Ermessensentscheidung eingeflossen.

Zu Frage 3: Die Villa Wolff wurde als Kulturdenkmal im März 2004 in das Thüringer Denkmalbuch eingeschrieben. Ausführliche Darstellungen und Begründungen der Denkmaleigenschaft erfolgte mit Gutachten des Thüringer Landesamts für Denkmalschutz und Archäologie im Juli 2006. Ebenfalls im Jahr 2006 wurde über die Bedeutung des Objekts für den Wohnungsbau der Moderne im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts publiziert.

Zur zweiten Teilfrage: Ja, es wurden alle notwendigen Aspekte geprüft. Dazu gehörte jedoch nicht die Prüfung der Nutzbarkeit des Grundstücks für einen zusätzlichen Neubau, da es hierfür einer Planungsunterlage bedurft hätte. Ein solcher Neubau wurde auch im Widerspruchsverfahren nicht thematisiert, da die Erhaltungs- und Bewirtschaftungskosten des Denkmals aus den Erträgen oder dem Gebrauchswert gedeckt werden müssen.

Zu Frage 4: Nein, dieser Handlungsbedarf besteht aus unserer Einschätzung nicht. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, muss bei der Beeinträchtigung des Eigentums stets die Verhältnismäßigkeit der Belastung des Eigentümers in die Entscheidung einfließen. Dies kann nur in der Art und Weise erfolgen, dass im Einzelfall eine Abwägung der betroffenen Interessen erfolgt. Danke.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich möchte zu der Antwort zu Frage 3 noch einmal kurz nachfragen. Wenn ich Sie akustisch richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, Sie haben das Vorliegen eines Kaufinteresses nicht gewürdigt. Das habe ich richtig verstanden?

Das ist nicht geprüft. Ich kann Sie aber orientieren, dass es ernsthafte Kaufinteressenten …

(Minister Reinholz)

Gut, dann habe ich Sie richtig verstanden, dann würde ich jetzt gern die Frage stellen.

Die zweite Frage.