Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Die zweite Frage.

Die akustische Nachfrage. Gut dann lassen wir es bei der einen Frage. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich ganz kurz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich sehr hohe Hürde benannt, wann aus wirtschaftlichen Gründen ein Denkmal abgerissen werden darf oder im Umkehrschluss so hatte es das Bundesverfassungsgericht formuliert - wann das überhaupt erlaubt sei, jemandem diese Abrissgenehmigung zu verweigern. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu aus: „Wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann, wird dessen Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt.“ Dann kommt, das überspringe ich hier, und das Bundesverfassungsgericht schließt, wenn dem so ist: „Die Rechtsposition des Betroffenen nähert sich damit einer Lage, in der sie den Namen Eigentum nicht mehr verdient. Die Versagung einer Beseitigungsgenehmigung ist dann nicht mehr zumutbar.“

Allein aus Würdigung dieses Urteils heraus hätten Sie doch bei ordentlicher Prüfung eine Verwertung durch Verkauf prüfen müssen. Warum hat das Land das nicht getan?

Ich muss mich jetzt auch kurz korrigieren. Herr Adams, das ist mir sehr peinlich. Ich habe zu rasch geantwortet. Nicht geprüft - das hatte ich Ihnen vorhin gesagt - worden ist die Nutzbarkeit des Grundstücks für einen zusätzlichen Neubau. Das ist das, was nicht Gegenstand der Prüfung war. Ansonsten sind die Aspekte, die angefordert sind, geprüft worden. Ich kann Ihnen auch dazu mitteilen, dass ernsthafte Kaufinteressenten nicht bekannt sind. Es gab ein angebliches Interesse der evangelischen Kirche, das sich nicht bestätigt hat. In der mündlichen Verhandlung hat die Eigentümergemeinschaft die Villa der Stadt Erfurt zum Kauf angeboten, die dieses Angebot wegen fehlender Haushaltsmittel abgelehnt hat. Ich wollte das einfach noch einmal richtigstellen und entschuldige mich für die voreilige Antwort im ersten Teil.

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt noch eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wenn es jetzt von den Eigentümern einen Antrag auf Abriss gibt, dann gibt er ja zu, dass die Immobilie für ihn keinen Vermögenswert mehr darstellt. Wenn es dann ein Angebot an die Stadt Erfurt gibt, wieso stellt sich dann eine haushaltsrelevante Frage für ein Eigentum, das nichts mehr wert ist?

Ich sehe mich von dieser Stelle aus weder in der Lage noch überhaupt gehalten, zu derartigen Bewertungsfragen Stellung zu nehmen, Herr Abgeordneter.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch Abgeordnete Schubert.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, angenommen, die Stadt Erfurt verweigert trotzdem den Abriss, würden Sie denn zustimmen, dass es dann einer gerichtlichen Klärung bedarf, die in dem Falle auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zurückgreift?

Ich kann festhalten, dass ich Ihnen Auskunft erteilt habe, dass es eine solche gerichtliche Klärung gegeben hat und dass die Stadt Erfurt auf Basis dieser Gerichtsentscheidung einen neuen Bescheid des Landesverwaltungsamts erhalten hat.

Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere rechtliche Würdigungen kann ich hier nicht angeben.

Damit sind die Fragemöglichkeiten erschöpft, genauso wie der Zeitplan der Fragestunde. Ich will noch darauf hinweisen, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen schriftlich innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Fragestunde, also ab heute, durch die Landesregierung beantwortet werden.

Mit dieser Bemerkung schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgabe nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2517 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/2712

ZWEITE BERATUNG

Zunächst hat die Abgeordnete Künast aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit das Wort zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes als Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/2517 wurde in der 52. Plenarsitzung am 14. April 2011 eingebracht. Dort wurde einheitlich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlossen. In einer Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15. April 2011 wurde die schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände mit verkürzter Frist bis 6. Mai 2011 beschlossen. In der 18. Ausschuss-Sitzung am 12. Mai 2011 fand die zweite Beratung und Auswertung der Anhörung statt. Die Probleme der Spitzenverbände lagen vorrangig im finanziellen Bereich. Daher nahmen an der Beratung neben der Thüringer Sozialministerin Heike Taubert auch Vertreter des Finanzministeriums teil. Im Ergebnis der gemeinsamen Beratung wurde die Annahme des Antrags mehrheitlich beschlossen. Danke.

Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben es von der Berichterstatterin Frau Künast gehört, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt die Annahme des Gesetzes. Als das Gesetz hier eingebracht wurde,

hat Frau Ministerin Taubert die Dringlichkeit begründet. Wir haben als GRÜNE gesagt, natürlich ist die Dringlichkeit gegeben aufgrund Bundesgesetzgebung, natürlich handelt es sich vor allem um eine formale Angelegenheit. Dennoch werden wir uns heute enthalten. Ich möchte an dieser Stelle gern begründen warum. Denn dieses Gesetz, das hat die schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gezeigt, birgt finanzielle Risiken für Thüringen. Diese finanziellen Risiken konnten - obschon wir als GRÜNE im Ausschuss darauf gedrungen haben, diese Anhörung zum Anlass zu nehmen, noch einmal den Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Thema zu behelligen -, letztlich nicht ausgeräumt werden. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass nicht ausgeräumt werden konnte - die Stellungnahme des Landkreistags und auch die des Gemeinde- und Städtebunds haben das gezeigt -, wie genau diese 15 Mio. € ausgereicht werden und was der Verwaltungsaufwand der Landkreistag sprach von einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand - konkret für die Kommunen bedeutet. Hinzu kommt noch ein anderes Argument: Der Gemeinde- und Städtebund hat die Unterfinanzierung beim flächendeckenden Angebot bei der Mittagessenversorgung angesprochen. Da wurde ein bundesweiter Durchschnitt errechnet. Man muss sagen, zum Glück haben wir in den ostdeutschen Bundesländern ein deutlich besseres Angebot bei der Mittagessenversorgung. Das hat die Bundesregierung nicht berücksichtigt. Das ist ein Punkt, der uns auch noch mal zum Nachdenken gebracht hat. Unser Vorschlag, das Ganze noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren, hat leider keine Mehrheit gefunden. Deswegen begründe ich hier unsere Enthaltung einfach mit dem finanziellen Argument. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Rahmen des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes ist eine Anhörung durchgeführt worden. Das ist nun mehrfach schon angesprochen worden. Es ist, und da gebe ich Kollegin Siegesmund recht, im Wesentlichen eine fiskalische Diskussion, die noch geführt wird von den kommunalen Spitzenverbänden. Inhaltlich sind sie mit der Übertragung der Aufgaben und auch mit der Ausgestaltung einverstanden. Die Dringlichkeit ist auch von der Ministerin sehr deutlich begründet worden, weil nämlich dieses Gesetz rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten soll. Insofern ist hier auch Eile geboten und ent

(Vizepräsident Gentzel)

sprechender Handlungsbedarf. Noch einmal zum Hintergrund: Der neue § 6 b ist Grundlage dafür, dass auch Empfängerinnen von Wohngeld und Kinderzuschlag Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Wir haben dieses, wie gesagt, im Sozialausschuss diskutiert, auch bewertet, was die kommunalen Spitzenverbände dazu gesagt haben. Diese stehen einer Übertragung der Aufgabe nach § 6 b BKGG im eigenen Wirkungskreis grundsätzlich offen gegenüber, wollten aber nicht zustimmen, weil sie davon ausgehen, dass ein finanzielles Risiko für die kommunale Ebene verbleibt. Die Landesregierung hat auch begründet, dass sie dieses anders sieht und dass Gelder, die notwendig sind, ausreichend eingestellt sind. Ich möchte mir an dieser Stelle weitere Bewertungen dazu ersparen, weil wir auch heute noch einmal sehr ausführlich über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Thema Bildungsund Teilhabepaket diskutieren. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil Eile geboten ist und weil die Landesregierung deutlich gemacht hat, dass aus derzeitiger Sicht die finanzielle Situation entsprechend den Bedingungen zur Verfügung gestellt bzw. die finanzielle Ausstattung gegeben ist. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Koppe von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines vorweg: Wir werden, genau wie im Ausschuss, dem Gesetzentwurf zustimmen. Das ist klar, das hat etwas mit der Dringlichkeit zu tun. Das hat auch damit etwas zu tun, dass auch die Städte und Kommunen Klarheit haben. Ich bin ein kleines bisschen schon bei Ihnen. Der fiskalische Gesichtspunkt ist der einzige, der noch nicht ganz geklärt ist. Aber vielleicht müssen wir auch einen Zeitraum vergehen lassen, um dann zu evaluieren, ob es so funktioniert, wie es funktionieren soll, oder ob man an der einen oder anderen Stelle noch eingreifen muss.

Es gab nicht ohne Grund im Sozialausschuss einen breiten Konsens für diesen Gesetzentwurf. Denn es wird hiermit sichergestellt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird. Der neu aufgenommene § 6 b Bundeskindergeldgesetz - auch das ist schon genannt worden - ist darüber hinaus Grundlage, dass Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag für die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten.

Als Ergebnis lässt sich also festhalten, dass mit dem Hartz-IV-Kompromiss auf Bundesebene und den durch die Bundesregierung zusätzlich bereitgestellten Mitteln im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nunmehr bei möglichst vielen Menschen ankommt, die es auch benötigen. Gut ist aus unserer Sicht vor allem, dass es die Kommunen und die Kreise sind, die um den besten und effizientesten Weg bei der Ausgestaltung ringen werden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass wir uns demnächst hier im Plenum wieder treffen und darüber debattieren werden, welche der unterschiedlichsten Modelle der Kreise und Kommunen die besten wären. Genau das ist auch unser Credo, was wir im Übrigen auch bei Optionskommunen schon einmal angesprochen hatten, nämlich der Wettbewerb um die beste Umsetzung im Sinne der Betroffenen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Landesgesetzgeber sind wir im Augenblick in einer besonderen Situation. Wir stimmen heute über eine gesetzliche Zuständigkeit ab, die uns vom Bundesgesetzgeber übertragen wurde, obwohl die Zuständigen, die Kommunen, schon danach handeln. Darum, meine Damen und Herren, ist Eile geboten, damit dieser etwas komplizierte Zustand endlich die notwendige Rechtsbasis erhält. Sie kennen ja alle den Werdegang des Bundesgesetzgebungsverfahrens. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste zuerst ein Gutachten erstellt werden, die Gesetzesvorlage und der Beschluss im Bundestag folgten, der Bundesrat lehnte ab, rief den Vermittlungsausschuss an, erste Vermittlung scheiterte, zweite Vermittlung war erfolgreich, Gesetz tritt Ende März rückwirkend zum Januar in Kraft. Und nun waren wir am Zuge und das ist sehr schnell geschehen. Da es zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zu keiner Einigung kam, wurde der Gesetzentwurf an den Sozialausschuss überwiesen und von uns auch eine Anhörung nochmals beschlossen und durchgeführt. Im Ergebnis - und das wurde bereits gesagt - stimmten beide Spitzenverbände grundsätzlich der Übernahme der Aufgabe, die Leistungen an die Leistungsberechtigen auszureichen, zu. Der Gemeinde- und Städtebund als auch der Landkreistag beanstanden jedoch in für mich unterschiedlicher Intention die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen. Der Landkreistag beschreibt dabei - und das möchte ich auch hier sagen - ziemlich drastisch, dass ein Fehler bei der Er

(Abg. Pelke)

mittlung der Anzahl der Betroffenen vorliegt, wonach eine finanzielle Differenz immerhin von 15 Mio. € für die Landkreise entstehen würde. Er hat auch einen Änderungsvorschlag unterbreitet. Wir haben darüber diskutiert und überlegt, wir werden uns diesem Änderungsvorschlag nicht anschließen. Denn, meine Damen und Herren, für die Thüringer Kommunen gilt aufgrund unseres Verfassungsgerichtsurteils und der Situation in Thüringen das Konnexitätsprinzip. Es ist für uns vorgegeben. Bei einer Aufgabenübertragung heißt das, die notwendigen Kosten sind abzüglich der Einnahmen zu erstatten. Das bedeutet, wenn eine Differenz entsteht und diese festgestellt wird, ist diese dann zu ermitteln und im Nachhinein zu erstatten. Aber nicht zuletzt hilft hier ein Blick in die Kommunen. Bei einer Rücksprache bei meiner eigenen Kommune und das wird der eine oder andere von Ihnen genauso gemacht haben - erhielt ich konkret die Antwort: Wir kommen mit dem Geld aus, man muss das gesamte Paket sehen. Darüber hinaus deutet sich an, dass einzelne Teile der Leistungen des Bildungspakets nicht in vollem Umfang abgefragt werden und damit das Geld auch nicht in der Weise ausgeschöpft wird. Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehen das gesamte Paket, wir wollen dem Bildungs- und Teilhabepaket nun auch endlich landesrechtlich den Weg ebnen, damit unserer Aufgabe als Abgeordnete gerecht werden, wir stimmen heute dem Gesetz zu. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache und wir treten ein in die Abstimmung.

Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/2517 in zweiter Beratung ab. Wer für den von mir genannten Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich frage noch einmal: Wer will diesem Gesetzentwurf zustimmen, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Danke. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 in den Teilen

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung demokratischer Rechte) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2672 ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2673 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, dazu die Abgeordnete Berninger.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, parteiübergreifend wird immer von mehr Teilhabe gesprochen. Aber jeder meint etwas anderes und da möchte ich die Frage an Sie stellen: Wenn Sie von mehr Teilhabe sprechen, was genau meinen Sie damit und wie wollen Sie es umsetzen oder wie setzen Sie es um? Ich will einmal zwei Beispiel benennen, wie man von Teilhabe sprechen kann, aber sie dann nicht praktiziert. Im Saale-Holzland-Kreis beispielsweise wird die Erarbeitung eines Leitbildes beschlossen, aber ohne die im Kreistag vertretenen Fraktionen zu beteiligen. Ein Beispiel hier im Landtag: Im Rahmen der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes werden die Bürgerinitiativen zwar umfänglich angehört, aber keine der vorgetragenen Einwände findet sich letztlich im Gesetz wieder. Ein drittes Beispiel - das Petitionsrecht: Das Petitionsrecht stößt als Bürgerrecht oder als Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger immer wieder an seine Grenzen. Im Petitionsausschuss bemerken wir das immer häufiger.

(Beifall DIE LINKE)

Aber die Modernisierungsversuche scheiterten bisher am Widerstand der verantwortlichen Mehrheit. Mehr Demokratie heißt aber neben Volksbegehren und Bürgerbegehren, neben dem Wahlrecht auch für Nichtdeutsche, neben Bürgerhaushalten in den Kommunen auch ein Petitionsrecht, das weitergeht, das verbindlicher und transparenter ist als das bisher bestehende Petitionsrecht. Wer Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen will, muss zunächst wissen, was die Bürgerinnen und Bürger

(Abg. Gumprecht)

wollen. Und wo könnte man das besser erfahren als im Petitionsausschuss?

Daher liegen Ihnen heute die beiden Drucksachen 5/2672 und 5/2673 vor. DIE LINKE startet damit einen erneuten Versuch, die demokratische Teilhabe und die parlamentarische Kontrolle in Thüringen zu verbessern, das Anliegen der Petentinnen und Petenten stärker in das politische Interesse zu rücken, und es ist ein Versuch, das Petitionsverfahren transparenter zu gestalten.