Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Daher liegen Ihnen heute die beiden Drucksachen 5/2672 und 5/2673 vor. DIE LINKE startet damit einen erneuten Versuch, die demokratische Teilhabe und die parlamentarische Kontrolle in Thüringen zu verbessern, das Anliegen der Petentinnen und Petenten stärker in das politische Interesse zu rücken, und es ist ein Versuch, das Petitionsverfahren transparenter zu gestalten.

Ziel ist es, durch öffentliche Sitzungen des Ausschusses für mehr Transparenz und Öffentlichkeit zu sorgen. Auch soll der Petition unter bestimmten Voraussetzungen aufschiebende Wirkung zukommen. Der Umgang mit Massenpetitionen, die gesellschaftliche Probleme widerspiegeln, soll ein anderer werden, und auf kommunaler Ebene wollen wir ein Petitionsrecht einführen. In neun Ländern gibt es bereits ein solches kommunales Petitionsrecht, also die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, für Einwohnerinnen und Einwohner ein Anliegen beim Gemeinderat einzureichen. Zudem soll, wie auf Bundesebene seit 2005 erfolgreich praktiziert, die Möglichkeit der öffentlichen Petition per Internet eingeführt werden. Nach Bremen wäre Thüringen damit das zweite Bundesland, das diese Möglichkeit der Einreichung, Mitzeichnung und öffentlichen Diskussion schafft.

Wenn man für mehr Bürgernähe und Demokratie eintreten will, meine Damen und Herren, dann gilt es, auch die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen. Sollte dazu eine Verfassungsänderung notwendig sein, dann muss man sie angehen. Gerade in einer Zeit des zunehmenden Vertrauensverlustes der Menschen in Politik und in Politikerinnen und Politiker ist es unabdingbar aus unserer Sicht, das Petitionsrecht wirksamer auszugestalten, um mehr demokratische Teilhabe zu ermöglichen.

Gegen Demokratieverdrossenheit, meine Damen und Herren, hilft nur mehr Demokratie. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank für die Begründung. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache der Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Heym von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ende 2008 - also noch in der letzten Legislatur - hatte die Fraktion DIE LINKE eine Änderung unseres Thüringer Petitionsgesetzes angestrebt. Damals sind diese Vorhaben der Diskonti

nuität anheimgefallen. Was uns heute mit den beiden Anträgen vorliegt, ist im Wesentlichen die Wiederholung dessen, was wir damals schon einmal lesen konnten. DIE LINKE begehrt, ein Petitionsrecht auf kommunaler Ebene einzuführen, in Gemeinden über 1.000 Einwohner als Pflichtausschuss. Dazu müsse die Verfassung geändert werden, weil es rechtlich streitig sei, ob Gemeinderäte oder Kreistage zuständige Stellen für Petitionen im Sinne des Artikels 17 des Grundgesetzes bzw. des Artikels 14 unserer Thüringer Verfassung sind - in der Tat eine spannende Frage. Die Sinnhaftigkeit eines Petitionsrechts nach Ihrem Verständnis begründen Sie mit einem nicht unerheblichen Beitrag zur Demokratisierung der Kommunalpolitik und es trage den geänderten Bedürfnissen der Menschen nach Teilhabe und Mitwirkung an politischen Prozessen und Entscheidungen vor Ort Rechnung. Sie meinen, mit Ihrem Vorstoß wird das Vertrauensverhältnis zwischen Kommunen und ihren Bürgern gestärkt, weil dort Mitsprache und Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden. Ich interpretiere diese Begründung so, dass Sie versuchen, unter dem Deckmantel von Petitionen einen weiteren Weg zu suchen, Ihren Werkzeugkasten von Möglichkeiten des politischen Kampfes durch dieses Haus legitimieren zu lassen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kön- nen Sie das noch einmal wiederholen. Das war so schön.)

Sie können es ja nachlesen, Herr Kuschel. Sie skizzieren ein Bild von unseren Kommunen, wie ich es nicht kenne. Ich war sieben Jahre Bürgermeister, ich war Vorsitzender einer Verwaltungsgemeinschaft und ich bin auch seit vielen Jahren im Kreistag. Ich kenne es so, dass die Bürger gerade in unseren Dörfern ihren Bürgermeister persönlich kennen und ihm ihre Sorgen antragen ohne große Formalien. Das ist gut so und so soll das auch sein.

(Beifall CDU)

Wenn die Bürger ein Problem mit ihrer Gemeinde oder mit ihrem Landkreis haben und dies geregelt bekommen möchten, haben sie jetzt schon alle Möglichkeiten, z.B. über Petitionen auch an den Landtag ihre Probleme vorzutragen, denn das ist ja genau der Punkt. Oftmals sind ja bestimmte Verwaltungsentscheidungen in den Kommunen oder in den Landkreisen Ausgang von Petitionen und die Leute haben ein ganz natürliches Bedürfnis, ihr Problem oder ihre Ansicht an übergeordnete Stellen heranzutragen. Das ist Sinn des Petitionswesens und das hat weniger etwas - Frau Berninger, wie Sie das jetzt gerade gesagt haben - mit Teilhabe zu tun. Teilhabe in der repräsentativen Demokratie geschieht nach meinem Verständnis so, dass man sich Wahlen stellen kann und - wenn man gewählt wird - dann auf Zeit dort Verantwortung übernimmt. Da müssen Sie nicht der Öffentlichkeit sug

(Abg. Berninger)

gerieren, dass hier ein Defizit wäre, dass die Bürger hier nicht die Möglichkeit hätten, sich in bestimmte politische Entscheidungsprozesse mit einzubringen. Die Möglichkeit nehmen sie - ich habe den Eindruck - in Thüringen sehr rege wahr. Deshalb braucht es eine Änderung, so wie Sie das vorgeschlagen haben, meiner Meinung nach nicht. Deshalb sage ich auch für mich und meine Fraktion, wir haben uns an der Stelle in der Position nicht verändert, wir sehen keine Notwendigkeit für ein kommunales Petitionsrecht, so wie das mit Ihrer Gesetzesänderung begehrt wird. Damit stehen wir auch nicht allein. Ich erinnere in dem Zusammenhang an die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes, der vollkommen zu Recht seinerzeit geschrieben hat, dass das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und Volksvertretungen zu wenden, bereits jetzt schon sehr intensiv und auf vielfältige Art und Weise gelebt wird. Ich verzichte an der Stelle darauf, Ihnen weitere Argumente der Gemeinden zu präsentieren, denn die Zeit dazu können wir uns im Ausschuss nehmen, jedoch nicht um die Änderung der Verfassung zu diskutieren. Diesen Antrag lehnt meine Fraktion ab, weil er überflüssig ist. Diskutieren können wir über Ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Petitionsgesetzes, wenngleich ich schon jetzt ankündige, dass wir auch da bei den meisten Vorschlägen, die Sie präsentieren, eine Reihe von Problemen sehen nicht bei allen, aber bei den meisten. Die Einführung öffentlicher Petitionen, die Öffentlichkeit von Sitzungen des Petitionsausschusses oder durch Petitionen den Vollzug von Verwaltungsverfahren anhalten zu können, sind nicht neue Anliegen aus Ihrem Gesetzentwurf genauso wie Ihr Begehren, über Massen- und Sammelpetitionen den Landtag entscheiden zu lassen. Diese und noch andere Regelungen sollten wir in Ruhe im Petitionsausschuss besprechen und heute darauf verzichten, uns mit sich gegenüberstehenden Argumente zu konfrontieren und so eine konstruktive Debatte im Ausschuss zumindest zu erschweren.

Mein Vorschlag noch einmal, den Gesetzentwurf in Drucksache 5/2673 an den Petitionsausschuss und an den Justizausschuss zu überweisen. Da wir für die Änderung der Verfassung keine Notwendigkeit sehen, sehen wir auch keine Notwendigkeit zur Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/2672. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Sedlacik von der Fraktion DIE LINKE.

Werter Präsident, ich gebe zu, ich wollte eigentlich jetzt noch gar nicht reden, weil ich die Argumente

der anderen Fraktionen gern noch wissen wollte, aber gut. Dann müssen Sie damit leben, dass ich unseren Gesetzentwurf noch einmal eindeutig hier vortrage und mich nur auf die Einlassungen von Herrn Heym beschränken kann und muss.

Ich würde damit beginnen: Unser Gesetzentwurf, Herr Heym, ist keine Wiederholung von dem, was 2008 stattgefunden hat, sondern ist eine qualifizierte Weiterentwicklung dank auch Ihrer Hilfe.

(Beifall DIE LINKE)

Denn Sie haben damals kurz vor der Wahl angeregt, ein Gutachten machen zu lassen über strittige Dinge. Das Gutachten liegt vor, wir haben qualifiziert, wir haben weiterentwickelt und von Wiederholung kann keine Rede sein. Sie werden es schwer haben, trotz Gutachten und unserer guten Argumente immer noch dagegenzuhalten. Ich freue mich auch auf die Diskussion im Ausschuss. Aber halbherzig finde ich dann wieder Ihren Hinweis, nur den Gesetzentwurf überweisen zu wollen an den Ausschuss und die Verfassungsänderung nicht, weil Sie genau wissen, dass das eine auf dem anderen aufbaut, was die Kommunalpetitionen betrifft. Deshalb überdenken Sie das bitte noch einmal und überweisen beide Sachen an die Ausschüsse zur Diskussion.

Was den Werkzeugkasten betrifft, das fand ich ein schönes Bild, aber nicht in Ihrem Sinne, sondern in meinem Sinne. In dem Werkzeugkasten finden Sie vielleicht auch eine Maulschelle für die Bürger, die fünf Jahre ihre Stimme, ihre Meinung abgeben sollen und dann fünf Jahre ruhig sein sollen. Das ist nämlich Ihre Denke.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist eine bösartige Darstellung. Das ist Ihr Bild.)

So habe ich das heute auch wieder erlebt, was Sie uns immer unterstellen. Sie haben vorhin Ihr Bild hier dargelegt, und jetzt gestehen Sie mir zu, hier auch meines darzulegen. So weit ist mit den Bösartigkeiten nun Schluss, ich komme jetzt ganz sachlich zur Vorstellung unseres Gesetzentwurfs.

Die Abgeordneten, die schon länger im Petitionsausschuss sind, wissen, was wir schon immer fordern. Ich freue mich auch auf die Diskussion der neuen Mitglieder im Petitionsausschuss, weil sie nur die Erfahrungen einbringen können aus der jetzigen Legislatur und sie kennen es nicht anders. Aber wir denken, es ist vieles verbesserbar und hier sollten wir diskutieren.

Der Gesetzentwurf in der letzten Legislatur ist deshalb nicht zum Beschluss gekommen - dann wäre er nämlich schon damals beerdigt worden -, weil von dem Ausschuss mehrheitlich gefordert wurde, vom Wissenschaftlichen Dienst ein Gutachten einzuholen, was ganz konkret die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollte. Das ist geschehen. Wir haben

(Abg. Heym)

uns wirklich die Mühe gemacht, die Hinweise des Gutachtens noch einmal ganz konkret zu überprüfen, wieweit wir Dinge noch erweitern, verändern können? Das haben wir getan, um hier die Angriffsflächen nicht 1 : 1 wieder zu haben, sondern auch Ihnen deutlich zu machen, hier haben wir uns weiterentwickelt.

Was sind die Punkte im Einzelnen?

1. Zu den öffentlichen Petitionen: Die Einführung elektronischer und öffentlicher Petitionen im Bundestag, zunächst 2005 als Modellversuch und zwischenzeitlich dauerhaft als Einrichtung präsent, ist eine tolle Sache. Jeder lobt es und es wurde eine große Auszeichnung für die tolle Erweiterung der demokratischen Rechte vergeben. Viele Personen nutzen auch die Möglichkeit der Petitionen, um sich zu erkundigen, was fordern Bürger um mitzuzeichnen und auch mitzudiskutieren. Etwas Besseres können wir uns eigentlich gar nicht wünschen. Die Nutzerzahlen im Bundestag steigen ständig, und zu dieser bürgerfreundlichen und beteiligungsgerechten Weiterentwicklung des Petitionsrechts möchten auch wir in Thüringen kommen. Meine Kollegin Sabine Berninger nannte es schon, Bremen hat das schon. Dort gibt es auch als einziges Land bisher die öffentlichen Petitionen und auch wir sollten diese Mühe und diese Arbeit nicht scheuen, hier voranzukommen.

(Beifall DIE LINKE)

Da gibt es eigentlich gar keine Argumente dagegen.

2. Kommunales Petitionsrecht: In fünf Bundesländern ist es möglich, ein Anliegen beim Gemeinderat einzureichen. Unser Gesetzentwurf sieht die Einführung eines kommunalen Petitionsrechts auch für Thüringen vor. Der Gemeinderat soll als unabhängige Beschwerdestelle für die Belange vor Ort zuständig sein; in diesem Zusammenhang auch ein Vorschlag zur Änderung der Thüringer Verfassung.

Ziel ist es, durch mehr Transparenz und Demokratie den sich veränderten Bedürfnissen der Menschen nach Teilhabe, nach Mitwirkung an den Prozessen vor Ort Rechnung zu tragen und das Vertrauensverhältnis von Bürgern und Kommune zu stärken, aber auch das Problembewusstsein der Gemeinde und der Verwaltung zu schärfen. Die Anliegen der Bürger sollen zum Ausgangspunkt der Tätigkeit in der Kommune gemacht werden. Das ist doch ein tolles Anliegen, da können Sie eigentlich nur im Sinne auch Ihrer Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeister zustimmen.

3. Grundsätzliche Öffentlichkeit: Das ist interessant. Hier hatten wir einen Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedern der Petitionsausschüsse aller Bundesländer. Dort wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass im Land Brandenburg, wo ja die CDU in der Opposition ist, sie stetig für die Öffentlichkeit

der Ausschuss-Sitzungen streitet. Hier gibt es derzeit eine Geschäftsordnungsdebatte, in der die CDU das tatsächlich fordert. Wir hatten das Thema heute schon, der Bildungsminister sagte, das hat auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. In dem einen Land, wenn man in Opposition ist, fordert man es, aber da, wo man Regierung ist, denkt man gar nicht daran, in diese Richtung vorwärtszuschreiten.

Deshalb möchte ich doch noch einmal anregen, auch hier mehr Glaubwürdigkeit zu zeigen, uns zu unterstützen, da die Öffentlichkeit der Ausschüsse wichtig ist. Wir haben auch ein Regularium festgelegt, wenn die Petenten einverstanden sind, weil dann immer die Diskussion kommt, wir können doch hier nicht intimste Geheimnisse offenlegen. Das wollen wir auch nicht. Aber wenn der Petent sagt, ich bin einverstanden, dass diese Petition das Anliegen, ob es ein persönliches ist oder ein verallgemeinerungswürdiges oder auch eine Gesetzesänderung anstrebt, wenn Sie es wollen, warum denn nicht.

4. Massen- und Sammelpetitionen sind unserer Meinung nach zu stärken. Sie werden sich erinnern, fast zu jedem Redebeitrag, den ich zu den Jahresberichten halte, fordere ich das. Wir sind auch noch nicht weitergekommen. Sie signalisieren, es gibt ein übergreifendes Problem. Entsprechend bedarf es Regelungen, die Mehrfachpetitionen mit dem politischen Gewicht versehen, das sie in sich tragen. Sie sind so auszugestalten, dass es keine Einbahnstraße wird. Entscheidungskompetenz durch den Landtag muss, wie in anderen Ländern und auch im Bundestag praktiziert, auch in Thüringen möglich sein. Zudem sind öffentliche Anhörungen unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Im Vergleich zur vergangenen Legislatur schlagen wir vor, das für eine obligatorische öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von 50, wie in unserem alten Gesetzentwurf, auf 200 heraufzusetzen.

5. Regelungen zur Aussetzung der Vollziehung und zum Selbstbefassungsrecht: Wir wollen dem Petitionsrecht Effektivität verleihen. Das Petitionsrecht würde ins Leere laufen, wenn Maßnahmen von der Verwaltung vollzogen werden, so dass die Petitionsentscheidung in jedem Falle zu spät kommen würde. Daher muss es unter Achtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung doch rechtlich möglich sein, in begründeten Fällen behördliche Maßnahmen außer Vollzug zu setzen. Entsprechend unser Vorschlag in Form eines abgestuften Verfahrens. Auch hier haben wir unseren Vorschlag weiterentwickelt. Die Aussetzung eines Verwaltungsverfahrens gibt doch Sinn, da wir im Rahmen des Petitionsverfahrens auf behördliches Ermessen Einfluss nehmen können, unseren Standpunkt als Parlamentarier darlegen zu können.

6. Zum Selbstverfassungsrecht: Auch hier soll nach wie vor der Petitionsausschuss von sich aus aktiv werden und Sachverhalte aufgreifen können, sofern sie inhaltlich mit einer Petition im Zusammenhang stehen. Die Osterländer Zeitung brachte die Überschrift, als wir mit unserem Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit gegangen sind: „Ein neues Gebiss für den zahnlosen Tiger“. Das ist ein reißerischer Titel, der macht sich immer gut. Wir sagen aber, lassen Sie uns ein Gesetz für Thüringen auf den Weg bringen, das ein Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger ist. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche und konstruktive Diskussion im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Noch eine kurze Bemerkung - weil Sie das am Anfang angesprochen haben - zur Reihung der Redner. Da ist natürlich vieles möglich und ich gebe mir auch immer Mühe, die Wünsche der Abgeordneten zu berücksichtigen. Voraussetzung ist nur, dass die Abgeordneten ihre Wünsche vorher artikulieren. Ich weiß, dass Sie mir vieles zutrauen, aber Gedanken lesen, kann ich noch nicht.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Marx von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Sedlacik, ich gehöre auch zu denen, die neu sind in dieser Legislaturperiode und deswegen auch neu im Petitionsausschuss und ich schaue auch neu auf Ihre Gesetzesvorschläge. Ihr Grundanliegen ist, Sie möchten das Petitionsrecht ausbauen und auf kommunaler Ebene zu einem verbindlichen Instrument machen. Zum letzten Punkt schlagen Sie eine Verfassungsänderung wegen angeblich bestehender Regelungslücken oder bestehender Unklarheit der Thüringer Verfassung vor. Diese Regelungslücke, da kann ich mich dem Kollegen Heym anschließen, sehen wir nicht. Artikel 14 der Thüringer Verfassung sieht vor, dass sich jeder „einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden“ so wörtlich - „an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung“ wenden kann. Jetzt kann man darüber natürlich in die Feinheiten spekulieren und nach einzelnen Auslegungen den Begriff „Volksvertretung“ in seiner sprachlichen Einzahl eventuell nur als Bezugnahme auf den Landtag ansehen. Kommunale Parlamente sind dann aber auf jeden Fall zuständige Stellen und damit sind sie schon jetzt im verfassungsrechtlich verbürgten Adressatenkreis für Bitten und Beschwerden enthalten. Das brau

chen wir deswegen nicht in die Verfassung extra hineinzuschreiben. Eine Verfassungsänderung brauchen wir demnach nach unserer Überzeugung nicht und lehnen deshalb Ihren Antrag zu TOP 10 a ab.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das schadet aber auch nicht.)

Ihr Gesetzesvorschlag TOP 10 b, der eine Überarbeitung Ihrer Initiativen der letzten Legislaturperiode ist, wurde in der letzten Legislaturperiode zur Ausschussberatung überwiesen und das wollen wir heute auch wieder so halten. Viele Ihrer Vorschläge sind durchaus erwägenswert, wenn auch im Einzelnen sicher korrekturbedürftig. Ich habe auch Probleme mit einer kommunalen, verbindlichen Vorschreibung von Petitionsausschüssen. Wir haben viele Gemeinden - auch die Stadt, aus der ich komme -, die sehr gute Erfahrungen mit Bürgersprechstunden gemacht haben. Ich denke, es obliegt eigentlich dem Verstand vor Ort und der kommunalen Selbstverwaltung, das geeignete Instrument festzulegen, wie man sich der Bitten und der Petitionen und der Anregungen und der Beschwerden von Bürgern annehmen möchte. Dass wir da den oft sehr stark überlasteten Freizeitpolitikern, die nicht hauptamtlich wie wir hier sitzen, sondern in ihrer Freizeit die Kernarbeit der ganzen Gremien zu leisten haben, zusätzliche bürokratische Vorschriften machen, halte ich nicht für angemessen und auch nicht für erforderlich. Ich sehe da einfach nicht so eine Lücke wie Sie.

Zu einem anderen Punkt, den Sie nannten: Dieses Quorum für eine öffentliche Anhörung bei öffentlich mitgezeichneten Petitionen von 200 Bürgerinnen und Bürgern halte ich für immer noch zu gering, auch wenn Sie da von 50 auf 200 vervierfacht haben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das Quorum auf Bundesebene für das Erreichen einer öffentlichen Anhörung bei 50.000 Unterstützern liegt, und das hat auch seinen Grund.