Danke, Herr Abgeordneter Bärwolff. Meine Rednerliste ist jetzt abgearbeitet. Jetzt hat die Frau Sozialministerin Taubert das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich versuche, mich kurz zu fassen, weil eigentlich alles schon gesagt ist. Ich möchte aber für die Landesregierung trotzdem noch einmal einige Punkte aufwerfen.
Im Mai hatten wir bereits in der Plenarsitzung dazu gesprochen und maßgebliche Aspekte zu dem damals noch recht neuen Bildungs- und Teilhabepaket allgemein und auch konkret bezogen auf den vorliegenden Gesetzentwurf erörtert. Vertieft wurde diese Erörterung dann im Rahmen der Befassung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit. Dieser führte eine umfassende Anhörung durch. Sie haben das erwähnt. Dabei wurden die Bedenken deutlich, dass die bundesgesetzlichen Vorgaben unmittelbar zu beachten sind und keinen Raum bilden für Ergänzungen der Landesgesetzgeber. Das heißt, eine Vielzahl der im Gesetzentwurf vorgesehenen landesrechtlichen Regelungen sind entweder bereits bundesgesetzlich verankert oder stehen gar nicht zur Disposition eines Landesgesetzgebers. Auf diese Situation hatten sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch die Verbände verwiesen. Erstere mit der Folge einer deutlichen Ablehnung der vorgesehenen Regelungen, Letztere etwas vorsichtiger in ihrem Votum, aber dennoch mit dem Fingerzeig auf Anpassungsbedarf des Gesetzentwurfs. Weiterhin wurde im Rahmen der Erörterung deutlich, dass der Gesetzentwurf zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die örtlichen Träger beinhaltet. Dies ist hinsichtlich des bereits bestehenden erheblichen Umsetzungsaufwandes
Ich darf deswegen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich wiederholen: Auch der Thüringer Landesregierung ist sehr daran gelegen, das Bildungs- und Teilhabepaket engmaschig zu realisieren, so dass alle leistungsberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht werden. Es zeigt sich auch allmählich, dass die gemeinsam unternommenen Anstrengungen Wirkung zeigen und vermehrt zustehende Leistungen auch abgefragt werden. Dass dabei Mittagessen, Ausflüge und Schulbedarf zunächst im Vordergrund stehen, liegt in der Natur der Sache. Ich rechne damit, dass mit Fortschreiten des Schuljahres auch Lernförderung stärker dazukommen wird. Schülerbeförderung wird ja auch über das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz gewährt. Weiterhin erinnere ich daran, dass eine kommunale Gestaltung der Umsetzung vor Ort unter Berücksichtigung der unterschiedlichen lokalen Bedingungen gewollt war und durch den Gesetzgeber vorgegeben ist. Anlässlich der Erfahrungsaustausche in den letzten Monaten wurde deutlich, dass die örtlichen Voraussetzungen, angefangen bei der Verwaltungsstruktur über die Organisation der Mittagessenversorgung hin bis zu den Angeboten der sozialen und kulturellen Teilhabe, durchaus sehr verschiedenartig sind. Die kommunale Selbstverwaltung bietet hier aber gerade die Chance, im Interesse der betroffenen Kinder die regionalen Gegebenheiten optimal zu organisieren. Dies wäre mit zentralen Vorgaben viel schwerer möglich. Zudem haben die Landkreise und kreisfreien Städte ausnahmslos und auf vielen Wegen die potenziell Leistungsberechtigten informiert. Die meisten Informationen und Unterlagen sind zudem online abrufbar.
Meine Damen und Herren, die Erfahrungen der Praxis zeigen, dass die Umsetzung der Bildungsund Teilhabeleistungen durchaus aufwendig und für alle Beteiligten beschwerlich verläuft. Die Entscheidung über Anträge verzögert sich infolgedessen nicht unwesentlich. Dies ist belastend und unbefriedigend für die Leistungsberechtigten. Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben in dieser Situation eine zusätzliche Intensivierung in ihrer ohnehin nicht geringen Arbeitsbelastung zu bewältigen. Dennoch, den vorliegenden Gesetzentwurf halte ich nicht für geeignet, diese Situation zu entspannen. Vielmehr wird es weiterhin mein Anliegen sein, unter Zugrundelegung der bisherigen Erfahrungen auf Bundesebene Verbesserungen in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zu erreichen. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass das Thüringer Sozialministerium zusammen mit den Sozialressorts vieler anderer Länder nicht glücklich über die Entscheidung war, die zusätzlichen Leistungen als Sachleistungen auszureichen. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren von Anfang an die Position vertreten, dass Geldleistun
gen bei Abwägung aller Umstände der effektivere Weg gewesen wäre, um gerade den noch erheblichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Die Erfahrungen in der Praxis bestätigen gerade diese Einschätzung. Ich kann Ihnen versichern, wir werden an der Stelle nicht nachlassen, sowohl der Freistaat Thüringen als auch die anderen Länderminister, die mit uns unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit die Einschätzung teilen, im Interesse der Beteiligten und Berechtigten die gebotenen Nachbesserungen einzufordern. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor, so dass wir jetzt zur Abstimmung kommen. Es wird direkt abgestimmt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2701 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Thüringer Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3205 ZWEITE BERATUNG
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde darum bitten, ich sehe zwar in den Reihen der Abgeordneten eine Ministerin, aber die Landesregierung ist momentan nicht vertreten.
Da sehe ich eins, zwei, drei Minister. Die Minister sind nicht auf ihren Plätzen. Hat sich Ihr Geschäftsordnungsantrag somit erledigt, Herr Abgeordneter Blechschmidt?
Bitte. Dann wiederhole ich das noch mal, wir kommen also zum Thüringer Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Es handelt
sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3205. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat der Herr Abgeordnete Meyer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Versuch, zu diesem Tagesordnungspunkt nicht reden zu wollen ist leider nicht auf Gegenliebe gestoßen bei den anderen Fraktionen. Wir stimmen dem Entwurf der Regierung zu. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hauboldt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, Sie hatten mir zwei Sätze zugesichert, Sie sind bei einem geblieben. Ich möchte trotzdem noch auf ein paar Argumente eingehen. Wir waren die Fraktion, die eine Ausschussüberweisung beantragt hat und haben es diesbezüglich begründet, bedauerlicherweise hat dies keine Mehrheit gefunden, deshalb sei es mir nun gestattet, wo man meint, es sei ein rein förmliches Gesetz, doch noch ein paar inhaltliche Anmerkungen zu machen.
Meine Fraktion empfindet es als richtig, dass die Regelung über die Zuordnung der Wirtschaftsstrafsachen auf Gesetzesebene gehoben wird. Das ist das Positive, das ich gern vorweg nennen möchte. Doch wir wären nicht Opposition, wenn wir nicht darauf aufmerksam machen würden und auf Sachverhalte und Schwachstellen in der Gesetzgebung hinweisen. Es muss im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen über formale neue Zuordnungen hinaus noch mehr getan werden. Das meinen wir als Fraktion DIE LINKE. Die Frage: Warum? In der Vergangenheit, das wissen Sie, kam es in Thüringen immer wieder zu Problemen genau in diesem Aufgabenbereich. Es war - und das ist eine Tatsache - doch so, dass es teilweise zu Verjährungen von Fällen gekommen ist, z.B. wegen Erkrankung von Richtern, verbunden mit der Tatsache, dass keine Ersatzrichter zur Verfügung standen.
Soweit uns bekannt ist nahm die Zahl der Wirtschaftsstrafsachen zu, Schlussfolgerung daraus müsste unserer Auffassung nach sein, die Kapazitäten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Thüringen auszubauen. Hinzu kommt, dass die Fälle immer komplexer werden und damit auch arbeitsaufwendiger. Ein Aspekt erhöhter Komplexität ist sicherlich die Verknüpfung von Wirtschafts
strafsachen und IT-Kriminalität. Hier muss aus unserer Sicht geklärt werden, ob und wie die Arbeitszusammenhänge zwischen den beiden Arbeitsbereichen effizienter gestaltet werden können. Soweit uns bekannt ist, soll es in der Praxis immer mehr Überschneidungen bei Fällen aus diesen Arbeitsbereichen geben.
Meiner Fraktion ist dabei durchaus bewusst, dass man unter Umständen auch die Definition bzw. Zuordnung im Gerichtsverfassungsgesetz überprüfen muss, auch wenn die Frage Computerbetrug ja genau in § 74 c GVG schon ausdrücklich benannt ist. Im Ausschuss für Justiz und Verfassung hat meine Fraktion einen Selbstbefassungsantrag gestellt, um das Themenfeld der Wirtschaftsstrafsachen und ITKriminalität in Thüringen und die Frage der dafür notwendigen Arbeitskapazitäten aktuell aufzuarbeiten.
Die Landesregierung hat signalisiert in Abstimmung mit meiner Fraktion, dass noch Zeitbedarf vorhanden sein muss, um entsprechende Dinge aufzuarbeiten und zu erarbeiten, so dass der Antrag erst im November beraten wird. Wenn die Qualität der Aussagen stimmt, meine Damen und Herren, denke ich, ist dies auch okay.
Allerdings bewegen sich die praktischen Probleme des Themenfeldes nicht so sehr im Bereich der gerichtsorganisatorischen Regelungen, sondern im Bereich der personellen und sächlichen Ausstattung. Die Neuregelung macht zumindest theoretisch den Weg frei, die Arbeitsstruktur bei den Wirtschaftsstrafsachen auszubauen, doch die gesetzliche Regelung allein reicht zur Umsetzung nicht aus.
Meine Damen und Herren, bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen werden auch Fachleute mit wirtschaftlichem, ökonomischem und unternehmerischem Fachwissen gebraucht, Kompetenzen in einem normalen Studium der Rechtswissenschaft werden unserer Auffassung nach nicht in dem Sinne vermittelt. Die Justiz muss also diese Fachleute anwerben oder aber Juristen aus den eigenen Reihen entsprechend aus- und weiterbilden. Dabei sehen wir als Fraktion DIE LINKE das Thema mit der Änderung des Wortlauts des bisherigen § 14 als nicht erledigt an. Das Problem muss im Rahmen der Haushaltsberatung, die wir schon durchaus angesprochen haben, noch konkreter diskutiert und untersetzt werden. Denn die Öffnung der Landgerichtsstandorte für Wirtschaftsstrafsachen über das Landgericht Mühlhausen hinaus darf unserer Auffassung nach kein Papiertiger werden.
Angesichts der steigenden Bedeutung des Arbeitsfeldes Wirtschaftsstrafsachen und des benachbarten Feldes IT-Kriminalität wäre unserer Meinung nach eine Weiterberatung im Ausschuss für Justiz
und Verfassung und eine zumindest schriftliche Anhörung durchaus sinnvoll gewesen. Ich hatte eingangs darauf verwiesen. Leider ist uns das mehrheitlich durch dieses Haus verwehrt worden.
Meine Damen und Herren, am Beratungsverfahren zum vorliegenden Gesetzentwurf wird aber noch ein anderes ganz grundsätzliches Problem deutlich, darauf will ich zum Schluss aufmerksam machen. Die Sinnhaftigkeit des zeitweise grassierenden Befristungswahns bei Landesgesetzen hat in vielen Fällen nicht dazu geführt, dass mit Blick auf die Fristen tatsächlich inhaltlich fundierte Evaluierungsdiskussionen in den betreffenden Themenfeldern geführt wurden. Nur Minister Voß, er ist jetzt nicht hier, hat, das durfte ich vernehmen, in der Ausschussberatung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Frage zum Beispiel des Gerichtsstandorts Arnstadt-Ilmenau den Stift gezückt und seine Notizen gemacht. Vielleicht kann jetzt unter fiskalischen Aspekten Bewegung in die ganze Angelegenheit gebracht werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Hauboldt. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrter Kollege Hauboldt, ich weiß ehrlich gesagt nicht, worüber Sie jetzt eben hier gesprochen haben, weil wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich eine Entfristung vornehmen. Es geht um Amtsgerichtskinder, die schon zusammengelegt worden sind mit anderen Amtsgerichten, die aber noch nicht in einem Haus untergebracht werden konnten, weil die baulichen Voraussetzungen aufgrund von Kostenproblemen noch nicht geschaffen worden sind. Nur darum geht es in diesem Gesetzentwurf, was total unproblematisch ist. Weil diese gemeinsame Beherbergung unter einem Dach eigentlich in diesem Jahr hätte verwirklicht werden müssen, wird das Gesetz noch einmal verlängert bzw. entfristet und dem stimmen wir selbstverständlich zu.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Das Wort hat als Nächster der Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.
aus dem September-Plenum, also sieht man, dass der Landtag gelegentlich sogar schnell arbeiten kann. Leider war es in diesem Fall nach meiner Auffassung ein wenig zu schnell, da noch offene Fragen bestehen und wir deswegen in der
ersten Beratung eine Überweisung an den Justizund Verfassungsausschuss beantragt haben. Dazu ist es leider nicht gekommen. Dazu aber, meine Damen und Herren, in wenigen Worten später mehr. Grund des Gesetzentwurfs ist es, dass zum 1. April 2006 die Zahl der Amtsgerichte von 30 auf 23 reduziert wurde. Das Gesetz ging damals davon aus, dass bis 2012 die Behördenstrukturreform umgesetzt werden kann. Als Übergangslösung sollten für die aufzulösenden Amtsgerichte, ich betone, zunächst Zweigstellen bei den aufnehmenden Amtsgerichten geschaffen werden. Von den sieben Amtsgerichten konnten bisher drei eingegliedert werden. Um die Reform auch irgendwann abzuschließen, sieht das vorliegende Gesetz nun die Verlängerung der Übergangsvorschriften bis zum Ende des Jahres 2018 vor. Was mich bei dem Gesetzentwurf interessiert hat und was mich immer noch interessiert sind vor allem die Kosten, die aufgrund der zeitlichen Verschiebung zusätzlich entstehen bzw. entstanden sind, welche konkreten Ursachen der zeitlichen Verschiebung zugrunde liegen und welche Zuversicht die Landesregierung hat, dass bis 2018 trotz sinkender Haushaltsmittel der sogenannte Zwischenschritt umgesetzt werden kann.
Dies alles, meine Damen und Herren, hätte ich gern im Ausschuss besprochen bzw. erfahren. Wie eben schon gesagt, ist es dazu aber nicht gekommen. Da die Übergangsregelungen ohne die Verabschiedung des Gesetzentwurfs auslaufen würden und somit die angefangene Behördenstrukturreform nicht mehr sauber umsetzbar wäre, werden wir uns jedoch bei der Abstimmung enthalten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank Ihnen, Herr Bergner. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Scherer.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, wir haben die zweite Lesung. Wir hatten die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dem, was in der ersten Lesung von mir zu diesem Gesetz gesagt worden ist, ist nichts hinzuzufügen. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Scherer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung, und zwar wird abgestimmt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3205 in zweiter Beratung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion der FDP enthält sich.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte diejenigen, die dafür stimmen möchten, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind noch einmal die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Vielen herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen, dann bitte ich Sie, sich jetzt zu erheben. Das ist nicht der Fall. Die Enthaltungen bitte. Es enthält sich die Fraktion der FDP. Vielen herzlichen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.