Protokoll der Sitzung vom 14.10.2011

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ein Aufruf, ob Verkehrsunternehmen Leistungen eigenwirtschaftlich erbringen wollen, im europäischen Recht vor Ausschreibungen von ÖPNVLeistungen verpflichtend vorgeschrieben?

2. Wenn ja, wo und welche Anforderungen ergaben sich daraus für den Landkreis Hildburghausen bei der Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen ab 2012?

3. Wie kam der Landkreis diesen Anforderungen nach?

4. Welche Konsequenzen können sich in diesem Fall aus der Nichtbeachtung europäischer Vorschriften ergeben?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Kummer für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Verpflichtung besteht für Fälle, in denen die in Artikel 5 Abs. 2 bis 4 der EU-Verord

(Abg. Rothe-Beinlich)

nung 1370 genannten Vergabeverfahren zur Anwendung kommen, das heißt bei Inhouse-Vergaben, bei Direktvergaben an kleine und mittlere Unternehmen sowie bei den in Artikel 3 Abs. 3 der EUVerordnung 1370 genannten wettbewerblichen Vergabeverfahren. Für Vergaben nach allgemeinem Vergaberecht gemäß Artikel 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 1370, welches der Aufgabenträger Landkreis Hildburghausen angewandt hat, gilt hier jedoch das nationale Vergaberecht nach der VOLA. Auf dieser Grundlage hat der Aufgabenträger eine öffentliche europaweite Ausschreibung durchgeführt. Spätestens mit der Veröffentlichung dieser Ausschreibung am 30. März 2011 war für alle Verkehrsunternehmen, aber auch öffentlich erkennbar, dass für die ausgeschriebenen Leistungen neue Betreiber gesucht werden. Damit bestand zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, dem Aufgabenträger anzuzeigen, dass die Leistungen eigenwirtschaftlich erbracht werden können.

Zu den Fragen 2 bis 4 verweise ich auf die Antwortung zur Frage 1.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Doch, durch den Fragesteller.

Das klang jetzt ein bisschen anders in der Sitzung des Verkehrsausschusses. Deshalb, Herr Minister, meine konkrete Nachfrage: Hat sich aus Ihrer Sicht der Landkreis Hildburghausen bei der Ausschreibung korrekt verhalten? War das ausreichend?

Ja, er hat sich aus unserer Sicht korrekt verhalten. Im Bauausschuss haben wir - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ergänzen - grundsätzlich über die Frage gesprochen. Da habe ich Ihnen deswegen erläutert, dass davon auszugehen ist, dass eine solche Verpflichtung besteht und das besteht aber nur für die genannten Fälle, nicht für das Vergabeverfahren, welches der Landkreis gewählt hat.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Eine zweite Nachfrage: Sie sind ja in Ihrer Beantwortung darauf eingegangen, dass mit dem Öffentlichwerden der Ausschreibung Unternehmen in die Lage versetzt wurden, zu sagen, dass sie eigenwirtschaftlich diese Leistungen erbringen wollen. Bis wann können die Unternehmen das rechtskonform tun? Müssen Sie das vor Beendigung der Aus

schreibung machen oder kann das auch danach erfolgen?

Ich gehe einmal grundsätzlich davon aus, dass sie das machen müssen, sobald sie dazu in der Lage sind, das anzuzeigen. Das Grundproblem ist ja eigentlich ein anderes. Warum wir in diese Situation hineingekommen sind, hat etwas damit zu tun, dass wir im Grunde zwei geltende Rechtslagen haben, die nicht zusammenpassen: Das eine ist die 1370, unmittelbar geltendes Recht der EU, und das andere ist das Personenbeförderungsrecht, unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Beide haben im Grunde rechtliche Überschneidungsbereiche, so dass wir hier in die Situation hineingeraten sind, dass der Landkreis da überall recht hat, aber in der Sache trotzdem ein Problem aufgetaucht ist. Das ist dann tatsächlich jetzt, soweit ich weiß, Aufgabe der Gerichte, dieses Problem auch aufzulösen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3376.

Verzögerung der Potenzialanalyse „Erneuerbare Energien“

Laut Aussagen der Landesregierung sollte die Potenzialanalyse „Erneuerbare Energien“ der Fachhochschule (FH) Nordhausen im Sommer vorliegen. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Ergebnisse der Analyse sind Grundlage für mehrere strategische Projekte der Landesregierung, insbesondere der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms 2025.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit der Vorlage der Potenzialanalyse zu rechnen?

2. Was sind die Gründe für die Verzögerung?

3. Welche Auswirkungen hat diese Verzögerung auf die Erstellung des Landesentwicklungsprogramms 2025 und anderer Vorhaben der Landesregierung?

4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um nun eine zügige Fertigstellung sicherzustellen?

(Minister Carius)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams für die Thüringer Landesregierung wie folgt und erlauben Sie mir eine persönliche Vorbemerkung, Herr Dr. Adams, wir haben noch Sommerzeit.

Zur Frage 1: Der Thüringer Bestands- und Potenzialatlas für erneuerbare Energien wird in der Endfassung bald, wahrscheinlich im November, vorliegen. Ich würde gerne anmerken, wir haben ja bereits am 08.06. auf unserem Energiegipfel in Weimar zentrale Erkenntnisse diskutiert und am 30.09. war in den Thüringer Medien schon einiges an Veröffentlichungen zu lesen.

Zur Frage 2: Für die Verzögerung gibt es zwei Gründe: Erstens, die vertragliche Abgabefrist wurde wegen unvorhersehbaren zusätzlichen Aufwands bei der Beschaffung und dem Abgleich von Daten um zwei Monate verlängert. Zweitens, die Prüfung des vorliegenden Berichts in Bezug auf die Vertragserfüllung hat ergeben, dass noch Nacharbeiten erforderlich sind.

Zur Frage 3: Die verschobene Fertigstellung der Studie hat keine Auswirkung auf die Erstellung des Landesentwicklungsprogramms 2025 und andere Vorhaben der Landesregierung.

Zur Frage 4: Nach Prüfung und Auswertung der vorgelegten Entwurfsfassung wurden die Auftragnehmer aufgefordert, innerhalb eines Monats die Endfassung der Studie vorzulegen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich möchte meine zwei möglichen Fragen formulieren. 1. Herr Staatssekretär, wann endet der Sommer, mit Ende der Sommerzeit oder mit Ende der Jahreszeit Sommer?

2. Wenn Sie unter 3 sagen, es hat keine Auswirkungen, warum ist dann im Landesentwicklungsplan diese Potenzialanalyse explizit erwähnt und nimmt Bezug darauf, gerade auf die Grundlagen? Wie kann dann das Nichtvorhandensein dieser Studie von keiner Bedeutung sein?

Herr Abgeordneter Adams, meine eingangs persönliche Bemerkung war spaßig gemeint und das fiel mir ein, als ich auf dem Weg hierher war, von meinem Platz zum Mikrofon.

Aber jetzt noch mal zu der Nachfrage. Wir haben die Zahlen vorliegen. Es geht um eine Aufbereitung, so dass man eine gute öffentliche Darstellung und schriftliche Fixierung dieser Zahlen hat, mit Schaubildern, die dann entsprechend mit Text versehen sind und insofern können wir die Zahlen, die für das LEP gebraucht werden, zur rechten Zeit entsprechend zuliefern.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Danke, Herr Staatssekretär. Inwiefern plant die Landesregierung dann, die Ergebnisse einem Fachpublikum bzw. auch der Öffentlichkeit vorzustellen, in welcher Form?

Wir wollen es in einer Art Broschüre so darstellen, dass wir das entsprechend veröffentlichen und zur Verfügung stellen können.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: In einer Veranstaltung?)

Wir hatten den Energiegipfel - das weiß ich jetzt nicht.

Ich werte das mal als zweite Nachfrage. Danke, Herr Staatssekretär.

Das arbeite ich Ihnen zu, Frau Abgeordnete.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3378.

Klärungsbedarf bei der Stiftung „FamilienSinn“

Nach wie vor bestehen Unklarheiten im Zusammenhang mit der Stiftung „FamilienSinn“ bzw. deren Gründung und der Übertragung von Aufgaben durch das Land. Offen ist auch, ob die Landesre

gierung bei der angedachten Reform der Stiftung im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes alle notwendigen Prüfungen vorgenommen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die Stiftungsgründung und die Übertragung der Aufgaben durch das Land auf die Stiftung zum entsprechenden Zeitpunkt auf Grundlage gültigen Rechts erfolgt?