Protokoll der Sitzung vom 14.10.2011

1. Sind die Stiftungsgründung und die Übertragung der Aufgaben durch das Land auf die Stiftung zum entsprechenden Zeitpunkt auf Grundlage gültigen Rechts erfolgt?

2. Hat der Freistaat Thüringen im zeitlichen Zusammenhang mit der Auszahlung des Stiftungskapitals Kredite aufnehmen müssen (zeitlicher Zusammen- hang +/- fünf Tage) und wenn ja, wann und in welcher Höhe?

3. Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung über angedachte Umwandlung der Stiftung zu einer Einkommensstiftung und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann stellt die Landesregierung diese dem Gesetzgeber zur Verfügung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Siegesmund wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung betrachtet die Gründung der Stiftung nach dem derzeitigen Kenntnisstand als rechtlich unbedenklich. Die Aufgabenübertragung erfolgte nach § 6 Abs. 2 Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz. Die gesetzlichen Grundlagen waren damals und sind heute gültig. Wegen der Einzelheiten und der Kompliziertheit der Sache verweise ich auf die Stellungnahme der Landesregierung an den Rechnungshof, der allen Fraktionen vorliegt und den wir im Ausschuss damals an alle verteilt haben.

Zu Frage 2: Zur Gründung der Stiftung hat die Landesregierung die vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel eingesetzt. Dabei dienen die Gesamteinnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres zur Deckung der Gesamtausgaben. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass im fraglichen Zeitraum der Jahre 2006 bis 2008 lediglich im Jahre 2006 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 662,1 Mio. € erforderlich war.

Zu Frage 3: Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde bisher nicht durchgeführt. Ziel der Landesregierung ist es, durch die Umwandlung der Stiftung die Effizienz zu verbessern.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, Sie haben zu Frage 2 die 662 Mio. € erwähnt. Da wäre meine Frage: Schließen Sie denn aus, dass genau von diesen 662 Mio. € Nettokreditaufnahme aus dem Jahr 2006 tatsächlich auch Vermögen der Stiftung „FamilienSinn“ zugeführt wurde? Frage 2 zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Warum wurde denn Ihrer Ansicht nach bislang keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen?

Erstmal zu Frage 2: Das ist so wie mit dem Strom. Wenn ich ein Gerät anschließe, kann ich auch nicht feststellen, wo die Elektronen herkommen, ob die jetzt aus einem Atomkraftwerk kommen oder ob sie von der Windkraftanlage kommen. Es gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Woher gerade der eine Euro kam, der dort angelegt wurde, das ist nicht feststellbar, weil das nie in Geldscheinen passiert, die da hergenommen und dort wieder hingegeben werden, sondern um den Gesamthaushalt zu decken, wurden in dem Jahr 2006 Kredite aufgenommen. Für was jetzt die einzelnen Euros - ob das nun Steuergelder waren oder die Kredite, die aufgenommen wurden, ist unrelevant und nicht feststellbar. Das vielleicht mal dazu. Zum Zweiten, warum jetzt bei der Gründung der Stiftung keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt wurde, das kann ich nicht nachvollziehen, weil zu dem Zeitpunkt weder ich noch meine Ministerin im Amt waren. Aber wir wollen natürlich, wie ich es gerade schon gesagt habe, jetzt bei der Umwandlung der Stiftung von einer Ertragsstiftung hin zu einer Einkommensstiftung die Effizienz dadurch erhöhen, dass viele Aufgaben, die dort jetzt vorhanden sind, also Vermögensverwaltung usw. alles wegfällt. Dann ist auch eine Vergleichbarkeit der Arbeit der Stiftung mit anderen Einrichtungen, die Fördergeschäfte machen, herzustellen und dann können wir sehr schnell auch die Effizienz ermitteln.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 3377 - mit der Bitte um Entschuldigung, dass ich Sie um eins nach hinten gesetzt habe.

(Abg. Siegesmund)

Ich nehme es nicht persönlich und das ist sicher auch keine Wertung des Themas durch den Präsidenten.

Ökolandbauförderung in Thüringen

Im Vorjahr beabsichtigte die Landesregierung, die Förderung von Betrieben, die vom konventionellen auf ökologischen Landbau umstellen wollen, bis zum Anschluss an die neue EU-Förderperiode auszusetzen. Dagegen gab es Proteste besonders von Umwelt- und Ökolandbauverbänden, aber auch von der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In den letzten Wochen revidierte das zuständige Ministerium offensichtlich seine Auffassung zur sogenannten Umstellungsförderung. Bei mehreren Gelegenheiten wurde die Weiterführung der Förderung für umstellungswillige Betriebe in Aussicht gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Land bis zum Anschluss an die neue EU-Förderperiode die Förderung für alle umstellungswilligen Betriebe uneingeschränkt gewährt, wenn ja, bedurfte bzw. bedarf diese Entscheidung der Genehmigung durch die EU und ist diese Entscheidung gegebenenfalls gefallen oder steht diese noch aus?

2. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die sogenannte Revisionsklausel?

3. Welche finanziellen Belastungen kommen in diesem Zusammenhang auf das Land zu, wenn man die durchschnittlichen Umstellungszahlen der Vorjahre für die Zukunft annimmt?

4. Inwieweit und gegebenenfalls in welcher Höhe werden dabei Mittel der EU und aus der Gemeinschaftsaufgabe GAK in Anspruch genommen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Durch EU-Verordnung vom 14. Juli 2011 wird ab 2012 insbesondere für Agrarumweltverpflichtungen, die über das Ende des laufenden Programmplanungszeitraums hinausgehen, mit der Revisionsklausel die Anpassung der Förderbedingungen an den Rechtsrahmen für den folgenden

Programmplanungszeitraum vorgegeben. Deshalb sind nun unter Berücksichtigung des Budgetrechts des Landtags für Neuanträge im Haushaltsentwurf 2012 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen worden. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags zum Haushalt 2012 werden diese Verpflichtungsermächtigungen 2013 dann kassenwirksam. Die Revisionsklausel ist durch die EU-Verordnung vorgegeben. Sie bedarf daher keiner Genehmigung durch die EU-Kommission.

Zu Frage 2 verweise ich damit auf die Frage 1.

Zu Frage 3: Unter Berücksichtigung der Berechnungen der Wirtschafts- und Sozialplaner werden zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300.000 € jährlich vorgesehen.

Zu Frage 4: Die Förderung erfolgt sowohl mit Mitteln der EU als auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe. Die Anteile stellen sich wie folgt dar: 240.000 € werden aus dem ELER und 60.000 € aus der GAK bereitgestellt. Der GAK-Anteil 60 : 40 besteht demnach aus 36.000 € vom Bund und 24.000 € vom Land Thüringen. Über die jeweiligen Anteile in den folgenden Förderphasen kann jedoch noch keine Aussage getroffen werden.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank für diese optimistische Auskunft, es hören eine ganze Menge Leute zu. Herr Minister, noch mal, um ganz sicher zu gehen, Ihre Antwort zu Frage 1, es klang so, als ob ab 2013, wenn der Landtag sich dazu verhält, die Finanzierung sichergestellt ist. Was ist mit 2012?

2012 können die Anträge gestellt werden. Das war auch unser Ansinnen. Wir haben das Problem, dass wir 2011 mehr hatten mit den Stellen in 2012 und damit werden sie 2013 kassenwirksam und damit auch finanzierbar.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Keller von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3382.

Fehlendes Lehrpersonal am Herder-Gymnasium in Nordhausen

Seit über einem Jahr gelingt es am Herder-Gymnasium in Nordhausen nicht, den Unterricht durch Lehrkräfte entsprechend abzusichern. Derzeit spitzen sich die Probleme zu. So können in einer Klasse seit vierzehn Tagen nur vier Unterrichtsstunden am Tag abgesichert werden, auf die Woche bezogen werden von 32 Pflichtstunden nur 27 gehalten. Einige Fächer finden gar nicht mehr statt. Nach Aussagen der Schulleitung können fehlende Lehrerstellen derzeit nicht besetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo liegen die Ursachen für den gravierenden Unterrichtsausfall (fast 20 Prozent!) an diesem Gymnasium und warum können die offenen Lehrerstellen nicht besetzt werden?

2. Wie lange ist dem Schulamt und wie lange ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese Situation am Herder-Gymnasium bekannt und was wurde getan, um den Lehrermangel zu beheben?

3. Wann werden die ausgefallenen Stunden in welcher Form nachgeholt?

4. In wie vielen weiteren Klassen in Thüringen beträgt aktuell der Unterrichtsausfall ebenfalls über 10 Prozent?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Keller wie folgt:

Zu Frage 1: Schüler des Herder-Gymnasiums in Nordhausen werden an zwei Standorten unterrichtet. Hauptgebäude und Schulteil Ilfeld liegen ca. 10 Kilometer voneinander entfernt. In der Vergangenheit wurden zum Ausgleich des durch die Aufteilung auf zwei Standorte bedingten Mehraufwands mehr Lehrerstunden eingeplant als zugewiesen wurden. Dies war durch die Nutzung von Lehrerüberhängen und durch die Verwendung von Stunden aus der Schulpauschale möglich. Im laufenden Schuljahr konnte der Unterricht dagegen wegen fehlender Lehrkräfte in Mangelfächern und durch krankheitsbedingten Ausfall von Lehrpersonal nicht vollständig abgesichert werden. Die Schule veranlasste Stundenkürzungen im Umfang von 138 Stunden. Ein Ausgleich durch Personal aus anderen Schulen war dem Staatlichen Schulamt in Mangelfächern nicht möglich. Da unabhängig von einem ausreichenden Gesamtvolumen an Lehrkräften ein fachspezifischer Bedarf besteht, konnte dem Gymnasium

trotz des schmalen Einstellungskorridors im Bereich der Gymnasien die Einstellung einer Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Fach Musik genehmigt werden. Leider stand kein geeigneter Bewerber zur Verfügung.

Zu Frage 2: Dem Staatlichen Schulamt ist die Situation seit dem 23. August 2011 bekannt. Bis dahin ging das Staatliche Schulamt von einer Stundendifferenz von neun Wochenstunden aus. Nach Zusendung und Prüfung der Planungsunterlagen wurden am 5. September 2011 durch das Staatliche Schulamt Festlegungen getroffen, die insbesondere die Überarbeitung der Planung durch die Schulleitung zum Inhalt hatten. Gespräche mit der Schulleitung fanden am 8. und am 15. September 2011 statt. Eine Eltern- und Schülerkonferenz wurde am 27. September 2011 durchgeführt. Das Staatliche Schulamt hat sich gleichzeitig an den Schulträger gewandt und die Perspektive des Schulteils in Ilfeld thematisiert. Schulamt und Schulträger stimmen darin überein, dass die Beschulung künftig nur noch am Hauptstandort erfolgen soll. Die Realisierung erscheint mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 möglich, so dass die durch die Teilung bedingten Probleme natürlich dann auch nicht mehr bestehen werden. Da die Einstellung einer Lehrkraft für das Fach Musik nicht erfolgreich war, wurden durch das Staatliche Schulamt weitere Möglichkeiten der Einstellung einer geeigneten Person zur Absicherung des Unterrichts in Musik geprüft. Mit Wirkung vom 4. Oktober konnte eine befristete Einstellung zur Absicherung des Musikunterrichts erfolgen. Darüber hinaus konnte ebenfalls zum 4. Oktober 2011 eine Zuordnung von 12 Stunden Sport vorgenommen werden. Es handelt sich hier um eine Abordnung aus der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Wirtschaft Nordhausen. Im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur selbst gingen seit dem 23. September Elternschreiben zur Personalsituation am Herder-Gymnasium in Nordhausen ein. Seitdem wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt intensiv an einer Lösung gearbeitet. Wie ich gezeigt habe, haben wir Lösungen gefunden.

Zu Frage 3: Die Möglichkeit der Aufarbeitung von ausgefallenen Unterrichtsstunden wird im Zusammenhang mit der Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen geprüft. Endgültige Aussagen können im Moment noch nicht getroffen werden.

Zu Frage 4: Eine Aussage hierzu ist nicht möglich. Der Unterrichtsausfall wird nicht klassenweise erhoben.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage

(Abg. Keller)

des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3383.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse