Herr Rieder, Sie haben gesagt, die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle hier in der Bundesrepublik lebenden Kinder uneingeschränkt und es gäbe keinen Änderungsbedarf an Gesetzen. Ich möchte zumindest nach einer Differenz fragen, die ich beispielhaft nur benennen will. Jugendliche Flüchtlinge werden im Asylverfahren bereits im minderjährigen Alter als Erwachsene behandelt. Sieht denn die Landesregierung da nicht einen Widerspruch, daher dann auch einen Änderungsbedarf im Asylverfahrensrecht in Bezug auf das Kinderund Jugendhilferecht?
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3885, vorgetragen vom Abgeordneten Bergner.
Nach Presseberichten vom 15.12.2011 haben zwar 15 von 16 Bundesländern den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag soll aber erst Geltung erlangen, wenn die EU-Kommission ihre Zustimmung erteilt hat.
1. Wann wurde der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in seiner durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2011 beschlossenen Fassung der EU-Kommission für ein erneutes Notifizierungsverfahren vorgelegt?
2. Wann ist mit einer Stellungnahme durch die EUKommission und mit einem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages zu rechnen?
3. Wie hat sich die Landesregierung zu dem erneuten Notifizierungsverfahren positioniert und wie begründet sie ihre diesbezügliche Position?
4. Welche Vorgehensweise ist durch die Landesregierung geplant, falls keine Zustimmung der EUKommission zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag erfolgt?
Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Bergner, wie folgt:
Zu Frage 1: Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in seiner durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2011 beschlossenen Fassung wurde der EU-Kommission nicht für ein erneutes Notifizierungsverfahren vorgelegt. Das wird auch nicht für erforderlich gehalten, da der im Notifizierungsverfahren im Frühjahr 2011 der Kommission vorgelegte ursprüngliche Entwurf gerade unter Beachtung der Stellungnahme der Kommission vom 18. Juli 2011 überarbeitet wurde.
Zu Frage 2: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, wann genau die Kommission ihre Stellungnahme abgeben wird. Die Kommission hat jedoch eine zeitnahe Stellungnahme angekündigt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag wie geplant zum 1. Juli 2012 in Kraft tritt.
Zu Frage 3: Die Länder gehen gemeinsam im Antwortschreiben vom 7. Dezember zur Stellungnahme der EU-Kommission davon aus, dass keine Pflicht zur Neunotifizierung besteht, da der überarbeitete Entwurf auf Bedenken der Kommission eingeht. Diese Einschätzung wird von der Thüringer Landesregierung geteilt.
Zu Frage 4: Alle Länder, außer Schleswig-Holstein, haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2011 erklärt, dass sie beabsichtigen, den Staatsvertrag erst nach Vorliegen der von der EU-Kommission angekündigten abschließend positiven Stellungnahme im Notifizierungsverfahren den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird also kein förmliches Notifizierungsverfahren gemacht, aber der Entwurf der Kommission zur Stellungnahme unförmlich vorgelegt?
Das ist schon anders gemeint, und zwar ist das alles Teil des Notifizierungsverfahrens, das im Frühjahr 2011 begonnen hat. Im Rahmen dieses Notifizierungsverfahrens hat die EU-Kommission jetzt einen überarbeiteten Entwurf erhalten mit einer Stellungnahme der Ministerpräsidentenkonferenz und die Erwiderung der Kommission wird erwartet.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3893, vorgetragen vom Abgeordneten Blechschmidt.
Personelle Begleitung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit durch die Landesregierung
Für das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist nach Kenntnisstand des Fragestellers durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) eine Praxisberatung und -begleitung des Landesprogramms eingesetzt worden, die in persona auch als Landeskoordinatorin für das Programm auftritt und dieses im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorstellt.
1. Welche Aufgaben obliegen der Landeskoordinatorin im Einzelnen und über welche Kompetenzen verfügt diese gegenüber den geförderten Projekten?
3. In welcher Form und mit welchem Inhalt erfolgte die Ausschreibung der Leistung bzw. der Stelle und was waren die ausschlaggebenden Gründe für die erfolgte Leistungsvergabe bzw. personelle Besetzung?
4. Wurden die zugrunde liegenden Kriterien und die erfolgte Leistungsvergabe bzw. Stellenbesetzung mit dem Programmbeirat abgestimmt, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zunächst eine kurze Vorbemerkung. Die Verantwortung für die Umsetzung des Landesprogramms und damit auch dessen Koordination liegt in unserem Ministerium, also beim TMSFG. Namens der Landesregierung beantworte ich nun die Einzelfragen der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bärwolff wie folgt:
Zu Frage 1: Dem Büro für Beratung & Evaluation Jena obliegen die nachfolgenden Aufgaben und Kompetenzen: den in Kapitel IV des Landesprogramms genannten Strukturen und Projekten beratend zur Seite zu stehen, neueste Kenntnisse zu vermitteln, Beratung bei der Verbesserung der Projektperformance, Sicherung des Transfers zur Erfahrung und Unterstützung der Träger bei der Optimierung ihres Projektmanagements, Sicherung des Informationsflusses zwischen Strukturen und Projekten einerseits und dem TMSFG andererseits. Unter Strukturen werden die lokalen Aktionspläne, die Mobile Beratung, die Opferberatung, die Ausstiegsberatung, die Beratung in den Bereichen Sport, Feuerwehr sowie Qualifikationsangebote für spezifische Zielgruppen verstanden. Aus den dargestellten Aufgaben kann abgeleitet werden, dass sich die Kompetenz gegenüber den Trägern auf den Bereich der Beratung bezieht.
Zu Frage 2: Zwischen dem Büro Beratung & Evaluation Jena und dem TMSFG gibt es keine Anstellungsverhältnisse.
Zu Frage 3: Die Ausschreibung für die systematische und wissenschaftlich fundierte Praxisberatung und Begleitung des Thüringer Landesprogramms erfolgte über eine öffentliche Ausschreibung. Diese war im Thüringer Staatsanzeiger - Öffentlicher Teil Nr. 10/2011 veröffentlicht. Die Inhalte der Ausschreibung der Leistungen wurden in der Frage 1 bereits benannt. Das Angebot vom Büro für Beratung & Evaluation wurde ausgewählt, weil umfassende Thüringer Erfahrungen mit den lokalen und überregionalen Akteuren nachgewiesen wurden, die inhaltliche Konzeption überzeugte und die Leistungen für die einzelnen Bestandteile des Landesprogramms ausführlich dargestellt wurden. Darüber hinaus wurden die Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Die personelle Besetzung wurde vom TMSFG nicht entschieden.
Zu Frage 4: Die Leistungsvergabe wurde nicht mit dem Programmbeirat abgestimmt, da der Programmbeirat entsprechend nach Kapitel 7 des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit nur für die Entscheidung durch die Förderung von Projekten nach Kapitel 4.7 einzubeziehen ist. Danke.
Herr Staatssekretär, habe ich jetzt das richtig verstanden, dass es demselben Büro obliegt, die Evaluation des Programms durchzuführen wie auch die Beratung?
Das Projekt heißt Beratung & Evaluation Jena, das ist der Name des Büros. Die Aufgaben habe ich ja beschrieben, die dort zu machen sind, die Beratungen nämlich.
Dann habe ich eine Nachfrage: Inwieweit ist denn dann die vollständige Unabhängigkeit gewährleistet derjenigen Stelle, die die Evaluation durchzuführen hat, von den Prozessen, die zu den Inhalten und Strukturen des jeweiligen Programmteils führen?
Ich habe gesagt, dass der Name des Büros zwar Evaluation heißt, aber ich habe nicht gesagt, dass dieses Büro das auch durchführt. Ich weiß es jetzt aus dem Stegreif nicht, wer das macht, weil wir das, glaube ich, erst ausgeschrieben haben. Das ist der nächste Schritt und die Beratung läuft ja fortlaufend.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck von der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/3901.
Die Freie Fröbelschule Keilhau mit Wohnheim ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Für Kinder, die aufgrund einer Sprachbehinderung in Grundund Regelschulen, aber auch an Förderzentren nicht optimal gefördert werden können, gibt es diese spezialisierte Einrichtung. In dem sprachheiltherapeutischen Zentrum lernen Kinder mit LeseRechtschreib-Schwächen, Schüler mit Redeflussstörungen (z.B. Stotterer) sowie - vor allem im Grundschulbereich - Kinder, die Auffälligkeiten in der Lautsprache zeigen.