Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Ach ja, Frau Mühlbauer sitzt ja hinter der LINKEN, nicht in der ersten Reihe, aber im Stadtrat, jawohl. Da ist immer was los. Da können Sie ja mal verfolgen, wie das läuft.

Herr Voß, Sie müssen zugestehen, eine Beschlussfassung im Gemeinderat, das erfahren die Teilnehmerinnen der Sitzung, die wissen, wie der Gemeinderat entschieden hat, aber doch nicht die große Öffentlichkeit. Wie viele Bürgerinnen und Bürger nehmen denn an den Gemeinde- und Stadtratsitzungen teil? Jetzt können Sie sagen, jeder hat die Möglichkeit der Teilnahme, aber es hält es sich doch in Grenzen. Das heißt, die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erfährt erst durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, was der Gemeindeund Stadtrat beschlossen hat. Da schaut man in die Hauptsatzung, da ist das geregelt. Insofern sagen viele Bürgerinnen und Bürger, es ist nicht notwendig, mir die Sitzung des Gemein

derats anzutun, weil ich es ja aus dem Amtsblatt erfahre. Jetzt haben wir das Problem, dass wir als Land das Beschlussverfahren bei dem Hebesatz geregelt haben. Wir haben es in ein Satzungsverfahren gepackt. Zu Recht, Herr Voß, haben Sie darauf verwiesen, nach der Beschlussfassung ist die Gemeinde nicht mehr Herr des Verfahrens, sondern das Land, weil die Rechtsaufsichtsbehörde ist eine Landesbehörde. Die Gründe, weshalb eine Landesbehörde möglicherweise nicht entscheidet, können vielfältig sein. Von daher noch einmal unsere Überzeugung, weil wir als Land das Beschlussverfahren ausgestaltet haben, können wir natürlich zu diesem Beschlussverfahren auch ein Ausführungsgesetz machen und können sagen, so ist es anzuwenden. Wir greifen ja nicht in die Grundsatzregelung des Grundsteuer- und Gewerbesteuerrechts und des Bundesrechts ein, sondern wir gestalten nur einen Teil des Beschlussverfahrens aus, indem wir eine Klarstellung treffen. Eine abschließende Bemerkung: Inwieweit künftig Hebesätze in viel stärkerem Maße als bisher dynamisiert werden, bleibt abzuwarten. Ich war neulich Gast in der Gemeinderatssitzung Ichtershausen und musste dort zur Kenntnis nehmen, dass dort seit 1990 der Hebesatz unverändert ist, unverändert auf 300. Klar, die können sich das erlauben, weil sie ja in der unmittelbaren Nähe von Arnstadt „wildern“ und dort Gewerbesteuer abfassen in Größenordnungen,

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Was hast Du jetzt gesagt?)

weil sie das Glück hatten, dass vor 1300 Jahren das Kloster Ichtershausen eher besiedelt wurde als die Region von Arnstadt. Das hat heute noch Auswirkungen auf die Gewerbesteuer.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Katholiken sind Schuld.)

Darüber müssen wir auch mal nachdenken, solche Verwerfungen. Da ist also die Frage … Sie können doch noch reden, Herr von der Krone, ich wusste doch, dass Sie, genau, so … Von daher müssen wir doch davon ausgehen, ob es auch sachdienlich ist, die Hebesätze über einen so langen Zeitraum unangetastet zu lassen, zumal in der Zwischenzeit durch Steuerrechtsänderungen bei der Besteuerung wirtschaftlicher Betätigungen den Kommunen Korridore zur Veränderung eröffnet wurden. Es gibt noch viele Dinge zu beraten. Die Anträge auf die Ausschussüberweisungen hatte ich bereits gestellt. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt eine Meldung durch den Finanzminister. Bitte schön.

(Abg. Kuschel)

Herr Kuschel, vielleicht zur Ergänzung: Die Gemeinderatsitzungen sind öffentlich, das haben Sie gesagt, und wenn keiner da ist, dann ist es offenbar nicht so wichtig und die Beschlüsse werden in der Regel auch in den Zeitungen und in den Medien verbreitet, so dass sie auch hier eine Öffentlichkeit haben. Dass ich nicht weiß, wie es im Gemeinderat zugeht, Herr Kuschel, da schauen Sie einfach in meine Biografie, fünf Jahre als Gemeinderat, ich weiß das sehr gut. Man kann sich dort auch anstrengen und man kann auch sehen, dass man die Zeitpläne einhält und dann kommt man auch pünktlich klar und dann entstehen diese ganzen Imponderabilien, die Sie hier erwähnt haben, überhaupt nicht. Das hat etwas mit der Arbeitsweise zu tun. Insofern kann man auch zeitlich Klarheit schaffen für den Bürger, und zwar bis zum 30.06. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zum Abstimmungsprozess. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.

Nun stimmen wir über die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist damit abgelehnt worden.

Demzufolge stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/ 3899 in zweiter Beratung ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4064 ERSTE BERATUNG

Mir ist nicht signalisiert worden, dass dieser Gesetzentwurf begründet wird. Das ist wohl auch so. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Fiedler.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ist zurückge- zogen.)

Wer oder was ist zurückgezogen?

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Die Rede- meldung.)

Die Redemeldung ist zurückgezogen. Dann rufe ich als Nächsten auf für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Hey.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es eigentlich ganz kurz machen. Wir diskutieren heute hier über einen Gesetzentwurf, der nur deshalb erforderlich ist, weil innerhalb von jetzt geltenden Wahlkreisgrenzen ein Absinken der Bevölkerung zu gesetzlichen Neuregelungen zwingt, und das ist festgelegt in einem Bundesgesetz. Es ist also so vorgeschrieben. Es gibt zwei Wahlkreise - Sie haben es ja dem Gesetzentwurf, der sicher jetzt auf den Tischen vor Ihnen liegt - entnommen, in denen dies der Fall ist und wo eine solche Neuregelung anstehen muss. Es gibt hierzu bereits Vorstellungen, wie das geschehen soll, wie diese Wahlkreise dann neu geschnitten werden können. Darüber kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Das Prozedere, das weitere dann nachgehende Verfahren sollten wir aber, wenn wir uns mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen, im Innenausschuss ausführlich diskutieren. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion auch eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den hierzu zuständigen Innenausschuss und gleichzeitig auch an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Hauboldt das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hey, ganz so schnell kann ich das Thema nicht ad acta legen, vorgedacht auch der Diskussion im Innen- bzw. auch Justiz- und

Verfassungsausschuss. Die Damen und Herren, die schon etwas länger hier im Parlament tätig sind, wissen, dass uns diese Situation schon mehrfach ereilt hat, also es keine neue Situation ist, aber ich komme noch einmal zum Detail. Sie haben sich ja als CDU und SPD in diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes dazu verständigt, in weiten Teilen bestimmte redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Da kann ich sagen, gut, da kann man politisch darüber hinweggehen, das ist nicht von besonderer Bedeutung, aber eben weil diese Regelmäßigkeiten, sich immer zu einem neuen Landeswahlgesetz verständigen zu müssen, ein altes Problem beinhalten, nämlich dass die demographische Entwicklung und die Anpassungen vorhandener Strukturen nicht gelöst werden. Das ist unmittelbar eine Auswirkung, weshalb wir uns in steter Regelmäßigkeit mit einem neuen Landeswahlgesetz vergnügen dürfen. Da sage ich auch, das hat natürlich damit eine besondere politische Brisanz und das ist das Ansinnen, welches Sie auch formuliert haben, dass einzelne Gemeinden neuen Wahlkreisen zuzuordnen sind, und im speziellen Fall soll hier die Stadt Weimar aufgespaltet werden. An dieser Stelle sagen wir deutlich als Fraktion: Mit uns nicht, ein klares Halt.

(Beifall DIE LINKE)

Solche Überlegungen, meine Damen und Herren, entbehren jeglicher Logik und jeglicher Vernunft. Das Versagen der Landesregierung, eine klare und moderne Verwaltungsstruktur auf den Weg zu bringen, drückt sich jetzt auch negativ auf Landtagswahlkreise aus; ich hatte es gesagt. Dabei trifft der demographische Wandel die Stadt Weimar besonders, weil ihre Einwohnerzahl entgegen dem landesweiten Trend nicht rückläufig ist. Daraus dürfen aber keine negativen politischen und vor allem demokratischen Folgen für die Einwohner der Stadt Weimar resultieren.

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist ja auch in sich widersprüchlich, verwässert die bisherige - das kann man ja nachlesen - klare und eindeutige Gesetzeslage und trägt dazu bei, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik weiter reduziert wird. Die gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen - das hatte ich auch schon formuliert - sind eben nicht mehr zeitgemäß. Die Grenzen der bestehenden Landkreise und kreisfreien Städte stoßen in allen Lebensbereichen auf ihre eigenen Grenzen. So ist unter den gegenwärtigen Bedingungen des Landeswahlgesetzes, die auch durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen grundsätzlich nicht geändert werden, eine Neueinteilung der Landtagswahlkreise nach den Grundsätzen der Einräumigkeit nicht möglich. Das führt dazu, dass vermehrt die Grenzen der Landtagswahlkreise inkongruent zu den Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte verlaufen. Im konkreten Fall wür

de dies bedeuten, dass die Bewohner der einzelnen Ortsteile der Stadt Weimar einem anderen Landtagswahlkreis zugeordnet werden als die Kernstadt und übrige Ortsteile. Den Bürgerinnen und Bürgern - und das haben sie uns auch schon verdeutlicht - ist nicht zu vermitteln, dass bei den Wahlen für die Oberbürgermeister und den Stadtrat andere Wahlkreise bestehen als zum Beispiel bei Landtagswahlen. Das würde dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei gleichlautenden Problemen jeweils unterschiedliche Landtagsabgeordnete als Ansprechpartner hätten. Wir haben diese Fälle leider auch schon in anderen Regionen. Damit würden zusätzliche Barrieren aufgebaut aus unserer Sicht, die dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht im erforderlichen Maße mit dem gebotenen Vertrauen, so wie es sein sollte, an ihre Landtagsabgeordneten mit den örtlichen Zuständigkeiten wenden können. Der vorgelegte Gesetzentwurf verwässert in dieser Frage die bisherige eindeutige und klare Gesetzeslage, wonach eine Gemeinde nicht in unterschiedliche Landtagswahlkreise aufgespaltet werden darf. Nach der bisherigen Gesetzeslage dürften einzelne Ortsteile der Stadt Weimar nicht aus dem Wahlkreis ausgegliedert werden. Hier schafft der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aus unserer Sicht ein neues Konfliktpotenzial.

Im Übrigen berücksichtigt der vorgelegte Entwurf nicht die kurz- und mittelfristig bevorstehenden Gemeindeneugliederungsmaßnahmen. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Neufassung des Landeswahlgesetzes im von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Sinne neue Konfliktfelder auftreten werden, wie sie bereits im Fall von Weimar vorgeschlagen wurden. So ist zum Beispiel auch die Zuordnung der Gemeinde Grabfeld im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zum bisherigen Landtagswahlkreis Hildburghausen nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ich will nicht mutmaßen, was eventuell noch bei den Überlegungen für eine Rolle gespielt hat hinsichtlich Mehrheitsentscheidungen, das lasse ich mal außen vor.

Bei der Bildung der Gemeinde Grabfeld vor fünf Jahren und dem vorangegangenen Verfahren im Rahmen der freiwilligen Neugliederung sowie dem Gesetzgebungsverfahren war es weder der Wille der Einwohnerinnen und Einwohner in den damals selbstständigen Gemeinden und auch nicht der Wille des Landesgesetzgebers, dass die neu gebildete Gemeinde einem neuen Landtagswahlkreis zugeordnet wird. Die Einwohner in der Gemeinde Grabfeld verlieren also ihren bisherigen Bezugspunkt, was die personalisierte Landespolitik betrifft, die gerade im direkt gewählten Abgeordneten zum Ausdruck kommt. Damit würden wir, wie ich es gesagt hatte, das Vertrauen der Menschen in die Politik weiter nachhaltig schädigen.

Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen ist es geraten, die Neueinteilung der Landtagswahlkreise übergangsweise so lange auszusetzen, bis zum Beispiel eine politische Gestaltungsmehrheit im Thüringer Landtag eine grundsätzliche Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform vollziehen kann zum einen.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb wollen wir auch im Anschluss darüber reden, dass zunächst die Schwankungsreserve zur Berechnung der Abweichung der Einwohnerzahl in den einzelnen Landtagswahlkreisen im Durchschnitt der Einwohnerzahl aller Landtagswahlkreise von bisher 25 - Herr Hey, wie Sie es auch gesagt haben - auf 30 Prozent erhöht werden könnte. Damit könnten wir übergangsweise bis zur grundsätzlichen Neuordnung der einzelnen administrativen Bezirke zunächst die Wahlkreise so belassen, wie sie sind und die Bürgerinnen und Bürger müssten sich deshalb nicht innerhalb von wenigen Jahren auf mehrfache Änderungen bei den Wahlkreisen einstellen.

Meine Damen und Herren, wir werden uns mit Sicherheit erneut bald wieder mit Blick auf die Einwohnerentwicklung über den Zuschnitt der Wahlkreise unterhalten müssen. Ich sage auch sehr deutlich, hoffentlich einmal grundsätzlich. Dabei sollte und darf die Stärke des Parlaments kein Tabuthema sein. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute über die Änderungen zum Thüringer Landeswahlgesetz. Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen zum einen auf den festgestellten Veränderungen der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen. Bei einer Abweichung von 25 Prozent durchschnittlicher Bevölkerungszahl ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes eine Neueinteilung der Wahlkreise vorzunehmen. Diese Abweichungen liegen nach dem Bericht der Landesregierung in den Wahlkreisen 12 und 32 vor.

Zum anderen sollen Anpassungen bzw. Angleichungen an das Bundeswahlgesetz vorgenommen werden, die aus meiner Sicht im Wesentlichen sinnvoll erscheinen. Die detaillierten Debatten um die beiden Wahlkreise sind meiner Meinung nach am besten in den Ausschüssen zu führen, die dafür zuständig sind. Deswegen beantrage ich mit Blick auf die gedrängte Tagesordnung die Überweisung an

den Justiz- und Verfassungsausschuss und natürlich auch an den Innenausschuss. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Mir liegen keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten vor, doch, Herr Abgeordneter Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Staatssekretär, Sie würden danach reden? Bitte, Herr Abgeordneter Adams natürlich - das war aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt jetzt noch so ein bisschen drin.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, viel Richtiges ist gerade auch von meinem Vorredner hier schon gesagt worden und man kann es eigentlich ganz kurz machen. Dieses Gesetz wirkt wie eine Lappalie, die man ohne Aussprache schnell durch das Plenum bringen könnte, ist es aber nicht. Wir reden hier über das Landeswahlgesetz. Dieses Landeswahlgesetz ist konstitutiv für dieses Haus und damit auch konstitutiv für den Freistaat Thüringen und es gilt, diese Situation, diese rechtliche Regelung auch hinreichend ernst zu nehmen. Neben einigen Formulierungsmodernisierungen und der Angleichung an Bundesrecht geht es im Wesentlichen, das ist in den Wortbeiträgen auch schon deutlich geworden, um die Neugliederung von zwei Wahlkreisen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz zeigt aber auch, wie weit Thüringen der Debatte immer hinterher hinkt. Ich will hier gar nicht weiter auf den demographischen Wandel und eine so dringend notwendige Gebiets-, Struktur- und Funktionalreform in Thüringen eingehen, sondern ich will einfach nur aufzeigen, wie wenig Kraft in dieser Koalition liegt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Justizminister Poppenhäger vor einiger Zeit anregt, doch mal darüber nachzudenken, warum nicht EU-Ausländerinnen und -Ausländer, die dauerhaft hier in Thüringen leben und an unserem normalen Alltag teilnehmen, warum die denn nicht genauso wie auf der kommunalen Ebene auch den Landtag mitwählen könnten. Das wäre ein Regelungsgegenstand gewesen, den man hätte diskutieren müssen und den wir vielleicht noch diskutieren können, wenn wir über dieses Gesetz im Ausschuss reden. Es wäre ein Impuls gewesen, der von Thüringen ausgegangen wäre, dieses hier zu versuchen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage, ob der Landtag bei einem fortschreitenden demographischen Wandel, einer schrumpfenden Bevölkerung gleich groß bleiben muss und damit die Frage nach der Anzahl der Wahlkreise, ist

(Abg. Hauboldt)

eine Frage, die in der Debatte um dieses Gesetz unbedingt geführt werden muss und qualitativ hochwertig geführt werden muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)