Werte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Das war schon einigermaßen bemerkenswert, zu sehen, wie Sie zum Teil Ihre eigene Argumentation ad absurdum geführt haben.
Sie haben auf der einen Seite hier aus der Opposition verlangt, man muss sich jetzt klar zu einem dieser Vorschläge positionieren, und dann haben Sie ausführlich dargelegt, was an diesen Vorschlägen alles noch schwierig und falsch ist und weshalb man denen nicht zustimmen kann. Frau RotheBeinlich, Sie haben das eben sehr schön vorgeführt und deutlich gemacht, da fehlt das noch, da geht dieses nicht, da geht jenes nicht. Ihr sehr simpler Vorschlag läuft darauf hinaus, zwei Drittel sollten doch einfach dem zustimmen, was die GRÜNEN sich vorstellen.
Das wäre natürlich aus Ihrer Sicht schön, aber von sehr viel Erfahrung in der Politik zeugt es natürlich nicht.
Einen kleinen Moment, Herr Präsident. Es gibt in der Politik die Notwendigkeit, für Grundgesetzänderungen Zweidrittelmehrheiten zustande zu bringen, und zwar sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Und jeder, der da mit der Vorstellung reingeht, ich allein habe recht und ich beschimpfe erst mal alle anderen, der wird überhaupt nicht in der Lage sein, für eine solche Zweidrittelmehrheit zu sorgen. Deshalb ist es richtig, was die Landesregierung in diesem Zusammenhang tut, zu reden, mit den Parteien auszuloten, wo die Gemeinsamkeiten liegen, wo wir uns treffen können. Natürlich kann ich mich auch hier hinstellen und sagen, es wäre schön, wenn zwei Drittel im Bundestag und Bundesrat einfach den SPD-Vorschlägen zustimmen, aber so einfach ist das Leben nicht in der Politik und so einfach kann man es sich auch nicht machen. Das kann ich Ihnen hier so nicht durchgehen lassen.
Herr Matschie, geben Sie mir recht, dass man es sich nicht so einfach machen kann, zu sagen, wir hätten verlangt, dass Sie einfach die eine oder andere Initiative begrüßen sollen, wenn es in unserem Antrag heißt: 1. Welche Position vertritt Thüringen zu dem Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein? 2. Welche Position vertritt Thüringen zum Entschließungsantrag aus Hamburg? 3. Welche Ergebnisse liegen in der Umsetzung des Beschlusses vor?
Frau Kollegin, ich habe ja in meiner Rede vorhin schon deutlich gemacht, welche Position die Landesregierung vertritt, dass sie weder den einen noch den anderen Antrag schon für zustimmungsfähig hält, dass es inhaltlich Probleme gibt. Sie selbst haben solche Probleme ja auch beschrieben. Und ich habe deutlich gemacht, wie das Verfahren nur sein kann, wenn man zu Zweidrittelmehrheiten kommen will, und das geht nur, wenn man wirbt. Das fängt an in den eigenen Parteien, auch in der SPD war das nicht immer mehrheitsfähig, dass wir anders umgehen mit diesem Beschluss, den die Föderalismuskommission vor einigen Jahren getroffen hat. Ich kann an dieser Stelle schon sagen, ich habe sehr intensiv daran gearbeitet, dass das heute in der SPD mehrheitsfähig ist, dass wir an dieses Kooperationsverbot noch einmal ran wollen, dass wir diese Frage ändern wollen, dass das heute anders gesehen wird. Ich bin sicher, es wird auch gelingen, Schritt für Schritt, Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat für notwendige Veränderungen auf den Weg zu bringen. Meine Position dabei ist sehr klar: Wir brauchen eine Lösung, die die Zusammenarbeit sowohl in der Wissenschaft, also auch in der Hochschulpolitik, als auch im Bereich von Schule und Kindergarten möglich macht, also eine Vereinbarung, die das gesamte Bildungssystem im Blick hat. Aber die konkreten Formulierungen für eine Grundgesetzänderung sollten wir dann gemeinsam besprechen, wenn klar ist, auf welche Inhalte wir uns verständigen können und wie die Zusammenarbeit aussehen soll.
Also die schlichte Vorstellung, wir schlagen mal hier einfach was vor und die anderen müssen alle zustimmen, die funktioniert in der Politik nicht. Deshalb braucht die Landesregierung an dieser Stelle keine Nachhilfe, wir sind hier auf dem Weg.
Meine Damen und Herren, Frau Rothe-Beinlich, brauchen Sie eigentlich für Ihr Mundwerk einen Waffenschein?
Ich denke, ich habe deutlich gemacht, dass wir uns mit den Inhalten auseinandersetzen und uns einer Debatte nicht verweigern. Das heißt aber nicht, dass man automatisch die Dinge an den Ausschuss überweist. Frau Rothe-Beinlich, ich kann nur sagen, Sie sollten auch mal zur Sachlichkeit zurückkehren
und nicht eine Rede gespickt, man kann ja fast sagen, eine Flammenwerferrede hier halten, sondern es geht darum, dass man sich in der Sache damit auseinandersetzt, was den Ländern guttut in diesem Bereich.
Ja, es muss den Ländern gut gehen, damit die Länder den Kindern am Ende das angedeihen lassen können, was gut ist für eine gute Bildung und Erziehung. Ich sage es hier noch mal ganz deutlich, die CDU steht nicht auf der Bildungsbremse, im Gegenteil zu den GRÜNEN haben wir in Thüringen den anderen deutschen Bundesländern gezeigt, wie man gute Schule macht.
Das können Sie ablesen aus den Ergebnissen der PISA-E-Studien und Sie können es ablesen an den Bildungsausgaben, nur, man muss auch mal harte Fakten nennen. In Thüringen, die letzte Erhebung ist von 2008, werden pro Schüler an einer allgemeinbildenden Schule 7.000 € ausgegeben, der Bundesdurchschnitt beträgt 5.600 €.
Frau Siegesmund, richtig, die Ausgabe spiegelt noch lange nicht den Erfolg wider. Was fordert jetzt die Änderung § 104, der da neu eingeführt werden soll? Da heißt es nämlich ganz genau, dass diejenigen, die leistungsmäßig noch nicht so gut sind, vom Bund zusätzlich Kohle kriegen sollen. Ja, jetzt sage ich Ihnen mal was, die Hamburger geben einen Haufen Geld aus, sind aber leistungsmäßig weit, weit unten. Also soll das Geld extra zusätzlich noch
mal ins reiche Hamburg fließen? Das macht doch überhaupt gar keinen Sinn und deswegen ist es richtig, was Christoph Matschie sagt, man muss sich zueinander setzen, muss miteinander reden. Ich habe für die CDU hier überhaupt nicht gesagt, dass wir dafür sind, nicht am Kooperationsverbot zu rütteln, sondern ich habe gesagt, man muss es mit Sinn und Verstand tun und an den Stellen, wo es passt. Das habe ich hier zum Ausdruck gebracht und dazu stehen wir, Frau Rothe-Beinlich, gern auch hemdsärmlig.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Emde, apropos Sachlichkeit, wer seinen Wortbeitrag mit dem Satz beginnt: „... brauchen Sie eigentlich für Ihr Mundwerk einen Waffenschein?“ - ich glaube, mit dem muss ich über Sachlichkeit nicht weiter diskutieren.
Wenn Sie es auch nur annähernd ernst meinen mit dem „zueinander setzen und miteinander reden“ und das geht auch an Herrn Matschie -, dann haben Sie doch den Mut, den Antrag, genauso wie den Antrag der FDP im Übrigen, an den Ausschuss zu überweisen, bringen Sie dort gegebenenfalls qualifizierte Änderungsanträge und wir werden mit Ihnen diskutieren, um gemeinsam den besten Weg für Thüringen zu finden. Ich bin gespannt, wer sich hier verweigert und wer tatsächlich an einer bildungspolitischen Diskussion interessiert ist oder nicht. Wenn Sie etwas zu bieten haben, wenn Sie auch inhaltlich etwas zu bieten haben, dann begeben Sie sich bitte in die sachliche Auseinandersetzung, und zwar im Ausschuss, alles andere ist Verweigerung.
der 2005 im Bundestag war, und nachdem ich jetzt eine Rede eines neusozialdemokratischen Mitglieds gehört habe, wollte ich doch wenigstens auf ein paar historische Tatsachen hinweisen. 2005 galt das Kooperationsverbot im Grundgesetz überhaupt nicht, da stand es überhaupt nicht im Grundgesetz drin.
2005 gab es eine Föderalismuskommission I, bei der alle ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten die SPD-Führung gebeten haben, das Kooperationsverbot nicht aufzunehmen, und eine klare Botschaft an ihre eigene Fraktion gegeben haben, dass es ein schwerer Fehler ist, wenn man das Kooperationsverbot ins Grundgesetz aufnimmt. Zu dieser Zeit gab es auch in der Christdemokratischen Union einige Stimmen, die gesagt haben, es ist ein Fehler. Es ist aus wahlkampftaktischen Gründen aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durchgesetzt worden, dass das Kooperationsverbot in den Föderalismusvertrag I hineingenommen worden ist, nachdem es in der Legislatur vorher gescheitert war. Und dann war es die SPD, lieber Kollege Matschie und Landesvorsitzender der SPD, es war die Gesamt-SPD, die dann umgefallen ist. Wir haben jetzt mit dem Problem zu kämpfen, dass wir mühselig das wieder bereinigen müssen, wo ihr aus machtpolitischen Gründen einfach in die Knie gegangen seid.
Denn tatsächlich unter Rot-Grün - aber das kann das Neumitglied der SPD, Herr Dr. Hartung, nicht wissen, denn da war er noch in unserer Partei zu der Zeit und war noch sehr auf Opposition gebürstet -, das Gesamtschulprojekt - das werden Sie noch wissen und auch bestätigen können, da waren Sie ja noch Staatssekretär - wurde von RotGrün als gesamtdeutsches Projekt gefördert. Das hat die drei Ministerpräsidenten von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern so geärgert, dass sie dieses Projekt unter allen Umständen kaputtmachen wollten. Deswegen kam das Kooperationsverbot ins Grundgesetz, gegen die Kinder in ganz Deutschland. Deswegen, glaube ich, ist die Diskussion jetzt dringend notwendig. Ich freue mich, dass nun ausgerechnet ein CDU-regiertes Bundesland, Schleswig-Holstein, sagt, das geht so nicht weiter, weil wir Politik gegen unsere Kinder machen. In diesem Sinne, Herr Dr. Hartung, willkommen in der SPD, die dann immer umfällt, wenn es gegen bestimmte Grundsätze geht, aber
machtpolitisch die Dinge so abfrühstückt, Schuldenbremse und andere Sachen anschließend ins Grundgesetz schreibt, um dann zu wissen, dass sie nie wieder davon wegkommen, und hinterher nicht