So hat es der Bundespräsident zitiert. Deswegen sagen wir, gerade in der aktuellen Lage muss Neuverschuldung ein Tabu sein.
Ich habe das richtige Konzept, sehr geehrter Herr Huster, fast 700 Mio. € Zinsen zahlt dieses Land im Moment jedes Jahr für seine Schulden - 700 Mio. €, und das bei einem historisch niedrigen Zinsniveau. Wenn wir nicht ernsthaft anfangen, Schulden abzubauen, dann werden wir im Jahr 2020 bei einem Anteil am Landeshaushalt angekommen sein von 10, 12, im schlimmsten Fall vielleicht 15 Prozent, wenn sich die Zinsen ein bisschen erhöhen und weitere Schulden dazukommen. 12 Prozent Zinsen allein aus dem Landeshaushalt zu nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren - wer das verhindern will, und wir müssen das verhindern, der muss heute für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sorgen, der muss ohne neue Schulden auskommen. Das ist das Allermindeste, was wir dazu beitragen müssen.
Dazu braucht es das Instrument der Bewirtschaftungsreserve eben auch und gerade für den Haushaltsvollzug, es braucht aber im ersten Schritt verantwortungsvolle Haushaltsbeschlüsse des Landtags. Forderungen zu stellen, die nicht bezahlbar sind, und sich hinterher denen anschließen, die sich beschweren - zu Recht oder zu Unrecht -, das bringt vielleicht eine schnelle Schlagzeile, verantwortungsvolle Haushaltspolitik ist das aber nicht. Deswegen werden wir Ihren Antrag erneut ablehnen. Vielen Dank.
Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Huster das Wort, also nicht Frau Huster, sondern Frau Keller. Auf meinem Zettel steht das nämlich anders.
Das stand da auch so. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung wird heute in der zweiten Lesung behandelt. Leider ist eine Beratung in den Ausschüssen abgelehnt worden mit 27 zu 25 Stimmen, so dass sich also auch der Gehalt des Meinungsaustauschs hier leider nicht erhöhen konnte. Ich werde deshalb in der zweiten Lesung noch einmal ganz kurz auf die getätigten Aussagen der ersten eingehen und noch mal darauf aufmerksam machen, welchen Unterschied wir darin sehen.
Herr Barth, Sie haben eben noch mal gesagt das Instrument des Finanzministers. Das Instrument des Finanzministers wollen wir ihm gar nicht wegnehmen, aber offensichtlich durch den fehlenden Austausch der Meinungen ist nicht verstanden worden, dass wir eigentlich den Finanzminister hier an der Stelle stärken wollen, so wie der Abgeordnete Meyer das hier schon gesagt hat, und in dem Zusammenhang insbesondere auch die die Regierung tragende Koalition.
Der Herr Kollege Blechschmidt begründete in dem Gesetzentwurf, indem er an den Ärger in der Koalition erinnerte, der vor allen Dingen bei Ihnen Damen und Herren bei der SPD ausgebrochen ist, als der Finanzminister Teile des soeben beschlossenen Haushalts sperrte, zumindest vorläufig. Aufgrund dieser Erfahrungen haben wir vorgeschlagen, dass künftig der Landtag diese Einschränkung im Haushalt bestätigen soll, weil auch der Landtag für den Beschluss des Haushalts zuständig ist. Der Unterschied zur bisherigen Verfahrensweise wäre, dass der Finanzminister künftig seine Fraktion und auch seinen Koalitionspartner vorher informieren und um Zustimmung werben müsste.
Kollege Meyer nannte es schon in der ersten Lesung - eben auch wiederholt - bedauerlich, dass SPD und CDU nicht einmal erkannt haben, dass diese Änderung Sie als Koalitionsfraktionen stärkt. Wir stimmen deshalb in dem Zusammenhang dieser Information auch zu, weil das genau die Sichtweise für uns ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, mangels einer Ausschussberatung will ich mich hier kurz mit den anderen wesentlichen Aussagen aus der ersten Lesung auseinandersetzen. Kollege Kowalleck, Sie behaupteten in der ersten Lesung und haben das eben auch noch mal bekräftigt, dass DIE LINKE mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgen würde, den § 41 der Haushaltsordnung zu ändern. Herr Kowalleck, DIE LINKE verfolgt das Ziel, die Demokratie in Thüringen zu stärken, zum Beispiel, indem das Parlament über Veränderungen am Haushalt entscheidet und nicht ein Einzelner. Eine Gesetzesänderung ist kein Ziel, sondern nur ein Mittel zur Erreichung eines Ziels. Ich erwähne dies hier, weil der
Vortrag keinerlei fachliche Ablehnungsgründe von Ihrer Seite enthielt, und eben ist auch festgestellt worden, es ist eine nicht gewollte Entscheidung auf politischer Basis. Sie erklärten den Unterschied der §§ 41 und 5 und sagten sinngemäß, dass wir keine Änderung brauchten, weil wir das schon immer so gemacht haben. Das ist etwas, das hören wir sehr, sehr oft: Weil wir es immer so gemacht haben, ist es richtig; weil wir es schon immer so gemacht haben, verändern wir es am besten gar nicht. Wie weit uns das bringt, ich glaube, das können Sie selbst, da Sie noch jung an Jahren sind, sicher noch miterleben.
Der Herr Kollege Barth ging in seinem Redebeitrag darauf ein, dass der Finanzminister gar keine Bewirtschaftungsreserven aussprechen müsste, wenn er nur auf die Sparvorschläge der FDP gehört hätte, was den Kollegen Mohring dazu veranlasste, einen Zwischenruf zu tätigen. Ich zitiere aus dem Protokoll, Frau Präsidentin: „Also das ist ja nun wieder völlig daneben.“ Das hat sich auch heute nicht geändert,
da wir leider nicht zu mehr Austausch gekommen sind und damit auch nicht sehr fruchtbringend weiter in der Diskussion gekommen sind.
Meine Damen und Herren, die Rede in der ersten Lesung von Herrn Dr. Pidde begann nicht mit Aktionismus, sondern mit Populismus als Vorwurf. Jetzt zumindest sagen Sie, es ist politisch nicht gewollt. Dann sind wir offensichtlich doch einen Schritt weiter. Aber es würde eben auch heißen, Sie müssen das nächste Mal die Bewirtschaftungsreserve des Finanzministers erklären, die im Parlament nicht beraten wird, wenn sich also Institutionen und Vereine an Sie wenden und bei Ihnen Hilfe suchen werden. Sie haben das Ganze heute mit dem Fußball umschrieben, das letzte Mal mit der Aussaat des Landeshaushalts und der Ernte, die mal schlechter sein könnte wegen schlechten Wetters. Ich denke, wenn wir Gesetze verfassen, die auch noch wetterabhängig sind, dann Gnade uns Gott an der Stelle. Ich hoffe, das wird nicht der Fall sein.
Der Herr Finanzminister hat in der ersten Lesung auch das Wort genommen und er war der Auffassung, dass wir ihn in seiner Macht nicht beschneiden dürfen, weil sonst der ordnungsgemäße Haushaltsvollzug in Gefahr geraten könnte. Außerdem könnten wir ihn wegen eines Defizits verklagen. Herr Dr. Voß, das Königsrecht des Parlaments wird dann berührt, wenn vorgesehene und beschlossene Haushaltsmittel vom Finanzminister zurückgehalten werden und Projekte sowie Maßnahmen dadurch gefährdet werden. Auch das ist Ihre Verantwortung in dem Zusammenhang. Deshalb bleiben wir dabei: Wer den Haushalt beschließt, muss auch gefragt werden, wenn etwas geändert werden soll.
Da genügt es nicht, dass sich 20 Jahre niemand über Bewirtschaftungsreserven beschwert hat. Das Beispiel von Dezember 2011 genügt völlig, um eine alte Regel infrage zu stellen. Ich wiederhole es deshalb an der Stelle, sehr geehrte Damen und Herren: Wer zu diesem Gesetzentwurf Ja sagt, der sagt Ja zur Stärkung der Demokratie im Freistaat Thüringen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen aus den Fraktionen. Für die Landesregierung Herr Minister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben schon in der ersten Beratung heftig über dieses Thema gestritten. Ich kann nur noch einmal auf die Gewaltenteilung hinweisen, die zwischen der Legislative und der Exekutive existiert. Es ist Auftrag der Exekutive, sich im Rahmen der von Ihnen gesteckten Grenzen zu halten, aber es ist auch die Verantwortung, dass wir die Grenzen auch wirklich einhalten. In dem Fall, da wir es hier mit Haushaltsgesetzen zu tun haben, ist es die Aufgabe des Finanzministers, er hat dafür verschiedene Instrumentarien. Frau Keller, bei aller Wertschätzung, mit Macht hat das nichts zu tun, es geht hier nicht um Machtausübung, sondern es hat hier allenfalls etwas mit Übernahme von Verantwortung zu tun, aber nicht mit Macht. Diese Instrumentarien hat der Finanzminister nach der Haushaltssystematik in Gesamtdeutschland, der Bundesfinanzminister genauso wie alle Landesfinanzminister. Insofern ist es nun mal so, dass die veranschlagten Ausgaben Ermächtigungen sind, und man muss sie steuern. Herr Barth, zu Ihnen jetzt mal klar gesagt, die Verhaltensweise hat auch nichts damit zu tun, mit einem mangelnden Respekt gegenüber dem Parlament, ich hatte es schon mehrmals gesagt. Die Situation Ende letzten Jahres war so, dass sich die Wirtschaftsforschungsinstitute in Folge deutlich anders positioniert hatten als noch zwei Wochen vorher, und da war letztlich eine Entscheidung, schafft man Klarheit gleich zu Anfang des Jahres oder macht man das nicht. Ich habe mich dafür entschieden, gleich zu Anfang des Jahres Klarheit zu schaffen. Recht herzlichen Dank.
Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4330 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4336 ZWEITE und DRITTE BERATUNG
Ich erinnere Sie daran, dass wir bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen waren, dieses Gesetz heute in zweiter und - sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird - in dritter Beratung zu behandeln.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung und rufe für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Metz auf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in der letzten Plenarsitzung sehr intensiv über den Antrag diskutiert. Bei meiner Fraktion und bei mir persönlich hat sich an der Position nichts geändert. Ich will noch einmal zusammengefasst die zentralen Kritikpunkte an dem Antrag formulieren.
Zum einen nimmt Ihr Antrag leider aus dem Blick, was Verfassung leisten kann, und zum Teil auch, was ihr Kern ist, nämlich Positivziele zu formulieren, denn sie regelt glücklicherweise nicht bis ins kleinste Detail das Zusammenleben, sondern sie stellt den Rahmen der Gesetzgebung, aber selbst in konkrete Gesetzgebung übersetzt, verhindert sie kein Verbrechen, keinen Übergriff gegen Menschen, die Nazis für Ausländer halten, keine Nazigedanken, sondern das Gesetz - übersetzt nach Verfassung - greift hauptsächlich dann, wenn die Scherben bereits da sind. Es sind deshalb bereits jetzt genug Möglichkeiten da - ich habe sie ausführlich aufgezählt in der letzten Diskussion und in der letzten Debatte -, um von einer echten, auch konservativen, wehrhaften Demokratie zu sprechen. Eine konsequente Umsetzung der von der LINKEN geforderten Grundgesetzänderung stärkt also keinesfalls den Kampf gegen Nazis,
- Pardon, Landesverfassung -, drängt Gedankengut nicht zurück, sondern stärkt den Staat gegenüber dem Einzelnen, in deren Denken und Leben er umso mehr eingreifen kann. Es lässt sich eben nicht ohne Weiteres umsetzen. Die letzten Reste des Liberalismus, wie ich sie beschrieben habe, in Deutschland, nämlich Meinungs- und Versammlungsfreiheit, so eingeschränkt sie in Deutschland auch sind, lassen sich nicht durch eine weitere Verfassungsnorm ändern oder gar aufweichen. Des Weiteren hatte ich mich intensiv mit der Analyse und der Begründung des Antrags beschäftigt und mich auch darüber geärgert. Ich denke, das können wir an anderer Stelle auch noch einmal intensiver diskutieren, das würde jetzt sicherlich zu weit führen. Ich sage nur noch einmal die Stichworte Faschismusanalyse, deutsche Verbrechen, antiautoritäre Verfassung, antifaschistische Verfassung, im Widerspruch teilweise.
Nun noch eine persönliche Bemerkung, die sicherlich nicht unbedingt nur konform mit meiner Partei geht, aber ich bin froh, in einer Partei zu sein, in der unterschiedliche Auffassungen an vielen Fragen auch möglich sind. Antifaschismus kritisiert den Neonazismus und deren Grundlagen in der Gesellschaft und damit eben auch diese Gesellschaft. Ich habe dazu Hannah Arendt ausführlich angeführt und ihre Kritik des Parlamentarismus auch zitiert.
Wer ist eigentlich Faschist in der Definition? Ist es die Mehrheit der Deutschen, die rechten Einstellungsmustern verfallen? Sind es die über 10 Prozent im Thüringen-Monitor, die sagen, es gibt wertes und unwertes Leben? Wer ist eigentlich dieser Faschist? Ein Staatsziel Antifaschismus kann also Faschisten vielleicht einsperren, er würde jedoch zugleich keinen vernünftigen Beitrag zum Antifaschismus liefern. Ich bin sonst sehr offen, gerade in dieser Frage, auch gute und offene Auseinandersetzung in Ausschüssen zu erleben - wir werden das auch bei dem Antrag der GRÜNEN zum Beutelsbacher Konsens so handhaben und diskutieren -, ich bitte aber zu akzeptieren, und vor allen Dingen auch Sie von der LINKEN zu akzeptieren, dass wir uns in der Fraktion und auch ich mich wirklich ausführlich und lange mit dem Antrag auseinandergesetzt haben, und die Positionen sind so unterschiedlich und diametral anders, dass wir für eine Ablehnung des Antrags an dieser Stelle werben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will gleich vorwegnehmen, dass wir der Verfassungsänderung so nicht zustimmen können. Das hat, meine Damen und Herren, auch einen ganz einfachen Grund, wir haben in der Sitzung am 03.05.2012 über den Entwurf debattiert. Wir wollten trotz unserer Zweifel, die ich schon in der letzten Sitzung ausführlich vorgetragen habe, die vorgeschlagene Verfassungsänderung zumindest im Ausschuss beraten, um sich zu dieser Problematik auch externen Sachverstand herbeizuholen.
Leider wurde der Ausschussüberweisung von CDU und SPD nicht zugestimmt. Aber eine Verfassungsänderung ins Blaue hinein, ohne wirklich zu wissen, welche Konsequenzen dies mit sich bringt, können und werden wir nicht mitmachen.
Einer Ausschussüberweisung heute würden wir aber dennoch unsere Zustimmung selbstverständlich nicht verweigern und bei der Aussage bleiben, so wie wir sie bereits getroffen haben.
Ich will aber noch einmal kurz unseren Standpunkt erläutern: Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.05.1949, also vor 63 Jahren, ist das Grundgesetz und am 30. Oktober 1993 ist unsere Thüringer Verfassung in Kraft getreten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir stolz darauf sein können, eine solche Verfassung zu haben, aus der sich unsere Rechtsordnung und unser Rechtsstaat ableiten und auch verantworten.
Dass das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung bewusst dem Nationalsozialismus entgegenstehende Verfassungen sind, dürfte jedem bekannt sein. Dies ist sowohl in der Präambel aus dem Grundrechtsteil und in den Staatszielbestimmungen ersichtlich. Unsere Verfassung gibt uns grundsätzlich genug Spielraum, denen entgegenzutreten, die unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung feindselig gegenüberstehen.
Dass es nicht immer einfach ist und manchmal sogar mühselig, liegt aber nicht an der Verfassung, sondern das bringt eine freiheitlich demokratische Grundordnung mit den darin lebenden Menschen, die individuelle Eigenschaften und Interessen haben, nun mal mit sich. Deswegen müssen sich alle in Thüringen lebenden Menschen immer wieder dafür einsetzen und dafür einstehen, dass wir Angriffe auf unseren demokratisch verfassten Staat nicht einfach dulden und auch nicht dulden werden.
Dies, meine Damen und Herren, erreichen wir aber im Landtag nicht, indem wir die Verfassung ändern, sondern nur, wenn wir uns im Hohen Haus unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen bewusst sind. Hierzu gehört auch, die Menschen zu motivieren, Politik mitzugestalten und somit etwas gegen die immer größer werdende Politikverdrossenheit zu unternehmen. Denn nur so können wir die Bürgerinnen und Bürger aufrütteln, sie aufklären und bürgerliches Engagement fördern und somit jeglichem Extremismus oder extremistischem Gedankengut den Nährboden entziehen.