Protokoll der Sitzung vom 30.05.2012

Dies, meine Damen und Herren, erreichen wir aber im Landtag nicht, indem wir die Verfassung ändern, sondern nur, wenn wir uns im Hohen Haus unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen bewusst sind. Hierzu gehört auch, die Menschen zu motivieren, Politik mitzugestalten und somit etwas gegen die immer größer werdende Politikverdrossenheit zu unternehmen. Denn nur so können wir die Bürgerinnen und Bürger aufrütteln, sie aufklären und bürgerliches Engagement fördern und somit jeglichem Extremismus oder extremistischem Gedankengut den Nährboden entziehen.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich will Ihnen abschließend sagen, dass ich die Debatte für wichtig erachte und es deswegen auch schade finde, dass wir über den Vorschlag nicht im Ausschuss diskutiert haben. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt in zweiter Lesung eine Verfassungsänderung auf dem Tisch, über die wir uns nicht wirklich verständigt haben. Das bedauere ich ausdrücklich. Da wundert es mich auch nicht, wenn der Abgeordnete Peter Metz hier ans Pult geht und sagt, dass er seine Meinung schon beim letzten Mal ausgeführt hätte und sich seitdem auch nichts an seiner Position geändert hat, denn eine Debatte fand ja zwischenzeitlich leider nicht statt, da - das hat Herr Bergner eben schon erwähnt - die Ausschussüberweisung und eine dort mögliche Anhörung beispielsweise von den Koalitionsfraktionen nicht einmal in Erwägung gezogen wurde.

Ich will noch einmal sagen, was ich auch schon bei der ersten Beratung für unsere Fraktion ausgeführt habe. Wir halten den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, die Verfassung in dieser Form zu ändern, durchaus für diskussionswürdig. Wir waren und sind auch der Meinung, dass es uns allen guttäte, uns dazu den Rat von Expertinnen und Experten einzuholen, und auch deshalb greife ich gern das auf, was Herr Bergner eben gesagt hat. Wenn es eine Ausschussüberweisung zum jetzigen Zeitpunkt gäbe, die wir gern auch beantragen, stimmen wir dieser selbstverständlich zu und werden uns dafür starkmachen, dass es zu einer entsprechenden Anhörung beispielsweise im Justizausschuss

kommt, um dort nach einer umfänglichen Debatte und vielen möglichen Fragen und Stellungnahmen abzuwägen. All das scheint aber nicht gewollt zu sein. Das ist es, was mir eigentlich am meisten zu denken gibt und was mir auch am schwersten im Magen liegt.

Ich hatte das letzte Mal bereits Herrn Gentzel zitiert, der bei der gleichen Debatte - Sie erinnern sich, im Jahre 2005, da gab es bereits drei Beratungen zum wortgleichen Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE - gesagt hatte, es sei dreist, sich einer Debatte im Ausschuss zu verweigern. Damals war er noch in der Oppositionsrolle und hat die CDU angesprochen und zur Überweisung aufgefordert. Ich sage aber, es ist nicht nur dreist, sondern es ist vor allem auch ein Zeichen von Schwäche, ein Zeichen für genau das, was hier beklagt wurde. So liefern wir als Landtag nämlich einen Grund dafür, der zu Politikverdrossenheit führt. Wenn nämlich keine echten Debatten mehr stattfinden - das habe ich beim letzten Mal auch schon ausgeführt -, wenn es keinen Streit mehr in der Sache gibt, sondern ein Totschweigen oder vorgefestigte Meinungen, bei denen niemand bereit ist überhaupt zuzuhören oder aufeinander zuzugehen, geschweige denn nachzufragen, dann tragen wir zu Politikverdrossenheit bei. Wir haben uns in der Fraktion umfänglich dazu verständigt und durchaus ausgesprochen kontrovers diskutiert und wir sind mitnichten abgeschlossen in unserer Meinungsbildung. Deswegen würden wir uns zum jetzigen Zeitpunkt auch enthalten zu diesem Vorstoß. Dies ist allerdings allein der Tatsache geschuldet, dass sich der Thüringer Landtag, und hier insbesondere die Koalitionsfraktionen, einer ernsthaften Auseinandersetzung verweigern, und das ist dem Thema aus unserer Sicht nicht angemessen. Vielen herzlichen Dank.

(Zwischenruf Abg. Metz, SPD: Ich habe we- nigstens inhaltlich ausgeführt.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist das jetzt ein Geschäftsordnungsantrag? Dann bitte, Herr Abgeordneter Barth.

Frau Präsidentin, wir reden über eine Verfassungsänderung, zu der man sicherlich unterschiedlich stehen kann. Aber dass bei einer Verfassungsänderung der zuständige Minister der Landesregierung anwesend ist, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Sehen Sie mir nach, dass ich jetzt nicht den passenden Paragrafen habe, aber den gibt es in der Geschäftsordnung. Ich beantrage die Herbeirufung des zuständigen Ministers.

(Zwischenruf aus dem Hause: Welchen denn?)

(Abg. Bergner)

Der Ausschuss heißt: Justiz und Verfassung.

Heißt das, Sie beantragen die Herbeirufung des Justizministers?

Des Justizministers, genau.

Trotz der Anwesenheit des Staatssekretärs?

Der Staatssekretär ist nach der Verfassung nicht Mitglied der Landesregierung.

Das war meine Frage. Jetzt müsste ich in Richtung der Landesregierung schauen, wo sich der Justizminister befindet. In meiner Entschuldigungsliste steht er nicht. Wer hilft denn jetzt weiter? Niemand? Kann jetzt mal jemand helfen? Ist der Justizminister hier?

Frau Präsidentin, ich will nicht unverschämt sein, aber ich hatte einen Antrag gestellt, vielleicht kann man einfach abstimmen.

Das wollte ich vermeiden. Wenn der Justizminister in unmittelbarer Reichweite gewesen wäre, wäre er inzwischen hereingekommen. Also stimmen wir direkt darüber ab. Der Abgeordnete Barth verweist ausdrücklich auf den § 34 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung, dass der Landtag auf Antrag beschließen kann, ein Mitglied der Landesregierung herbeizurufen. Der Abgeordnete Barth hat beantragt, den Justizminister herbeizurufen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen - das ist jetzt auch interessant - aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? 9 Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat beschlossen, dass das Mitglied der Landesregierung, Justizminister Poppenhäger, herbeigerufen wird. Wir würden jetzt warten, bis der Justizminister den Saal betritt. Ich unterbreche die Sitzung bis 18.00 Uhr.

Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, und würde einen Verfahrensvorschlag unterbreiten. Da der Wunsch des Hohen Hauses, den Justizminister persönlich im Plenarsaal zu begrüßen, im Moment nicht erfüllt werden kann und wir trotzdem auf die Fortsetzung unserer Tagesordnung drängen, würde

ich hilfsweise folgenden Antrag zur Beschlussfassung stellen: Mir ist seitens der Landesregierung mitgeteilt worden, dass ordentlicher Stellvertreter des Justizministers Minister Matschie ist. Dieser ist im Saal. Zudem ist auch der Staatssekretär im Saal. Wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt, würde ich sagen, dass die Herbeirufung des Ministers Matschie gewünscht wird, der die Vertretung des Justizministers innehat. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt die Stimmenthaltung in der FDP-Fraktion.

Damit ist jetzt die Vertretung des Justizministers geklärt und wir können fortsetzen in der Abarbeitung der Tagesordnung. Wenn ich es recht gesehen habe, war für die CDU-Fraktion eine Wortmeldung des Abgeordneten Scherer angezeigt und diesen rufe ich jetzt auf.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will, nachdem in der letzten Sitzung ausführlich darüber geredet worden ist, nur noch mal Folgendes betonen gerade deshalb, weil bei der ersten Lesung mein Eingangssatz dadurch abgeschwächt worden ist, dass die Kollegin Rothe-Beinlich offensichtlich nur darauf gewartet hatte, dass ich das Wort „Extremismus“ in den Mund nehme. Neben den Worten „Nationalsozialismus“, „Antisemitismus“ und „Rassismus“ habe ich natürlich irgendwann in der Rede auch das Wort „Extremismus“ erwähnt, in den Mund genommen und das war so eine Reaktion, wie man sie in diesem Experiment mit dem Pawlowschen Hund kennt; Sie haben offenbar nur darauf gewartet, um mir dann vorzuwerfen,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die fatale Gleichsetzungs- logik ist brandgefährlich.)

dass ich das Wort „Extremismus“ in einer Art und Weise verwende, die Sie anders sehen, weil Sie das für brandgefährlich halten, haben Sie gesagt. Brandgefährlich, haben Sie gesagt, wäre das Wort „Extremismus“, weil es eine Verharmlosung von Rechtsextremismus sei. Also in diese Schublade lasse ich mich nicht stecken und lässt sich auch die CDU-Fraktion nicht stecken, dagegen verwahre ich mich ausdrücklich.

(Beifall CDU)

Ich will noch mal betonen, die CDU - und das sage ich jetzt noch mal so ausdrücklich - ist gegen die Verherrlichung und auch gegen die Verharmlosung von Nationalsozialismus, gegen Antisemitismus und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und - um es auch noch mal positiv zu sagen - wir

(Abg. Barth)

bekennen uns zur Thüringer Verfassung und zum Grundgesetz und zu dort festgeschriebenen Rechten.

Die Würde des Menschen ist genau das, was als Programmsatz das ausdrückt, was Sie mit Ihrer Antifa-Klausel noch zusätzlich reinbringen wollen. Das ist die Würde des Menschen und darauf hat die Verfassung abgestellt und dieser Grundsatz ist unter anderem auch deshalb von den Vätern des Grundgesetzes da hereingekommen, weil man auf die Verbrechen des Nationalsozialismus reagiert hat und dem damit auch einen Riegel vorschieben wollte. Da ist keine zusätzliche Antifa-Klausel notwendig. Die Programmatik unserer Verfassung reicht dafür aus, dafür braucht man das nicht, sondern - und darauf möchte ich noch mal ausdrücklich hinweisen -, was wir wirklich brauchen, ist die Umsetzung dieser Programmatik im täglichen Leben. Das sollte uns am Herzen liegen und damit wäre in dem Bereich tatsächlich auch viel gewonnen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat Abgeordnete Renner von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, zuerst einmal möchte ich mich ganz ausdrücklich dem Kollegen Bergner und der Kollegin Rothe-Beinlich anschließen, die hier sehr eindringlich bemängelt haben, dass wir zur Einbringung unseres Gesetzentwurfs nicht vereinbart haben, eine Beratung in den entsprechenden Ausschüssen vorzunehmen. Dieser Einschätzung will ich mich ausdrücklich anschließen und es bleibt mir jetzt nicht mehr, als hier heute den Gegenargumenten aus der ersten Beratung und des heutigen Tages zu begegnen, ohne dass wir Gelegenheit haben, uns in den Fachausschüssen offen, kritisch und auch mit widersprüchlichen Argumenten auch unter Einbeziehung von externem Sachverstand dieser Frage zu nähern: Braucht Thüringen eine antinazistische Klausel in der Landesverfassung?

Herr Scherer, ich beginne mal bei Ihnen. Sie haben neben dem Argument, dass die CDU schon immer gegen eine entsprechende antifaschistische Klausel war, auch ausgeführt, wir würden die Taten des NSU instrumentalisieren. Ich finde diesen Vorwurf absurd und ich finde ihn auch ein Stück weit unverschämt.

(Beifall DIE LINKE)

Wir machen das, was auch Herr Schäfer macht. Wir versuchen, Konsequenzen zu formulieren, und stellen diese zur Diskussion. Werfen Sie nun auch

Herrn Schäfer vor, die Taten des NSU zu instrumentalisieren? Ich glaube kaum. Was ist mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur geringfügigen Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, den wir morgen beraten werden? Ist dieser Gesetzentwurf eine Instrumentalisierung der Taten des NSU? Natürlich nicht, Herr Scherer. Alle demokratischen Parteien sind aufgerufen, gesellschaftliche, politische, aber eben auch parlamentarische Schlussfolgerungen aus den Verbrechen des NSU zu ziehen. Nicht mehr und nicht weniger versuchen wir mit diesem unserem Gesetzesvorschlag zur Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz und Gründung eines Demokratiezentrums.

Warum ist es eigentlich immer ein Problem, wenn DIE LINKE Vorschläge macht, dass diese dann von Ihnen reflexartige Erwiderung kommt, wir würden den Neonazismus und die notwendige behördliche Gegenwehr nur ansprechen, um das Thema zu missbrauchen, zu instrumentalisieren. Diesen Vorwurf kennen wir. Der ist hier öfters in den letzten 20 Jahren formuliert worden in diesem Haus und er hat einzig dazu gedient, sich inhaltlich nicht mit unseren Vorschlägen, was die wichtige behördliche, staatliche, aber auch gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Gefahren des Neonazismus angeht, beschäftigen zu müssen. Ich finde es sehr traurig, dass in ähnliche Richtung auch die Argumente des Herrn Metz weisen, der uns anscheinend auch unterstellt, wir würden nicht aus politischen, ethischen oder fachlichen Gründen die Auseinandersetzung mit dem Neonazismus suchen, sondern eben auch - ich sage mal - ein instrumentelles Verhältnis haben. Wie kann es denn anders sein, wenn Sie in der Einbringungsauseinandersetzung hier formulieren - Zitat -, wir würden diesen Gesetzentwurf bringen auf der “Jagd nach Stimmen im außerparlamentarischen Bereich, um uns dort als Antifaschisten zu gerieren“. Wir würden uns „verbal aufplustern“. Nein, so ist es nicht und so ein Urteil tut weh, aber es macht mich auch wirklich ein Stück weit wütend. Was für eine Anmaßung ist es eigentlich, das ehrliche Engagement der LINKEN in der Auseinandersetzung mit Neonazismus so in Abrede zu stellen?

(Beifall DIE LINKE)

Da hat mich ein anderer Vorwurf schon mehr gefreut. Herr Scherer, Sie haben formuliert, wir wollten uns als „Hüter der verfassungsmäßigen Ordnung“ und „Wahrer solcher Grundsätze“ aufspielen. Danke, Herr Scherer, kann ich nur sagen, so sehe ich meine Partei und Fraktion gern, als Verteidigerin der Grund- und Bürgerrechte.

Es wird Sie sicher nicht verwundern, wenn ich im Folgenden noch mal darstelle, warum die Fraktion DIE LINKE bei ihrer Auffassung bleibt, dass ein solches Staatsziel mit einem klaren Bekenntnis gegen den Neonazismus notwendig ist. Wir möchten in

(Abg. Scherer)

der Landesverfassung einen klaren Handlungsauftrag zur dauerhaften Auseinandersetzung mit neonazistischen Einstellungen, Kommunikationen und Handlungen verankern, einen Handlungsauftrag für Gesellschaft, Politik und Behörden. Staatsziele wirken in alle Richtungen. Eine Verfassung hat immer die Funktion, einen möglichst klaren und eindeutigen Selbstverständigungsprozess zu organisieren und Selbstauskunft einer Gesellschaft und eines Staates zu geben. Was die Formulierung eines Staatsziels mit Etatismus zu tun hat, bleibt auch ein Rätsel, Herr Metz. Ich finde es schon ein bisschen putzig, von einem Vertreter der Regierungsfraktion so ein Urteil zu hören, wo Sie an anderer Stelle Koalitionsverträge über Überzeugung stellen - ich erinnere hier an die Residenzpflichtdebatte - und uns dann Etatismus vorwerfen.

Was die heute auch wiederholten Belehrungen zum Faschismusbegriff und zur NS-Herrschaft als Unterdrückungs-, aber auch Vernichtungssystem unter Wohlwollen und Beteiligung der Bevölkerung angeht, so können Sie sicherlich diese Belehrung in Richtung meiner Fraktion, aber auch ganz explizit gegenüber meiner Person wirklich in Zukunft vermeiden. Ich kenne die Literatur von Reinhard Kühnl bis Götz Aly und ich habe mich intensiv mit den verschiedenen Theorien auseinandergesetzt, da brauche ich nicht diese oberprimanerhaften Belehrungen Ihrerseits.

(Beifall DIE LINKE)

Nun haben die Redner im Rahmen der ersten Lesung behauptet, ein solches Staatsziel sei nicht notwendig, weil es durch andere Vorschriften in der Verfassung in unterschiedlichen Aspekten abgebildet und abgedeckt sei. Vom Zirkelschluss war gar die Rede. Nein, wenn wir davon sprachen, dass die Verfassung einen antifaschistischen Grundgehalt hat, dann meinten wir ausdrücklich, und das haben wir hier auch ganz klar gesagt, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in seiner Genese. Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem Wunsiedel-Beschluss vom 04.11.2009 zur inhaltlichen Ausrichtung des Grundgesetzes - ich zitiere, Herr Präsident: „Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten Kräfte... und bildet ein inneres Gerüst der grundgesetzlichen Ordnung... Das Grundgesetz kann weiterhin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden...“.

Unsere Landesverfassung - um die geht es bei unserem Gesetzesvorschlag - hingegen formuliert einen aus unserer Sicht historisch inadäquaten und politisch aussageschwachen antitotalitären Tenor, wenn in dieser Verfassung von den sogenannten überstandenen Diktaturen die Rede ist, mal abge