Protokoll der Sitzung vom 01.06.2012

Herr Präsident, meinen Damen und Herren, ja, die Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres signalisiert für das Jahr 2012 Steuermehreinnahmen gegenüber unserer Veranschlagung von 96 Mio. €. Wir haben sehr viel in der Debatte gehört, was denn mit diesem schönen vielen Geld alles gemacht werden soll. Ich will Ihnen mal als Finanzminister sagen, ich wäre froh, wenn ich sie schon einmal in der Kasse hätte und würde dann mit Ihnen gern über die Verwendung reden wollen. Wir sollten nicht ganz vergessen, dass es sich nach wie vor um eine Schätzung und nicht um ein sicheres Ereignis handelt. Das vielleicht mal vorweg.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Es steht auch keine Zahl im Antrag, Herr Minister.)

Es ist wie bei dem berühmten Bär, den wir ja erst einmal erlegen müssen, bevor wir das Fell verteilen. Das muss man sich immer wieder in Erinnerung rufen. Aber ich möchte auch klar sagen, wir haben es nun mal im Haushaltsvollzug auch mit Unabweisbarkeiten und mitunter mit Ereignissen zu tun, denen wir nicht ausweichen können. Ich erinnere an die Zusatzversorgungssysteme, Herr Huster. Das ist ein ständiges Ärgernis, aber eben auch nicht auf den letzten Groschen planbar. Insofern wird es auch an anderen Stellen immer mal zu Verschiebungen im Vollzug kommen, die natürlich der Finanzminister so steuern muss, dass er im Rahmen des Rechts bleibt. Das ist selbstverständlich. Das heißt, also mit ÜPL und APL darf man nicht leichtfertig umgehen. Wir haben auch Risiken über die Tarife. Wir haben einiges eingeplant, das wissen Sie, aber es wird ja zugrunde gelegt ein festes Budget im Personalbereich und es bleibt ein Auftrag für die Ressorts, dass sie das auch schaffen. Ich will einen Vergleich machen. Wir haben ja den Haushaltsplan 2011, den Abschluss, gerade vorgelegt. Der Haushalt 2012 liegt fast 300 Mio. € unterhalb des Abschlusses 2011. Das heißt, die Verwaltung und das Land muss sich erst mal am Riemen reißen, jetzt diesen Schritt zu machen von einem Ist, was eben 300 Mio. € über dem Soll 2012 liegt. Da wird deutlich, dass der Haushalt 2012 ein wirklicher Sparhaushalt ist und er wird auch nicht so einfach zu vollziehen sein ohne Anpassungen. Wenn es dann Spielraum gibt, Herr Barth, haben Sie mich auf Ihrer Seite. Selbstverständlich sollte man versuchen, möglichst viel, vielleicht auch alles, man weiß es nicht, man muss es abwarten, aber selbstverständlich werde ich mich dafür einsetzen, dann auch zu tilgen, um einfach diese Überschüsse der Finanzpolitik und damit auch der finanziellen Stabilität des Freistaats zugute kommen zu lassen. Wir haben eine Tilgung von 1,5 Mio. €. Er hat abgeschlossen mit 261 Mio. € neuen Schulden. Ich sage auch ganz offen, das ist für mich zu viel, ich bin nicht sehr erbaut darüber, das haben Sie ja vielleicht auch in den Debatten gemerkt. Aber gleich

(Abg. Barth)

wohl es ist immer noch ein Abschluss, der hier doch über 200 Mio. € unter dem Soll liegt, insofern erfreulich. Aber wir tragen jetzt auch ein Päckchen von etwa 65 Mio. € pro Jahr, welches wir zu tilgen haben, oder welches wir zu schultern haben. Ich sage noch mal, wenn es der Haushaltsvollzug in der Gesamtbetrachtung zulässt, dann natürlich möglichst viel für die Finanzpolitik und das heißt, Abfinanzierung von Rechtsverpflichtungen und Schulden sind ja auch Rechtsverpflichtungen. Insofern möchte ich vielleicht auch dem einen oder anderen schon mal ein Signal geben. Schauen wir mal, wie der Abschluss 2012 wird, Überschüsse sollten dann auch wirklich zur Tilgung verwendet werden. Schönen Dank.

Danke, Herr Dr. Voß. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, ich schließe deshalb die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst ist die Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung der Drucksache 5/4425 - Steuermehreinnahmen zur Schuldentilgung verwenden -, Antrag der Fraktion der FDP, an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung bei der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den LINKEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag. Wer dem von mir genannten Antrag in der Drucksache 5/4425 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion der FDP. Danke. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es von der CDU, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den LINKEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist jetzt nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wie angekündigt, rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 25

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4491.

Danke, Herr Präsident.

Gesundheitsgefahren im Justizzentrum Gera?

In einem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 23. Mai 2012 unter der Überschrift „Schadstoffe im Justizzentrum in Gera“ wird berichtet, dass es im neuen Justizzentrum in Gera Probleme mit Schadund Giftstoffen im Gebäude bzw. in der Raumluft geben soll. In dem o. g. Artikel wird auch über zum Teil schwerwiegende Erkrankungsfälle von Beschäftigten berichtet. Schadstoffmessungen in der Liegenschaft sollen auch Überschreitungen von Grenzwerten für Giftstoffe ergeben haben. Schon im Jahr 2010 soll es im Justizzentrum Gera vergleichbare Probleme gegeben haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich derzeit die Situation hinsichtlich Schad- und Giftstoffbelastung und daraus wahrscheinlich resultierenden Erkrankungen von Beschäftigten im Justizzentrum Gera dar, vor allem mit Blick auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe (Art und Konzentration der festgestellten Schad- stoffe, Kausalzusammenhang mit Zahl und Sym- ptombild der Erkrankungsfälle)?

2. Wie lange sind diese und gegebenenfalls andere für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe (z. B. Nutzbarkeit von Sitzungssälen) im Justizzentrum Gera relevanten Belastungen bekannt und welche davon waren gegebenenfalls schon zum Zeitpunkt der Bauabnahme bzw. Inbetriebnahme der Einrichtung ersichtlich?

3. In welcher Form wurde bzw. wird im vorliegenden Fall - gegebenenfalls mit welchen schon vorliegenden Ergebnissen - Ursachenforschung betrieben, insbesondere auch mit Blick auf eine mögliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Baumängelhaftungsansprüchen?

4. Welche mit dem aktuellen Fall im Justizzentrum Gera vergleichbaren Fälle aus den Jahren 2002 bis 2012 sind der Landesregierung, bezogen auf neu errichtete oder sanierte Liegenschaften der Thüringer Justiz, bekannt?

Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium, Herr Minister Dr. Poppenhäger.

Herr Abgeordneter Hauboldt, lassen Sie mich vorausschicken, dass die Umstände im Justizzentrum Gera durch mein Haus genau verfolgt und sehr ernst genommen werden. Gestatten Sie mir daher zum besseren Verständnis die Fragen 1 bis 3 zusammenhängend und chronologisch zu beantworten.

Die vier neuen Mietgebäude des Justizzentrums Gera wurden im Februar 2010 bezogen. Zu ersten Meldungen über Geruchsbeschwerden kam es etwa drei bis vier Wochen nach dem Einzug. Akuten

(Minister Dr. Voß)

Handlungsbedarf sah das hausverwaltende Landgericht nicht, da bei einem Neubau Geruchsprobleme zunächst nicht ungewöhnlich schienen. Das liegt an der heutzutage verwendeten Bauchemie, auf die zumindest bei der konventionellen Bauweise allein schon aus Gründen der Energieeinsparverordnung nicht verzichtet werden kann. Ferner bezogen sich die Problemschilderungen vorwiegend auf die Raumluftsituation nach den Wochenenden, die sich durch Lüftung schnell bessern ließ. Da aber bis Mitte April 2010 subjektiv sich keine Besserung ergab, sammelte das Landgericht die Beschwerdebilder, um die Raumluftmessung einzuleiten. Mitte Mai 2010 nahm das Landgericht Kontakt zum Landesbetrieb THÜLIMA auf, um eine Raumluftmessung durch die Unfallkasse Thüringens zu veranlassen. Zwischen Juni und September 2010 hat die Unfallkasse Thüringen vier Raumluftmessungen vorgenommen. Aus dem ersten Messbericht im Juni 2010 ergab sich noch, dass die Raumluftkonzentration als deutlich zu hoch einzustufen war. Im Laufe der weiteren Messungen nahm die gemessene Raumluftkonzentration jedoch stetig ab. Die vierte Raumluftmessung im September 2011 ergab schließlich, dass unter den Bedingungen des Lüftungsregimes während der Nutzung nicht von einer allgemeinen Gesundheitsgefahr auszugehen sei. Begleitend zu den Raumluftproblemen wurden vom Vermieter die Datenblätter über den Bau des Justizzentrums und die verwendeten Stoffe eingeholt. Die Datenblätter enthalten keine Auffälligkeiten. Es wurden gemäß der vorgelegten Datenblätter keine Stoffe verwendet, die bautechnisch nicht zugelassen wären.

Trotz der in den Messberichten festgestellten Besserungen hielten die Beschwerden über die Raumluft an. Um die Angelegenheit weiter aufzuklären, vereinbarte das Landgericht Gera Anfang April 2012 mit dem betriebsärztlichen Dienst, dass 27 Personen aus den verschiedenen Bereichen des Justizzentrums, die sich dafür freiwillig gemeldet hatten, vom 12. April bis 12. Juni 2012 medizinisch untersucht werden. Nach der Erkrankung eines Mitarbeiters, in dessen Blut Giftstoffe nachgewiesen werden konnten, beschloss das Landgericht ferner, von zwei unabhängigen Fachinstituten jeweils Materialproben, also aus dem Bodenbelag, aus dem Estrich, aus dem Kleber, aus der Tapete und den Restfarben aus den betroffenen Bereichen des Justizzentrums entnehmen und analysieren zu lassen. Zusätzlich soll ein Fachinstitut nochmals die Raumluft messen. Dabei wurde zunächst vom Vermieter die Zustimmung zur Entnahme von Materialproben eingeholt. Allerdings gestaltete sich die Gewinnung eines Instituts äußerst schwierig. Zunächst angeschriebene Institute haben jeweils einen Auftrag wegen Überlastung abgelehnt. Es mussten weitere Institute angeschrieben werden. Nunmehr haben zwei Institute mündliche Zusagen gegeben. Schriftliche Zusagen liegen bislang nicht vor. Die Aufträge

sollten sobald wie möglich jedoch nach meiner Meinung vergeben werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Nach den letzten Berichten der Unfallkasse Thüringen befindet sich die Schadstoffkonzentration der Raumluft insbesondere auch im Haus IV des Justizzentrum in einem unproblematischen Bereich. Allerdings riecht es dort nach wie vor zeitweise nach „Chemie“ und es werden Beschwerden weiterhin vorgebracht. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte nicht festgestellt werden, dass Krankmeldungen kausal auf das Raumluftklima zurückzuführen sind. Veränderungen im Arbeitsablauf, sieht man von dem Lüftungsregime ab, wurden jedoch bislang nicht bekannt.

Zu Frage 4: In ihren Dimensionen mit dem Justizzentrum Gera vergleichbare Fälle gab es bei Bezug anderer Gerichtsgebäude in Thüringen nicht. Probleme gab es in einem räumlich relativ eng begrenzten Bereich im Justizzentrum in Meiningen. Dort wurde nach Bezug aufgrund ähnlicher Beschwerden wie jetzt in Gera ebenfalls Ursachenforschung betrieben. Eine konkrete Ursache konnte jedoch nicht festgestellt werden. Es wird u.a. vermutet, dass eine Charge des Teppichbodens Auslöser von Geruchsbelästigung war. Nach ca. zweieinhalb Jahren hat sich die Situation dann gebessert und es kam nicht mehr zu weiteren Beschwerden. Vielen Dank.

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Minister. Mit Blick auf die Zeitabläufe, die Sie hier geschildert haben, dass es bereits nach Einzug - drei, vier Wochen nach Einzug - erste Beschwerden gab und mit dem Jahr 2010 dann auch bestimmte Verfahren eingeleitet worden sind: Sehen Sie hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzund Baumängelhaftungsansprüchen Probleme auf die Landesregierung zukommen oder sind diesbezüglich schon Vorkehrungen getroffen worden?

Na ja, die Frage stellt sich eher umgekehrt, Herr Abgeordneter Hauboldt. Die Frage stellt sich ja eher, ob angesichts der Mängel, die dort im Moment untersucht werden, Schadenersatzansprüche auf den Eigentümer und Vermieter dieser Immobilie zukommen. Wir haben eher das Problem - das will ich offen sagen -, wenn die Probleme dauerhaft nicht abgestellt werden können, vor allem wenn es eine Kausalitätskette geben sollte zwischen Erkrankung und den Baumängeln, dann müssen wir natürlich erwägen, auch eine außerordentliche Kündi

(Minister Dr. Poppenhäger)

gung dort in Betracht zu ziehen, zumindest aus Haus IV, um unsere Mitarbeiter dort zu schützen. Dann würden auch etwaige Schadenersatzforderungen an den Vermieter infrage stehen, aber, wie gesagt, in dieser Reihenfolge.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Verjährungsfristen - kein Thema? Das war die Frage.)

Das hoffe ich nicht, dass Verjährungsfristen jetzt schon ein Thema sein können.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Abgeordneten Koppe.

Herr Minister, ich würde gern zwei Fragen stellen Herr Präsident, wenn ich darf -, zum einen, Sie haben ja angesprochen, dass das Land sich dort in die Immobilie eingemietet hat. Die erste Frage wäre: Wer ist der Eigentümer? Falls das nicht identisch ist: Wer war der Bauherr des Bauvorhabens? Zum Zweiten zielt es jetzt so ein bisschen auf die Frage des Kollegen Hauboldt: Wurden überhaupt und - wenn ja - wann wurden gegebenenfalls Mängel angezeigt und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ich bitte um Verständnis, dass ich den Namen des Vermieters an dieser Stelle nicht nennen will. Ich kann aber sagen, dass er sich bisher sehr konstruktiv verhalten hat in Bezug auf die Mängelsuche. Nach allem, was wir bisher wissen, ist jedenfalls der Bau nach den technischen Voraussetzungen, nach den technischen Vorschriften errichtet worden.

Die zweite Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage Mängel angezeigt wurden, ist mir nicht klar. Also die Mitarbeiter haben über subjektive Beschwerden geklagt. Das Landgericht, der Landgerichtspräsident, der der Hausherr ist, hat sich daraufhin natürlich an THÜLIMA gewandt, die für uns diese Immobilie verwaltet. THÜLIMA hat den Kontakt dann mit dem Vermieter aufgenommen. All das ist bisher wohl reibungslos verlaufen. Aber vielleicht habe ich Sie an der Stelle nicht richtig verstanden, Herr Abgeordneter Koppe.

(Zuruf Abg. Koppe, FDP: Meine erste Frage war: Ist der Bauherr identisch mit dem Eigen- tümer?)

Das kann ich im Moment nicht beantworten. Das will ich Ihnen gern schriftlich beantworten.

Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4492.

Danke, Herr Präsident.

Schulbauempfehlungen mit Raumprogrammempfehlungen für allgemeinbildende Schulen

Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Thüringer Landesregierung angehalten, ein Schulsystem aufzubauen, in dem Inklusion fester Bestandteil ist. Hierzu bedarf es insbesondere Umbauten zu barrierefreien Schulen. Das Land unterstützt die Schulträger bei Baumaßnahmen und fördert diese nach der Schulbauförderrichtlinie. Die Schulbauempfehlung, welche die technischen Regelungen für den Schulbau vorgibt, stammt aus dem Jahr 1997 und die Thüringer Schulbaurichtlinie stammt aus dem Jahr 1999. Beide entsprechen damit nicht mehr den Anforderungen an die Inklusion. Schulen, die bei Umbauten die Anforderungen an die Inklusion berücksichtigten und deshalb den Vorgaben der Schulbaurichtlinie und der Schulbauempfehlung nicht entsprochen haben, sollen Fördermittel verwehrt worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die Schulbauempfehlung mit Raumprogrammempfehlungen für allgemeinbildende Schulen sowie die Thüringer Schulbaurichtlinie überarbeitet? Falls ja, wann werden die überarbeiteten Fassungen vorliegen?

2. Wer ist für die Überarbeitung federführend?

3. Wie gedenkt die Landesregierung mit notwendigen Abweichungen im Schulneubau und Schulumbau und der dazu notwendigen Finanzierung bis zum Vorliegen der überarbeiteten Fassungen umzugehen?

4. Gibt es im Freistaat Thüringen Schulen, welchen aufgrund der notwendigen Abweichungen zur Realisierung der Inklusion Fördermittel gestrichen wurden? Wenn ja, wie viele Schulen waren davon betroffen und in welchen Orten (nach Landkreis und Gemeinde aufgeschlüsselt) befinden sich diese?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.