Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

4. Welche Haltung hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang zum beabsichtigten Kompetenzzentrum „Sozialplanung“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen hinsichtlich einer „Sozialplanung“?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wesentliche Aufgabe ist die Abstimmung und Koordinierung von sozialgesetzlichen und sozialpolitischen Planungsaufgaben. Dazu gehören auch die Arbeitsfelder, die vom Fragesteller benannt worden sind. Derzeit befindet sich die Stabsstelle „Strategische Sozialplanung“ innerhalb des Leitungsbereichs im Aufbau und ist mit einem Mitarbeiter des höheren Dienstes besetzt.

Zu Frage 2: Ja, eine derzeitige konzeptionelle Vorstellung gibt es. Sie wird im Rahmen des Aufbauprozesses im Detail weiterentwickelt. Im Wesentlichen geht es darum, bereits bestehende Planungsaufträge miteinander zu verzahnen und Synergieeffekte zu nutzen. Auf der Grundlage der Lebenslagen der jeweiligen Zielgruppen werden Bedarfe ermittelt und die Wirksamkeit bestehender Angebote evaluiert. Soziale Entwicklungen von Problemlagen sollen empirisch fundiert beschrieben und Handlungsmöglichkeiten für die politischen Entscheidungsträger und die im jeweiligen Arbeitsfeld tätigen Akteure aufgezeigt werden. Ein wesentliches Ziel besteht darin, die Fördermittel des Landes noch besser zielgerichtet abgestimmt einzusetzen und so zum Abbau von Problemlagen und regionalen Ungleichheiten beizutragen.

Zu Frage 3: Die Organisation von Planungsprozessen im Selbstverständnis des Ministeriums beinhaltet partnerschaftliche Kommunikation mit allen relevanten Akteuren, insbesondere mit Verbänden, Trägern und Organisationen, die überregional tätig sind. Da in vielen Bereichen der Sozialpolitik Kommunen maßgeblich Art und Umfang der Angebote bestimmen oder mitbestimmen, werden die kommunalen Spitzenverbände besonders wichtige Partner in der Zusammenarbeit sein. Gleiches gilt für die freien Träger, denen in der Sozialgesetzgebung ebenfalls eine herausragende Rolle zukommt.

Zu Frage 4: Das beabsichtigte Kompetenzzentrum der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, nicht allein des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, wird von der Landesregierung begrüßt und unterstützt. Wir erwarten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und die Unterstützung der freien Träger durch das genannte Kompetenzzentrum. Unabhängig davon liegt die Planungsverantwortung bei dem jeweiligen öffentlichen Träger der Sozialleistung.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Sozialplanung, das haben Sie selbst gesagt, ist unter anderem die Evaluierung und die Sozialberichterstattung. Gibt es von Ihrer Seite, frage ich, Vorstellungen, ab wann und in welcher Reihenfolge mit einer Sozialberichterstattung zu rechnen ist?

Da gibt es noch keine detaillierten und zeitgerechten Vorstellungen, wann das erfolgen soll. Wir hatten ja letztens im Ausschuss schon darüber gesprochen, was den Bericht der UN-Behindertenrechtskonvention betrifft. In dem Zusammenhang würde ich das auch alles einschätzen. Also würde ich hier an der Stelle kein Datum nennen, wann wir das machen können.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann bedanken wir uns, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/315.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Verwendung der Finanzmittel, die der Freistaat Thüringen infolge der Abbestellung von Impfdosen für die neue Grippe, sogenannte Schweinegrippe, einspart

Das Freie Wort berichtete am 12. Januar 2010 unter der Überschrift „Thüringen kauft weniger Schweinegrippe-Impfstoff“ über Kosteneinsparungen, die sich für die Landeskasse infolge der Abbestellung von Impfstoffen gegen die neue Grippe ergeben. Die Einsparungen wurden auf rund 3,9 Mio. € beziffert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die exakt zu erwartenden Einsparungen?

2. In welcher Art und Weise plant die Landesregierung, diese Finanzmittel zu verwenden (bitte um exakte Angabe von Einzelplan, Kapitel und Titel)?

Danke schön. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Aussage zu den exakten Einsparungen und erreichten Reduzierungen der Impfdosen aufgrund der Verhandlungen mit dem Impfstoffhersteller GSK, die ich selbst mit geführt habe, lässt sich derzeit noch nicht treffen. Die Landesregierung rechnet mit einer Kostenreduzierung von knapp 4 Mio. €, jedoch wird erst nach der endgültigen Abrechnung der Gesamtkosten im 2. Halbjahr 2010 die genaue Kostenreduzierung feststehen.

Zu Frage 2: Die erwartete Kostenreduzierung ist bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2010 als Einsparung im Sinne einer Reduzierung des Ausgabenvolumens berücksichtigt worden. Das heißt, im Jahr 2009 waren gar keine Haushaltsmittel dafür eingestellt, sondern die fallen auch erst in diesem Jahr an und da haben wir die Ansätze einfach um die 4 Mio. € reduziert. Wenn Sie noch mehr zu dem Thema wissen wollen, wir hatten auch letztens im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine umfangreiche Berichtserstattung dazu. Da könnten Sie sich bei den Kollegen vielleicht informieren. Danke.

Keine Nachfrage vom Fragesteller? Ansonsten sehe ich aus der Runde auch nichts. Danke Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/316.

Vielen Dank Herr Präsident.

Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Thüringens

Laut Koalitionsvertrag sieht die Landesregierung die Sicherstellung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Thüringen als zwingend notwendig an. Neben bestehenden Maßnahmen von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen wird im Koalitionsvertrag Bezug auf eine Reihe

von Initiativen des Freistaats Thüringen genommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landesprogramme bzw. Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung können aktuell von niederlassungswilligen Ärzten in Anspruch genommen werden?

2. Seit wann und in welchem Umfang wurden diese Möglichkeiten in den Thüringer Landkreisen in den letzten fünf Jahren in Anspruch genommen?

3. Welche konkreten Möglichkeiten gibt es nach Ansicht der Landesregierung für Kommunen, die Niederlassung von Ärzten im Rahmen von Starthilfen oder Vergünstigungen bei Vermietung oder Verkauf von Praxisräumen bzw. betriebswirtschaftlichen Investitionen zu unterstützen?

4. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich wurden in den letzten fünf Jahren zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Krankenkassen im Freistaat vereinbart?

Für die Landesregierung antwortet das Sozialministerium. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe wie folgt:

Zu Frage 1: Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können alle arbeitslos gemeldeten Personen stellen, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, also demzufolge natürlich auch Mediziner. Eine Förderung ist über die Landesrichtlinie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds als auch des Freistaats Thüringen zur Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmer möglich; durch die sogenannte Existenzgründerrichtlinie. Darüber hinaus können niederlassungswillige Ärzte nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern eine Förderung beantragen. Dies beinhaltet zum einen Beratung und Qualifizierung zum Aufbau eines Unternehmens durch die Ver

gabe von Existenzgründerpässen, zum anderen Beratung durch selbstständige Unternehmensberater. Des Weiteren konnten in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 Ärzte in von Unterversorgung bedrohten Gebieten im Rahmen einer Neuzulassung oder Übernahme einer bestehenden Praxis und Gründung einer Zweitpraxis Zuschüsse von den Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung erhalten.

Zu Frage 2: Hinsichtlich der Förderung gemäß den unter Frage 1 genannten Richtlinien liegen keine genauen Daten vor. Es können nur folgende allgemeine Aussagen getroffen werden: Im Rahmen der Existenzgründerrichtlinie waren im Bereich Gesundheit unter den 68 geförderten Fällen nur wenige Ärzte. Durch die Existenzgründerpässe wurden seit der Richtlinienanwendung im Jahre 2007 im Gesundheitsbereich insgesamt 82 Fälle gefördert. Durch Unternehmensberater wurden bei den 69 geförderten Fällen überwiegend Ärzte gefördert. Für die unter Frage 1 dargestellte Förderung über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens sind die Fördersummen für die Zeit zum II. Quartal 2009 bezifferbar. Die Förderung von Neugründungen summiert sich auf 25.800 € und betrifft die Landkreise Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis und Nordhausen.

Zu Frage 3: Für die Thüringer Kommunen bestehen Möglichkeiten, niederlassungswilligen Ärzten eigene Liegenschaften als Praxisräume günstig zur Verfügung zu stellen. Dabei sind jedoch die Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung die Vermögenswirtschaft betreffend zu beachten, nach denen eine Vermietung oder ein Verkauf gemeindeeigener Räumlichkeiten grundsätzlich nur zum vollen Preis erfolgen kann. Bei bestehendem oder drohendem Ärztemangel sind aber Ausnahmen zulässig, da dann die Überlassung der Räumlichkeiten gegebenenfalls im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Thüringer Kommunen müssen noch stärker sensibilisiert werden, diese Mitwirkungsmöglichkeiten und die vorhandenen rechtlichen Spielräume auch zu nutzen. Bei entsprechenden Nachfragen von Gemeinden wird hierauf durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit stets hingewiesen.

Zu Frage 4: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte für die Nachwuchsgewinnung von Praxisärzten und für die Honorierung von praktischer ärztlicher Tätigkeit in von Unterversorgung bedrohten Gebieten Förderpakete für die Jahre 2008 und 2009 beschlossen. Die Förderpakete für die hausärztliche Versorgung galten für mehrere Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen. Daneben hatte der Landesausschuss eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung bei den Augenärzten im Planungsbereich Gotha festgestellt. In diesen Regionen sollen bestimmte Förderungen helfen, die

ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten und ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen. Über die bereits in den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen zählen hierzu Zuschläge für Ärzte, die überdurchschnittlich viele Patienten betreuen oder die bereit sind, über das 65. Lebensjahr hinaus ihre Praxis weiterzuführen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 treten an die Stelle dieser - die ich oben genannt habe - Fördermöglichkeiten wie die bundeseinheitlich geregelten Bestimmungen der Zahlung von Zuschlägen an Ärzte bei bestehender Unterversorgung bzw. bei Abzug von Abschlägen bei bestehender Überversorgung. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens zur Sicherung der ambulanten hausärztlichen Versorgung.

Abschließend weise ich noch auf die von der KVT und der Landesregierung gegründete Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat hin. Ich gehe davon aus, dass auch mit dieser Maßnahme positive Effekte im Hinblick auf die zukünftige medizinische Versorgung verbunden sein werden.

Ich denke, das ist ein ziemlich ausführliches Thema und vielleicht nutzen Sie auch mal die Gelegenheit, im Ausschuss einen Selbstbefassungsantrag zu machen, weil im Rahmen der Fragestunde kann man ja auch nicht auf jedes Detail eingehen. Danke.

Es gibt vom Fragesteller Nachfragebedarf.

Herr Dr. Schubert, vielen Dank. Eine Frage hätte ich noch: Ist nach Auffassung der Landesregierung eine Zahl von zehn Stipendien pro Jahr, wie von der Ministerin angekündigt, bei bereits jetzt fehlenden 100 Hausarztstellen ausreichend?

Die sind natürlich nicht ausreichend, aber es ist ein Anfang und das ist der Weg in die richtige Richtung. Ich denke, da müssen wir in Zukunft noch deutlich daran arbeiten, dass sich das Programm noch erweitert. Aber die Stiftung gibt momentan nicht mehr Mittel her und zehn sind besser als gar keine.

Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/346; Herr Blechschmidt, Sie werden sie vortragen?

Ja, Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff:

Arbeitsstand des Neubaus der Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben

Nach Äußerungen der Landesregierung in der Vergangenheit soll die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben bis zum Ende des Jahres 2011 fertiggestellt sein und dann in Betrieb gehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der Arbeitsstand des Neubaus der Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben dar - insbesondere mit Blick auf Zeitplan, Einhaltung von Kosten und der Entwicklung des „Betriebskonzepts“ der Einrichtung?