Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

vertrag. Der Gesetzentwurf wurde erstmals in der 84. Sitzung am 03.05.2012 beraten. Er wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vom 25.04.2012, das „Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“, in der Drucksache 5/4359, der im Wesentlichen die Regelungen des Glücksspielgesetzes aus Schleswig-Holstein übernimmt, wurde erstmals ebenfalls in der 84. Sitzung am 03.05.2012 beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss beschloss in seiner 42. Sitzung am 4. Mai, beide Gesetzentwürfe gemeinsam zu beraten und eine schriftliche Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen. Als Berichterstatter wurde meine Wenigkeit bestellt. Die Anzuhörenden wurden um die Stellungnahmen bis zum 4. Juli 2012 gebeten. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften nachzulesen. In der 44. Sitzung des Innenausschusses am 15. Juni wurden die Stellungnahmen ausgewertet. Von den Fraktionen der CDU und der SPD wurde ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Im Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4211 mit den Änderungen anzunehmen. Die Änderungen sind in der Vorlage 5/ 2601 und in der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 5/4582 nachzulesen. Den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP empfiehlt der Innenausschuss abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Mir ist nicht signalisiert worden, dass die CDU- oder die SPD-Fraktion das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag nehmen möchte, so dass ich davon ausgehe, wir gehen in die gemeinsame Aussprache zu allem. Ich rufe als Ersten auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Korschewsky.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal sei vorangeschickt, dass die Auswertung der Anhörungen, die stattgefunden haben im Innenausschuss, ja sehr deutlich gemacht haben, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen von den Gesetzentwürfen jeweils gibt. Ich sage mal, man konnte auch deutlich merken, von wem die jeweiligen Antworten auf die Anhörung natürlich auch gekommen sind.

Am heutigen Tag wird in der TA vermerkt, in der Thüringer Allgemeinen, dass die Zahl der Spielsüchtigen sich seit 1999 verzehnfacht hat. Allein das ist ein Grund dafür, dass es tatsächlich Verän

(Minister Geibert)

derungen im Thüringer Glücksspielstaatsvertrag und im Änderungsstaatsvertrag geben muss. Ich sage, zunächst möchte ich feststellen, dass der Änderungsstaatsvertrag in zahlreichen Punkten die von verschiedenen Seiten, auch von unserer Fraktion, eingebrachten Kritiken am alten Staatsvertrag berücksichtigt hat, das vor allen Dingen in den Gesichtspunkten des Spielerschutzes, der Bekämpfung der Suchtgefahren, so unter anderem die Frage der Abstandshaltung zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Abstandshaltung und das Verbundverbot von Spielhallen, das Werbeverbot, Sperrzeitregelungen, Regelungen dazu in der Frage der Ausbildung auch derjenigen, die Spielhallen betreiben, der Schulungen, die dort durchgeführt werden müssen, etc. Also ist doch einiges berücksichtigt worden. Trotz alledem sage ich hier auch ganz deutlich nicht das, was am gestrigen Tage bei der Frage der Trainerfinanzierung gesagt wurde: „Ende gut, alles gut.“ Ich glaube, „Ende gut, alles gut.“ kann man bei der Frage des Glücksspielstaatsvertrags nicht sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Immerhin bei den Sportwetten hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass man diesen Bereich, der längst im Internet über ausländische Anbieter stattfindet und praktisch unreguliert ist, besser über ein Konzessionsmodell beorten kann als über ein stumpfes Verbot, an das sich doch keiner hält,

(Beifall DIE LINKE)

weil bei einer Konzession Auflagen erteilt werden können, außerdem über Steuern und die Konzessionsabgabe staatliche Einnahmen erzielt werden können, die gegenwärtig im Ausland verbleiben oder gar nicht erhoben werden.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Richtig ist auch, die Zahl der Konzessionen aus unserer Sicht zu begrenzen. Ob die Zahl 20 eine realistische ist, haben wir hier in diesem Haus schon mehrfach erörtert, das wird sich zeigen. Die Konzessionsabgabe auf 5 Prozent des Spieleinsatzes zu erheben, ist aus unserer Sicht ebenfalls richtig. Insofern sind gegenüber den vorherigen Entwürfen Verbesserungen eingetreten.

Weiter zu begrüßen ist, dass der vorliegende Entwurf im Gegensatz zu früheren Entwürfen auf die Internetzensur als Mittel zur Bekämpfung illegalen Spiels verzichtet hat. Verblieben ist der Versuch, die Geldströme über eine Kontrolle der Finanzdienstleister beim Mitwirken an Zahlungen aus illegalem Glücksspiel zu kontrollieren. Dies wird nur teilweise wirksam werden können, weil diese Restriktion relativ leicht umgangen werden kann. Da der größte Teil der Spielsüchtigen vor den Spielautomaten sitzt - auch das ist heute noch einmal in den Medien deutlich gesagt worden - ist es auch

richtig, die besondere Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Spielhalle einzuführen, um diesen Bereich begrenzen zu können. Weitere Restriktionen müssen jeweils über die Gewerbeordnungen erfolgen.

Im Änderungsstaatsvertrag gibt es allerdings auch Mängel, die zu benennen sind. Die EU-Kommission hat in einem Brief vom 20.03. an die Ministerpräsidenten darauf hingewiesen, dass der vorliegende Entwurf immer noch nicht kohärent ist. Beanstandet wird insbesondere, dass das Pokerspiel im Gegensatz zu den Sportwetten nach wie vor illegalisiert wird. Die Kommission fragt nach den Beweisen dafür, dass in diesem Bereich ein besonders hohes Spielsuchtpotenzial liege, verweist aber am Ende des Schreibens auch darauf, dass das nach der zweijährigen Evaluierung noch nicht einmal geprüft werden kann. Tatsächlich gibt es keinen erkennbaren Unterschied zwischen Sportwetten im Internet und im Internetpoker. Gegenwärtig sind in Deutschland 500.000 Spieler bei europäischen Internetpokeranbietern, die in ihren Ländern über eine Konzession verfügen, registriert, dort also legal, bei uns illegal, aber faktisch nicht verfolgt. Hinzu kommen noch diejenigen, die bei den Registrierten mitspielen, die meisten sind Gelegenheitsspieler, darunter sind natürlich auch Spielsüchtige. Auch wenn die EU-Kommission faktisch den Bundesländern jetzt eine Frist von zwei Jahren gewährt hat, ändert dies nichts an den rechtlichen Risiken, die mit dem vorliegenden Änderungsstaatsvertrag verbunden sind, weil die oben aufgezeigten Mängel mit Sicherheit in gerichtlichen Verfahren zur Sprache gebracht werden.

Inkohärent ist meiner Ansicht nach zudem nach wie vor die unterschiedliche Bewertung von Pferdewetten, auch wenn hier Bundesrecht durchaus mit hineinspielt.

Schließlich will ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass das Wetten an der Börse auf zukünftige Kurse von Wertpapieren völlig außer Betracht bleibt.

(Beifall DIE LINKE)

Auch hier gibt es ein Suchtpotenzial, das nie thematisiert wird. Ungeklärt ist nach wie vor, wie damit umzugehen ist, dass die alte Regierung in Schleswig-Holstein nach dem dort gültigen Landesgesetz bereits erste Konzessionen erteilt hat und vielleicht noch weitere erteilen wird. Dieses Bundesland war dem Änderungsstaatsvertrag, wie wir alle wissen, nicht beigetreten. Die niedersächsische Landesregierung meint, dass Spieler aus den 15 Bundesländern unerlaubt spielen, wenn sie sich in SchleswigHolstein anmelden. Ob das so ist und wie das gegebenenfalls verfolgt werden soll, ist nach wie vor ungeklärt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind auch einige weitere Dinge im Thüringer Ausführungsgesetz durchaus noch einmal zu hinterfragen bzw. weiß ich nicht, inwieweit sie einer gerichtlichen Prüfung zukünftig standhalten werden. Auch das haben wir im Innenausschuss schon einmal thematisiert. Ich verweise hier zum Beispiel auf die Frage des Spielbankstandorts in Erfurt. Ja, es ist richtig, bei einer Einwohnerzahl, wie sie Thüringen hat, dass Thüringen auf einen Spielbankstandort begrenzt wird. Ob es aber auf Dauer der Spielbankstandort Erfurt sein muss und sein sollte, das ist infrage zu stellen und kann durchaus auch als eine Wettbewerbsverzerrung aufgefasst werden. Diese Frage könnte möglicherweise der gerichtlichen Überprüfung dieses Vertrages oder dieses Gesetzes auch nicht standhalten.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Brau- chen wir überhaupt eine?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich bitte auch auf die Frage unseres Änderungsantrags und die Frage des Entschließungsantrags von CDU und SPD kommen. Ja, wir erkennen an, dass es ein Einvernehmen zwischen dem LSB und dem Finanzministerium gegeben hat. Dieses Einvernehmen bedeutet aber keine Sicherheit für den LSB und schon gar nicht für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, mit denen diese Übereinkunft noch gar nicht abgeschlossen ist. Keiner weiß aus heutiger Sicht, wie sich die Einnahmen aus Lotto, Toto und den novellierten Sportwetten entwickeln werden. Eine Obergrenze der Zuführungen wurde zumindest für den LSB festgelegt, auch wenn diese Obergrenze schon um 400.000 € gesenkt wurde. Warum nicht auch demzufolge, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Untergrenze? Diese Untergrenze wenigstens für den Doppelhaushalt 2013/14, der ja kommen soll, festzulegen, ist immer wieder eine Forderung gewesen, der wir uns hier auch wieder noch einmal stellen müssen. Ja, unsere Forderungen gingen bisher weiter. Wir haben gesagt, dass wir eine Untergrenze auf Dauer festlegen wollen, um Sicherheit für die jeweiligen Verbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege oder auch den LSB zu erhalten, dass wir eine dauerhafte Finanzierung gesichert haben. Wir sind jetzt dazu übergegangen und haben gesagt, wir akzeptieren die Verhandlungen, die zwischen dem Finanzministerium und dem Sportministerium auch für den LSB geführt worden sind, aber, wie gesagt, keiner weiß, wie sich diese Einnahmen gerade aus den Konzessionsabgaben ergeben werden. Deshalb, haben wir gesagt, sollte doch mindestens für die Jahre 2013 und 2014 eine Untergrenze festgelegt werden, um erst einmal zu sehen, wie diese Entwicklung der Wetten und des Lottospiels überhaupt vorangeht und ob damit die Sicherheit gewährleistet werden kann nach dem Modell von CDU und SPD.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es wäre auch ein gutes Zeichen nach dem gestrigen Tag, indem wir die Finanzierung der Trainerinnen und Trainer auf sichere Füße gestellt haben, auch hier die Finanzierung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und des Landessportbundes in Gänze auf sichere Füße zu stellen. Das wäre eine verlässliche Finanzpolitik, die wir hier machen wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich kann auch nicht verstehen, warum man sich da querstellt, diese Untergrenze dieses Finanzierungsmodells hier nicht einzugeben. Sind hier schon verborgene Kürzungen mit enthalten? Glaubt der Finanzminister damit schon sicherzustellen, dass doch versteckte Kürzungen damit möglicherweise zum Tragen kommen? Ich kann es einfach nicht nachvollziehen. Es sind für den LSB 9 Mio. € als Obergrenze festgelegt. Warum kann man denn nicht die Untergrenze von 8,81 Mio. € festlegen? Was ist daran so schwer, dieses festzulegen? Ich verstehe es an der Stelle wirklich nicht und werbe darum, noch einmal tatsächlich hier die Diskussion nicht nur darüber zu führen, sondern unserem Änderungsantrag auch zuzustimmen, noch dazu - und hier nehme ich Bezug auf den Kollegen Grob der CDU-Fraktion, der in seinem Beitrag vom gestrigen Tag schon einmal festgestellt hat, dass auch er damit große Probleme hat, hier im Glücksspielstaatsvertrag keine Untergrenze festlegen zu lassen in dem Nichtwissen, was passieren wird.

Herr Abgeordneter Korschewsky, der Abgeordnete Blechschmidt möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Sehr gerne doch.

Bitte, Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Kollege Korschewsky. Sie haben die Untergrenze angesprochen und die damit verbundene mögliche Stabilität, die man bei der Finanzierung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, wenn es dann zu diesen Gesprächen kommt, und beim LSB erreichen könnte. Welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben, wenn diese Untergrenze gegebenenfalls nicht eintritt, was Haushaltspläne etc. pp. angeht? Können Sie mir da eine Antwort geben oder gab es da irgendwelche Hinweise?

(Abg. Korschewsky)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Die Antwort hat bestimmt der PGF der LINKEN aufge- schrieben.)

Die Antwort ist doch eigentlich ganz logisch, dass für den LSB gesehen - das, was gestern beschlossen wurde, die Sicherstellung der Finanzen für Trainerinnen und Trainer, damit natürlich trotz alledem wieder auf dem Prüfstand steht, weil natürlich ein erheblicher Teil auch durch den LSB gesichert werden muss auch für die Trainerstellen. Gleiches trifft natürlich auf die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zu, dass hier die Sicherstellung der Arbeit in den einzelnen Wohlfahrtsverbänden auf sehr tönernen und wackligen Füßen steht und auch die Beschäftigten immer wieder jährlich vor der großen Frage stehen: Habe ich denn im nächsten Jahr noch ein Beschäftigungsverhältnis? Kann ich meine Kraft noch dafür einsetzen, für Betroffene Politik auch zu machen? Das ist die ganz große Frage, die damit im Zusammenhang steht.

Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, wie unser Abstimmverhalten sein wird. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass tatsächlich viele Dinge aufgenommen wurden, die auch in unserem Interesse liegen gerade im Bereich der Suchtbekämpfung, dass wir aber trotzdem sagen, dieser Vertrag geht uns noch nicht weit genug gerade auch in der Frage der Sicherstellung der finanziellen Voraussetzungen für den LSB und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Aus diesem Grunde werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Gentzel das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen zweiten Lesung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung an Neuregelungen im Bereich des Glückspielwesens geht ein langer Weg in seine vorläufige Schlussphase. Natürlich weiß auch ich, dass der Kampf an dieser Stelle noch nicht zu Ende ist. Ich bin mir aber sicher, dass mit diesem Gesetz die Voraussetzungen sich dafür verbessern, dass der Staat diesen Kampf am Ende doch noch gewinnen kann.

Lassen Sie mich erklären, was ich mit dem Kampf meine. Es gibt interessierte Kreise in Deutschland und Europa, denen ist die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland ein Dorn im Auge. Sie kämpfen seit Jahren mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln insbesondere vor den Gerichten gegen diese staatliche Regulierung. Die Argumente derje

nigen klingen meistens gar nicht so schlecht. Da geht es angeblich um die Freiheit des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Leben, da wird die Gewerbe-, Dienstleistungs- und EU-Niederlassungsfreiheit ins Feld geführt, auch die Freiheit im Netz ist ein Argument der Regulierungsgegner. Ich habe es im Rahmen der Debatte zur Einbringung dieses Gesetzes schon einmal auf den Punkt gebracht und ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal: Am Ende geht es all denen, die gegen die staatliche Regulierung des Glücksspiels argumentieren und dagegen vorgehen, nur ums Geld oder um die eigene Gewinnmaximierungsmöglichkeit oder darum, anderweitig von dem hier zu verdienenden Geld Vorteile zu ziehen. Alles andere sind für mich vorgeschobene Argumente.

Mit dem vorliegenden Gesetz leistet der Freistaat Thüringen seinen Anteil daran, das Glücksspiel in Deutschland kohärent, das heißt gleichmäßig über alle Glücksspielarten, zu regulieren. Für die SPDFraktion möchte ich ausdrücklich erklären, dass wir dieses aus verschiedenen Gründen ausdrücklich gut und richtig finden. Die Gründe der SPD-Fraktion für ihre Zustimmung zum Glücksspieländerungsvertrag und auch für die Folgegesetze sind die Ziele der zu beschließenden Gesetze. Deshalb möchte ich diese Gründe auch noch einmal kurz nennen: Suchtbekämpfung, Kanalisierung des natürlichen Spieltriebes, Entgegenwirken der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten, Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes, Schutz vor Betrugs-, Manipulations- und Kriminalgefährdungspotenzialen, Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs.

Natürlich verdient auch der Staat Geld mit der Durchführung von Glücksspielen. Aber es ist ein wesentlicher Unterschied, ob die erwirtschafteten Gewinne in gemeinwohlorientierte Verwendungszwecke, zur Suchtbekämpfung oder in private Taschen fließen, wie das die FDP mit ihrem Vorschlag letztlich will.

Meine Damen und Herren, ich möchte ein paar Anmerkungen zum vorliegenden Gesetz machen. Das vorliegende Artikelgesetz enthält die Zustimmungsgesetze zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zum Staatsvertrag über die Gründung der gemeinsamen Klassenlotterie der Länder. Im Folgenden muss auch das Landesrecht an die Staatsvertragsregelung angepasst werden. Das geschieht mit der enthaltenen Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes, mit dem Erlass eines Spielhallengesetzes sowie der Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes und des Thüringer Spielbankgesetzes. Der Gesetzentwurf für das Artikelgesetz wurde gemeinsam mit dem FDP-Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels an den Innenausschuss zur Beratung überwiesen. Im Innenausschuss wurde beschlossen, für beide Gesetzentwürfe eine Anhörung mit zahlreichen Anzu

(Abg. Blechschmidt)

hörenden durchzuführen. Grundsätzlich fiel das Ergebnis der Anhörung wie erwartet aus. Interessengeleitet gab es jeweils Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung oder zu dem der FDP. Während für die FDP vor allem durch die private Glücksspielindustrie für deren Vorstoß applaudiert wurde, fand der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere bei denen Zustimmung, die sich Sorgen um die Folgen einer immer weiter gehenden Liberalisierung des Glücksspielmarkts machen, weil sie in der Praxis schon heute unmittelbar mit den negativen Folgen des Glücksspiels konfrontiert werden. Ich nenne hier die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege e.V., den Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V., das Ökumenische Suchthilfezentrum und die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Sie alle begrüßten den Gesetzentwurf der Landesregierung mit seinen Regelungen ausdrücklich, wobei durchaus auch Hinweise für Verbesserungen gegeben worden sind. Bei der Auswertung der Anhörung galt es, die sachlichen Hinweise von den rein interessengeleiteten Hinweisen zu unterscheiden. So haben sich dann die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD am Ende auf einige Änderungen zum Artikelgesetz verständigt, die dann Eingang in die Beschlussempfehlung des Innenausschusses gefunden haben.

Ich möchte die wesentlichen Änderungen durch die Koalitionsfraktionen am Gesetzentwurf kurz nennen. Da ist eine klarstellende Regelung für die Abstandsregelung zwischen den Spielhallen. Da gibt es des Weiteren eine klarstellende Regelung zur Präzisierung der ordnungsrechtlich erforderlichen Anforderungen an das Erscheinungsbild von Spielhallen. Da gibt es die Verlängerung der Sperrzeit für Spielhallen auf acht Stunden. Da gibt es den Verzicht auf eine zusätzliche Anzeigepflicht von Veranstaltungen durch Gaststätten im Rahmen des Gaststättengesetzes und nicht zuletzt haben wir mehrere redaktionelle Änderungen und Ergänzungen von Anzuhörenden aufgenommen.

Der Gesetzentwurf der FDP wurde im Innenausschuss abgelehnt und sollte aus Sicht der SPD auch heute hier in diesem Haus keine Zustimmung erfahren. Eine ganze Reihe von Anzuhörenden hat am FDP-Gesetzentwurf insbesondere kritisiert, dass dieser dem Ziel der Begrenzung des Glücksspiels und damit der Suchtbekämpfung nicht gerecht wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Erlass eines eigenen Spielhallengesetzes betritt Thüringen wie die anderen Bundesländer übrigens auch Neuland. Für eine kohärente Regulierung des Glücksspiels ist es jedoch notwendig, auch das Glücksspiel mit dem höchsten Suchtpotenzial - das Automatenspiel - in die Regulierung einzubeziehen. Der Glücksspielvertrag hat hierfür die Maßnahmen definiert, die die Landesregierung mit dem Spielhallengesetz nun umsetzt. Gerade zu diesem neuen

Regelungsbereich gab es von den Anzuhörenden zahlreiche Kritiken. Einiges wurde im Rahmen der Anträge zur Beschlussempfehlung durch die Koalitionsfraktionen aufgegriffen. Weitere Sachverhalte müssen jedoch durch eine Ausführungsverordnung konkretisiert werden.

Die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland wird weiter umstritten bleiben. Ich behaupte auch nicht, dass alle offenen Fragen mit dem heutigen zu beschließenden Gesetz der Landesregierung abschließend geklärt sind. Gerade die Eindämmung des illegalen Glücksspiels im Internet ist eine große Herausforderung. Die Alternative zu diesem heute zu beschließenden Gesetzentwurf wäre eine noch weiter gehende Liberalisierung mit all ihren negativen Folgen, die man in den Ländern, die diesen Weg bereits gegangen sind, jetzt schon besichtigen kann. Gestiegene Glücksspielsucht, gestiegene Begleitkriminalität und Beschädigung des Sports durch Wettskandale. Ich erinnere nur an den derzeit in Italien tobenden Wettskandal. Für mich und für meine Fraktion ist klar, das alles wollen wir nicht. Namens der SPD-Fraktion bitte ich deshalb um Zustimmung zum Gesetz der Landesregierung einschließlich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie um Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs.