Die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland wird weiter umstritten bleiben. Ich behaupte auch nicht, dass alle offenen Fragen mit dem heutigen zu beschließenden Gesetz der Landesregierung abschließend geklärt sind. Gerade die Eindämmung des illegalen Glücksspiels im Internet ist eine große Herausforderung. Die Alternative zu diesem heute zu beschließenden Gesetzentwurf wäre eine noch weiter gehende Liberalisierung mit all ihren negativen Folgen, die man in den Ländern, die diesen Weg bereits gegangen sind, jetzt schon besichtigen kann. Gestiegene Glücksspielsucht, gestiegene Begleitkriminalität und Beschädigung des Sports durch Wettskandale. Ich erinnere nur an den derzeit in Italien tobenden Wettskandal. Für mich und für meine Fraktion ist klar, das alles wollen wir nicht. Namens der SPD-Fraktion bitte ich deshalb um Zustimmung zum Gesetz der Landesregierung einschließlich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie um Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs.
Werte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Anhörung wurde durch den Landessportbund in Thüringen zu Recht auf die Problematik der für die Zukunft unsicheren finanziellen Beteiligung von LSB und LIGA an den Einnahmen nach dem Thüringer Glücksspielgesetz hingewiesen. Wie wir alle wissen, ist die Mindestbetragsregelung im Thüringer Glücksspielgesetz für beide Verbände bisher auf das Jahr 2012 begrenzt. Es gab in den letzten Wochen Verhandlungen von Vertretern des Thüringer Sozialministeriums und des Thüringer Finanzministeriums mit Vertretern des Landessportbundes zu dieser Sache und es liegt nun ein Einigungsvorschlag auf dem Tisch. Weil aber mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege noch nicht gesprochen werden konnte und der Gesetzentwurf der Landesregierung aber aus terminlichen Gründen in diesem Plenum beschlossen werden muss, haben die beiden Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag formuliert, der die Landesregierung zur Lösung des Problems auffordert und uns alle gemeinsam in diesem Sinne bindet. Umgesetzt werden kann das Gesetz dann im Rahmen des ohnehin wieder erwarteten Haushaltsbegleitgesetzes. Auch für diesen Entschließungsantrag bitte ich um Zustimmung und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben das bestehende deutsche Glücksspielrecht gekippt. Der Grund und ihre Analyse war, es sei unzulässig, eine bestimmte Glücksspielart einem Monopol zu unterwerfen und eine andere Glücksspielart, die zudem auch noch ein viel höheres Suchtpotenzial hat, hingegen mehr oder weniger den Kräften des freien Markts zu überlassen. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass staatliche Wettanbieter innerhalb des Monopols zum Teil aggressive Werbestrategien verfolgen und somit Suchtprävention von vornherein gar nicht im Vordergrund stehen kann. Es kam also der Blaue Brief aus Brüssel und deswegen ist in den Ländern die Maschinerie angesprungen, ein neuer Staatsvertrag musste her und darüber diskutieren wir auch. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich vergangenes Jahr im Oktober auf den Inhalt eines ersten Glücksspieländerungsvertrags geeinigt, diesen am 15.12. beschlossen und jetzt müssen zum 1. Juli das gehört der Vollständigkeit halber und um das auch noch einmal zu erläutern hierher - 13 Länder sich möglichst hinter diesem Glücksspielstaatsvertrag versammeln, weil nur dann tatsächlich die nötige Mehrheit zustande kommt.
Ziel soll nun Folgendes sein: Es soll eine kohärente Glücksspielregelung geben und im Vertrag geht es um folgende Dinge; die werden da benannt und die Debatte in den Ländern dreht sich auch um selbige. Es geht um Suchtbekämpfung, es geht um die Frage, wie der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen entgegengetreten werden kann - Stichwort Schwarzmärkte. Es geht um die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und es geht um Schutz vor Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenzial. Da stehen wir, deswegen diskutieren wir und deswegen ist auch nicht mehr viel Zeit, bis sich das Land Thüringen positionieren kann. Deswegen haben wir hier und heute auch die Debatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Gentzel hat es im Wesentlichen gesagt. Es geht zum einen um dieses Artikelgesetz, was vorliegt, zum anderen aber darum, ganz viele Dinge, zu denen das Land Thüringen sich entschlossen hat, hier mit einzubeziehen: das Thüringer Glücksspielgesetz, ebenso das Spielbankgesetz und das Spielhallengesetz. Wir haben also ein ganzes Konvolut, ein ganzes Paket, worüber wir heute reden müssen. Ich will nicht verhehlen für meine Fraktion, dass wir einige gute Ansätze in diesem Konvolut erkennen, im Endeffekt aber zu der Konsequenz kommen, dass wir dem nicht zustimmen können. Ich will das auch gerne begründen.
Ich will sagen, was aus unserer Sicht gar nicht schlecht geregelt ist. Es ist nicht schlecht geregelt, dass Sie, wenn es darum geht, zur Suchtprävention zu kommen, einige gute Ansätze drin haben, ich will das gerne noch ausführen. Die Frage der Netzsperren, da sind wir, glaube ich, auf einer ähnlichen Argumentationslinie, dass die wieder rausgeflogen sind. Trotzdem überwiegen in der Summe unsere Kritikpunkte und ich will das gerne deutlich machen und erklären.
Zum Ersten: Ich will mich zuerst auf den Staatsvertrag beziehen. Es wird ein Lizenzierungsmodell für Sportwetten eingeführt und bei einer geringen Anzahl von Lizenzen wäre das unter Umständen vielleicht sogar noch vertretbar gewesen. Wir reden aber von Pi mal Daumen - keiner weiß so richtig, wo die Zahl eigentlich herkommt - satten 20 Lizenzen, die praktisch eine völlige Freigabe darstellen. Das ist zumindest unsere Interpretation und damit wird in Konsequenz, das muss man dann einfach mit berechnen, auch das Lottomonopol massiv gefährdet. Über das Verhältnis zueinander und der Frage, was die höhere Suchtgefahr betrifft, sind wir uns, glaube ich, auch alle einig, dass gerade was Lotto spielen angeht, die Suchtgefahr deutlich niedriger ist als bei vielen anderen Dingen, um die es hier geht beim Glücksspiel. Sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht hatten den Weiterbestand dieses Monopols von einer kohärenten Ausgestaltung aller anderen Glücksspielformen abhängig gemacht. Deswegen kritisieren wir diese weiche Regelung mit den 20 Lizenzen, die aus unserer Sicht nicht überzeugend ist. Das ist ein Punkt.
Der zweite Punkt: Mit der nun folgenden Lizenzierung von Sportwetten und der immer noch bundesrechtlich ungenügenden Regulierung des Automatenspiels dürfte das Lottomonopol nicht mehr lange zu halten sein. Aber jetzt lassen Sie mich noch einmal auf den Punkt kommen, was das Ende für die Suchtgefahr heißt. Es gibt große Bedenken und die sind tatsächlich auch in Zahlen zu gießen. Glücksspielsucht in Thüringen ist ein großes Problem. Fast jeder dritte spielsüchtige Thüringer - und es sind überwiegend Männer, nämlich über 80 Prozent, übrigens aus allen sozialen Hintergründen, also man kann das auch nicht auf einen bestimmten Bereich reduzieren - macht beim Zocken einen Tagesverlust von bis zu 500 €. Insgesamt haben im Schnitt diejenigen, die davon betroffen sind - die Zahl stand vorhin im Raum, bekannt ist, dass pathologisch 800 Spielsüchtige verzeichnet sind, man geht von mindestens 8.000 aus, weil sich nur ganz wenige dazu bekennen -, über 30.000 € Schulden. Wenn Sie mal davon ausgehen, dass hinter diesen Menschen selbstredend auch immer eine Familie steht und die Frage der Existenz, dann sind auch laut unserer Suchtberatungsstellen immer noch mindestens acht bis zehn Menschen unmittelbar davon betroffen, was das am Ende für die Familien
heißt. Da kommt eine stattliche Summe zusammen. Wenn Sie davon ausgehen, dass wir mindestens von 8.000 Menschen ausgehen können, bei denen wiederum mindestens acht bis zehn Menschen in ihrer Familie betroffen sind, dann haben wir hier ein großes soziales Problem. Aus unserer Sicht ist das, was deswegen in diesem, ich nenne es, Konvolut steht - weil es verschiedene Gesetze betrifft, zum einen das Artikelgesetz plus die anderen drei Gesetze, die dazugehören -, nicht ordentlich geregelt. Welche Verwerfungen das am Ende insgesamt haben kann, haben wir alle erlebt, als wir unlängst vor einigen Monaten gesehen haben beim KIKA, wie öffentlich lang und breit darüber diskutiert wurde, zum einen, was Sucht bedeuten kann für Menschen, die damit ihre eigene Würde unterminieren, und zum anderen, was das für kriminelle Energie freisetzen kann.
Also wir haben genug Beispiele, um uns klarzumachen, was die Grenzen sind. Deswegen sehen wir diesen Punkt Suchtprävention nicht eindeutig verankert. Deswegen haben wir große Probleme, hier zuzustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Gentzel sprach vorhin die Zahlen an. Richtig, es geht um Geld, es geht um richtig Manna, das muss man dazusagen. Über wie viel Geld reden wir denn? Im Vorjahr - das ist heute auch noch mal in der Thüringer Allgemeinen nachzulesen gewesen flossen 15 Mio. € an Überschüssen aus den Staatslotterien dem Landeshaushalt zu. Dazu kommen noch einmal 27,6 Mio. € an Lotteriesteuer und und und, Casinos, Pferdewetten usw. Wenn wir das alles zusammenrechnen, kommen Sie auf eine ganz stattliche Zahl. Das ist der eine Punkt.
Jetzt wissen wir - und davon gehen wir auch alle aus -, wir wollen, dass der Landessportbund, der Paritätische, der Denkmalschutz usw. auch davon profitieren. Aber ich will die Zahl noch einmal nennen, die hier nie im Raum steht, und das ist die Zahl, was eigentlich das Land im Augenblick dafür ausgibt, Suchtprävention zu fördern. Im Haushalt 2012 ist der Suchtpräventionstitel mit 1,8 Mio. € eingestellt und von diesen 1,8 Mio. € ist 1 Mio. € dafür da, Einrichtungen zu schaffen, Krankenhilfe zu bedienen. Das heißt, sie haben am Ende institutionelle Förderung 1.800.000 € um das tatsächlich umzusetzen. Rechnen Sie mal aus, was das an Personal heißt. Was das Land - ich will gar nicht von Kommunen reden, die ihre Verantwortung da auch noch wahrnehmen - effektiv in Suchtprävention steckt, ist ein Witz im Vergleich dazu, wenn Sie sehen, wie viel Geld insgesamt das Land Thüringen auch über alle Formen des Glücksspiels einnimmt.
Das muss man ins Verhältnis setzen. Das tun wir für uns. Deswegen können wir Ihrem Vorschlag auch nicht zustimmen.
Herr Gentzel hat ja dankenswerterweise nicht nur einmal betont, dass er sieht, wir sind auf dem Weg und wir können nicht allseits zufrieden sein. Ich glaube, er teilt diese Bedenken auch an der Stelle. Ich kann auch verstehen, dass Sie als eines der 13 Länder jetzt liefern müssen, aber ich will Ihnen deutlich machen, man kann damit wirklich nicht zufrieden sein und wir drücken das auch aus, indem wir nicht zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vierte Punkt: Aus unserer Sicht sind auch die Beschränkungen bzw. Auflagen für Glücksspielwerbung immer noch viel zu unzureichend geregelt. Es bleibt völlig unklar, wie das Online-Glücksspiel im Bereich der Casino-Wetten unterbunden werden soll und warum es nicht auch dafür Lizenzmodelle gibt. Auch das ist ein Punkt, bei dem wir nicht erkennen können, dass Sie tatsächlich etwas tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also absehbar, dass private Wettanbieter vermutlich, weil sie nicht nur eine handfeste Lobby haben - übrigens auch gut finanziert natürlich - unter Umständen sogar klagen werden. Das ist der sechste Punkt, den wir als GRÜNE hier sehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht nur unlogisch an vielen Stellen ist, nicht nur die falschen Prioritäten setzt, sondern vermutlich auch rechtlich nicht haltbar sein wird. Das ist eigentlich Sinn und Zweck des blauen Briefs vom EuGH unterstützt durch das Bundesverfassungsgericht gewesen, nämlich eine rechtlich einwandfreie Situation zu schaffen. Die haben wir aus unserer Sicht nicht und deswegen werden wir uns bei dem Gesetz enthalten.
Zu den Änderungsanträgen: Der Änderungsantrag von CDU und SPD, den sie vorgelegt haben, hört sich für uns gut an, ist im Detail, bei dem man darüber reden kann, weil sie eben die Suchtprävention noch einmal aufgenommen haben. Dem Detail stimmen wir zu, es macht nur insgesamt das Gesetz nicht besser. Der ist einfach nicht so umfassend, dass wir sagen, wenn der aufgenommen wird, ist das Gesetz etwas, dem wir zustimmen können.
Dem Änderungsantrag der LINKEN werden wir auch zustimmen, weil wir genau diesen Punkt teilen, den Herr Korschewsky vorhin nannte. Es braucht die Untergrenze, nicht nur, weil Landessportbund und andere dann in die vorläufige Haushaltsführung verfallen, sollte es das nicht geben, sondern auch aus anderen Gründen. Entweder man bekennt sich - und das klar zur Unterstützung Landessportbund und Paritätischen -, dann kann es die Untergrenze auch geben, oder es bleibt ein Tag nach dem parlamentarischen Abend wieder eine Sprechblase, die keine 24 Stunden hält. Deswegen von unserer Seite Zustimmung. Bei dem Entschließungsantrag von CDU und SPD werden wir uns
enthalten. Das ist genau der Grund, weshalb wir dem Antrag der LINKEN zustimmen. Sie bekennen sich nicht dazu, sondern keine 24 Stunden später wollen sie da nicht deutlich werden. Jetzt habe ich eins bewusst ausgelassen, das Gesetz der FDP. Das steht für sich, das lehnen wir ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Glücksspielstaatsvertrag hat dieses Haus mehrfach beschäftigt und hat auch umfangreiche Diskussionen danach in den Ausschüssen zur Folge gehabt. Ich möchte heute einmal mit einem kleinen Zitat beginnen von einer mir unbekannten Person, einer Frau Dark. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die einzige Möglichkeit, ein Spielkasino mit einem kleinen Vermögen zu verlassen, besteht darin, es mit einem großen zu betreten.“ Ich denke, das macht deutlich, worum es hier geht. Ich weiß auch, das Spielen ist ein elementarer Bestandteil des menschlichen Lebens. Das hat es schon immer gegeben, das wird es auch immer geben. Aber es wird gefährlich, wenn das Spiel zur Sucht wird, wenn das Spiel alles beherrscht, alles dominiert und zum Schluss auch Existenzen zerstört. Aus diesem Grund sind wir als Gesetzgeber verpflichtet, ein Gesetz zu verabschieden und auf den Weg zu bringen, das zum einen dieses im Blick behält, aber auch natürlich andere Belange, die damit in Verbindung stehen. Wir reden hier von einem Markt, auf dem zum einen Geld verdient wird, auf dem aber auf der anderen Seite Arbeitsplätze auch geschaffen werden bzw. vorhanden sind. In diesem konkreten Fall bedeutet das, dass wir abwägen müssen zwischen dem Wunsch nach Spiel, dem Gewinnstreben von Unternehmern und dem Schutz der Bevölkerung vor der Gefahr des Glücksspiels.
Wir als CDU-Fraktion befürworten den Entwurf der Landesregierung, der in dem letzten Ausschuss noch verbessert wurde. Die Gründe für den Entwurf brauche ich nicht noch einmal in allen Facetten vorzustellen, das habe ich schon oft getan. Dennoch möchte ich hier aber noch ein paar Schlagworte zum Regierungsentwurf bringen. Kein Thüringer Alleingang, sondern möglichst eine bundeseinheitliche Regelung - das haben alle Länder im Vorfeld schon artikuliert und es ist ja auch dazu gekommen, dass mittlerweile alle Bundesländer diese Regelungen des Staatsvertrags annehmen einschließlich, soviel ich weiß, auch Schleswig-Holstein, was ja doch einen anderen Weg im Vorfeld beschritten hat. Das Lotterie-Monopol bleibt erhalten, das für die Sportwetten wird durch Vergabe von Konzes
sionen aufgehoben, eine Beschränkung der Konzessionen, durch die man das Glücksspiel einschränken kann und die andererseits auch Sanktionsmittel bieten (Kontrolle). Wir wollen natürlich auch kontrollieren können, welche Anbieter sich auf dem Markt bewegen, und deswegen haben wir ja auch die Konzessionen beschränkt, nicht generell geöffnet, um den Ordnungsbehörden, die auch dafür zuständig sind, die Möglichkeiten zu geben, konkret einzugreifen und auch im Vorfeld und während der Konzessionsinhabe zu kontrollieren. Das würde es bei einer kompletten Öffnung für uns schwierig, wenn nicht sogar unmöglich machen. Möglichkeiten der Kontrolle bleiben erhalten, das ist der wichtige Punkt. Es sollte weiterhin die Suchtbekämpfung eine wesentliche Rolle spielen, die Eindämmung des Schwarzmarkts und des illegalen Glücksspiels und natürlich auch was die Kriminalitätsbekämpfung als Betrug im Glücksspielbereich anbelangt und ganz wichtig die Eindämmung von Internet-Glücksspielen bei gleichzeitiger Öffnung der Vertriebswege auch über das Internet. Ich habe gerade zu dem letzten Punkt im Mai-Plenum darauf hingewiesen: Die Gefahren gerade für Jugendliche sind aus meiner Sicht sehr hoch und schlecht kontrollierbar. 560.000 Menschen sind internetsüchtig, das hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung 2011 festgestellt.
Entschuldigung, die Drogenbeauftragte. Und bei fast 0,5 Prozent der Bevölkerung wird eine pathologisches Glücksspielsucht vermutet. Daher, denke ich, sollten wir uns unserer Verantwortung bewusst sein und einen Schutz der Bevölkerung über einen liberalen Markt an dieser Stelle setzen und genau dies spricht gegen den Entwurf der FDP, der die Öffnung der Märkte in den Vordergrund stellt, womit natürlich die Gefahr besteht, dass die Suchtprävention und Kontrolle des Glücksspiels nur noch eingeschränkt möglich ist.
Aber auch der Entwurf der Landesregierung gibt einen Verbesserungsbedarf. Nach der durchgeführten Anhörung haben wir einige Punkte verändert, auf die uns die Experten aufmerksam gemacht haben. Der Kollege Gentzel hat dies auch schon angesprochen bzw. auch zitiert. Auch wir sind zu der Auffassung gekommen, dass dies der richtige Weg ist, dass wir dieses mit aufgenommen haben, das ist zum Beispiel die Abstandsregelung auf 500 Meter festzulegen, die Sperrzeitenverkürzung, aber auch die offensive Werbung zurückzudrängen. Selbst die Belichtung der Spielstätte spielt eine Rolle, nämlich dass Tageslicht in die Spielstätte eindringen muss. Auch das ist eine Frage der Suchtprävention, wenn man nämlich auch vom Tageslicht abgeschnitten ist, dass man Zeit und Raum unter Umständen verliert. Das sind wesentliche Punkte, die mit aufgenommen wurden.
Darüber hinaus wird ein Entschließungsantrag eingebracht. Hierdurch soll gesichert werden, dass auch in Zukunft der Landessportbund und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege von den Erträgen aus dem Glücksspiel profitieren. Die bisherigen Absprachen sollen aber noch durchgesetzt, reglementiert werden. Wir haben dazu den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eingebracht. Auch hier hat der Kollege Gentzel schon darauf hingewiesen, dass wir natürlich versuchen, größtmögliche Sicherheit auch in diesem Bereich einzubringen. Mit dem Landessportbund hat man ja entsprechende Vereinbarungen oder Absprachen getroffen, die die Sätze festlegen. Das sind 6 Prozent der Spieleinsätze der vom Land veranstalteten Lotterien mit Ausnahme der Lotterie GlücksSpirale und zusätzlich noch mal 33 Prozent der Einnahmen im Landeshaushalt aus den Konzessionsabgaben von den privaten Sportwettenanbietern. Insgesamt sollen dem Landessportbund Thüringen e.V. jedoch nicht mehr als 9 Mio. € jährlich zufließen.
Die Landesregierung wird gebeten, mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege analog der Regelung mit dem Landessportbund zur zukünftigen Finanzierung aus Einnahmen des Glücksspielwesens zu verhandeln. Wir haben diesen Entschließungsantrag eingebracht, um auch deutlich zu machen, dass wir nach wie vor an einer ausreichenden Finanzierung interessiert sind. Wenn das jetzt von den Kollegen infrage gestellt wird, dann ist das natürlich ein Stück weit orakelt, weil man nicht weiß, was die Konzessionsabgaben bringen. Das kann genauso gut mehr sein. Das muss nicht weniger sein, das kann auch mehr sein.
Ja, 33 Prozent dann begrenzt auf die 9 Mio. €, aber bis dahin wird es ohnehin nicht kommen. Man hat ja gleich unterstellt, dass es generell weniger wird. Das werden wir natürlich auch im Auge behalten. Das werden wir auch betrachten, wenn das soweit ist. Hier wird angestrebt, dass die Landesregierung dieses abschließt mit der LIGA, mit den Freien Wohlfahrtsverbänden, natürlich auch um die Möglichkeit zu geben, weiterhin die Suchtprävention und Bekämpfung durchführen zu können und ausreichend Angebote zu machen, gerade was Jugend und Sport anbelangt, Angebote zu machen, damit diese nicht unbedingt bei den Spielhallen oder im Internetspiel landen.
Das sind die Ziele, die wir auf jeden Fall auch mit diesem neuen Gesetz und mit diesem Entschließungsantrag auf den Weg bringen wollen. Zum FDP-Gesetz muss man, denke ich mir, nicht viele Ausführungen machen. Ich hatte es schon gesagt, die Liberalisierung an der Stelle lehnen wir natürlich ab, weil sie für uns die Suchtgefahr erhöht. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag nicht zustim
men. Ich bitte aber um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung und zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Satz aus einer der Stellungnahmen zum Staatsvertrag beleuchtet eines der zentralen Probleme mit denen wir es hier zu tun haben, meiner Meinung nach ganz schlaglichtartig. Der Satz heißt: „In der Folge beschränke ich mich auf den Entwurf der Landesregierung, da dieser erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwirft.“ Meine Damen und Herren, der Satz stammt von Herrn Prof. Hufen, einem weithin anerkannten Verfassungsrechtler von der Universität in Mainz. Deshalb will ich ausdrücklich sagen, unsere Ablehnung des Staatsvertrags ist kein Oppositionsreflex, kein Widerstand um des Widerstands Willen. Es geht auch nicht darum, zu blockieren, dass in einem Markt Regelungen vorgenommen werden, die zum Teil durchaus notwendig sind, sondern es geht darum, dass wir rechtskonforme und vor allem auch rechtssichere Regelungen schaffen. Mit dem Entwurf der Landesregierung, mit dem Staatsvertrag in der Form, wie er vorliegt, sind wir davon weit entfernt.
Herr Kollege Kellner, es geht eben gerade nicht um die Frage Schutz auf der einen oder Liberalisierung auf der anderen Seite, sondern es geht darum, einen Markt so zu regeln, dass er allen Anliegen natürlich auch den berechtigten Schutzanliegen entsprechend gerecht wird, dass die Regelungen dem gerecht werden.
Natürlich kann man im Gesetz Teile eines Angebots oder ganze Angebote wie Online-Poker, wie Online-Casinos einfach verbieten. Der Markt aber, meine Damen und Herren, der existiert, den kann man nicht einfach abschalten. Auf dem Markt wird täglich millionenfach geklickt, die Angebote werden täglich millionenfach wahrgenommen. Unsere Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Gesetzgeber besteht nicht darin, Menschen, die nichts weiter wollen als zu spielen, in die Illegalität zu treiben. Unsere Aufgabe besteht darin, legale und sichere Angebote zu unterbreiten.
Schwarzmarkt eindämmen und nur so können wir auch den Spielern, und zwar allen oder möglichst allen Spielern den in der Tat notwendigen Schutz auch gewährleisten.
Das, meine Damen und Herren, ist die Hauptsache. Wir verbieten doch auch nicht das Autofahren, nur weil es so furchtbar gefährlich ist, sondern wir stellen Regeln dafür auf. Für diese Regeln haben wir Verantwortung und vor dieser Verantwortung drückt sich dieser Staatsvertrag und vor dieser Verantwortung drückt sich damit auch jeder, der diesem Staatsvertrag so zustimmt, meine Damen und Herren.