sollten Männer nicht Gleichstellungsbeauftragter sein? Die Frage kann mir keiner beantworten. Ich weiß auch in der CDU einen prominenten Vertreter, der
da auch scheinbar dieser Auffassung ist. Es ist zwar in § 14 eine Änderungsklausel eingefügt, dass man sich das noch mal anschaut, aber warum nicht da den mutigen Schritt, zu sagen, nun sind wir in Deutschland da ganz führend und lassen aktives und passives Wahlrecht für beide zu.
Meine Damen und Herren, es wird Sie dann auch nicht weiter erstaunen, wenn wir entsprechend einen Änderungsantrag mit in die Beratungen einbringen. Abschließend bleibt zu sagen, das Gleichstellungsgesetz in der vorgelegten Form ist notwendig. Das dient der Entbürokratisierung, das dient der Modernisierung des Gesetzes aus dem Jahre 1998. Es gibt viele positive Seiten, es gibt ein paar Seiten, die man diskutieren muss. Es ist ausreichend Redebedarf. Einer Überweisung an den Gleichstellungsausschuss werden wir zustimmen und freuen uns dort auf die Diskussion. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Pelke für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir ziemlich sicher, dass es in Thüringen immer schon schwierig war, das Thema Gleichstellung zu diskutieren und auch umzusetzen. Nicht zuletzt war Thüringen das letzte Bundesland, das im Jahr 1998 ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst erlassen hat. Ich möchte mich heute insbesondere bei denen bedanken, die federführend, nämlich die Ministerin Taubert und auch die Gleichstellungsbeauftragte Frau Arenhö
vel, sich auf den Weg gemacht haben, dieses Gesetz zu novellieren. Frau Arenhövel hat ja seinerzeit schon die Schwierigkeiten im parlamentarischen Raum mit anderen aus anderen Fraktionen erleben dürfen. Wir haben damals ein Gesetz gemacht - ich kann mich entsinnen, wir waren 1998, das war auch die Zeit einer Großen Koalition, sehr auf Kompromiss orientiert -, insofern haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das aber in der Frage - und das hat Frau Stange eben angesprochen -, was Sanktionen, was klare Umsetzungen, was klare Richtlinien angeht, relativ offen, um nicht zu sagen, schwach formuliert war, aber wir waren froh, dass wir dieses Gesetz hatten. Selbst der Deutsche Gewerkschaftsbund hat es in dieser Richtung anerkannt und gesagt, es war damals notwendig, ein solches Gesetz zu beschließen. Wir alle haben gewusst, dass es entsprechend fortgeschrieben und weiter ausgebaut werden muss.
Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass all die, die im Vorfeld mit einbezogen waren in die Diskussion um die Fortschreibung des Gleichstellungsgesetzes, sich mehr gewünscht hätten. Ich bin mir auch ziemlich sicher - wenn ich das jetzt mal außerhalb der Koalitionsebene auf Parteiebene sage -, dass wir, als wir das damals SPD-mäßig mit in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben, auch andere Zielsetzungen und sehr viele weitere Schritte uns vorgenommen haben. Aber alles im Leben ist nun mal ein Kompromiss und nun haben wir das auf dem Tisch, was - und das will ich so deutlich sagen - ein zurechtgerupfter Kompromissentwurf ist. Ich bin froh, dass unsere Ministerin und unsere Gleichstellungsbeauftragte nicht gerupft worden sind, aber da weiß ich, dass die das nicht zulassen, sondern dass sie auch sehr gekämpft haben und da möchte ich mich an der Stelle ausdrücklich bedanken. Letztendlich ist aber in der Fortschreibung dessen, was wir bislang auf dem Tisch hatten, einiges intensiv umgesetzt worden, das heißt insofern auf den Weg gebracht worden, dass einige Dinge, die im alten Gesetz festgeschrieben waren, auch fortgeschrieben worden sind. Das ist schon ausgeführt worden von der Ministerin. Also die Frage, was Klagerecht angeht, die Frage, was an Unterrepräsentanz festgeschrieben worden ist, die Frage von Führungspositionen ist definiert, der Gleichstellungsplan ist deutlicher als sanktionsbewehrtes Instrument mit eingebunden worden, paritätische Gremienbesetzung ist festgeschrieben worden und die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten ist damit auch noch einmal ganz deutlich festgeschrieben worden. Ich sage auch, dass ich gern die Frage Festschreibung der Quote - Frau Stange hat es mit angesprochen -, die Situation der Gleichstellungsbeauftragten noch einmal diskutiert haben möchte und, ich sage das auch hier in aller Deutlichkeit, in einer öffentlichen Anhörung
hielt ich das für richtig im Gleichstellungsausschuss, weil ich glaube, wir müssen uns auch im parlamentarischen Rahmen mit denen auseinandersetzen, die im täglichen Leben mit dem Gleichstellungsgesetz zu tun haben. Das ist im Vorfeld ordentlich geschehen. Die Ministerin hat die Verbände wie den Frauenrat, wie die Gewerkschaften und andere, die schon aufgeführt wurden, mit eingebunden, aber letztendlich haben wir die Aufgabe und Verpflichtung, uns auch im Parlament noch einmal alle gemeinsam darüber zu verständigen, ist dieses, was nach langer Zeit - und auch da gestehe ich ein nach sehr langer Zeit - letztendlich auf den Tisch gelegt werden konnte, weil es eben notwendig war, diesen Kompromiss, diese Einigung einzugehen, ausreichend? Darauf will ich noch einmal verweisen - die Ministerin hat es gesagt -, weil ein solches Gesetz auch sehr intensiv in Verwaltung hineinwirkt und auch - das ist ja in dem Gesetz jetzt festgeschrieben worden - in nachgeordnete Bereiche. Insofern ist es gar nicht so einfach, alles auf die Reihe zu bekommen. Ich würde es mir wünschen im Interesse der zuständigen Ministerin, im Interesse der Gleichstellungsbeauftragten, die hier dieses mit auf den Weg gebracht haben, aber besonders im Interesse von den Frauen, um die es uns geht.
Da komme ich jetzt noch einmal auf Herrn Kemmerich: Herr Kemmerich hat ja gesagt, Kinder und Karriere hat zur Grundlage eine Gleichstellung und damit auch eine positivere Situation von Frauen, wie man Kind und Karriere miteinander verbinden kann. Aber Herr Kemmerich, dazu braucht es dann auch Grundlagen, die tatsächlich die Gleichstellung von Frauen ermöglichen.
Genau deshalb ist auch festgeschrieben, dass Männer Gleichstellungsbeauftragte mitwählen dürfen, und das war es dann auch.
Insofern möchte ich danken, dass jetzt dieser Entwurf auf dem Tisch liegt. Frau Stange, wir haben immer gesagt, wenn dieser Regierungsentwurf auf dem Tisch liegt, wird er selbstverständlich mit Ihrem Gesetzentwurf gemeinsam diskutiert. Ich glaube, dass wir schon sehen sollten, dass wir im parlamentarischen Rahmen auch noch das eine oder andere an Gestaltung uns herausnehmen, dieses in einer öffentlichen Anhörung beraten. Ich glaube, wenn wir dann hier im Parlament diese Novellierung des Gleichstellungsgesetzes beraten und beschließen können, dann hoffe ich, dass wir doch noch das eine oder andere haben hinzufügen können, weil man eben nicht nur darüber reden sollte. Man muss Gleichstellung auch ernst meinen. Für Gleichstellung braucht es entsprechende Bedingungen. Im Übrigen kostet Gleichstellung manchmal auch Geld
wie manche Fortentwicklung, die einfach notwendig ist in diesem Land. Ich hoffe und wünsche, dass wir das im Gleichstellungsausschuss gebacken bekommen gemeinsam mit der zuständigen Ministerin. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte mich zunächst bedanken. Das Gesetz war schließlich eine wirklich schwere Geburt, so will ich es einmal nennen. Ich möchte mich bedanken bei Frau Ahrenhövel, die da sehr lange gestritten hat. Ich möchte mich auch bei Frau Taubert sehr herzlich bedanken.
Allerdings, das will ich auch deutlich sagen, war nicht zuletzt den Worten von Frau Pelke auch anzuhören, wie schwer und wie weh mancher Kompromiss auch tut und wiegt. Deswegen ist es natürlich auch meine Aufgabe als Oppositionspolitikerin, ein wenig den Finger in die Wunde an der einen oder anderen Stelle zu legen, und da beginne ich noch einmal beim Zeitplan. Wir sind ja wirklich froh, dass es jetzt einen Entwurf gibt. Er war uns noch im Januar von Frau Pelke als Frauentagsgeschenk offeriert worden. Das hat nicht ganz geklappt. Wir alle wissen, es ist jetzt ein halbes Jahr später, etwas mehr sogar als ein halbes Jahr später, aber immerhin liegt uns der Entwurf jetzt vor. Es ist natürlich an vielen Stellen erkennbar, dass Sie offenkundig mit sehr vielen Widerständen zu kämpfen hatten. Das hat man nicht nur aus dem Beitrag von Frau Pelke gehört, wo in fast jedem zweiten Satz der Konjunktiv seinen Platz hatte, sondern man liest es auch im Gesetz. Da steht nämlich immer wieder, es soll, es soll, es soll. Eine Sollregelung ist natürlich keine wirklich verbindliche Regelung, wie wir sie uns gewünscht hätten, wie sie sich beispielsweise auch der Landesfrauenrat gewünscht hätte und wie sie sich auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gewünscht hätten. Da hätte an der einen oder anderen Stelle - das sage ich jetzt auch im Konjunktiv - sicher ein „müssen“ seinen richtigen Platz. Beispielhaft will ich benennen den § 13, wo es um die Besetzung von Gremien etc. geht, wo paritätisch besetzt werden „soll“, so heißt es im Gesetz. Wenn wir konsequent auf Gleichstellung setzen, dann müsste es heißen „muss“. Aber wir alle wissen ja, es gibt dieses alte Mantra, dass kein Ge
setz einen Landtag so verlässt, wie es eingebracht wurde und insofern zähle ich trotz des Gleichstellungsausschussvorsitzenden auf den Gleichstellungsausschuss und auf die Beratung im Ausschuss.
Hier möchte ich mich Frau Pelke anschließen. Ich glaube, es ist ein wirklich wichtiges Signal, jetzt in öffentlicher Beratung zu diesem Gesetz zu befinden, eine öffentliche Anhörung zu machen, um zum einen natürlich die Arbeit der vielen wertzuschätzen, die seit ganz vielen Jahren für konsequente Gleichstellung streiten in den Kommunen, im Land, in den einzelnen Dienststellen, vor allen Dingen aber auch, um mehr Lobby zu schaffen für dieses Thema „Gleichstellung“. Denn da gebe ich denjenigen recht, die hier sagten, es ist immer nicht ganz einfach auch im Thüringer Land, über frauenpolitische Belange und über Gleichstellungsfragen zu diskutieren. Die Reihen sind heute nicht besonders gefüllt. Ich unterstelle jetzt mal, dass alle nicht Anwesenden im Moment ganz engagiert den Landtag gegen Rechts verteidigen. Insofern solidarische Grüße nach draußen. Trotzdem wünsche auch ich mir ab und an mehr Aufmerksamkeit, und zwar von allen zu diesem Thema und auch mit Ernsthaftigkeit, denn Gleichstellung ist ein sehr ernsthaftes Thema.
Gerechtigkeit lässt sich, gerade Geschlechtergerechtigkeit, im Übrigen nicht verordnen, sondern sie muss gelebt werden und dafür braucht es eine ernsthafte Befassung mit dieser Problematik. Denn auch wenn wir uns jetzt selbstverständlich freuen, dass immerhin eine Quote in diesem Gesetz überhaupt Eingang gefunden hat, so müssen wir auch die Realität anerkennen. Meine Kollegin Frau Stange hat es schon erwähnt, dass Frau Ministerin Taubert morgen vermutlich anders abstimmen wird, als sie es eigentlich gerne täte, nämlich im Bundesrat, wenn es um die Festschreibung einer Quote geht. Sie haben das ja dankenswerterweise sehr offen in einer Pressekonferenz gesagt, dass Sie persönlich eine andere Meinung vertreten. Wir würden uns natürlich wünschen, wenn Ihre persönliche Meinung sich auch politisch niederschlagen würde und wir damit in Thüringen auch für verbindliche Quoten mit unserer Regierung streiten könnten, aber ich sehe, wir arbeiten daran.
Nun doch noch einmal zu einigen Punkten im Gesetz: Frau Stange hat hier schon sehr vieles erwähnt, das will ich nicht noch einmal wiederholen. Wir hatten auch schon etliches ausgeführt in der Debatte am 26. Januar, als wir über den Entwurf der Fraktion DIE LINKE diskutiert haben. Ich habe auch zur Kenntnis genommen und bin froh darüber, dass wir beide Gesetzentwürfe gemeinsam behan
deln werden und zu beiden vermutlich auch die Anhörung hoffentlich öffentlich durchführen werden. Herr Kemmerich, der ja nicht mal mehr anwesend ist, hat vorhin von den Gleichstellungsplänen gesprochen, die festgeschrieben sind in § 4. Ich sage hier ganz offen, ich hätte mir bereits eine andere Begrifflichkeit an dieser Stelle gewünscht. Das tue auch nicht nur ich, das hat der Landesfrauenrat ebenfalls angemahnt. Nicht erst seit dem Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wissen wir, dass man von „Maßnahmenplan zur Chancengleichheit“ sprechen sollte.
Es gibt also die Gleichstellungspläne hier im Gesetz. Ich glaube, es wäre passender, in der Tat von „Maßnahmeplänen zur Chancengleichheit“ zu sprechen. Vielleicht lässt sich dies ändern, das dürfte keine ideologische Grundsatzfrage sein, würde aber eher dem Stand der Debatte in der heutigen Zeit, so meine ich, entsprechen.
Zum Zweiten, hatte ich ja schon gesagt, wünschen auch wir uns, weil Frau Pelke sich so viel gewünscht hat, dass einige der Konjunktive, die hier noch „sollen“ heißen, sich doch noch in ein „müssen“ wandeln, wie zum Beispiel bei der paritätischen Gremienbesetzung.
Ein dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Situation von Dienststellen mit weniger als 50 Beschäftigten. Hier gibt es nämlich keine Regelungen und das halte ich für ein wirklich großes Problem. Bisher gab es ja die Größenordnung der 20 Beschäftigten, jetzt sind es 50 und da hilft es auch wenig, dass wir gleichberechtigt Männer und Frauen entscheiden lassen über die Gleichstellungsbeauftragte. Für die kleinen Unternehmen und Dienststellen haben wir keine Regelung getroffen und da, glaube ich, steht noch etwas aus. Das gilt auch im Übrigen in § 17 nachlesbar für die Problematik der Dienststellen bis 400 Mitarbeiterinnen. Ich glaube, auch hier braucht es eine andere Regelung. Wenn wir uns als Beispiel das Thüringer Personalvertretungsgesetz anschauen, dann gibt es da
wesentlich großzügigere Regelungen, dort heißt es: 250 bis 800 Beschäftigte haben Anspruch auf eine Vollbeschäftigteneinheit, also eine volle Stelle. Im Gleichstellungsgesetz fangen wir überhaupt erst bei 400 an mit einer Regelung, die auch Freistellung im tatsächlich spürbaren Maße beinhaltet. Das finden wir wirklich problematisch und hier werben wir dafür, doch das Personalvertretungsgesetz zur Grundlage zu nehmen, um auch eine Vergleichbarkeit zu schaffen.
Zudem fehlt eine eindeutige Regelung zur Ausstattung dieser Stelle mit sachlichen und personellen Mitteln. Darüber habe ich jedenfalls im Gesetz nichts gefunden. Wenn allerdings diese Stelle gar keine Chance hat, tatsächlich auch zu handeln, also sprich nicht untersetzt ist, dann wird sie kaum greifen können und ich glaube, das will niemand, dass wir erneut einen Papiertiger schaffen.
Nun zu § 22, dem Status der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten: Hier hat es ja eine Änderung der Zuständigkeit von 10.000 auf 20.000 Einwohnerinnen gegeben. Damit findet eine Reduzierung statt, die der Gleichstellungsausschussvorsitzende begrüßt hat.
Ja, wenn er nicht nur keine Ahnung hätte, dann wäre das vielleicht das eine, weil dann könnte er dazulernen. Das Problem ist aber aus meiner Sicht, dass Herr Kemmerich politisch offenkundig nicht die Notwendigkeit sieht, und das finde ich viel problematischer, insbesondere wenn wir hier vom Vorsitzenden des Gleichstellungsausschusses sprechen. Wir wissen zudem, dass die Neuregelung immerhin 15 Kommunen in Thüringen betrifft und dass es einen erheblichen Mehraufwand für die Gleichstellungsbeauftragten bedeutet. Dazu finde ich keinen Ausgleich, das finden wir jedenfalls problematisch.
Die Regelung, dass drei Viertel der Arbeitszeit für Belange der Gleichstellung verwandt werden können von der Gleichstellungsbeauftragten, setzt selbstverständlich immer eine volle Stelle der Betroffenen voraus. Auch das ist nicht immer gegeben. Hier brauchen wir ebenfalls eine Regelung, damit es dann nicht drei Viertel vielleicht von einer Teilzeitstelle bleibt, wo man weiß, dass dann kaum genügend Zeit für die Gleichstellungsarbeit übrig bleibt.
Zu § 25, zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten: Die Beauftragte soll ressortübergreifend tätig sein, Frau Arenhövel macht ja beispielhaft schon den Spagat zwischen allen Ressorts. Der Vorschlag des Landesfrauenrats war und ist hier, diese Stelle dann auch in der Staatskanzlei anzusiedeln. Meine Fraktion hält das für völlig richtig. Schauen
wir in den § 26, so müssen wir uns schon die Frage stellen, wie die Gleichstellungsbeauftragte des Landes denn die gleichstellungspolitische Arbeit der Thüringer Staatskanzlei und der Landesbehörden koordinieren soll, wenn diese als Abteilung im Ministerium von Frau Ministerin Taubert angesiedelt ist. Wir finden das problematisch, wir finden das nicht konsistent. Insofern glauben wir, gibt es auch hier noch Änderungsbedarf.
Ich möchte noch drei grundsätzliche Dinge ansprechen, die leider gar nicht Eingang gefunden haben im Gesetz, Forderungen wie zum Beispiel nach dem Verbandsklagerecht. Ein Verbandsklagerecht ist aus unserer Sicht unumgänglich. Das braucht es und da reicht es auch nicht, wenn eine Beauftragte jetzt mehr Rechte hat. Wir glauben, dass das Verbandsklagerecht auch in diesem Gesetz seinen Platz finden sollte.
Zum Zweiten geht es hier auch um Sprache. Sprache ist verräterisch und Sprache ist natürlich auch Ausdruck von Bewusstsein. Es ist der erste Gesetzentwurf der Landesregierung, in dem sich die männliche und weibliche Form wiederfindet. Ich würde mir wünschen, dass das tatsächlich auch Realität für alle anderen Gesetze wird und Frauen nicht immer unter männlichen Beschreibungen mit gemeint sind. Auch das wäre ein echtes Zeichen von gelebter Geschlechterdemokratie.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, nämlich das Gender-Budgeting. Auch das ist leider nicht fest verankert. Auch dazu haben wir hier im Landtag schon einen Vorstoß gewagt, der ist abgelehnt worden. Ich meine, dass das Gleichstellungsgesetz die Chance bietet, das erneut aufzurufen.