Danke, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Henry Worm für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn Frau Stange versucht hat, möglichst viel Wasser in den Wein zu gießen, sage ich an der Stelle, was lange währt, wird gut.
Wenn auch spät, so liegt uns doch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes jetzt vor. Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag 2009 die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes mit der gleichzeitigen Einführung verbindlicher und sanktionsbewehrter Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen vereinbart haben.
Bekanntermaßen haben wir gerade bei Letzterem im Freistaat hier erheblichen Nachholbedarf. Die Ministerin hat das auch gesagt. Diese Situation im öffentlichen Dienst ist dadurch gekennzeichnet, dass der Frauenanteil umso geringer ausfällt, je höher die Führungsebene ist trotz offensichtlich entsprechend vorhandener und notwendiger gleicher Eignung und Befähigung. Wenn uns aber als Politik tatsächlich daran gelegen ist, dass Frauen und Männer auch wirklich die gleichen Entwicklungschancen haben, dann gilt es, diesem aktiv entgegenzuwirken, denn gut ausgebildete Frauen sind ein enormer Gewinn für den Freistaat. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen.
Als Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass die Regelungen des neuen Gleichstellungsgesetzes aus unserer Sicht für das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften im Wesentlichen kostenneutral gehalten sind. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass die kommunalen Standards in Gemeinden bzw. Landkreisen ab 20.000 Einwohner einerseits durch die Anhebung auf eine Dreiviertelstelle gestärkt werden, andererseits bei Kommunen unter 20.000 Einwohnern entsprechend abgesenkt werden sollen. Und hier geht es, entgegen der Kritik der LINKEN, nicht um die Reduzierung von 182 auf 48 der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, sondern um die Konzentration von Fach- und Sachkompetenz an geeigneter Stelle.
Denn die Verlagerung der personellen Standards entspricht sowohl den bisherigen Erfahrungen und bündelt gleichzeitig die Potenziale. Die Regelung, einen Gleichstellungsplan nun nicht mehr alle vier, sondern erst jeweils nach sechs Jahren zu erstellen, trägt ebenso durch eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands in den Personalverwaltungen zum Bürokratieabbau mit bei. Wir befürworten insbesondere, dass das Gesetz nicht allein der Frauenförderung dient, sondern der tatsächlichen Gleichstellung beider Geschlechter. Das heißt, in den Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind, gilt es, diese ebenso und ebenfalls zu fördern. Gut ist es auch, dass künftig sowohl Frauen als auch Männer gemeinsam die Gleichstellungsbeauftragten wählen dürfen. Wir regen jedoch in diesem Zusammenhang an, auch über die Wähl
barkeit von Männern für diese Funktion nachzudenken. Denn es geht ja letztendlich tatsächlich um die wirkliche Gleichstellung von Frau und Mann. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf die Gleichstellungspolitik des Freistaats deutlich weiterentwickelt. Neben der Definition der Unterrepräsentation bei 40 Prozent für Frauen und Männer, dem Ziel der tatsächlichen Chancengleichzeit für Frauen und Männer und der erweiterten Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten hat die Thüringer Landesregierung mit einem sanktionsbewehrten Gleichstellungsplan und dem Fokus, mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen, dem Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung deutlich Rechnung getragen. Ich freue mich deshalb wie alle Vorredner auf eine gemeinsame Diskussion des Gesetzentwurfs der Landesregierung gemeinsam mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN im Ausschuss und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Worm. Es liegt mir jetzt keine Redemeldung weiter vor, deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist beantragt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/4925 an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Wir bezweifeln gerade die Beschlussfähigkeit, meine Damen und Herren, deshalb müssen wir noch mal zählen.
Wir zählen jetzt noch einmal ab, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist leider so, nach Geschäftsordnung § 40 muss die Beschlussfähigkeit natürlich zahlenmäßig da sein.
Muss sie doch, wenn es bezweifelt wird, Herr Abgeordneter Fiedler, § 40 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Jetzt scheint das der Fall zu sein und wir wiederholen die Abstimmung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss angenommen. Es gibt keinen weiteren Antrag auf Überweisung, also können wir an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 10 schließen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4926 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Aussprache und das Wort hat als Erster der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn jetzt alle sich so vorbereitet haben auf diesen Tagesordnungspunkt wie ich, dann sollten alle im Saal bleiben, damit die Abstimmung hinterher auch wieder eine Mehrheit finden kann,
denn das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes“ ist schlicht und ergreifend notwendig und richtig. Viel mehr kann man dazu gar nicht sagen. Wir müssen Formalien einhalten. Ich könnte Ihnen hier jetzt noch eine Eloge auf die Sinnhaftigkeit von Betreuung von Betreuungsvereinen halten, das werde ich mir ersparen. Wir stimmen diesem Gesetz zu.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Stange für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, so flott bin ich nicht und so schnell werde ich den Punkt auch nicht verlassen, weil ich denke, es gibt schon ein paar mehr Bemerkungen zum Thema Betreuung und Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz hier zu sagen.
Wir wissen ja alle, in den letzten Jahren wurden oft durch die Landesregierung Gesetze und vor allen Dingen Ausführungsgesetze befristet verabschiedet. Das hatte meist den Hintergrund, dass man schauen wollte, wie sie sich in der Praxis bewähren und ob Novellierungsbedarf anliegt. Ja, auch das Betreuungsgesetz ist befristet bis zum 31.12. dieses Jahres. Wir haben im vorgelegten Gesetzentwurf die Entfristung zu lesen. Das ist gut und richtig, weil wir auch der Auffassung sind, dass dieser Gesetzentwurf, der ja auf einem Bundesgesetz basiert, wirklich auf Dauer angelegt ist und so die Befristung raus kann.
Aber mit einem inhaltlichen Punkt haben wir doch etwas zu hadern und den möchte ich an der Stelle auch noch mal benennen, und zwar ist das die Änderung, die wir lesen konnten, dass zukünftig die Übertragung der Funktion der Bewilligungsbehörde für die Ausreichung der Fördergelder der Vereine und Organisationen auf einen nicht öffentlichen Träger geplant ist. Das sehe ich skeptisch und dies ist so in dem Gesetzentwurf formuliert. Wir sollten in den Ausschüssen genau über diesen Passus noch einmal inhaltlich reden, denn ich glaube, dass zukünftig die Förderbescheide, die nicht öffentliche Stellen als „Beliehene“ zu erstellen haben - das soll ja, wenn ich das richtig gelesen habe, die GFAW machen -, nicht die Stelle ist, wo wirklich die Fachkompetenz vorhanden ist. Also darüber sollte man wirklich noch mal nachdenken, ob mit diesem Punkt nicht der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich sehe auch, dass eine Entfristung der Richtlinie für die Förderung der Betreuungsvereine, die auch zum 31.12. dieses Jahres ausläuft, geschehen muss. Was passiert denn, wenn ein Gesetz vielleicht zum 01.01.13 dann wieder gilt, aber eine Richtlinie für die Förderung der Betreuungsvereine nicht entsperrt wird? Heißt das nicht auf deutsch dann auch, dass zukünftig ab dem 1. Januar 2013 die Betreuungsvereine vielleicht vor dem Aus stehen, dass die Betreuungsvereine kein Geld bekommen? Hier ist die Frage an die Landesregierung schon einmal zu stellen: Warum hat man nicht alles gemeinsam in ein Paket gepackt zum Verhandeln? Oder hat das vielleicht haushaltstechnische Auswirkungen? Will man denn mit der Nichtentfristung auch der Förderrichtlinie die Betreuungsvereine, die eine hochqualifizierte Arbeit machen im Land, ab Januar im Regen stehen lassen? Sollen sie vielleicht nicht arbeiten können? Das sind alles Punkte, die ich sehr, sehr kritisch anmahnen möchte und
Ich habe in der letzten Woche gemeinsam mit den Abgeordneten der GRÜNEN und der CDU zu einer Fachtagung - eingeladen von dem Verband der Bundesbetreuer - hier in Erfurt zusammengesessen. Wir haben gehört, dass es nicht nur organisatorische Dinge gibt, die geändert werden müssten, sondern es braucht zukünftig eine gute abgeschlossene Berufsausbildung für den Berufsstand der Betreuer und es braucht sachgerechte Finanzierung. Wir wissen, dass erst auf Bundesebene das Thema geregelt werden muss. Aber es sollte hier im Thüringer Landtag zumindest angesprochen werden, da die Thüringer Betreuer entweder in den Betreuungsvereinen, die zum Teil ehrenamtlich arbeiten, aber auch die Thüringer Betreuer, die hauptamtlich arbeiten, eine sehr, sehr große, verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben, und das im Interesse der immer mehr werdenden Menschen, die zu sogenannten Betreuungsfällen werden. Auch möchte ich die Landesregierung bitten, noch mal genau hinzuschauen. Ich habe gesehen, dass seit Mitte Juli auf Bundesebene ein Gesetzentwurf vorliegt zur Novelle des Betreuungsgesetzes. Hier sind viele Anregungen auch der Sozialverbände, der Behindertenverbände eingegangen. Nur in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung scheinen die nicht angekommen zu sein, denn hier wird - und das ist ein schwieriges Problem und eine schwierige Situation - der Thematik der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in Bezug auf Betreuung bei Weitem noch nicht Rechnung getragen. Hier braucht es noch mal eine inhaltliche Diskussion. Für meine Fraktion möchte ich an der Stelle schon einmal ankündigen, wenn sich die Landesregierung nicht mit der Thematik befasst, werden wir es durch eine Bundesratsinitiative hier noch einmal in das Hohe Haus bringen. Danke schön.
Danke, Frau Abgeordnete Stange. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete David Eckardt für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes“, dessen Inhalt eine reine Formalie ist, die die Entfristung dieses Gesetzes ist, ist notwendig, um auch über den 31. Dezember 2012 hinaus Rechtssicherheit im Betreuungsrecht zu schaffen. Die inhaltlichen Bedenken, die Sie geäußert haben, Frau Stange, kann ich so nicht teilen. Die Richtlinie ist nicht Aufgabe des Hohen Hauses, sondern schlichtweg Aufgabe des Ministeriums.
Ich gehe davon aus, dass das Ministerium dementsprechend handeln wird. Die inhaltlichen Bedenken, die Sie angesprochen haben, besprechen Sie einfach mit den Mitgliedern im Justizausschuss. Dort gibt es einen Selbstbefassungsantrag zur Situation der Berufsbetreuer. Da können Sie mit in den Justizausschuss gehen und dort die inhaltlichen Dinge ansprechen, wo sicherlich über das eine oder andere zu reden wäre. Das ist aber nicht Thema und nicht Inhalt dieses Gesetzes. Um eine Entfristung zu beschließen, sehen wir als SPDFraktion keine Notwendigkeit, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Eckardt. Es hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Koppe für die FDPFraktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird die bisherige Befristung aufgehoben, da auch das Bundesgesetz unbefristet gilt. Dass daher eine periodische Überprüfung allerdings jedweden Gesetzes gut zu Gesicht steht, zeigen die im Entwurf enthaltenen Änderungen. So wird beispielsweise in § 4 Abs. 1 unter Punkt b, Rechtssicherheit für nicht öffentliche Träger, also beispielsweise Betreuungsvereine, geschaffen. Das ist gut und richtig. Wir stimmen einer Entfristung zu. Vielen Dank.