Protokoll der Sitzung vom 20.09.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird die bisherige Befristung aufgehoben, da auch das Bundesgesetz unbefristet gilt. Dass daher eine periodische Überprüfung allerdings jedweden Gesetzes gut zu Gesicht steht, zeigen die im Entwurf enthaltenen Änderungen. So wird beispielsweise in § 4 Abs. 1 unter Punkt b, Rechtssicherheit für nicht öffentliche Träger, also beispielsweise Betreuungsvereine, geschaffen. Das ist gut und richtig. Wir stimmen einer Entfristung zu. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Meißner für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, es gibt in Deutschland derzeit 17.000 berufliche Betreuer und 850 Betreuungsvereine. Die Feststellung des Betreuungsbedarfs wird durchgeführt durch die örtlichen Betreuungsbehörden. Am Ende entscheidet das Betreuungsgericht über die Einrichtung einer Betreuung. In Thüringen haben wir derzeit ca. 40.000 Fälle, das heißt Verfahren, in denen ein Betreuer zugeordnet wurde. Das ist eine Verdopplung seit der Jahrtausendwende, denn da waren es noch rund 24.000. Das macht schon deutlich, dass der Anteil hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger hier

in Thüringen dramatisch zugenommen hat, sich verdoppelt hat. Das hat auch zur Folge eine Kostensteigerung in den Haushalten. Im Thüringer Justizministerium lagen in dem entsprechenden Haushaltstitel die Kosten im Jahr 2000 noch bei 10 Mio. € und im Jahr 2011 waren es sage und schreibe 23 Mio. €. Die einschlägige Gesetzesgrundlage, meine Vorredner haben es schon gesagt, für die Betreuung regelt der Bund, nämlich im Vormünderund Betreuungsvergütungsgesetz dem VBVG. Dieses regelt die Vergütung und auch die Zeitvorgaben beziehungsweise das Zeitbudget für die Betreuer.

Das Bundesbetreuungsbehördengesetz gibt den Ländern dann in § 1 die Zuständigkeit, die Verfahrenszuständigkeiten nach Landesrecht zu regeln. Das ist dann die Grundlage für den uns jetzt vorliegenden Gesetzesänderungsentwurf. Wie schon gesagt, in § 1 haben wir einfach nur eine Entfristung des bisher geltenden Gesetzes und in § 4 eine Veränderung bezüglich der Förderung von den Betreuungsvereinen. Aber auch diese Veränderung ist eher marginal, denn eine Rechtsverordnung regelt dort die inhaltlichen Bestimmungen. Der § 4 wurde insofern nur geändert, dass diese Rechtsverordnung auch die Bewilligungsbehörde regelt. Frau Stange, ich verstehe nicht ganz ihren Einwand bezüglich der GFAW, denn wie in der Gesetzesbegründung zu lesen ist, ist die Betrauung der GFAW für diese Förderung der Betreuungsvereine bereits mit Beleihungsbescheid vom 18. Juli 2008 erfolgt.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das macht es doch nicht besser.)

Das heißt, es ist keine Neuerung, sondern diese Veränderung bietet jetzt auch Rechtssicherheit für das Verfahren, was Thüringen gewählt hat. Insofern bitte ich auch, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn nicht an den Ausschuss zu überweisen. Dass wir hier, und insbesondere Frau Stange und ich, noch einmal intensiver darüber reden, ist auch einer Veranstaltung des Bundesverbands der Berufsbetreuer in der letzten Woche geschuldet. Diese machen regelmäßig Veranstaltungen mit den Abgeordneten wie die Sofatour vor zwei Jahren oder letztes Jahr das Word-Cafe. Die Forderungen, die dieser Berufsverband aufmacht, sind durchaus nachvollziehbar und deswegen auch wichtig und natürlich für die Bundesebene auch zu berücksichtigen. Deswegen empfehle ich natürlich auch den Bundestagsabgeordneten diese Forderungen, die dieser Berufsverband aufstellt. Um nur zwei zu nennen, die durchaus einleuchtend sind: Die Berufsbetreuer fordern mehr Zeit für ihre Klienten. Im Durchschnitt 3,2 Stunden im Monat ist einfach zu wenig, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus denke ich auch, dass die Berufsbetreuer einen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung haben, denn das Bundesgesetz stammt aus dem Jahr 2005 und

(Abg. Eckardt)

dass diese dort damals erhobenen Daten nicht mehr aktuell sind, können wir uns denken.

Das, was Thüringen letztendlich in seiner Zuständigkeit übrig bleibt, ist, im Rahmen der Möglichkeiten die Arbeit der Betreuer zu erleichtern, beispielsweise durch Vernetzung der zuständigen Behörden, aber auch durch den Abbau bürokratischer Hürden. Darüber hinaus sollte man natürlich auch versuchen, Familie, sofern diese vorhanden ist, und auch ehrenamtliche Betreuer zu ermutigen und auch anzuleiten, solche Betreuungsaufgaben wahrzunehmen. Da gibt es das Modell der Tandembetreuung, was sicherlich zukunftsfähig ist. Darüber hinaus, und auch das ist in der letzten Woche bei der Veranstaltung deutlich geworden, müssen sich natürlich Berufsbetreuer auch einer Aufgabenkritik unterstellen, eben einer Trennung der rechtlichen Aufgaben und der sozialen und teilweise auch mitmenschlichen Tätigkeiten. All das, was die Betreuer beziehungsweise auch die Berufsbetreuer von uns erwarten können und müssen, ist, dass wir dieses Berufsbild ernst nehmen. Die Regierungskoalition hat deswegen auch im Justizausschuss einen Selbstbefassungsantrag eingebracht, damit wir uns mit diesem Thema intensiver beschäftigen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meißner. Es gibt jetzt noch Redebedarf seitens der Regierung und das Wort hat Frau Ministerin Taubert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wird von der Landesregierung der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes vorgelegt. Das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes dient der Umsetzung des Betreuungsbehördengesetzes. Das ist etwas, was man von außen oftmals als schwierig empfindet, da auf der einen Seite die Betreuer auch im juristischen Bereich beim Justizministerium mitgeführt werden, auch was die Frage der Vergütung betrifft, und auf der anderen Seite wir doch aus dem sozialen Aspekt heraus, das Betreuungsbehördengesetz das eher vorsieht, dass die Betreuungsbehörden sehr intensiv auch die Gerichte bei der Entscheidungsfindung mit unterstützen. Das ist, wie ich auch aus eigener Erfahrung weiß, ein sehr partnerschaftlicher Prozess, der geht nicht immer ohne Streit aus, aber er ist trotz alledem sehr partnerschaftlich. Das Bundesgesetz gilt unbefristet. Wir haben in § 5 des Thüringer Ausführungsgesetzes aktuell die Befristung des Gesetzes bis zum 31.12. Aus diesem Grunde bitten wir darum, dass das Ge

setz entfristet wird mit diesem Änderungsgesetz. Das Auslaufen hätte zur Folge, dass in Thüringen gesetzliche Regelungen über die Zuständigkeit für die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben im Bereich der Betreuung sowie Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen fehlten. Eine erneute Befristung wollen wir Ihnen nicht vorschlagen, weil wir sachliche Gründe nicht erkennen können. Ich denke schon, dass es auch wert war, mal eine Zeit lang zu sagen, wir versuchen es mit Befristungen, weil man etwas einarbeiten muss. Aber, es gibt auch einige Bereiche, die so aneinander gekoppelt sind, wie jetzt hier beim Bundesgesetz und unserem Gesetz, dass man für eine Befristung erneut nicht sachliche Gründe erkennen kann.

In Thüringen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz im eigenen Wirkungskreis, überörtliche Betreuungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Ihnen ginge die Rechtsgrundlage verloren, wenn wir die Befristung nicht entfallen lassen. Deshalb bin ich dankbar, wenn Sie auch diesen Gesetzentwurf zeitnah beraten. Ich will noch dazusagen, es ist durchaus üblich, ich weiß, nicht auf jedermanns Geschmack trifft das, Frau Stange hat das angesprochen. Wenn die Möglichkeit, die hier beschrieben ist, in Punkt b unter 2 § 4 Abs. 1 auch die Möglichkeit eröffnet wird, dass wir die Bescheidung an die GFAW vergeben. Aber es ist nun mal so, wir haben viele Bescheide schon dort und mittlerweile ist auch die Erfahrung in der GFAW gewachsen, damit umzugehen. Ich weiß, dass nicht immer Freude aufkommt, aber wir werden weiter und gemeinsam auch daran arbeiten, dass wir das in einer qualitativ hochwertigen Form und vor allen Dingen auch immer zeitnah und gemeinsam mit den Trägern bewältigen können. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksache 5/4926. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und keine weiter. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Es gibt keinen weiteren Antrag auf Überweisung, also können wir hier diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

(Abg. Meißner)

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes, des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland sowie der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4927 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen.

(Unruhe im Hause)

Dann eröffne ich jetzt die Aussprache. Mir liegt keine Wortmeldung vor.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Nein.)

Damit kann ich diesen … Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Unabhängig davon, dass es keine Reden gibt, dennoch beantrage ich die Ausschussüberweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss sowie den Europaausschuss.

Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Wir haben jetzt den Antrag auf Überweisung. Ich schließe die Aussprache an dieser Stelle formal.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/4927 an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer das möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Überweisung an den Europaausschuss. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist auch diese Überweisung nicht erfolgt. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 12.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 14, da wir nach Beschluss entschieden haben, dass der Tagesordnungspunkt 13 am Freitag als erster Punkt beraten wird.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen! hier: Nummern II und III Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4044 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/4679

Das Wort hat Abgeordneter Hausold aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4044 vom 15.02.2012 „Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!“: Die Plenarberatung zu diesem Antrag fand am 24.02.2012 statt. Es gab einen Bericht und die Aussprache dazu. Den Bericht erstattete Minister Dr. Poppenhäger. Er sprach zum Thema: Die Landesregierung wird aufgefordert, anhand von Beispielfällen aus Thüringen zu berichten, wie sich der Schutz von Arbeitnehmern bzw. Beschäftigten im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren seit 1990 darstellte bzw. verändert hat und welche konkreten Auswirkungen dies auf die Situation der Betroffenen in Thüringen hat; dabei soll insbesondere auf das Problem eingegangen werden, dass Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer nach der aktuellen Rechtslage ihren bisherigen Insolvenzschutz verloren haben und zu normalen Forderungen der Insolvenzmasse geworden sind, zum Beispiel die Möglichkeit der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter. Das Berichtsersuchen galt durch den Vortrag des Ministers als erfüllt. Die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss wurde abgelehnt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Die erste Behandlung im Wirtschaftsausschuss am 13.03.2012 wurde durchgeführt und eine schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz der Geschäftsordnung beschlossen. Es folgten Anträge aller Fraktionen zu den Anzuhörenden und den Fragestellungen an die Anzuhörenden. In der 31. Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde die

(Vizepräsidentin Hitzing)

Landtagsverwaltung beauftragt, die Vorschläge für Anzuhörende zusammenzufassen und die Stellungnahme der Anzuhörenden bis zum 31.05.2012 zu erbitten. Die schriftliche Anhörung sollte in der Sitzung am 12.06.2012 ausgewertet werden. In der 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wurde festgestellt, dass aufgrund zwei wesentlicher Punkte in den Stellungnahmen, die Bewertung der Gewerkschaften und die Position einiger Rechtsanwälte, die interne Beratung in den Fraktionen vorzunehmen sei und der Tagesordnungspunkt in der nächsten AusschussSitzung erneut aufzurufen ist. Die erneute Behandlung der Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit fand am 10.07.2012 statt. Nach Beratung und Auswertung der Stellungnahmen zu den Anzuhörenden wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem besagten Titel zur Ablehnung empfohlen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Haus in der Drucksache 5/4679 vom 10.07.2012 vor. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hausold. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat als erster Redner Abgeordneter Lemb für die Fraktion der SPD.

Wir können die Rednerliste auch noch einmal korrigieren, wenn das nicht möglich ist. Dann bitte ich Herrn Abgeordneten Adams, als Erster zu reden.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte kann relativ kurz ausfallen. Es war hier gefordert gewesen, einen Bericht zu geben. Der Bericht ist durch die Landesregierung gegeben worden. Wir haben im Ausschuss darüber debattieren können, was nicht immer bei jedem Antrag der Fall ist, aber wir haben diese Debatte im Ausschuss führen können. Die Debatte hat aufgezeigt, dass die Landesregierung der Meinung ist und bei dieser Meinung auch bleibt, dass eine Verbesserung des Insolvenzschutzes nicht erforderlich ist. Wir schließen uns der Meinung der LINKEN an und der Forderung der Gewerkschaften, dass diese Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes im Insolvenzrecht doch dringend geboten ist und wollen die Landesregierung auffordern, sich hier, wie es im Punkt II heißt, um eine Bundesratsinitiative zu bemühen, um dieses Recht der Arbeitnehmerinnen im Insolvenzverfahren - sicherlich eine Situation, die selten eintritt, eine Situation, die nicht häufig ist, aber eine Situation, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unsere Hilfe brauchen - auch voranzutreiben und hier die Arbeitnehmer hinreichend unter Schutz zu stellen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Holzapfel für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nicht unnötigerweise strapazieren,

(Beifall CDU, FDP)

trotzdem habe ich einiges zu sagen.

(Beifall CDU)

Es ist bereits beim Einbringen des Antrags von Regierungsseite, insbesondere durch den Herrn Justizminister Dr. Poppenhäger und auch durch die CDU-Fraktion, deutlich gemacht worden, dass derzeit keine Notwendigkeit gesehen wird, die bestehende Insolvenzordnung zu novellieren. Auch die Beratung im Ausschuss hat zu keinem anderen Ergebnis geführt.

Auf meinen Ärger über Ihre populistische Antragsbezeichnung hatte der Kollege Hausold bereits in der 79. Plenarsitzung am 24. Februar reagiert und mir gegenüber etwas bescheiden erklärt, dass DIE LINKE sehr wohl weiß, dass es sich hierbei - bei dem Insolvenzrecht - um Bundesrecht handelt und somit auch keine anderen Bundesländer bessergestellt sind oder bessergestellt sein können als unser Land Thüringen. Dabei will ich es mit meiner Kritik belassen.

Trotz unserer eindeutigen Bewertung der derzeitigen Insolvenzordnung, hatten wir uns dennoch auf eine Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss eingelassen und dürfen feststellen, dass die aus dieser Beratung gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehbar und überzeugend unsere bisherige Auffassung bestätigen.